Um es genau zu erklären, die Stunden, die du auf dein Langzeitkonto überweißt , sind ein zinsloses Darlehen an deinen Arbeitgeber mit Zahlungsaufschub. Somit bist du "Gläubiger". Wenn dein AG pleite geht, reihst du dich in die Reihe der ganzen Gläubiger ein. Nach §7e SGB IV ist der AG verpflichtet das ganze insolvenzsicher anzulegen. Eine Nicht-Einhaltung der Pflicht hat allerdings keine Konsequenzen.