Autor Thema: Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I  (Read 1084729 times)

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2100 am: 02.12.2024 12:48 »

:D ein Mietshaus? Wir sind hier in Dimensionen, das eine (!) 80m2 Eigentumswohnung in vernünftiger Lage gut 1million€ kostet - auch wenn die Eltern sie mal für 90.000€ gekauft haben. Kleine Einfamilienhäuser (um die 120qm) um die 1,5-2.0millionen. Hier davon zu reden, das nur "Vermögende" so etwas besitzen - da kann ich nur den Kopf schütteln. Das sind Millionen, die es am Ende des Tages nur auf dem Papier gibt. Und auch Erbschaftssteuer muss finanziert werden. So einfach gibt es einen Kredit von 90.000 oder mehr auch nicht. 

Übrigens selbst bei ner Monatsmiete von 12€das qm - 960€ hast du im Jahr ne Miete von knapp 11k, als wenn sich das dann irgendwie lohnen würde das zu vermieten. Bei dem was im Normalfall an kosten reingesteckt werden müsste.
Beschäftige dich mal mit Dingen wie Kaufpreissmietverhältnis, Sachwertermittlung etc.
Oder Vermögenssituation in D
Dann wirst du
a) feststellen, dass die Bude, die du für eine Mio verkaufen könntest, nicht mit einer Mio bei der Erbschafssteuer auf dem Tacho steht.
b) ein Kaufpreis von 12500€/m2 eher die Ausnahme in D ist. Dort wo wir das Niveau haben, wird da auch nicht nur 12€/m2 Miete genommen, also hinkt dein Vergleich arg.
c) Und für ein Objekt, welches ein Wert von 1 Mio hat, bekommt man sehr wohl ein Hypothekendarlehen, von 100T€ oder 200T€ und Zins und Tilgung sind da locker weit unterhalb der Mieteinnahmen. Hab gerade wieder ein 100T€ Hypovertrag abgeschlossen, also das ging relativ schmerzlos für ein ~200T€ Objekt.
d) Und wenn man unfähig ist, das Geld aufzubringen, zu Stunden oder selbst zu bewohnen. Dann verkauft man das Objekt halt für eine Mio und hat 900.000€ auf den Nadel und gehörst dann zu den Top 10 der Vermögenden in D, traurig aber wahr.
Also wo ist da das Problem?
1.) das es eigentlich nur 22T€ sein müssten und 2. das man so eine schlechte Schufa hat?

Und sei dir gewahr, die erste Million ist immer am schwersten.




NelsonMuntz

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2101 am: 02.12.2024 12:56 »
Auch die Kinder der "Häuslesbauer" mussten Verzicht üben und sich auf geringere Mittel einstellen: Und sicherlich mit der Haltung: es wird hier Leistung geboten!
Und richtig: Ihre Lebensweisheit: "Man bekommt nichts geschenkt"! Diese wird durch die Haltung: Das steht mir Zu! Wo ist der Antrag zur Hilfe? Die anderen (Leistungsträger)  sollen für mich sorgen / bezahlen! zunehmend abgelöst!

Das ist eine Fehlinterpretation meiner Worte, denn es geht hier nicht um Umverteilung, sondern um die Frage, aus welchen Quellen der Staat seine Finanzmittel in welcher Dimension beziehen sollte.

Ferner habe ich doch Freibeträge oder weitergehende Vergünstigungen bei der Selbstnutzung überhaupt nicht in Frage gestellt. Es geht nicht um "Oma ihr klein Häuschen".

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2102 am: 02.12.2024 13:13 »
Also nochmal, was sollte der intrinsische Antrieb für Leistung sein wenn sie mit dem Ableben verfällt und das "meine Kinder sollen es später besser haben" nur noch eine hole Floskel in einem gierigen übergriffigen Staat ist der sich den Großteil dann einverleibt? Und was sollte man davon haben wenn Arbeitseinkommen geringer besteuert werden um einen Vermögensaufbau zu ermöglichen welcher aber gar nicht wünschenswert ist da es verfällt?
Wer redet von verfällt? Wo ist das Problem, wenn man für ein Milionenerbe 22T€ Steuern zahlt?
Es gibt zwar Theoretiker die reden von eine 100% Erbschaftssteuer, aber davon ist hier keine Rede.

Du findest es also gut und richtig, dass das vererbte Haus oder Bargeld höher besteuert wird als der vererbte Firmenanteil?

Gleichwohl das vererbte selbst genutzte Familienhaus steuerfrei bleibt (also meine Kinder haben es besser als ich, die haben ihre eigene Wohnung zu Lebzeiten bekommen und werden dafür hoffentlich keine Steuern zahlen, muss noch 5 Jahre überleben, damit die Schenkung) und damit der intrinsische Antrieb für Leistung befriedigt wird.

Es ist schon sehr witzig, dass du es als übergriffig ansiehst, und offensichtlich hast du in der Tat keinen Schimmer von den Steuersätzen der Klasse I (Familie) bei Erbschaften.
Da kommt es niemals dazu das der Staat den Großteil einverleibt. bei 30% ab 26 Mio ist Schluss und selbst bei Fremden ist es knapp unter 50% (wegen dem micro Freibetrag  ::))

Also geht deine Argumentation da oben ziemlich fehl und ins leere.


BAT

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2103 am: 02.12.2024 13:19 »

Und die Regelungen bei der Grunderwerbssteuer für Verwandte dürften bekannt sein? Warum ist das denn dort kein Problem für dich?

Das immer mitbedenken, eine reine - in sich gerechte Erbschaftssteuer - würde, bei Beibehaltung der gleichen Maßstäbe zur Grunderwerbssteuer weiterhin hinkend bleiben.


erdieee

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2104 am: 02.12.2024 13:22 »
Kurze Frage,

Wann sind die Verhandlungen bzw wann werden wir spätestens die erreichte Forderung auf dem Konto sehen?

UNameIT

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2105 am: 02.12.2024 13:22 »
Schade nur, das ich aus dem hohen Norden komme, nicht aus München. Köln gehört übrigens nicht mal zu den Top10 der qm-Preise. Abgesehen davon, das in so eine Wohnung auch immer noch einiges an Geld und Zeit investiert werden muss - sogar noch bevor ein Erbfall eintritt. Außerdem muss eine geerbte Immobilien saniert werden.

Du hast die These aufgestellt, dass eine 80m2-Wohnung in einer deutschen Großstadt eine Million kosten würde, nicht ich.

Warum muss eine geerbte Immobilie denn grundsätzlich saniert(!) werden? Wenn dem so ist, dann hat sie auch nicht den von Dir kolportierten Wert.

GEG - der Gesetzgeber will es so. 

Das Problem ist, das die Reichen , die auch die Firmenanteile erben, immer einen Weg finden ein Schlupfloch auszunutzen. So wie du mit der Schenkung bei deinen Kindern.

BAT

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« Antwort #2106 am: 02.12.2024 13:24 »
Kurze Frage,

Wann sind die Verhandlungen bzw wann werden wir spätestens die erreichte Forderung auf dem Konto sehen?

Im späteren Januar geht es los. Wir hatten das Geld auf dem Konto meines Wissens sogar erst einmal im August, und damit eigentlich September.

UNameIT

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2107 am: 02.12.2024 13:26 »
Kurze Frage,

Wann sind die Verhandlungen bzw wann werden wir spätestens die erreichte Forderung auf dem Konto sehen?

Die Verhandlungsrunden sind:
1 - 24.01.2025
2 - 17./18.02.
3 - 14.-16.03.

Wann wir das auf dem Konto sehen, ist teil der Verhandlungen. Frühestens aber irgendwann nach der 3. Runde

NelsonMuntz

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2108 am: 02.12.2024 13:27 »

Und die Regelungen bei der Grunderwerbssteuer für Verwandte dürften bekannt sein? Warum ist das denn dort kein Problem für dich?

Das immer mitbedenken, eine reine - in sich gerechte Erbschaftssteuer - würde, bei Beibehaltung der gleichen Maßstäbe zur Grunderwerbssteuer weiterhin hinkend bleiben.

Die Grunderwerbssteuer gehört -in meinen Augen- abgeschafft.

Du argumentierst doch gerne, dass es eine zu geringe Eigentumsquote in DE gibt. Das würde auch mehr Menschen ohne Erbe den Erwerb einer Immobilie schmackhafter machen.

BAT

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2109 am: 02.12.2024 13:31 »

Die Grunderwerbssteuer gehört -in meinen Augen- abgeschafft.

Du argumentierst doch gerne, dass es eine zu geringe Eigentumsquote in DE gibt. Das würde auch mehr Menschen ohne Erbe den Erwerb einer Immobilie schmackhafter machen.

Darum geht es nicht. Es geht darum, dass das gesamte System umgekrempelt werden muss. Eine sich völlig gerechte Erbschaftssteuer wäre es aufgrund der anderen Parameter halt doch wieder nicht, insbesondere wenn diese im 1 Km entfernten anderen Bundesland ganz anders besteuert wird. Die Entlastung bei der Einkommensteuer erfolgt ja nie und nimmer (Soli).

Und natürlich gehört die Grunderwerbssteuer nicht abgeschafft, sie sollte nur für selbst bewohntes Wohneigentum nicht erhoben werden.

NelsonMuntz

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« Antwort #2110 am: 02.12.2024 13:45 »
GEG - der Gesetzgeber will es so. 

Das Problem ist, das die Reichen , die auch die Firmenanteile erben, immer einen Weg finden ein Schlupfloch auszunutzen. So wie du mit der Schenkung bei deinen Kindern.

Das eigentliche Problem sind die vielen Klein-Erben, die sich aus völlig irrationaler Angst heraus an die Seite eben jener Reichen stellen, weil sie eine Steuerbelastung von 10% fürchten.

Wenn ich aber mein Gehalt betrachte und den Weg vom Arbeitgeber-Brutto zum Arbeitnehmer-Netto verfolge, dann habe ich fast 55% Abzug. Das(!) ist der wirkliche "Raub" im Lande, nicht die Erbschaftssteuer.

xirot

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« Antwort #2111 am: 02.12.2024 13:48 »
Also nochmal, was sollte der intrinsische Antrieb für Leistung sein wenn sie mit dem Ableben verfällt und das "meine Kinder sollen es später besser haben" nur noch eine hole Floskel in einem gierigen übergriffigen Staat ist der sich den Großteil dann einverleibt? Und was sollte man davon haben wenn Arbeitseinkommen geringer besteuert werden um einen Vermögensaufbau zu ermöglichen welcher aber gar nicht wünschenswert ist da es verfällt?
Wer redet von verfällt? Wo ist das Problem, wenn man für ein Milionenerbe 22T€ Steuern zahlt?
Es gibt zwar Theoretiker die reden von eine 100% Erbschaftssteuer, aber davon ist hier keine Rede.

Du findest es also gut und richtig, dass das vererbte Haus oder Bargeld höher besteuert wird als der vererbte Firmenanteil?

Gleichwohl das vererbte selbst genutzte Familienhaus steuerfrei bleibt (also meine Kinder haben es besser als ich, die haben ihre eigene Wohnung zu Lebzeiten bekommen und werden dafür hoffentlich keine Steuern zahlen, muss noch 5 Jahre überleben, damit die Schenkung) und damit der intrinsische Antrieb für Leistung befriedigt wird.

Es ist schon sehr witzig, dass du es als übergriffig ansiehst, und offensichtlich hast du in der Tat keinen Schimmer von den Steuersätzen der Klasse I (Familie) bei Erbschaften.
Da kommt es niemals dazu das der Staat den Großteil einverleibt. bei 30% ab 26 Mio ist Schluss und selbst bei Fremden ist es knapp unter 50% (wegen dem micro Freibetrag  ::))

Also geht deine Argumentation da oben ziemlich fehl und ins leere.

Oh ich wusste nicht, dass bei dir bei  Klasse eins, also Ehepartner und eigene Kinder, schon Schluss ist. Da arbeitet der Sohnemann fein mit und ist dann Nase bei dir. Gratulation. Was für ein hass auf Familie muss man dafür bitte haben?
« Last Edit: 02.12.2024 13:56 von xirot »

xirot

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2112 am: 02.12.2024 13:50 »
Wenn ich aber mein Gehalt betrachte und den Weg vom Arbeitgeber-Brutto zum Arbeitnehmer-Netto verfolge, dann habe ich fast 55% Abzug. Das(!) ist der wirkliche "Raub" im Lande, nicht die Erbschaftssteuer.

Und die Erbschaftssteuer würde daran genau gar nichts ändern. Oder wie hast du vom Wegfall des Solis für deinen Vermögensaufbau profitiert? Warum dieses abarbeiten?

MoinMoin

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« Antwort #2113 am: 02.12.2024 14:05 »
Wer redet von verfällt? Wo ist das Problem, wenn man für ein Milionenerbe 22T€ Steuern zahlt?
Es gibt zwar Theoretiker die reden von eine 100% Erbschaftssteuer, aber davon ist hier keine Rede.

Du findest es also gut und richtig, dass das vererbte Haus oder Bargeld höher besteuert wird als der vererbte Firmenanteil?

Gleichwohl das vererbte selbst genutzte Familienhaus steuerfrei bleibt (also meine Kinder haben es besser als ich, die haben ihre eigene Wohnung zu Lebzeiten bekommen und werden dafür hoffentlich keine Steuern zahlen, muss noch 5 Jahre überleben, damit die Schenkung) und damit der intrinsische Antrieb für Leistung befriedigt wird.

Es ist schon sehr witzig, dass du es als übergriffig ansiehst, und offensichtlich hast du in der Tat keinen Schimmer von den Steuersätzen der Klasse I (Familie) bei Erbschaften.
Da kommt es niemals dazu das der Staat den Großteil einverleibt. bei 30% ab 26 Mio ist Schluss und selbst bei Fremden ist es knapp unter 50% (wegen dem micro Freibetrag  ::))

Also geht deine Argumentation da oben ziemlich fehl und ins leere.

Oh ich wusste nicht, dass bei dir bei  Klasse eins, also Ehepartner und eigene Kinder, schon Schluss ist. Da arbeitet der Sohnemann fein mit und ist dann Nase bei dir. Gratulation.
Lerne verständiges lesen.
Es ist also weit weit weit weg von Größtenteils vom Staat einverleibt, so wie du es behauptest.
Selbst wenn du einem Wildfremden eine Million vererbst zahlt er nicht mal ein Drittel an Erbschaftsteuer und darf über 2/3 behalten.
Wenn ich 1 Million Lohn von jemanden für eine Arbeitsleistung! bekommen, dann ist das wesentlich mehr was ich an Steuern (und Abgaben) zahle.

BAT

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« Antwort #2114 am: 02.12.2024 14:11 »
Wenn die 1 Mio. Schenkung an einen wildfremden durch Einkommen erwirtschaftet wurde, ist bereits vorher auch auf diesen Betrag (genauer auf ca. 1,5 Mio) ausufernde Steuern und Beiträge erhoben worden.