Autor Thema: Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I  (Read 1095862 times)

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #3645 am: 15.01.2025 18:46 »
Wir werden seit den letzten Jahren nicht mehr älter. Warum weiß keiner, ist aber die Statistik.
Das dürften doch ganz klar die Toten durch die Corona Bereinigung gewesen sein, die die Alten und Schwachen weg gesäbelt hat, die sich jetzt in der Statistik auswirkt.

Nein, in 2020 hat sich nichts verändert.
Wie Sterbetafel, Lebenserwartung etc. also Statistik funktioniert hast du verstanden?

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #3646 am: 15.01.2025 18:57 »
Das dem Asylantrag meist die Straftat des illegalen Grenzübertritts vorausgeht ist klar,
Wie jemand der von seinem Staat verfolgt wird oder dessen Unterlagen im Bombenhagel verbrannten und daher keine Papiere hat, um sich auf legalem Wege zutritt zum Schengenraum verschaffen kann, um einen Asylantrag zu stellen oder unter die Genfer zu kommen, kannst du bestimmt gut erklären.

Kleiner Hinweis:
Die illegale Einreise, darf nach Art. 31 Abs. 1 der Genfer Flüchtlingskonvention GFK nicht
bestraft werden (bei Asylsuchenden).
Und bei Benutzung von gefälschten Unterlagen:
Das Bundesverfassungsgericht setzt für die Straflosigkeit der Begleitdelikte (z. B. falscher Pass) voraus, dass eine notstandsähnliche Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der legalen Einreise zur Asylantragstellung gegeben ist.

Ergo: Wenn man Asylantragsteller ist, ist die illegale Einreise nicht mehr eine Straftat.

(das die Sozialschmarotzer und Wirtschaftsflüchtlinge, dies ausnutzen ist mir bekannt)

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #3647 am: 15.01.2025 18:59 »
Wo kommen den dann nur die ganzen Ausländer im Bürgergeld her...
Mehrheitlich wahrscheinlich derzeitig aus der Ukraine

Ramirez

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #3648 am: 15.01.2025 20:10 »
Jepp, die Statistik dahinter ist kein Hexenwerk.

Dann nochmal, genau das sag ich doch. Die Illegalität kommt nicht durch den Grenzübertritt, das wird nicht verfolgt. Illegal sind sie, weil Deutschlands Regierung millionenfach das geschaffene Recht zum Schengenraum bricht.

Nein, mehrheitlich nicht.

Bastel

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #3649 am: 15.01.2025 21:10 »
Das dem Asylantrag meist die Straftat des illegalen Grenzübertritts vorausgeht ist klar,
Wie jemand der von seinem Staat verfolgt wird oder dessen Unterlagen im Bombenhagel verbrannten und daher keine Papiere hat, um sich auf legalem Wege zutritt zum Schengenraum verschaffen kann, um einen Asylantrag zu stellen oder unter die Genfer zu kommen, kannst du bestimmt gut erklären.


Wer kennt Sie nicht, die Schwärme aus hunderten Bombern, welche ganze Städte in Schutt und Asche legen.

NelsonMuntz

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #3650 am: 15.01.2025 21:49 »
Wer kennt Sie nicht, die Schwärme aus hunderten Bombern, welche ganze Städte in Schutt und Asche legen.

Ach Gottchen - Verlangst Du vielleicht noch Reparationen für das (seinerzeit völlig zu Recht) zerbombte Dresden?

... Ich durfte vor 30 Jahren in St. Petersburg eine Menge über die deutsche Belagerung erfahren und konnte mit Zeitzeugen sprechen (Für diese Erfahrung bin ich bis heute dankbar). Das friedens- und wohlstandsverwöhnte, germanische Jungvolk weiß schlicht gar nix über das Leid, welches ein Krieg verursacht - aber schafft es, sich über "Messermänner" aufzuregen.

Tut mir Leid, aber das ist erbärmlich.

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #3651 am: 15.01.2025 22:17 »
Das dem Asylantrag meist die Straftat des illegalen Grenzübertritts vorausgeht ist klar,
Kleiner Hinweis:
Die illegale Einreise, darf nach Art. 31 Abs. 1 der Genfer Flüchtlingskonvention GFK nicht
bestraft werden (bei Asylsuchenden).

Äh... sorry, das ist so, wie du es darstellst, falsch. ich finde es immer wieder interessant, daß viele Leute über die Genfer Flüchtlingskonvention reden, diese aber anscheinend nicht oder höchst selektiv lesen.

Ich zitiere mal den Artikel 31 Absatz 1:

"Artikel 31 – Flüchtlinge, die sich nicht rechtmäßig im Aufnahmeland aufhalten

Die vertragschließenden Staaten werden wegen unrechtmäßiger Einreise oder Aufenthalts keine Strafen gegen Flüchtlinge verhängen, die unmittelbar aus einem Gebiet kommen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit im Sinne von Artikel 1 bedroht waren und die ohne Erlaubnis in das Gebiet der vertragschließenden Staaten einreisen oder sich dort aufhalten, vorausgesetzt, dass sie sich unverzüglich bei den Behörden melden und Gründe darlegen, die ihre unrechtmäßige Einreise oder ihren unrechtmäßigen Aufenthalt rechtfertigen."

Wichtig ist hierbei der Teil "die unmittelbar aus einem Gebiet kommen[...]". Das bedeutet z.B. im Fall eines Syrers, daß er nicht dafür bestraft werden kann, weil er illegal in die Türkei eingereist ist. Reist er dann z.B. illegal nach Griechenland etc., könnte er sehr wohl für den illegalen Grenzübertritt bestraft werden. Es ist schlicht nicht wahr, daß ein Flüchtling laut der GFK in jedes gewünschte Land weiterreisen und dort einen Asylantrag stellen darf, ohne für illegale Grenzübertritte bestraft zu werden.

Bastel

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #3652 am: 15.01.2025 22:45 »
Wer kennt Sie nicht, die Schwärme aus hunderten Bombern, welche ganze Städte in Schutt und Asche legen.

Ach Gottchen - Verlangst Du vielleicht noch Reparationen für das (seinerzeit völlig zu Recht) zerbombte Dresden?

... Ich durfte vor 30 Jahren in St. Petersburg eine Menge über die deutsche Belagerung erfahren und konnte mit Zeitzeugen sprechen (Für diese Erfahrung bin ich bis heute dankbar). Das friedens- und wohlstandsverwöhnte, germanische Jungvolk weiß schlicht gar nix über das Leid, welches ein Krieg verursacht - aber schafft es, sich über "Messermänner" aufzuregen.

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Ich rede von den zerbombten syrischen, afghanischen und afrikanischen Metropolen. Ihr linken Hippies seid einfach lächerlich…

MoinMoin

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« Antwort #3653 am: 16.01.2025 06:04 »
Das dem Asylantrag meist die Straftat des illegalen Grenzübertritts vorausgeht ist klar,
Wie jemand der von seinem Staat verfolgt wird oder dessen Unterlagen im Bombenhagel verbrannten und daher keine Papiere hat, um sich auf legalem Wege zutritt zum Schengenraum verschaffen kann, um einen Asylantrag zu stellen oder unter die Genfer zu kommen, kannst du bestimmt gut erklären.


Wer kennt Sie nicht, die Schwärme aus hunderten Bombern, welche ganze Städte in Schutt und Asche legen.
Wer kennt sie nicht die Sozialschmarotzer, die so etwas angeben und mit ihrem SUV vorfahren.

Aber ich kenne eben auch welche, die Bomben und staatliche Verfolgung erlebt haben.

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #3654 am: 16.01.2025 06:16 »
Jepp, die Statistik dahinter ist kein Hexenwerk.

Dann nochmal, genau das sag ich doch. Die Illegalität kommt nicht durch den Grenzübertritt, das wird nicht verfolgt. Illegal sind sie, weil Deutschlands Regierung millionenfach das geschaffene Recht zum Schengenraum bricht.
Dann verstehe ich dein Unverständnis darüber nicht, warum unsere Sterbetafeln sich geändert haben.

Ja, es ist skandalös, dass unsere Verwaltung die Rückführung zu den konkreten Ländern, wo sie ihren Asylantrag stellen müssen nicht hinbekommt.
Oder die Frage, warum bekommen Menschen, denen rechtsstaatlich beschieden wurde, dass sie keinen Asyl/Flüchtlings Status haben, dauerhaft weiterhin Unterstützung bekommen.


Und klar ist es easy als Land der Mitte die Grenzsicherung auf die anderen abzuwälzen.
Und ich sehe hier auch ein deutliches Problem in dem Konstrukt, die Kosten für Flüchtlinge o.ä. Personen gehören eindeutig vom EU Pott oder aus einem Schengenpott bezahlt, der einerseits die Kosten der Sicherung der aussen Grenzen übernimmt und andererseits die Kosten für die Aufnahme und Verwahrung der „Bedürftigen“.

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #3655 am: 16.01.2025 06:43 »
Wichtig ist hierbei der Teil "die unmittelbar aus einem Gebiet kommen[...]".
Und wichtig ist hierbei, dass nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichtes Staaten mit systemischen Mängeln keine sichere Drittstaaten sind und damit es dann doch unter dem GFK fällt.
Wie üblich es kommt halt drauf an, wie wo trallala die Einreise erfolgt.
Klar ist, dass wir das ganze als Schengenregion einheitlich und mit gemeinsamen Geldpott lösen müssten, damit die Rosinenpickereien der betroffenen Länder und der betroffenen Bedürftigen eingeebnet wird.

Als Land ohne Schengengrenze kann man sich da leicht machten, weil die echten Bedürftigen kaum einen legalen Weg zu uns haben. Da bleibt nur noch die Flugreise mit einem Touristenvisum, welches die Bedürftigen sich durchaus locker beschaffen können.

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #3656 am: 16.01.2025 07:05 »
Nein, mehrheitlich nicht.
Stimmt! Mehrheitlich nicht sind nur 28%

Gifty

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #3657 am: 16.01.2025 07:43 »
Wer kennt Sie nicht, die Schwärme aus hunderten Bombern, welche ganze Städte in Schutt und Asche legen.

Ach Gottchen - Verlangst Du vielleicht noch Reparationen für das (seinerzeit völlig zu Recht) zerbombte Dresden?

... Ich durfte vor 30 Jahren in St. Petersburg eine Menge über die deutsche Belagerung erfahren und konnte mit Zeitzeugen sprechen (Für diese Erfahrung bin ich bis heute dankbar). Das friedens- und wohlstandsverwöhnte, germanische Jungvolk weiß schlicht gar nix über das Leid, welches ein Krieg verursacht - aber schafft es, sich über "Messermänner" aufzuregen.

Tut mir Leid, aber das ist erbärmlich.


Was ist den mit dir kaputt?


Ich rede von den zerbombten syrischen, afghanischen und afrikanischen Metropolen. Ihr linken Hippies seid einfach lächerlich…

Dein Satz klang definitiv nicht so, als ob du die Bombenangriffe in Syrien, der Ukraine oder anderen Ländern meintest ...

ElBarto

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #3658 am: 16.01.2025 07:47 »
Du arbeitest im öffentlichen Dienst und bist Eigentümer mehrerer Eigentumswohnungen?  ;D
Die Zeiten müssen rosig gewesen sein in der Vergangenheit
Ich auch und richtig, die rosigen Zeiten hörten vor exakt 3 Jahren auf.



 ;D Gerade die Zeit, in der ich angefangen habe... ja die Inflation hat echt hart reingekickt bzw. tut es nach wie vor, da wir ja immer noch einen Reallohnverlust haben
Ja, die Jungen haben da einen echten Reallohnverlust, die älteren nicht, die haben nur einen Reallohn zurück in die Vergangenheit.  8)

Die rosigen Zeiten haben nicht vor 3 Jahren aufgehört.
Besser wurde es da aber auch nicht.
Wirklich aufgehört haben die rosigen Zeiten so um das Jahr 2008 +/-1 Jahr.
Ab da stiegen die Immobilienpreise ins unermessliche.
Und die Kosten für die Zinsen gingen runter auf nix. Und zwar im Gleichklang.
Also Nein!
Bis vor 3 Jahren konnte man mit dem gleichen finanziellen Aufwand sich die gleichen Immobilien leisten. Klar war der Kaufpreis höher, aber die monatliche Belastung hätte sich bei einer Laufzeit von 30 Jahre nicht geändert.

Wurde alles schon mal vorgerechnet.



Nur weil Preise sinken und Zinsen steigen oder umgekehrt ist noch lange nicht alles in Ordnung.

Etwas entscheidendes vergisst die Rechnung nämlich und zwar das Alter der Leute.
Diejenigen die sich aufgrund der hohen Preise in den letzten 10 bis 14 Jahren keine Immobilie leisten konnten fehlen diese Jahre bei den 30 Jahren Laufzeit zur Tilgung.
Und dann kommt noch hinzu, dass das dann immer noch kein "Alleinverdiener mit Frau Kind(ern), 2 Autos und regelmäßig Urlaub Hausbesitzer"-Sachverhalt ist.

Und es ist immer noch ein Unterschied ob 100.000 EUR abzahlen muss oder 400.000 EUR egal ob die Zinsen niedriger sind. Die monatliche Belastung ist höher.

Rentenonkel

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #3659 am: 16.01.2025 08:13 »

Es das Unverständnis Absicht oder einfach notwendig weil nicht sein kann was nicht sein darf?

Das dem Asylantrag meist die Straftat des illegalen Grenzübertritts vorausgeht ist klar, aber das interessiert weder den Rechtsstaat noch die meisten Leute. Wir reden hier vom falschen staatlichen Handeln und da gibt es z.B. Schengen. Da Deutschland keine Außengrenzen zu den meisten Einwandererherkunftsländern hat, sind diese zwangsläufig illegal, weil Schengen nun geltendes Recht ist, oder sind wir ein Unrechtsstaat?


Eigentlich sehen die Regeln des sogenannten „Dublin-Abkommens“ vor, dass Geflüchtete ihren Schutzantrag in dem ersten Land stellen müssen, das sie im Schengenraum betreten – und dieses Land dann auch verantwortlich für die Durchführung des Asylverfahrens für diese Person ist.

Nach den geltenden Dublin-III-Vorschriften gilt eine Frist von sechs Monaten, in denen ein Land die Rücküberstellung von Flüchtlingen in einen anderen europäischen Staat beantragen muss – sonst ist der Staat, in dem sich ein Geflüchteter aufhält, selbst verantwortlich.

Problematisch bei dem Dublin Abkommen ist allerdings, dass die meisten Geflüchteten Ihren Schutzantrag erst in dem Land stellen, in das sie tatsächlich einreisen wollen. Eine Rücküberführung gelingt daher nur, wenn die Betroffenen tatsächlich auch in dem ersten Land, in das sie eingereist sind, tatsächlich einen solchen Schutzantrag gestellt haben.

Solange ein solcher Schutzantrag dort nicht gestellt wurde, bestreiten die Länder, durch die der Asylsuchende gereist sein will, einfach, dass er dadurch gereist ist. Daher scheitert die Rücküberstellung der Flüchtlinge meist an dem Willen der anderen europäischen Länder, die Flüchtlinge zurück zu nehmen, da oft nicht bewiesen werden kann, durch welches Land sie gereist sind.

Das Ganze betrifft aber auch nur das eigentliche Asylverfahren. Sobald der Asylstatus anerkannt wurde, genießt der Flüchtling ohnehin die Freizügigkeit innerhalb der EU und kann auch in ein anderes europäischen Land umziehen. Flüchtlinge dürfen in Ländern der Europäischen Union nicht ohne Weiteres in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden. Nur wenn schwerwiegende übergeordnete Gründe vorliegen, kann dies unter Umständen zulässig sein. So lässt sich das Urteil des EuGH über die sogenannte "Wohnsitzauflage" zusammenfassen.

Für die wenigen Fälle, in denen eine Rücküberführung gelingt, erteilt dann der aufnehmende Staat zügig einen Aufenthaltstitel und in wenigen Wochen sind die Betroffenen wieder hier bei uns. Nach Angaben der Bundesregierung hielten sich im vergangenen Jahr 14.885 Personen in Deutschland auf, die schon einmal in einen anderen europäischen Staat zurückgeführt wurden – dann aber erneut nach der Anerkennung als Flüchtling wieder nach Deutschland einreisten.

Das Dublin Abkommen hilft da an der Stelle überhaupt nicht weiter sondern verursacht nur weitere, unnötige Kosten.

Es wäre viel wichtiger, einfach den Tatsachen ins Auge zu sehen, dass es uns nicht gelingen wird, Remigration oder Abschiebungen im großen Stil durchzuführen und somit den Menschen, die bei uns sind, durch Deutsch- und Integrationskurse den Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Es werden schon jetzt in einigen Bereichen dringend Mitarbeiter gesucht (Gesundheit, Pflege, öffentlicher Personennahverkehr, Logistik (Post und Co), Handwerk). Dieser Mangel an Arbeitskräften wird sich in den nächsten Jahren, wenn die Boomer Generation in die Rente drängt, verstärken.

Das haben wir übrigens in der Vergangenheit auch schon mehrfach durchlebt. Sei es Gastarbeiter in den 70er Jahren, Polen und Russland in den 80er Jahren oder Jugoslawien in den 90er Jahren. Über 20 Mio Menschen, die in Deutschland leben, haben eine Migrationsgeschichte.

Ohne den Zuzug aus dem Ausland wäre die deutsche Bevölkerung bereits in der Vergangenheit geschrumpft. Seit Ende der 1960er Jahre liegt die sogenannte Fertilitätsrate (Geburten pro Frau) so niedrig, dass die jeweilige Kindergeneration kleiner ist als die Elterngeneration. Die Erwerbsbevölkerung ist in den vergangenen Jahrzehnten dennoch gewachsen, was maßgeblich an der Zuwanderung liegt. Dies war auch der entscheidende Treiber hinter der guten Wirtschaftsentwicklung bis Ende der 2010er Jahre.

In den kommenden Jahrzehnten wird die ansässige Bevölkerung im arbeitsfähigen Alter erheblich schrumpfen. In den restlichen 2020er und 2030er Jahren erreichen die zahlenmäßig großen Jahrgänge der „Babyboomer“ das Ruhestandsalter. Die Vorboten dieser Entwicklung sind längst sichtbar. Unternehmen haben seit Jahren Schwierigkeiten, offene Stellen mit passend qualifizierten Kräften zu besetzen. Die Zahl der unbesetzten Stellen verharrt trotz wirtschaftlicher Stagnation auf hohen Niveaus.

Damit die Beschäftigung in den kommenden Jahrzehnten in etwa konstant bleibt, braucht die Bundesrepublik eine Nettozuwanderung von 400.000 Personen jährlich, wie das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) berechnet hat.

Und da stelle ich mir die Frage: Ist das Unverständnis über nüchterne Zahlen Absicht oder einfach notwendig, weil nicht sein kann, was nicht sein darf?