Autor Thema: Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I  (Read 1081410 times)

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,412
Antw:Tarifrunde 2025
« Antwort #600 am: 19.10.2024 19:28 »
Ich stehe gerade auf dem Schlauch... Von welchen (theoretischen) 37% reden wir hier?
Die die der Beamte mit 2 Kinder und Partner in  A3 in Stufe 1 bekommen muss, der Rest kommt auch mit 10% aus.

Falschbehauptungen werden auch in der tausendsten Wiederholung keinen Deut richtiger..
[...]
Und außerdem denke ich , dass bei einem Kindergeld für alle in Höhe von 700€ die 10 % nicht ganz so falsch sein dürften. Dann können die bestehenden Famzuschläge mit den 15% Aufschlag auf Grundbedürfnisse begründet werden und der Drops ist gelutscht.

Zeitnah dürfte es mutmaßlich keine Erhöhung des Kindergeldes auf 700 € pro Kind geben.

Und selbst wenn, wäre trotzdem eine signifikante - also deutlich mehr als zehnprozentige - Anhebung aller Beamten-Grundgehälter verfassungsrechtlich vorgeschrieben, u.a. weil es dann keine zusätzlichen Kinderzuschläge für Beamte mehr gäbe (eine Überalimentierung von Beamtenkindern ist nicht zulässig, wie @Swen an anderer Stelle anschaulich dargelegt hat)..
Es ist keine Überalimentierung der Kinder, wenn sie auf die 115% kommen oder habe ich da was falsch verstanden.
Und ob 10% reichen, bezogen auf die Prüfkriterien, weiß ich auch nicht 100%, ist aber mein Bauchgefühl, wenn ich die Einkommensentwicklungen betrachte.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,412
Antw:Tarifrunde TVöD 2025
« Antwort #601 am: 19.10.2024 19:29 »
Mag sein.

Daher klagen einige von uns (inklusive mir) die uns zustehenden Ansprüche vor Gericht ein, unabhängig von der berechtigten Hoffnung auf ein baldiges "Machtwort" aus Karlsruhe.

[P.S. Ich weiß übrigens nicht, woher der immer wieder kolportierte Wert von exakt "37%" stammt..]
und eher der Münchensatz werden könnte aber in Zwickau eher nicht.

BVerfGBeliever

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 666
Antw:Tarifrunde TVöD 2025
« Antwort #602 am: 19.10.2024 19:35 »
Zu den Beamten: Dann wird es noch makaberer, wenn die ihre 37 % bekommen und uns wird gesagt, 8 % sind dreist. Nelson hat die Diskussion aber glaube ich noch etwas intensiver verfolgt als ich; ich steige da auch nicht durch mit den ganzen Zuschlägen für Miete, Wohnraum, Gegend, etc. etc.
Grundlegend war es früher wohl mal so, dass sie recht wenig verdient haben, dafür eine hohe Pension erhalten haben. Wenn man heute die Nettogehälter von Tarifbeschäftigten und Beamten vergleicht, passt das aber nicht mehr. Die Beamten beschweren sich im Übrigen auch über das zu hohe Bürgergeld bzw. leiten daraus ab, dass sie wesentlich mehr verdienen müssen. Also warum sollte man das als Tarifbeschäftigter nicht dürfen; die verrichtete Arbeit ist die gleiche, also sollten auch passable Erhöhungen drinsein.

Es ist gar nicht so kompliziert.

- Das BVerfG hat in mehreren Entscheidungen (u.a. 2012, 2015, 2017 und 2020) verschiedene Bedingungen für die Beamtenbesoldung konkretisiert.
- Eine dieser Bedingungen lautet, dass eine vierköpfige Beamtenfamilie netto mindestens 15% mehr als eine vierköpfige Bürgergeldfamilie bekommen muss.
- Der entsprechende Grundsicherungsbedarf beträgt aktuell bis zu 3.860 €, also hat eine vierköpfige Beamtenfamilie im Bund einen Anspruch auf mindestens 4.440 € Nettoalimentation (inklusive 500 € Kindergeld).
- Dieser verfassungsrechtliche Anspruch wird zurzeit weder im Bund noch in den Ländern auch nur annähernd erfüllt.
- Manche Bundesländer (NRW, etc.) haben versucht, die Bedingung mit exorbitanten Kinderzuschlägen zu erfüllen. Dies widerspricht jedoch aus diversen Gründen (Stichwort Leistungsprinzip, Ämterwertigkeit, etc.) den Vorgaben aus Karlsruhe.
- Andere haben erste Schritte in die richtige Richtung unternommen. So wurde z.B. das monatliche A15 Endstufen-Grundgehalt in Sachsen von 7.280 € (Dez 2023) auf 8.380 € (Feb 2025) sowie in Hessen von 7.270 € (Jul 2023) auf 8.440 € (Aug 2025) angehoben.
- Insgesamt besteht die einzige Lösung zur Rückkehr zu einer verfassungsgemäßen Besoldung in einer signifikanten Anhebung aller leistungsbezogenen Grundgehälter, flankiert von in der Höhe begrenzten leistungslosen Zuschlägen, beispielsweise für Kinder oder auch den Wohn/Dienstort.

Die Besoldungsgesetzgeber wehren sich jedoch mit Händen und Füßen gegen die verfassungsrechtlich geschuldete Anhebung der (Grund-)Gehälter. Somit stellt sich aus Beamtensicht die aktuelle Lage wie folgt dar:
1.) Es besteht berechtigte Hoffnung, dass das BVerfG demnächst eine weitere Entscheidung trifft, die hoffentlich die Gesetzgeber "an den Ohren zieht" und sie zu einer verfassungsgemäßen Besoldung zwingt.
2.) Es besteht die Möglichkeit, gegen die Besoldung zu klagen. Einige von uns Beamten haben dies bereits in die Wege geleitet. Allerdings wird es vermutlich einige Jahre dauern, bis wir unsere rechtmäßigen Nachzahlungen erhalten werden.


Euch Tarifangestellten ist damit natürlich erstmal nicht geholfen. Allerdings würde ich persönlich davon ausgehen, dass sich im Anschluss an die Anhebung der Besoldungen auch bei euch "etwas tun" wird (was ich euch explizit wünschen würde), um die Friktionen zwischen den beiden Gruppen nicht zu groß werden zu lassen..

Vielen Dank für deine Erläuterungen  :).

Mal eine ganz "Plumpe" Frage. Waren die Besoldungen denn irgendwann mal überhaupt verfassungskonform?
Und wie kommt es, dass mittlerweile solche krassen Abstände dann bestehen?
Liegt es daran, dass die Gehälter zu wenig gestiegen sind (in der Regel werden diese ja (ggf. mit 0,2 % Abzug) auf die Beamten übertragen) oder sind die allgemeinen Lebenskosten - und damit die Bezüge der Sozialhilfeempfänger zu viel mehr angestiegen?

Ich frage mich halt, warum da plötzlich so eine wahnsinnige Differenz existiert - oder ob das schon immer so ist, dass die Besoldung nicht verfassunsgsgemäß war?


Deine Frage ist absolut berechtigt. Zur vollumfänglichen Beantwortung weiß ich selbst leider auch zu wenig. Trotzdem hier mal ein paar kurze Punkte, wie sich die Lage aus meiner Sicht darstellt:

- Ursprünglich hatten die Besoldungsgesetzgeber einen sehr weiten Spielraum bezüglich der Beamtenbesoldung.
- Allerdings haben sie diesen "früher" auch nicht in unangemessener Weise ausgenutzt, sondern stattdessen eine einigermaßen "faire" Besoldung gewährt.
- So würde ich z.B. vermuten, dass vor 30 oder 40 Jahren die Besoldung von qualifizierten Juristen, Ökonomen, IT-Experten (sofern es diese damals schon gab ;-), etc. deutlich konkurrenzfähiger im Vergleich zur Privatwirtschaft war als heute.
- Somit gab es vermutlich auch nicht allzu viele Klagen, und wenn, hat das BVerfG tendenziell den genannten weiten Spielraum hervorgehoben.
- In gewisser Weise "gekippt" ist das ganze System dann in den Nullerjahren.
- Es gab mehrere Jahre ohne jegliche Besoldungserhöhungen, die Arbeitszeit wurde im Bund "temporär" von 39 auf 41 Stunden angehoben, usw. usf.
- Also haben anschließend deutlich mehr Beamten geklagt.
- Das BVerfG hat sich die Klagen angeschaut, nachgedacht und in der Folge schrittweise einen "Paradigmenwechsel" vorgenommen, indem den Besoldungsgesetzgebern immer mehr und immer konkretere "Leitplanken" vorgegeben wurden.
- Eine diese Leitplanken war beispielsweise die bekannte Entscheidung, dass eine vierköpfige Beamtenfamilie mindestens 115% einer vierköpfigen Grundsicherungsfamilie bekommen muss.
- Die bisher letzte dieser BVerfG-Entscheidungen gab es im Jahr 2020.
- Statt sich jedoch daran zu halten und zu einer verfassungsgemäßen Besoldung zurückzukehren, haben viele Bundesländer das exakte Gegenteil gemacht und sich quasi einen Überbietungswettbewerb geliefert, wer die Vorgaben aus Karlsruhe am "schlauesten" umgehen kann (absurde Zuschlagsorigen, Berücksichtigung des Partnereinkommens, Abschmelzbeträge, Zuschläge auf Zuschläge, etc.).
- Ein wenig ausnehmen aus dieser Generalkritik möchte ich explizit Sachsen und Hessen, die sich als Einäugige unter den Blinden erwiesen haben, indem sie beispielsweise kürzlich ALLE Grundbesoldungen um 15,1% bzw. 16,0% angehoben haben.
- Daher ist meine Hoffnung, dass das BVerfG mittlerweile richtig "schlechte Laune" bezüglich der genannten Maßnahmen der Besoldungsgesetzgeber hat und entsprechend in der nächsten Entscheidung (die hoffentlich bald erfolgt) den "großen Hammer" rausholt.


Somit als Fazit-Antwort auf deine Frage: Vor 30 oder 40 Jahren war die Besoldung mutmaßlich verfassungsgemäß, zum einen weil sie (beispielsweise im Vergleich zur Privatwirtschaft) "besser" war als heute, zum anderen, weil es die heutigen Parameter zur Prüfung der Verfassungswidrigkeit damals noch gar nicht gab.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,412
Antw:Tarifrunde TVöD 2025
« Antwort #603 am: 19.10.2024 19:37 »
Was genau ist denn armselig?
Was sagst du denn zu den Firmen, die davon berichtet haben, dass die Mitarbeiter gekündigt haben und sich Bürgergeld holen, weil sich Arbeit für sie nicht mehr lohnt?
Die lügen alle? Die spinnen? Die Mitarbeiter wurden alle zufällig gleichzeitig erwerbsunfähig?
Dass keine Sanktionen mehr erfolgen, ist auch nicht richtig. Was ist denn daran, wenn es den ganzen Tag keine Verpflichtungen gibt, zu viel verlangt, sich einmal im Monat beim Amt zu melden?
Das kommt eben dadurch, dass die Löhne nicht gleichmäßig im Schritt gestiegen sind, sondern über 2 Jahre wesentlich geringer
Warum sollte ich behaupten die Spinnen.
Es ist allerdings kein Massenphänomen so wie du es darstellst, denn dann müsste man dies an den Zahlen sehen können.
Und wenn diese Menschen mit dem weniger an Geld leben wollen, dann sind das halt ziemlich armselige Menschen.
Und wenn die Firmen den Menschen keine bessere Bezahlung als Mindestlohn geben, dann sind es armselige Arbeitgeber, die uU zu viel vom Gewinn abziehen wollen.
Und wenn es keine Sanktionen gibt, obwohl es gesetzlich genug Möglichkeiten gäbe, dann sind es armselige Sachbearbeiter.
Aber was bitte hat das mit der Erhöhung des Bürgergeldes, die sich primär an den Kostensteigerungen der Grundbedürfnisse orientiert, zu tun? Es hat alleinig etwas mit der Bezahlung im Niedriglohnsektor zu tun und damit, dass Familie teuer geworden ist.

Lebensmittel gehören nun ja wohl wirklich zu den Grundbedürfnissen (ich sage nur Maslowsche Pyramide) und die sind nun mal alleine schon um 30,3 % gestiegen; Energie ist auch teurer geworden; wohnen sowieso; so krass ist nirgendwas gesunken bei den Preisen, dass die 9 % für die Grundbedürfnisse reichen würden durchschnittlich...
Dein Lohn benötigst du aber nicht zu 100% für deine Grundbedürfnisse, der BGler schon, jetzt kapiert?

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,412
Antw:Tarifrunde TVöD 2025
« Antwort #604 am: 19.10.2024 19:44 »
Was genau ist denn armselig?
Deine Argumentationsform und Inhalte.

Ach erzähl doch keinen Blödsinn. Ich habe alles belegt; nur ein pauschales "alles von dir ist blöd" zeigt eher, dass es nicht deine Meinung ist, aber du merkst, dass es vernünftig untermauert wurde und du daher nicht gegenan kannst.
Gibt aber schlimmeres im Leben  ;)
Du hast nirgends belegt, warum die Erhöhung des BGs irgendwas inhaltliches mit einer Tarifforderung zu tun hat. Und daher finde ich das heranziehen dieser Erhöhung als Argument als armselig an. Das zur Form.

Zum anderen habe ich dir dargelegt, was du aber noch immer nicht verstanden hast, dass eine 24% Erhöhung für die Grundbedürfnisse inhaltlich nicht geeignet ist eine 24% Erhöhung für den Angestellten abzuleiten.Und daher ist es ein armseliges Argument. Das zum Inhalt.

Zum dritten habe ich daher eben kein pauschales alles von dir ist blöd geschrieben, sondern möglicherweise hast du meine Gegenargumentation nicht verstanden, weil ich sie für dich nicht verständig genug dargelegt habe. Sorry versuche mich zu bessern

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,412
Antw:Tarifrunde TVöD 2025
« Antwort #605 am: 19.10.2024 19:46 »
Was genau ist denn armselig?
Was sagst du denn zu den Firmen, die davon berichtet haben, dass die Mitarbeiter gekündigt haben und sich Bürgergeld holen, weil sich Arbeit für sie nicht mehr lohnt?
Die lügen alle? Die spinnen? Die Mitarbeiter wurden alle zufällig gleichzeitig erwerbsunfähig?
Dass keine Sanktionen mehr erfolgen, ist auch nicht richtig. Was ist denn daran, wenn es den ganzen Tag keine Verpflichtungen gibt, zu viel verlangt, sich einmal im Monat beim Amt zu melden?
Das kommt eben dadurch, dass die Löhne nicht gleichmäßig im Schritt gestiegen sind, sondern über 2 Jahre wesentlich geringer
Warum sollte ich behaupten die Spinnen.
Es ist allerdings kein Massenphänomen so wie du es darstellst, denn dann müsste man dies an den Zahlen sehen können.
Und wenn diese Menschen mit dem weniger an Geld leben wollen, dann sind das halt ziemlich armselige Menschen.
Und wenn die Firmen den Menschen keine bessere Bezahlung als Mindestlohn geben, dann sind es armselige Arbeitgeber, die uU zu viel vom Gewinn abziehen wollen.
Und wenn es keine Sanktionen gibt, obwohl es gesetzlich genug Möglichkeiten gäbe, dann sind es armselige Sachbearbeiter.
Aber was bitte hat das mit der Erhöhung des Bürgergeldes, die sich primär an den Kostensteigerungen der Grundbedürfnisse orientiert, zu tun? Es hat alleinig etwas mit der Bezahlung im Niedriglohnsektor zu tun und damit, dass Familie teuer geworden ist.

Lebensmittel gehören nun ja wohl wirklich zu den Grundbedürfnissen (ich sage nur Maslowsche Pyramide) und die sind nun mal alleine schon um 30,3 % gestiegen; Energie ist auch teurer geworden; wohnen sowieso; so krass ist nirgendwas gesunken bei den Preisen, dass die 9 % für die Grundbedürfnisse reichen würden durchschnittlich...
Der BGler bekommt knapp unter 200€ für Lebensmittel. Du hast also keine 60€ mehr Nettolohn zur Kompensation dieser Lücke erhalten?
Wenn dem so ist, dann hast du Recht.

NelsonMuntz

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,172
Antw:Tarifrunde TVöD 2025
« Antwort #606 am: 19.10.2024 19:49 »
Mag sein.

Daher klagen einige von uns (inklusive mir) die uns zustehenden Ansprüche vor Gericht ein, unabhängig von der berechtigten Hoffnung auf ein baldiges "Machtwort" aus Karlsruhe.

[P.S. Ich weiß übrigens nicht, woher der immer wieder kolportierte Wert von exakt "37%" stammt..]

Ich glaube, den hast Du mir sogar mal ausgerechnet ;) - Ist aber im Prizip auch nicht so wichtig. Das "Problem" mit der 4k-Familie und der Amtsangemessenheit der Besoldung haben wir ausführlich ventiliert - das müssen und können wir in einem Forum gar nicht lösen.

Aber: Hätten die Väter des Grundgesetzes die 70 Jahre später auftretenden "Phänomene" aus der Rechtsprechung des BVerfG vorausgesehen, dann hätten sie das Beamtenwesen vielleicht etwas anders implementiert. (<- Das ist gar nicht böse gemeint, aber die Rechtsgrundsätze sorgen unter Umständen für eine wahre Besoldungsexplosion, welche den inneren Frieden der Bundesrepublik bedrohen könnte ... 4500€ Nettoalimentation für eine A9 ohne Kinder sprengen jeden Maßstab - und da müsste es grob hin, wenn die nichtleistungbezogenen Zulagen möglichst klein gehalten werden sollen)

Wie gesagt: Ich gönne Euch auch einen ordentlichen "Schluck aus der Pulle". Wir werden gemeinsam sehen, was die Zukunft uns bringt. Und immerhin: Wir beide müssen keinen Hunger leiden - Ist doch auch etwas, oder? ;)
« Last Edit: 19.10.2024 19:58 von NelsonMuntz »

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,412
Antw:Tarifrunde TVöD 2025
« Antwort #607 am: 19.10.2024 19:50 »
Ich habe keine 24 % bekommen, sondern 9 % etwa (brutto! Netto also noch weniger); Lebensmittelpreise sind in der Zeit um etwa 1/3 im Schnitt gestiegen. Wie kommst du daher darauf? Ja, jetzt wirst du sagen, 24 % sind auch keine 33 %, aber 9 % sind eben noch weniger 33 %: https://de.statista.com/themen/8554/lebensmittelpreise/

Und immer bedenken, dass die Wohnung vollkommen bezahlt wird. Bei den enorm gestiegenen Mieten der letzten Jahre wird es für viele Geringverdiener tatsächlich immer schwieriger, alleine auf so ein Level zu kommen.
Du hast es sichtbar nicht kapiert.
Deine ersten 700€ Lohn wurden um 24% angehoben, als der Teil den auch die BGler bekommen, aber dieses Gedankenspiel überfordert dich.

btw, der klassische BGler hat auch nur 12% bekommen, da die zweite Hälfte, die er für KdU bekommt, nicht erhöht wurde. Er bekommt also mitnichten 24% mehr überwiesen. Verstehste jetzt was ich ausdrücken wollten.

449 => 502 => 553 Euro Überweisung (ohne Wohngeld und Kinder)


Es geht doch immer um Relationen, sonst bräuchte man keine einzige Gehaltsverhandlung mit Prozenten lösen, sondern würde immer um absolute Zahlen erhöhen. Daher verstehe ich deine Argumentation auch nicht. Nehmen wir mal an, diese Inflation wäre über Jahre so weitergegangen und die Verhandlungen ebenfalls----- ich denke, soweit reichen deine mathematischen Fähigkeiten auch, dass dann irgendwann das Gehalt genauso hoch gewesen wäre wie das Bürgergeld. Dadurch, dass die Inflation jetzt abgeflaut ist, wird es wohl eine Nullrunde geben, aber das hätte ja nicht so sein müssen....
Und wieviel ist es MIT Kosten dr Unterkunft, die er mit überwiesen bekommt? bei 500€
949.  zu 1002 zu 1053 jetzt kapiert?

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,412
Antw:Tarifrunde TVöD 2025
« Antwort #608 am: 19.10.2024 19:59 »

- Eine diese Leitplanken war beispielsweise die bekannte Entscheidung, dass eine vierköpfige Beamtenfamilie mindestens 115% einer vierköpfigen Grundsicherungsfamilie bekommen muss.



Somit als Fazit-Antwort auf deine Frage: Vor 30 oder 40 Jahren war die Besoldung mutmaßlich verfassungsgemäß, zum einen weil sie (beispielsweise im Vergleich zur Privatwirtschaft) "besser" war als heute, zum anderen, weil es die heutigen Parameter zur Prüfung der Verfassungswidrigkeit damals noch gar nicht gab.
und ich denke diese Leitpanke war auch schon vor mehr als 30 Jahren unterboten, als es noch kleiner As als 3 gab und das Kindergeld auch noch nicht da war.
Es hat wahrscheinlich nur keiner monetär bemerkt, weil er schon längst aus der A2 befördert war und längst nicht mehr in der untersten Stufe war wenn er mit Familie anfing.
Und natürlich Beamte aus dieser Region nicht zu den Klagewilligen gehörten.
Sehr sehr Schade, dann hätten wir jetzt nicht dieses Dilema und es wäre schon längst geklärt.

BVerfGBeliever

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 666
Antw:Tarifrunde TVöD 2025
« Antwort #609 am: 19.10.2024 20:02 »
Mag sein.

Daher klagen einige von uns (inklusive mir) die uns zustehenden Ansprüche vor Gericht ein, unabhängig von der berechtigten Hoffnung auf ein baldiges "Machtwort" aus Karlsruhe.

[P.S. Ich weiß übrigens nicht, woher der immer wieder kolportierte Wert von exakt "37%" stammt..]

Ich glaube, den hast Du mir sogar mal ausgerechnet ;) - Ist aber im Prizip auch nicht so wichtig. Das "Problem" mit der 4k-Familie und der Amtsangemessenheit der Besoldung haben wir ausführlich ventiliert - das müssen und können wir in einem Forum gar nicht lösen.

Aber: Hätten die Väter des Grundgesetzes die 70 Jahre später auftretenden "Phänomene" aus der Rechtsprechung des BVerfG vorausgesehen, dann hätten sie das Beamtenwesen vielleicht etwas anders implementiert. (<- Das ist gar nicht böse gemeint, aber die Rechtsgrundsätze sorgen unter Umständen für eine wahre Besolungsexplosion, welche den inneren Frieden der Bundesrepublik bedrohen könnte)

Wie gesagt: Ich gönne Euch auch einen ordentlichen "Schluck aus der Pulle". Wir werden gemeinsam sehen, was die Zukunft uns bringt. Und immerhin: Wir beide müssen keinen Hunger leiden - Ist doch auch etwas, oder? ;)

Das "Beamtenwesen" ist ja sogar noch viel älter. Ich hatte aus Spaß vor einiger Zeit mal einen Artikel aus den 1920er Jahren gepostet, den ich zufällig gefunden hatte. Bereits damals ging es um ähnliche Fragen wie heute (Binnenabstandsgebot, etc.)..  :)

Insofern gebe ich dir Recht, wir werden sehen, was passiert.
Und bis dahin genießen wir einfach unser Leben, egal ob als Angestellter oder Beamter..  8)

NelsonMuntz

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,172
Antw:Tarifrunde TVöD 2025
« Antwort #610 am: 19.10.2024 20:53 »
...
Und bis dahin genießen wir einfach unser Leben, egal ob als Angestellter oder Beamter..  8)

Das ist doch mal ein Wort :) - In diesem Sinne!

FearOfTheDuck

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,431
Antw:Tarifrunde TVöD 2025
« Antwort #611 am: 19.10.2024 21:41 »
Mag sein.

Daher klagen einige von uns (inklusive mir) die uns zustehenden Ansprüche vor Gericht ein, unabhängig von der berechtigten Hoffnung auf ein baldiges "Machtwort" aus Karlsruhe.

[P.S. Ich weiß übrigens nicht, woher der immer wieder kolportierte Wert von exakt "37%" stammt..]

Ich glaube, den hast Du mir sogar mal ausgerechnet ;) - Ist aber im Prizip auch nicht so wichtig. Das "Problem" mit der 4k-Familie und der Amtsangemessenheit der Besoldung haben wir ausführlich ventiliert - das müssen und können wir in einem Forum gar nicht lösen.

Aber: Hätten die Väter des Grundgesetzes die 70 Jahre später auftretenden "Phänomene" aus der Rechtsprechung des BVerfG vorausgesehen, dann hätten sie das Beamtenwesen vielleicht etwas anders implementiert. (<- Das ist gar nicht böse gemeint, aber die Rechtsgrundsätze sorgen unter Umständen für eine wahre Besolungsexplosion, welche den inneren Frieden der Bundesrepublik bedrohen könnte)

Wie gesagt: Ich gönne Euch auch einen ordentlichen "Schluck aus der Pulle". Wir werden gemeinsam sehen, was die Zukunft uns bringt. Und immerhin: Wir beide müssen keinen Hunger leiden - Ist doch auch etwas, oder? ;)

Das "Beamtenwesen" ist ja sogar noch viel älter. Ich hatte aus Spaß vor einiger Zeit mal einen Artikel aus den 1920er Jahren gepostet, den ich zufällig gefunden hatte. Bereits damals ging es um ähnliche Fragen wie heute (Binnenabstandsgebot, etc.)..  :)

Insofern gebe ich dir Recht, wir werden sehen, was passiert.
Und bis dahin genießen wir einfach unser Leben, egal ob als Angestellter oder Beamter..  8)

Letztendlich sind es immer Politiker, die die Gesetzte verabschieden oder aber auf AG-Seite an den Tarifverhandlungen teilnehmen. Man müsste schauen, wann sich jeweils der Gedanke eingeschlichen hat, dass Personalkosten negativ sind und sich nicht gut verkaufen lassen.

FearOfTheDuck

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,431
Antw:Tarifrunde TVöD 2025
« Antwort #612 am: 19.10.2024 21:52 »
Was genau ist denn armselig?
Was sagst du denn zu den Firmen, die davon berichtet haben, dass die Mitarbeiter gekündigt haben und sich Bürgergeld holen, weil sich Arbeit für sie nicht mehr lohnt?
Die lügen alle? Die spinnen? Die Mitarbeiter wurden alle zufällig gleichzeitig erwerbsunfähig?
Dass keine Sanktionen mehr erfolgen, ist auch nicht richtig. Was ist denn daran, wenn es den ganzen Tag keine Verpflichtungen gibt, zu viel verlangt, sich einmal im Monat beim Amt zu melden?
Das kommt eben dadurch, dass die Löhne nicht gleichmäßig im Schritt gestiegen sind, sondern über 2 Jahre wesentlich geringer
Warum sollte ich behaupten die Spinnen.
Es ist allerdings kein Massenphänomen so wie du es darstellst, denn dann müsste man dies an den Zahlen sehen können.
Und wenn diese Menschen mit dem weniger an Geld leben wollen, dann sind das halt ziemlich armselige Menschen.
Und wenn die Firmen den Menschen keine bessere Bezahlung als Mindestlohn geben, dann sind es armselige Arbeitgeber, die uU zu viel vom Gewinn abziehen wollen.
Und wenn es keine Sanktionen gibt, obwohl es gesetzlich genug Möglichkeiten gäbe, dann sind es armselige Sachbearbeiter.
Aber was bitte hat das mit der Erhöhung des Bürgergeldes, die sich primär an den Kostensteigerungen der Grundbedürfnisse orientiert, zu tun? Es hat alleinig etwas mit der Bezahlung im Niedriglohnsektor zu tun und damit, dass Familie teuer geworden ist.

Lebensmittel gehören nun ja wohl wirklich zu den Grundbedürfnissen (ich sage nur Maslowsche Pyramide) und die sind nun mal alleine schon um 30,3 % gestiegen; Energie ist auch teurer geworden; wohnen sowieso; so krass ist nirgendwas gesunken bei den Preisen, dass die 9 % für die Grundbedürfnisse reichen würden durchschnittlich...
Dein Lohn benötigst du aber nicht zu 100% für deine Grundbedürfnisse, der BGler schon, jetzt kapiert?

Dass du @kK quasi sagst, dass er nur einfach näher an den BG-Anspruch rangerutscht ist, wird ihn aber auch nicht glücklicher machen. ;)

Aber ich gebe dir recht: Querverbindungen zu was-für-auch-immer-Erhöhungen sind zwar erlaubt, bringen aber letztlich nicht weiter. Für die "Was-kann-möglich-Sein-Frage" lässt sich - wenn überhaupt - nur auf andere Tarifabschlüsse schauen.

Elur

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 208
Antw:Tarifrunde TVöD 2025
« Antwort #613 am: 19.10.2024 22:45 »

Nö warum sollte es?
Was treibt dich denn hier her? Angestellter? Beamter?
Als Beamter ja kein Ding, keine Sozialabgaben, PKV wird sich beschwert, dass diese von 160 auf 205 Euro steigt, andere berichten von knapp über 300 Euro nun nach der krassen Erhöhung (siehe hier im Forum), ist natürlich sicherlich ein großer Sprung, aber zur Zahlung in der GKV ein absoluter Witz, insbesondere wenn man bedenkt, dass die Leistungen bedeutend besser sind.

Nahezu jeder Artikel trieft vor Beamtenneid. Tatsächlich zahle ich aktuell für 50 Prozent PKV 370 Euro und wenn der Betrag um 25 Prozent ansteigt, bin ich bei über 460 Euro. Aber hey, ist ja kein Problem. Inzwischen habe ich A11....

Mimimi. Freiwillig GKV versicherte im ÖD zahlen schon ewig über 500 für GKV und PV.

Es mag sicher sein, dass freiwillig gesetzlich Krankenversicherte über 500 Euro bezahlen. Ich habe das auch nicht abgestritten. Der Typ, der so neidisch ist, hat aber behauptet, Beamte würden sich beschweren, dass sie knapp über 300 Euro NACH der kommenden PKV-Erhöhung zahlen würden. Und das stimmt nicht. Die 500 Euro sind sehr realistisch. Und da er hier permanent nur die Vorzüge des Beamtentums hervorzieht, habe ich mein Beispiel genannt, dass ich über einige Jahre ca. 20 Prozent meiner Bruttobesoldung nur für die PKV ausgegeben habe. Das muss kein Angestellter.

Elur

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 208
Antw:Tarifrunde TVöD 2025
« Antwort #614 am: 19.10.2024 22:55 »

Nö warum sollte es?
Was treibt dich denn hier her? Angestellter? Beamter?
Als Beamter ja kein Ding, keine Sozialabgaben, PKV wird sich beschwert, dass diese von 160 auf 205 Euro steigt, andere berichten von knapp über 300 Euro nun nach der krassen Erhöhung (siehe hier im Forum), ist natürlich sicherlich ein großer Sprung, aber zur Zahlung in der GKV ein absoluter Witz, insbesondere wenn man bedenkt, dass die Leistungen bedeutend besser sind.

Nahezu jeder Artikel trieft vor Beamtenneid. Tatsächlich zahle ich aktuell für 50 Prozent PKV 370 Euro und wenn der Betrag um 25 Prozent ansteigt, bin ich bei über 460 Euro. Aber hey, ist ja kein Problem. Inzwischen habe ich A11. Allerdings sollte man dazu erwähnen, dass ich vor 13 Jahren verbeamtet wurde mit A6, damals nur halbtags arbeitete, wegen dreier Kinder und der PKV-Beitrag damals über 20 % meines Teilzeitbruttos betrug. Da wären 8 % lächerlich wenig gewesen. Es gibt also nicht immer nur Vorteile als Beamter. Meine Kollegen bekamen damals für dieselbe Tätigkeit E9. Ich brauchte Jahre, um nach A7 und A8 befördert zu werden. Und weiter ging es dann nur weil ich nebenberuflich studiert habe. Also schenk dir den Neid oder bemühe dich um eine Verbeamtung. Es gibt immer noch viele Behörden, die munter verbeamten.

Bei uns werden Quereinsteiger nicht verbeamtet, bei uns ist kein einziger ITler, kein einziger Ingenieur, kein einziger Betriebswirt, kein einziger Naturwissenschaftlicher verbeamtet, einzig eine Juristin wurde mal verbeamtet (weiß aber nicht wie lange das her ist). Da es Planstellen gibt, glaube ich auch nicht, dass das ohne Weiteres im großen Umfang möglich ist.

Ihr beschwert euch im Übrigen permanent und solltet die Relationen mal erkennen.
5.512,50 x 8,5 % = 468,56 Euro (2,4 % Zusatzbeitrag sind leider realistisch ab nächstes Jahr); warum sollte die PKV auch billiger sein? Die Leistungen sind wesentlich besser und die Behandlung und die Bevorzugung deutlich größer. Saß Donnerstag gerade beim Arzt; Wartezimmer vorne an der Tür, nahe zur Anmeldung
MFA: "Ihre Karte?"
Patiente: "Habe ich nicht, bin privat."
Merkwürdigerweise, aber das ist bestimmt reiner Zufall gewesen (wie schon die Dutzenden Male vorher bei Ärzten), war diese Person nur ganz kurz im Wartezimmer....

Heute ist im Übrigen bei E9 tendenziell eher weniger drin als bei A6:
Wenn du hier im Rechner eingibst:
E9a = 2.220,70 Euro netto
A6 = 2.442,90 EUro netto

Wenn Kinder im Spiel sind, wird der Unterschied ja noch deutlicher

Da bei einigen der Betrag jetzt erst durch die Erhöhung (die in diesem Nettobereich für die GRV ja auch noch nicht drin ist) auf über 200 Euro steigt, kommen die also jetzt schon in A6 besser netto weg als in E9a, nur so zur Info.
Dass die 9 netto nicht mehr ergibt als die 6, obwohl die Aufgaben höherwertig sind, ergibt halt wenig Sinn - oder zeigt mal wieder wie dramatisch hoch die Abzüge in diesem Land sind


Wer hindert Sie, sich woanders zu bewerben, wenn „bei euch“ nicht verbeamtet wird? Ich habe 6 oder 7  Behörden durch in meiner beruflichen Laufbahn. Wie gesagt, es gibt genug Behörden, die munter verbeamten. Da müssen Sie halt etwas flexibler werden. Ansonsten suhlen Sie sich halt in Ihrem Beamtenneid. Ich bereue es heute definitiv nicht, Beamtin geworden zu sein. Die A12 ist nicht mehr weit. :)