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Auswirkungen Beitragsbemessungsgrenze 2025

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Rentenonkel:

--- Zitat von: Warnstreik am 01.10.2024 09:16 ---
Aber um mal Kühl zu rechnen: Du hast 200 Euro über der (neuen) BBG. Darauf zahlst du im Schnitt (neue) 9% Kranken- und Pflegeversicherung. Dieses sind 18€. Diese sind jedoch (fast) vollständig bei der Steuer abzugsfähig. Du bist also am Ende bei einer Mehrbelastung von 10€. Ja, das ist ärgerlich - aber hey, von deinen 200€ Brutto bleiben trotzdem noch 100€ übrig. Ich würde mich freuen zu den Gutverdienern zu gehören und darauf hoffen, dass irgendwann für die Steuer dieselbe Progression eingeführt wird wie für die Sozialversicherungen.

--- End quote ---

In dieser Antwort steckt der Teufel im Detail: Beiträge zur gesetzlichen KV und PV werden nur bis zur BBG fällig. Von dem darüber hinaus liegenden Einkommen zahlt man keine KV und PV Beiträge sondern lediglich Steuern.

Deine Berechnung ist nur dann richtig, wenn Martin82 bisher genau 200 EUR mehr als die bisherige BBG verdient hat (also 64.500 EUR) und durch die geplante Erhöhung der BBG auch für diese 200 EUR / Monat Beiträge zukünftig Beiträge fällig werden.

Martin82 müsste für eine belastbare Antwort zunächst sein derzeitiges Jahresbrutto (inklusive der besagten 200 EUR für die ungeliebte Aufgabe) offenlegen und außerdem die Frage beantworten, ob er gesetzlich oder privat krankenversichert ist.

Martin82:
Danke für die Antworten und richtigen und gut überlegen Argumente dafür und dagegen. Ich habe einiges selbst nicht bedacht dabei, mich über die Abgabenerhöhung zu ärgern. Ich sehe mich mit 65.000 € Brutto (2023) nicht als wohlhabend oder als jemand, dem es so gut geht, dass er andere überdurchschnittlich mitfinanzieren müsste.
Wenn ich mir anschaue, was Empfänger von Sozialleistungen monatlich inkl. Miete erhalten, wenn sie 3 oder 4 Kindern haben, muss geschlussfolgert werden, dass Geld offenbar im Überfluss vorhanden ist.

Bin freiwillig gesetzlich versichert.
Ob die Entwicklungsmöglichkeiten ohne Zusatzaufgaben schlechter sind, ist mir egal. Das auszuführen wird den Rahmen sprengen, aber es dürften viele im öffentlichen Dienst seit Jahren an dem Punkt sein, an dem sie nur noch ihren Arbeitsvertrag erfüllen und selbst als Person keine Meinung mehr zu irgendwas haben. Ist am Ende auch die gesündeste Einstellung.
Mit einem Aufstieg müsste ich etwas positives in allen Kollegen sehen oder gar beurteilen und das wäre eine Katastrophe.

Laut Brutto-/Nettorechner 2025 der Stiftung Warentest soll es letztendlich 10€ ausmachen, wie hier auch schon jemand ausgerechnet hat, und da habe ich aufgehört, weiter nachzudenken. Es läuft mir ja nicht weg.
Der angesprochene Zinseszins-Effekt ist auch richtig, gerade für eine spätere Rente. Vielleicht geben die paar Euro irgendwann den Ausschlag, wenn es darum geht, die Arbeitszeit zu verringern oder Rente für langjährig Versicherte zu beantragen, sollte es sie noch geben.

BAT:
Na, das ist ja schon lange der entscheidende Punkt, wann man wohlhabend ist, sicherlich im Bereich der BBG, die ja in besseren Sachbearbeiterposten bereits erreicht ist. Bei den Steuern ist es ja ähnlich.

Schokobon:
Die SV-Beiträge gehören prozentual für alle Arbeitnehmer runter; die BBG dafür gehörig nach oben.

Martin82:
Bei der Arbeitslosen- und Rentenversicherung, bei der sich dann auch die Leistung nach der Höhe der eingezahlten Beiträge bemisst, auf jeden Fall.
Bei der KV und PV gibt es keine logische Erklärung, weshalb Geringverdiener einen Beitrag zahlen, der die Kosten nicht deckt, Normalverdiener einen gedeckelten Beitrag ab der BBG zahlen oder sich ganz aus dem System ausklinken können (PKV). Ein ewiges Dilemma und wir werden es vermutlich nicht mehr erleben, dass die Politik das fair löst.

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