Autor Thema: Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I  (Read 1098113 times)

KlammeKassen

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2370 am: 09.12.2024 20:20 »
Diese zusätzlichen ominösen Erhöhungen suche ich auch vergeblich auf meiner Gehaltsabrechnung.

Auf der stehen übrigens auch keine Jahressonderzahlungen à la Weihnachtsgeld. Glaube die Tarifbeschäftigten bekommen das, oder...?

bzgl. Unkündbarkeit:
Wann wurde denn das letzte Mal betriebsbedingt ein angestellter MA im öffentlichen Dienst gekündigt?

Ein Streikrecht hätte ich schon gerne (bei dem was in der Bildung alles schief läuft...).

Siehe Beitrag eben gerade.
Das ist, soweit ich das mitbekommen habe, in anderen Bundesländern auch so gelaufen. Das wird dann wohl offenbar unter den Teppich gekehrt... als ob es kein Geld sei.

Das mit dem Weihnachtsgeld kannst du dir gerne schenken, das ist bei euch damals in der monatlichen Besoldung aufgegangen.
Zumal es in Niedersachsen beispielsweise auch 500 Euro Weihnachtsgeld gibt.

Und was ihr als Beamte vielleicht nicht so nachvollziehen könnt. Ich habe 3.100 Euro Weihnachsgeld bekommen, davon sind netto 1.400 Euro angekommen. Nur mal so.... ist brutto immer ganz nett, ja, aber die Sozialabgaben fressen alles, was nicht die Steuer schon frisst.
Als Beamter ist das natürlich nicht vorstellbar, dass eine Erhöhung/Sonderzahlung netto nicht mal 50 % abwirft.

Ist bei jeder Gehaltserhöhung unter der BBG auch immer so, weil Steuer + Sozialabgaben + VBL-Abzug

--> alles auf Steuerklasse I bezogen

KlammeKassen

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2371 am: 09.12.2024 20:22 »
Nicht?
Die bekommen ja in der Regel die Prozente aus den Tarifverhandlungen und dann noch zusätzlich Erhöhungen, wenn das nicht reicht, um eine amtsangemessene Alimentation sicherzustellen, gibt es halt noch etwas oben drauf.
Also gewissermaßen demnach schon.

Denn diese Erhöhung wird dann ja nicht an Tarifangestellte weitergegeben.

"Trittbrettfahrer ist eine politische (und politisch-ökonomische) Bezeichnung für Personen, und anderen Akteuren, die von den Leistungen (Aktivitäten etc.) anderer profitieren, ohne – obwohl sie dazu in der Lage sind – selbst etwas zur Erstellung dieser Leistung beizutragen."

Und da hapert es - Beamte können für ihre Besoldungserhöhungen nicht beitragen. Es ist vielmehr zufällig, dass sich der Gesetzgeber sich an den Tarifabschlüssen orientiert und die Beamten müssen das hinnehmen. Genauso könnte der Gesetzgeber auch ganz andere Regelungen schaffen (wie z.B. sich an der Inflation oder an der allgemeinen Lohnentwicklung orientieren), ohne dass dort die Beamten auch irgendwie Einfluss hätten.

Dazu gehört z.B. auch, dass die tariflichen Erhöhungen eben nicht 1:1 übernommen wurden, sondern die Beamten Abschläge hatten. Und dass einseitig die Arbeitszeit um 2 Stunden erhöht wurde. Oder einseitig eine Kostendämpfungspauschale bei der Beihilfe eingeführt wurde...

Das mit der nicht gleichen Übernahme scheint aber nur den Bund zu treffen, die Bundesländer übernehmen es in der Regel komplett, teilweise sogar verbessert (kannst du dir ansehen für die einzelnen Bundesländer).

Und da es jedes Mal dann übernommen wurde, ist die Frage, ob es noch Zufall ist?

JEDES MAL/ IMMER = ZUFALL (?)

Schwierig, die Münze müsste dann auch mal auf der anderen Seite landen  ;)

KlammeKassen

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2372 am: 09.12.2024 20:32 »

Auf der stehen übrigens auch keine Jahressonderzahlungen à la Weihnachtsgeld. Glaube die Tarifbeschäftigten bekommen das, oder...?

Die wurden in Anhängigkeit vom Dienstherrn auf den monatlichen Sold umgelegt.

In "deinem" Bundesland vielleicht.
In "meinem" gibt es weiterhin bis A 10 "Weihnachtsgeld" - aber deutlich weniger als bei den Tarifbeschäftigten.

Ab A11 und höher ist das gestrichen...als Dankeschön für qualifizierte Arbeit gibt es dann weniger/kein "Weihnachtsgeld".

Nein überall, bis A 10 gibt es das zusätzlich; das Weihnachtsgeld als solches wurde auf jeden Monat aufgeteilt, ist also vorhanden. Daher ist das pauschal nicht richtig, dass Beamte dort benachteiligt sind; es ist halt direkt monatlich integriert. So gesehen kannst du als Angestellter sogar beklagen, dass du bis Ende November warten musst, also etliche Monate Zinsnachteil hast.

https://www.bva.bund.de/SharedDocs/FAQs/DE/Bundesbedienstete/Arbeit-Beruf/Besoldung/020Sonderzahlungen.html

https://www.kredit-beamten.de/weihnachtsgeld-fuer-beamte/


HochlebederVorgang

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2373 am: 09.12.2024 20:38 »
Um es mit dem Hamburger Finanzsenator zu halten: Dafür haben Sie einen Wohngeldanspruch. Wie man nach „Bedarf“ versorgt wird, ist letztlich egal.

KlammeKassen

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2374 am: 09.12.2024 20:38 »

Ob das Jahresgehalt nun auf 12 oder 12,8 Gehälter aufgeteilt ist, wäre mir persönlich furchtbar egal. Erstrangig ist die Höhe des Jahresbruttos und zweitrangig die Steuerlast. In beiden Punkten sind Beamte dem Angestellten gegenüber bessergestellt. Auch das fehlende Streikrecht ist eigentlich aufgrund der Tarifautomatik verschmerzbar.

Es ist in diesem Forum übrigens die Minderheitsmeinung, dass die Bezüge für Beamte gekürzt werden sollen. Der Großteil wünscht sich lediglich, dass sich die Lücke durch Erhöhungen für die Angestellten ein bisschen verringert.
So etwas (fett hervorgehoben) darf hier nicht geäußert werden; es fehlt das Gespür für das Netto.
Es wird gesehen, der Angestellte verdient brutto mehr, also ist er wesentlich besser dran.

Wenn ich mir das netto angucke, kommt der Beamte bei mir auch immer besser weg, selbst wenn ich 400 Euro für PKV ansetze.... bei Kindern wird der Unterschied teilweise pervers hoch. Selbst eine Hochzeit alleine bringt schon 150 Euro, von denen ja auch 100 oder so überbleiben, da keine Sozialabgaben.

Da - wie uns allen bewusst ist - die Rentenversicherung demnächst auch anziehen wird, wird die Differenz natürlich zunehmend noch größer werden
« Last Edit: 09.12.2024 20:47 von KlammeKassen »

KlammeKassen

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2375 am: 09.12.2024 20:39 »
Es ist in diesem Forum übrigens die Minderheitsmeinung, dass die Bezüge für Beamte gekürzt werden sollen. Der Großteil wünscht sich lediglich, dass sich die Lücke durch Erhöhungen für die Angestellten ein bisschen verringert.

Warum soll man sich überhaupt mit dem Einkommen anderer Berufsgruppen beschäftigen? Was interessiert mich der Tarif für das Porzellangewerbe in Zähringen?

Da solltest du eher in Meißen schauen, das wird aussagekräftiger sein  ;). Oder im Schwarzwald gibt es auch nette Manufakturen.

KlammeKassen

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2376 am: 09.12.2024 20:44 »
Es ist in diesem Forum übrigens die Minderheitsmeinung, dass die Bezüge für Beamte gekürzt werden sollen. Der Großteil wünscht sich lediglich, dass sich die Lücke durch Erhöhungen für die Angestellten ein bisschen verringert.

Warum soll man sich überhaupt mit dem Einkommen anderer Berufsgruppen beschäftigen? Was interessiert mich der Tarif für das Porzellangewerbe in Zähringen?

Wäre der öD grundsätzlich und ausschließlich mit Beamten besetzt, so würde ich Dir zustimmen. Solange jedoch unter dem gleichen Dach und mit identischen Tätigkeiten die Leistung nach 2 völlig unterschiedlichen Systemen vergütet wird, solange wird es auch Vergleiche geben. Das ist schlicht "normal".

Ein Beispiel (natürlich München - denn alle(!) leben in München ;)):

A8, Alleinverdiener und 3 Kinder: Verfassungsrechtlich gebotene Zulagen zur Gewährung einer amtsangemessen Alimentation.

E8, Alleinverdiener und 3 Kinder: Anspruch auf aufstockendes Bürgergeld. Soziales Stigma gibt es GRATIS obendrauf.

Ich sag mal so: E8 ist hier der klare Sieger, oder?

Definitiv, immerhin kannst du sagen, dass du zu den BÜRGERN des Landes gehörst, da du Bürgergeld empfängst.
Dafür hast du aber nachts halt auch frei und bist nicht rund um die Uhr für deinen Dienstherren im Einsatz.

Jeden Tag erzählen mir meine verbeamteten Kollegen, dass der Dienstherr sie mal wieder nachts 3 Mal angerufen hat, um zu testen, ob sie wirklich jederzeit für ihren Dienstherrn in Treu und Pflicht stehen.
*Ironie off*

Also ja, sehe ich wie du, wenn die identischen Tätigkeiten geleistet werden, sind hohe Unterschiede nicht zu rechtfertigen; insbesondere in den oberen Enrgeltgruppen, wo statt der Beamtenlaufbahn ein Vollzeitstudium erbracht wurde, das gibt es ja nunmal auch nicht geschenkt.

Und meine Beamten-Kollegen haben genauso Feierabend, Wochenende und Urlaub wie die Angestellten auch; dieses RundumSorglosPaket für den Dienstherren, weil der Beamte immer im Dienst ist, habe ich in der Praxis nie gesehen. Mag vielleicht früher in Preußen mal so gewesen sein.

Ich darf im Übrigen auch dieselben Sachen unterschreiben wie meine verbeamteten Kollegen.

KlammeKassen

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2377 am: 09.12.2024 20:48 »
https://www.waz.de/lokales/gelsenkirchen/article407825558/ob-wahl-karin-welge-tritt-nicht-an-diese-frau-soll-folgen.html


Nanu, dann kann sie sich ja voll und ganz den Tarifverhandlungen und ihrer Präsidentschaft in der VKA widmen  ;).
Kann sie sich ja mal mit reichen Kommunen jetzt beschäftigen und etwas mehr locker machen

yogiii

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2378 am: 09.12.2024 21:48 »

Auf der stehen übrigens auch keine Jahressonderzahlungen à la Weihnachtsgeld. Glaube die Tarifbeschäftigten bekommen das, oder...?

Die wurden in Anhängigkeit vom Dienstherrn auf den monatlichen Sold umgelegt.

In "deinem" Bundesland vielleicht.
In "meinem" gibt es weiterhin bis A 10 "Weihnachtsgeld" - aber deutlich weniger als bei den Tarifbeschäftigten.

Ab A11 und höher ist das gestrichen...als Dankeschön für qualifizierte Arbeit gibt es dann weniger/kein "Weihnachtsgeld".

Nein überall, bis A 10 gibt es das zusätzlich; das Weihnachtsgeld als solches wurde auf jeden Monat aufgeteilt, ist also vorhanden. Daher ist das pauschal nicht richtig, dass Beamte dort benachteiligt sind; es ist halt direkt monatlich integriert. So gesehen kannst du als Angestellter sogar beklagen, dass du bis Ende November warten musst, also etliche Monate Zinsnachteil hast.

https://www.bva.bund.de/SharedDocs/FAQs/DE/Bundesbedienstete/Arbeit-Beruf/Besoldung/020Sonderzahlungen.html

https://www.kredit-beamten.de/weihnachtsgeld-fuer-beamte/

Liest du auch deine eigenen Links?
Gemäß deines zweiten Links wurde das Weihnachtsgeld bei Bundesbeamten sowie in sechs Bundesländern für Landesbeamte in die Besoldung integriert. In Bremen wurde es für alle über A10 gestrichen. Ich wiederhole es nochmal: gestrichen, nicht integriert!

Dass du deine Jahressonderzahlung komplett mit deinem individuellen Grenzsteuersatz versteuerst ist ganz normal. Wenn du es umlegst auf das Jahresbrutto und dann fairerweise deinen individuellen Durchschnittsteuersatz anlegen würdest, sähe das transparenter und fairer aus.

Bei der LSt wird zwischen Beamten und Angestellten kein Unterschied gemacht. Wir zahlen halt keine RV + AV, das stimmt.

Du sprichst die PKV an: in deiner GKV ist verheirateter Partner und Kinder kostenlos mit drin. Bei der PKV wird dafür gezahlt. Mit stets steigenden Beiträgen, unabhängig vom Gehalt. Wenn ich mal in Teilzeit arbeiten möchte ist das meiner PKV egal. Bei der GKV zahlst du dann weniger Beiträge.

Klar hat das Beamtentum Vorteile.
Es hat aber auch Nachteile - und die werden nur zu gerne übersehen...

EdekaA11

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« Antwort #2379 am: 09.12.2024 22:00 »
Diese zusätzlichen ominösen Erhöhungen suche ich auch vergeblich auf meiner Gehaltsabrechnung.

Auf der stehen übrigens auch keine Jahressonderzahlungen à la Weihnachtsgeld. Glaube die Tarifbeschäftigten bekommen das, oder...?

bzgl. Unkündbarkeit:
Wann wurde denn das letzte Mal betriebsbedingt ein angestellter MA im öffentlichen Dienst gekündigt?

Ein Streikrecht hätte ich schon gerne (bei dem was in der Bildung alles schief läuft...).

Der TVöD kennt "Unkündbarkeit" nur für Arbeitnehmer jenseits der 40 Lebensjahre und die zusätzlich seit 15 Jahren beim selben Arbeitgeber beschäftigt sind. Außerhalb dieser Regel habe ich auch schon sehr viele Kündigungen aus den unterschiedlichsten Gründen, darunter auch betriebsbedingte, miterlebt. Auf einem normalen bzw. ähnlichen Niveau wie bei privatwirtschaftlichen Unternehmen.

Ob das Jahresgehalt nun auf 12 oder 12,8 Gehälter aufgeteilt ist, wäre mir persönlich furchtbar egal. Erstrangig ist die Höhe des Jahresbruttos und zweitrangig die Steuerlast. In beiden Punkten sind Beamte dem Angestellten gegenüber bessergestellt. Auch das fehlende Streikrecht ist eigentlich aufgrund der Tarifautomatik verschmerzbar.

Es ist in diesem Forum übrigens die Minderheitsmeinung, dass die Bezüge für Beamte gekürzt werden sollen. Der Großteil wünscht sich lediglich, dass sich die Lücke durch Erhöhungen für die Angestellten ein bisschen verringert.

Obwohl ich Beamter bin, habe ich in meiner großen Behörde keine Kündigungen von Angestellten erlebt. Gefühlt haben Angestellte bei guter Rechtsberatung eine ähnlich gute Jobsicherheit wie die Beamtschaft. Wenn ein Angestellter auch jenseits der 40 und mehr oder weniger als 15 Jahre Betriebszugehörigkeit einen guten Rechtsbeistand zur Seite hat, ist dieser nahezu unkündbar. Außer er klaut den "golden Löffel" da würde aber auch der Beamte gehen müssen.

BVerfGBeliever

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« Antwort #2380 am: 10.12.2024 05:44 »
Also ja, sehe ich wie du, wenn die identischen Tätigkeiten geleistet werden, sind hohe Unterschiede nicht zu rechtfertigen; insbesondere in den oberen Enrgeltgruppen, wo statt der Beamtenlaufbahn ein Vollzeitstudium erbracht wurde, das gibt es ja nunmal auch nicht geschenkt.

Kleiner Hinweis am Rande: Man kann auch mit "Vollzeitstudium" (und sogar mit Promotion) Beamter werden.


Ansonsten hast du wie erwähnt nicht in allem Unrecht. Plakativ gesprochen hat das BVerfG aber nun mal in mehreren Urteilen entschieden, dass Beamte verfassungswidrig unterbesoldet sind.

1.) Um diese Verfassungswidrigkeit zu adressieren, haben manche Bundesländer absurde Kinderzuschläge eingeführt. Beispielhaft hat @Swen gestern erwähnt, dass ein verheirateter A5-Beamter mit zwei Kindern in Mietstufe VI im Dezember 2019 in NRW eine Besoldung von 2.722 € erhalten hat. Ab Februar 2025 bekommt er hingegen stattdessen 4.479 €, also rund 65% mehr als 2019. Netter "Inflationsausgleich", oder?

2.) Selbstredend sind diese absurden Kinderzuschläge grob verfassungswidrig. Somit wird Karlsruhe dafür "sorgen" (in welcher genauen Art und Weise auch immer), dass stattdessen demnächst ALLE Beamte eine deutlich höhere Besoldung erhalten werden, um die verfassungsrechtlichen Vorgaben wieder einzuhalten.

3.) Und in der Folge werden mutmaßlich eben auch bei euch Angestellten die Gehälter steigen (müssen), unter anderem um "Friktionen" innerhalb der Belegschaften zu vermeiden..

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2381 am: 10.12.2024 07:37 »
Es ist in diesem Forum übrigens die Minderheitsmeinung, dass die Bezüge für Beamte gekürzt werden sollen. Der Großteil wünscht sich lediglich, dass sich die Lücke durch Erhöhungen für die Angestellten ein bisschen verringert.

Warum soll man sich überhaupt mit dem Einkommen anderer Berufsgruppen beschäftigen? Was interessiert mich der Tarif für das Porzellangewerbe in Zähringen?

Wäre der öD grundsätzlich und ausschließlich mit Beamten besetzt, so würde ich Dir zustimmen. Solange jedoch unter dem gleichen Dach und mit identischen Tätigkeiten die Leistung nach 2 völlig unterschiedlichen Systemen vergütet wird, solange wird es auch Vergleiche geben. Das ist schlicht "normal".
Gibts auch bei VW - Haustarifvertrag, AT, Leiharbeiter, IG-Metall-Tarifvertrag. Es steht dort, und ganz besonders im öD jedem frei, nach Eignung, Leistung und Befähigung sich die passende Berufsgruppe auszusuchen.

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2382 am: 10.12.2024 07:39 »
Nicht?
Die bekommen ja in der Regel die Prozente aus den Tarifverhandlungen und dann noch zusätzlich Erhöhungen, wenn das nicht reicht, um eine amtsangemessene Alimentation sicherzustellen, gibt es halt noch etwas oben drauf.
Also gewissermaßen demnach schon.

Denn diese Erhöhung wird dann ja nicht an Tarifangestellte weitergegeben.

"Trittbrettfahrer ist eine politische (und politisch-ökonomische) Bezeichnung für Personen, und anderen Akteuren, die von den Leistungen (Aktivitäten etc.) anderer profitieren, ohne – obwohl sie dazu in der Lage sind – selbst etwas zur Erstellung dieser Leistung beizutragen."

Und da hapert es - Beamte können für ihre Besoldungserhöhungen nicht beitragen. Es ist vielmehr zufällig, dass sich der Gesetzgeber sich an den Tarifabschlüssen orientiert und die Beamten müssen das hinnehmen. Genauso könnte der Gesetzgeber auch ganz andere Regelungen schaffen (wie z.B. sich an der Inflation oder an der allgemeinen Lohnentwicklung orientieren), ohne dass dort die Beamten auch irgendwie Einfluss hätten.

Dazu gehört z.B. auch, dass die tariflichen Erhöhungen eben nicht 1:1 übernommen wurden, sondern die Beamten Abschläge hatten. Und dass einseitig die Arbeitszeit um 2 Stunden erhöht wurde. Oder einseitig eine Kostendämpfungspauschale bei der Beihilfe eingeführt wurde...

Das mit der nicht gleichen Übernahme scheint aber nur den Bund zu treffen, die Bundesländer übernehmen es in der Regel komplett, teilweise sogar verbessert (kannst du dir ansehen für die einzelnen Bundesländer).

Und da es jedes Mal dann übernommen wurde, ist die Frage, ob es noch Zufall ist?

JEDES MAL/ IMMER = ZUFALL (?)

Schwierig, die Münze müsste dann auch mal auf der anderen Seite landen  ;)

Es geht nicht darum, ob das Zufall ist, sondern ob die Beamten eine Wahl haben, bzw. das Ergebnis durch eigenes Zutun beeinflussen können. Da dies nicht der Fall ist, kann man auch qua Definition nicht von Trittbrettfahrern sprechen.

Organisator

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« Antwort #2383 am: 10.12.2024 07:48 »
Also ja, sehe ich wie du, wenn die identischen Tätigkeiten geleistet werden, sind hohe Unterschiede nicht zu rechtfertigen; insbesondere in den oberen Enrgeltgruppen, wo statt der Beamtenlaufbahn ein Vollzeitstudium erbracht wurde, das gibt es ja nunmal auch nicht geschenkt.

Da bin ich voll bei dir. Hier wurden gerade zwei Stellen mit identischen Tätigkeiten mit recht jungen Leuten neu besetzt. Der Angestellte erhält E11/3 und somit 500,-- € mehr netto als der verbeamtete Kollege mit A9/2. Der Angestellte arbeitet zudem 2 Stunden weniger pro Woche.

Wie kann man aus deiner Sicht die Ungerechtigkeit beheben?

ElBarto

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2384 am: 10.12.2024 08:09 »
Also ja, sehe ich wie du, wenn die identischen Tätigkeiten geleistet werden, sind hohe Unterschiede nicht zu rechtfertigen; insbesondere in den oberen Enrgeltgruppen, wo statt der Beamtenlaufbahn ein Vollzeitstudium erbracht wurde, das gibt es ja nunmal auch nicht geschenkt.

Da bin ich voll bei dir. Hier wurden gerade zwei Stellen mit identischen Tätigkeiten mit recht jungen Leuten neu besetzt. Der Angestellte erhält E11/3 und somit 500,-- € mehr netto als der verbeamtete Kollege mit A9/2. Der Angestellte arbeitet zudem 2 Stunden weniger pro Woche.

Wie kann man aus deiner Sicht die Ungerechtigkeit beheben?

"Recht junge Kollegen" sagt ja schon alles. Der Beamte hat hier zu Beginn den Nachteil des Eingangsamtes.  Seine Vorgesetzten werden das dann in den kommenden Jahren bei den Beförderungsrunden richten, wenn er es ihnen rechtmacht.
Dafür werden dann einem anderen Beamten der auch brav war die Punkte für seine gute Beurteilung mit der sich um ein höheres Amt bewerben wollte gestrichen.