Autor Thema: Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I  (Read 1102103 times)

UNameIT

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2670 am: 18.12.2024 14:03 »

Ja, ich denke das sind die Grenzen beim zvE.


NEIN!!!! nicht ZvE sondern BRUTTO-Einkommen :D *facepalm*

Man kann sich Dinge auch zurechtbiegen. Falls du mir nicht glaubst google!

Hier eine Quelle: https://www.familienratgeber.de/rechte-leistungen/geld/kinderfreibetrag-oder-kindergeld

Zitat
Verdienen Eltern gemeinsam mehr als circa 80.000 Euro im Jahr, bekommen sie den Kinderfreibetrag. Alleinerziehende bekommen den Kinderfreibetrag ab circa 40.000 Euro Einkommen im Jahr (Stand: 2024)

Möchtest du unbedingt mit dem zvE rechnen, geht man davon aus, dass sich das Kindergeld ung. bei einem zvE von 63.500€ gemeinsam und bei Alleinerziehenden von 33.500€ rechnet.


Zitat
44.000 € jährlich war das Durchschnittseinkommen 2023. Kommt dabei ein wenig drauf an wieviel du absetzten kannst, und wieviele Kinder man hat.
Auch irgendwie ein coole mix max: Das ist das Brutto Durchschnittseinkommen je Arbeitnehmer (nicht Haushalt) und auch nicht das zvE je AN.
Und der Median liegt dann auch da drunter.
Aber das sind alles Detailfragen.
Auf alle Fälle, hast du mir hiermit gezeigt, dass eine Erhöhung des Kinderfreibetrages eine Abmilderung der kalten Progression alleinig für das obere Einkommensviertel ist.

Durchschnittliches zvE ist vollkommen egal da ich von Bruttoverdienst geredet habe.
ÜBRIGENS Median-Einkommen 2024 war: 43.750 Euro - also doch nicht so viel weniger :D

Aber bestimmt erklärst du mir gleich, warum 43.750€ Brutto nur Besserverdienende erhalten.





NelsonMuntz

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2671 am: 18.12.2024 14:23 »

NEIN!!!! nicht ZvE sondern BRUTTO-Einkommen :D *facepalm*

Man kann sich Dinge auch zurechtbiegen. Falls du mir nicht glaubst google!

Hier eine Quelle: https://www.familienratgeber.de/rechte-leistungen/geld/kinderfreibetrag-oder-kindergeld

Sorry, Bro, Quelle spricht nur von Einkommen. Strg+f und die Eingabe von "brutto" liefert kein Ergebnis.

Aber für das "Selberrechnen" hier:

https://www.vermoegenszentrum.de/vergleiche/ehegattensplitting

... gibt auch feiner aufgegliederte Beispiele. Du muss nur den Punkt finden, an dem zwischen ZvE-gesamt und ZvE-abzüglich-Freibetrag-Kind die Steuersersparnis 3000€ beträgt.

EDIT: für das Jahr 2024 gibt es (noch lange!) keine offiziell belastbaren Zahlen für das Median-Einkommen.

BVerfGBeliever

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2672 am: 18.12.2024 14:30 »
Wir haben nun mal ein progressives Steuersystem, bei dem Leute mit höheren Einkommen höhere (Grenz)Steuersätze zahlen als Menschen mit niedrigeren Einkommen.

Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass Leute unterschiedlich stark von Freibeträgen „profitieren“. Beispiel Pendlerpauschale (unter der Annahme, dass der Pauschbetrag schon anderweitig ausgeschöpft wurde):

1.) Wenn jemand mit 42% Grenzsteuersatz eine Pendlerpauschale von 1.000 € beantragt, bekommt er 420 € vom Finanzamt zurück. Oder sogar 470 €, wenn er in der Soli-Gleitzone ist (solange es den Soli noch gibt).
2.) Wenn jemand mit 30% Grenzsteuersatz eine Pendlerpauschale von 1.000 € beantragt, bekommt er hingegen nur rund 300 € zurück (bzw. noch etwas weniger, weil er ja mit 1.000 € weniger zvE nicht mehr bei 30% Grenzsteuersatz liegt).


Gleiches gilt für die Kinderfreibeträge. Und wie völlig richtig von @UNameIT angemerkt, ist das Kindergeld lediglich eine „künstlich gezogene Untergrenze“, damit Menschen mit geringen Einkommen mehr bekommen, als ihnen nach der Steuerlogik eigentlich zustehen würde.

Das alles kann man gut oder schlecht finden. Aber zumindest die Fakten sollten doch wohl nicht in Frage gestellt werden.

Und das Thema kalte Progression könnte wie erwähnt völlig problemlos durch eine automatische jährliche Anpassung der Steuerfunktion an die jeweilige Inflation adressiert werden, aber das hatten wir ja schon..

derMupf

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2673 am: 18.12.2024 14:48 »
Ich will ja eure bescheidene Polit-Diskussion nicht stören aber nachfolgend mal ein Link zu der Entgelttabelle, wie sie aussehen würde, wenn die verdi-Forderungen vollumfänglich durchgesetzt werden würden:

https://oeffentlicher-dienst-news.de/tvoed-gehaltsrechner-entgelttabelle-oeffentlichen-dienst-eingruppierung-vka-bund/#tarif-runde-2025

KlammeKassen

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2674 am: 18.12.2024 14:48 »
Zur FDP noch ein kleines Schmankerl:

Nachdem das Klimageld im Koalitionsvertrag der Ampel beschlossen wurde, war es doch Christian Linder und sein Ministerium, die eindeutig festgestellt haben, dass eine solche Idee technisch nicht umsetzbar ist. Das geht gar nicht. Unmöglich!

... und nun wirbt man mit einer Klimadividende für alle Bürger.

Kann man sich nicht ausdenken ;)

Bis 2025 sollten die Voraussetzungen für eine Auszahlung ja geschaffen sein  :P, so wurde es verlautbart; also müssten die ja zu 96 % nun vorliegen, so dass darauf aufgebaut werden kann  ;)

UNameIT

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2675 am: 18.12.2024 14:53 »
[
https://www.vermoegenszentrum.de/vergleiche/ehegattensplitting

... gibt auch feiner aufgegliederte Beispiele. Du muss nur den Punkt finden, an dem zwischen ZvE-gesamt und ZvE-abzüglich-Freibetrag-Kind die Steuersersparnis 3000€ beträgt.

EDIT: für das Jahr 2024 gibt es (noch lange!) keine offiziell belastbaren Zahlen für das Median-Einkommen.

Da hast du wohl den falschen Link geteilt - da gibt es nichts mit Kinderfreibeträge.

Bzgl. Median-Einkommen Zahlen stammen von statista

KlammeKassen

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2676 am: 18.12.2024 14:57 »
Ich gratuliere dir übrigens zu deinem Ü100 T€ Einkommen. ...

;) - Ich bin doch kein Beamter: Meine Frau darf (ne, muss) auch schön etwas dazu beitragen ;)

Und so am Rande: Mit einer 4-köpfigen Familie und 100k Brutto ist man alles mögliche, aber ziemlich sicher nicht reich. Ich verweise auf den Richterbund, der für die Bürgergeldfamilie ein jähriches Grundsicherungsniveau von 48.902,82 € für die 4k-Familie ansetzt. (hier keine Kritik am Bürgergeld, nur zur Verdeutlichung der Kosten, die einem durch Kinder entstehen)

Da helfen dir die paar Kröten, die du durch den Kinderfreibetrag sparst, dann wohl auch nicht massenhaft weiter  :D

KlammeKassen

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2677 am: 18.12.2024 15:01 »
Wir haben nun mal ein progressives Steuersystem, bei dem Leute mit höheren Einkommen höhere (Grenz)Steuersätze zahlen als Menschen mit niedrigeren Einkommen.

Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass Leute unterschiedlich stark von Freibeträgen „profitieren“. Beispiel Pendlerpauschale (unter der Annahme, dass der Pauschbetrag schon anderweitig ausgeschöpft wurde):

1.) Wenn jemand mit 42% Grenzsteuersatz eine Pendlerpauschale von 1.000 € beantragt, bekommt er 420 € vom Finanzamt zurück. Oder sogar 470 €, wenn er in der Soli-Gleitzone ist (solange es den Soli noch gibt).
2.) Wenn jemand mit 30% Grenzsteuersatz eine Pendlerpauschale von 1.000 € beantragt, bekommt er hingegen nur rund 300 € zurück (bzw. noch etwas weniger, weil er ja mit 1.000 € weniger zvE nicht mehr bei 30% Grenzsteuersatz liegt).


Gleiches gilt für die Kinderfreibeträge. Und wie völlig richtig von @UNameIT angemerkt, ist das Kindergeld lediglich eine „künstlich gezogene Untergrenze“, damit Menschen mit geringen Einkommen mehr bekommen, als ihnen nach der Steuerlogik eigentlich zustehen würde.

Das alles kann man gut oder schlecht finden. Aber zumindest die Fakten sollten doch wohl nicht in Frage gestellt werden.

Und das Thema kalte Progression könnte wie erwähnt völlig problemlos durch eine automatische jährliche Anpassung der Steuerfunktion an die jeweilige Inflation adressiert werden, aber das hatten wir ja schon..

Vielen Dank!

MoinMoin ist immer gleich sehr eingeschnappt, so dass das echt anstrengend ist. Angeblich ist man dann immer auf gewisse Dinge nicht eingegangen oder es wird felsenfest etwas behauptet, was jedoch nie durch Literatur belegt wird.
Ich bin auch der Meinung, dass man es einfacher haben könnte und direkt eine Anpassung in Höhe der Inflation automatisch vornehmen könnte, in anderen Staaten wird das teilweise auch so gemacht.

KlammeKassen

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2678 am: 18.12.2024 15:02 »
Falls jemand den Weihnachtsmann noch einmal (unverkleidet) sehen möchte, bevor der 24.12. kommt:

https://www.stern.de/politik/deutschland/einkommen--arbeitskampf-in-deutschlands-kommunen--35319574.html

NelsonMuntz

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« Antwort #2679 am: 18.12.2024 15:17 »
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https://www.vermoegenszentrum.de/vergleiche/ehegattensplitting

... gibt auch feiner aufgegliederte Beispiele. Du muss nur den Punkt finden, an dem zwischen ZvE-gesamt und ZvE-abzüglich-Freibetrag-Kind die Steuersersparnis 3000€ beträgt.

EDIT: für das Jahr 2024 gibt es (noch lange!) keine offiziell belastbaren Zahlen für das Median-Einkommen.

Da hast du wohl den falschen Link geteilt - da gibt es nichts mit Kinderfreibeträge.

Bzgl. Median-Einkommen Zahlen stammen von statista

Ne, ich habe Dir eine Splitting-Tabelle geschickt. Türlich steht da nix über Freibeträge ;)

... mit ein wenig Transferleistung kann man damit aber mit einer Splittingtabelle (wenn vielleicht auch nicht so schön mit dieser konkreten) gut arbeiten ;)

@BVerfGBeliever:

Ja, Kinderfreibetrag und Entfernungspauschale sind beide in gleicher Weise "unfair" implementiert - bei Kindern ist es jetzt so, dass die Menschen in der Mitte tatsächlich die geringste Förderung erhalten (jedenfalls bei Arbeitnehmern ;)). Sollte man ändern (Bei der Entfernungspauschale gehen die politischen Ideen ja sogar Richtung Abschaffung ??? ).

Paul Stanley

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #2680 am: 18.12.2024 15:31 »
Ich gratuliere dir übrigens zu deinem Ü100 T€ Einkommen. ...

;) - Ich bin doch kein Beamter: Meine Frau darf (ne, muss) auch schön etwas dazu beitragen ;)

Und so am Rande: Mit einer 4-köpfigen Familie und 100k Brutto ist man alles mögliche, aber ziemlich sicher nicht reich. Ich verweise auf den Richterbund, der für die Bürgergeldfamilie ein jähriches Grundsicherungsniveau von 48.902,82 € für die 4k-Familie ansetzt. (hier keine Kritik am Bürgergeld, nur zur Verdeutlichung der Kosten, die einem durch Kinder entstehen)

.... Eine Besonderheit stellen die knapp 1 600 Euro / Monat "Betreungskosten der Kinder" dar! Wir reden hier von Kindern, derern Eltern beschäftigungslos sind!

NelsonMuntz

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« Antwort #2681 am: 18.12.2024 15:38 »
Ich gratuliere dir übrigens zu deinem Ü100 T€ Einkommen. ...

;) - Ich bin doch kein Beamter: Meine Frau darf (ne, muss) auch schön etwas dazu beitragen ;)

Und so am Rande: Mit einer 4-köpfigen Familie und 100k Brutto ist man alles mögliche, aber ziemlich sicher nicht reich. Ich verweise auf den Richterbund, der für die Bürgergeldfamilie ein jähriches Grundsicherungsniveau von 48.902,82 € für die 4k-Familie ansetzt. (hier keine Kritik am Bürgergeld, nur zur Verdeutlichung der Kosten, die einem durch Kinder entstehen)

.... Eine Besonderheit stellen die knapp 1 600 Euro / Monat "Betreungskosten der Kinder" dar! Wir reden hier von Kindern, derern Eltern beschäftigungslos sind!

In der Stellungnahme stehen dafür 131,48 € / Monat ...

(aber ja, diese Berechnung des DRB hat auch gewisse Besonderheiten, die in der Regel beim real existierenden Bürgergeld-Bezieher so gar nicht zum Tragen kommen (allein schon durch das Wohnen in einer günstigen Gegend)).

xirot

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« Antwort #2682 am: 18.12.2024 20:22 »
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... gibt auch feiner aufgegliederte Beispiele. Du muss nur den Punkt finden, an dem zwischen ZvE-gesamt und ZvE-abzüglich-Freibetrag-Kind die Steuersersparnis 3000€ beträgt.

EDIT: für das Jahr 2024 gibt es (noch lange!) keine offiziell belastbaren Zahlen für das Median-Einkommen.

Da hast du wohl den falschen Link geteilt - da gibt es nichts mit Kinderfreibeträge.

Bzgl. Median-Einkommen Zahlen stammen von statista

Ne, ich habe Dir eine Splitting-Tabelle geschickt. Türlich steht da nix über Freibeträge ;)

... mit ein wenig Transferleistung kann man damit aber mit einer Splittingtabelle (wenn vielleicht auch nicht so schön mit dieser konkreten) gut arbeiten ;)

@BVerfGBeliever:

Ja, Kinderfreibetrag und Entfernungspauschale sind beide in gleicher Weise "unfair" implementiert - bei Kindern ist es jetzt so, dass die Menschen in der Mitte tatsächlich die geringste Förderung erhalten (jedenfalls bei Arbeitnehmern ;)). Sollte man ändern (Bei der Entfernungspauschale gehen die politischen Ideen ja sogar Richtung Abschaffung ??? ).

Würde mich freuen wenn die entfernungspausche abgeschaft wird. Dann bin ich endlich gezwungen die tatsächlichen Kosten abzusetzen.

KlammeKassen

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« Antwort #2683 am: 18.12.2024 20:23 »
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... gibt auch feiner aufgegliederte Beispiele. Du muss nur den Punkt finden, an dem zwischen ZvE-gesamt und ZvE-abzüglich-Freibetrag-Kind die Steuersersparnis 3000€ beträgt.

EDIT: für das Jahr 2024 gibt es (noch lange!) keine offiziell belastbaren Zahlen für das Median-Einkommen.

Da hast du wohl den falschen Link geteilt - da gibt es nichts mit Kinderfreibeträge.

Bzgl. Median-Einkommen Zahlen stammen von statista

Ne, ich habe Dir eine Splitting-Tabelle geschickt. Türlich steht da nix über Freibeträge ;)

... mit ein wenig Transferleistung kann man damit aber mit einer Splittingtabelle (wenn vielleicht auch nicht so schön mit dieser konkreten) gut arbeiten ;)

@BVerfGBeliever:

Ja, Kinderfreibetrag und Entfernungspauschale sind beide in gleicher Weise "unfair" implementiert - bei Kindern ist es jetzt so, dass die Menschen in der Mitte tatsächlich die geringste Förderung erhalten (jedenfalls bei Arbeitnehmern ;)). Sollte man ändern (Bei der Entfernungspauschale gehen die politischen Ideen ja sogar Richtung Abschaffung ??? ).

Würde mich freuen wenn die entfernungspausche abgeschaft wird. Dann bin ich endlich gezwungen die tatsächlichen Kosten abzusetzen.

... die höher wären?

xirot

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« Antwort #2684 am: 18.12.2024 20:25 »
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... gibt auch feiner aufgegliederte Beispiele. Du muss nur den Punkt finden, an dem zwischen ZvE-gesamt und ZvE-abzüglich-Freibetrag-Kind die Steuersersparnis 3000€ beträgt.

EDIT: für das Jahr 2024 gibt es (noch lange!) keine offiziell belastbaren Zahlen für das Median-Einkommen.

Da hast du wohl den falschen Link geteilt - da gibt es nichts mit Kinderfreibeträge.

Bzgl. Median-Einkommen Zahlen stammen von statista

Ne, ich habe Dir eine Splitting-Tabelle geschickt. Türlich steht da nix über Freibeträge ;)

... mit ein wenig Transferleistung kann man damit aber mit einer Splittingtabelle (wenn vielleicht auch nicht so schön mit dieser konkreten) gut arbeiten ;)

@BVerfGBeliever:

Ja, Kinderfreibetrag und Entfernungspauschale sind beide in gleicher Weise "unfair" implementiert - bei Kindern ist es jetzt so, dass die Menschen in der Mitte tatsächlich die geringste Förderung erhalten (jedenfalls bei Arbeitnehmern ;)). Sollte man ändern (Bei der Entfernungspauschale gehen die politischen Ideen ja sogar Richtung Abschaffung ??? ).

Würde mich freuen wenn die entfernungspausche abgeschaft wird. Dann bin ich endlich gezwungen die tatsächlichen Kosten abzusetzen.

... die höher wären?

Na klar. Mit dem passendem Auto sind Abschreibungen und spritverbrauch recht hoch :)