Es das Unverständnis Absicht oder einfach notwendig weil nicht sein kann was nicht sein darf?
Das dem Asylantrag meist die Straftat des illegalen Grenzübertritts vorausgeht ist klar, aber das interessiert weder den Rechtsstaat noch die meisten Leute. Wir reden hier vom falschen staatlichen Handeln und da gibt es z.B. Schengen. Da Deutschland keine Außengrenzen zu den meisten Einwandererherkunftsländern hat, sind diese zwangsläufig illegal, weil Schengen nun geltendes Recht ist, oder sind wir ein Unrechtsstaat?
Eigentlich sehen die Regeln des sogenannten „Dublin-Abkommens“ vor, dass Geflüchtete ihren Schutzantrag in dem ersten Land stellen müssen, das sie im Schengenraum betreten – und dieses Land dann auch verantwortlich für die Durchführung des Asylverfahrens für diese Person ist.
Nach den geltenden Dublin-III-Vorschriften gilt eine Frist von sechs Monaten, in denen ein Land die Rücküberstellung von Flüchtlingen in einen anderen europäischen Staat beantragen muss – sonst ist der Staat, in dem sich ein Geflüchteter aufhält, selbst verantwortlich.
Problematisch bei dem Dublin Abkommen ist allerdings, dass die meisten Geflüchteten Ihren Schutzantrag erst in dem Land stellen, in das sie tatsächlich einreisen wollen. Eine Rücküberführung gelingt daher nur, wenn die Betroffenen tatsächlich auch in dem ersten Land, in das sie eingereist sind, tatsächlich einen solchen Schutzantrag gestellt haben.
Solange ein solcher Schutzantrag dort nicht gestellt wurde, bestreiten die Länder, durch die der Asylsuchende gereist sein will, einfach, dass er dadurch gereist ist. Daher scheitert die Rücküberstellung der Flüchtlinge meist an dem Willen der anderen europäischen Länder, die Flüchtlinge zurück zu nehmen, da oft nicht bewiesen werden kann, durch welches Land sie gereist sind.
Das Ganze betrifft aber auch nur das eigentliche Asylverfahren. Sobald der Asylstatus anerkannt wurde, genießt der Flüchtling ohnehin die Freizügigkeit innerhalb der EU und kann auch in ein anderes europäischen Land umziehen. Flüchtlinge dürfen in Ländern der Europäischen Union nicht ohne Weiteres in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden. Nur wenn schwerwiegende übergeordnete Gründe vorliegen, kann dies unter Umständen zulässig sein. So lässt sich das Urteil des EuGH über die sogenannte "Wohnsitzauflage" zusammenfassen.
Für die wenigen Fälle, in denen eine Rücküberführung gelingt, erteilt dann der aufnehmende Staat zügig einen Aufenthaltstitel und in wenigen Wochen sind die Betroffenen wieder hier bei uns. Nach Angaben der Bundesregierung hielten sich im vergangenen Jahr 14.885 Personen in Deutschland auf, die schon einmal in einen anderen europäischen Staat zurückgeführt wurden – dann aber erneut nach der Anerkennung als Flüchtling wieder nach Deutschland einreisten.
Das Dublin Abkommen hilft da an der Stelle überhaupt nicht weiter sondern verursacht nur weitere, unnötige Kosten.
Es wäre viel wichtiger, einfach den Tatsachen ins Auge zu sehen, dass es uns nicht gelingen wird, Remigration oder Abschiebungen im großen Stil durchzuführen und somit den Menschen, die bei uns sind, durch Deutsch- und Integrationskurse den Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Es werden schon jetzt in einigen Bereichen dringend Mitarbeiter gesucht (Gesundheit, Pflege, öffentlicher Personennahverkehr, Logistik (Post und Co), Handwerk). Dieser Mangel an Arbeitskräften wird sich in den nächsten Jahren, wenn die Boomer Generation in die Rente drängt, verstärken.
Das haben wir übrigens in der Vergangenheit auch schon mehrfach durchlebt. Sei es Gastarbeiter in den 70er Jahren, Polen und Russland in den 80er Jahren oder Jugoslawien in den 90er Jahren. Über 20 Mio Menschen, die in Deutschland leben, haben eine Migrationsgeschichte.
Ohne den Zuzug aus dem Ausland wäre die deutsche Bevölkerung bereits in der Vergangenheit geschrumpft. Seit Ende der 1960er Jahre liegt die sogenannte Fertilitätsrate (Geburten pro Frau) so niedrig, dass die jeweilige Kindergeneration kleiner ist als die Elterngeneration. Die Erwerbsbevölkerung ist in den vergangenen Jahrzehnten dennoch gewachsen, was maßgeblich an der Zuwanderung liegt. Dies war auch der entscheidende Treiber hinter der guten Wirtschaftsentwicklung bis Ende der 2010er Jahre.
In den kommenden Jahrzehnten wird die ansässige Bevölkerung im arbeitsfähigen Alter erheblich schrumpfen. In den restlichen 2020er und 2030er Jahren erreichen die zahlenmäßig großen Jahrgänge der „Babyboomer“ das Ruhestandsalter. Die Vorboten dieser Entwicklung sind längst sichtbar. Unternehmen haben seit Jahren Schwierigkeiten, offene Stellen mit passend qualifizierten Kräften zu besetzen. Die Zahl der unbesetzten Stellen verharrt trotz wirtschaftlicher Stagnation auf hohen Niveaus.
Damit die Beschäftigung in den kommenden Jahrzehnten in etwa konstant bleibt, braucht die Bundesrepublik eine Nettozuwanderung von 400.000 Personen jährlich, wie das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) berechnet hat.
Und da stelle ich mir die Frage: Ist das Unverständnis über nüchterne Zahlen Absicht oder einfach notwendig, weil nicht sein kann, was nicht sein darf?