Hier werden in den allermeisten Fällen aber ebenfalls die im Tarifvertrag gesetzten und auch aus der Beamtenwelt bekannten persönlichen Zugangsvoraussetzungen (Qualifikationsanforderung, siehe EGO zum TV-L) angewendet. Mir ist nur der IT-Bereich bekannt, in dem in den letzten Jahren die Zugangsvoraussetzungen aufgeweicht worden sind.
Dieses feste Qualifikationserfordernis gibts in der EntgO (allgemeiner Teil) nur ab der E 13.
Ein Hochschulstudium ist für die E 9b Fallgruppe 3 vorgeschrieben, über die Fallgruppe 2 gehts aber auch ohne. Darüber gehts dann bis in die E 12 (entspricht grob A 13).
Mit der neue IT EntgO im besonderen Teil für IT Kräfte ist sogar über den Ausbildungsstrang E13 möglich.
Ich persönlich kenne auch deutlich mehr nach E 11 eingruppierte Beschäftigte als zB A 12er. Kenne persönlich einige Personen die direkt nach dem Bachelor auf E 11 eingruppiert worden. A 12 ist hingegen schon recht selten, alleine aufgrund Stellenobergrenzenverordnungen und sehr begrenztem Planstellenkontingent.
Lediglich in Niedersachsen gibt es zusätzlich die Vereinbarung Verwaltungslehrgänge welche den Zugang zu entsprechenden Entgeltgruppen nur mit entsprechenden Qualifikationen gestattet (gibt es nach meinem Wissen in keinem anderen Land). In der Praxis orientieren sich aber viele Behörden an entsprechenden Regelungen.
Die Laufbahnverordnungen sind dort regelmäßig deutlich restriktiver.