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"Beförderung" von Angestellten in E14 ohne Ausschreibung?

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MoinMoin:

--- Zitat von: Fragmon am 21.10.2024 12:54 ---Es gibt also durchaus alternative Methoden zur Ausschreibung, aber mit solchen Verfahren steigt auch das Risiko eines Rechtsstreits.

--- End quote ---
Ich sehe da nur die blanke Theorie der Gefahr eines Rechtsstreites, zumindest solange mir kein gerichtliches Verfahren bekannt ist, welches aus einer interne Stellenausschreibung folgt oder einer Höhergruppierung ohne Ausschreibung.

Fragmon:

--- Zitat von: MoinMoin am 21.10.2024 13:01 ---
--- Zitat von: Fragmon am 21.10.2024 12:54 ---Es gibt also durchaus alternative Methoden zur Ausschreibung, aber mit solchen Verfahren steigt auch das Risiko eines Rechtsstreits.

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Ich sehe da nur die blanke Theorie der Gefahr eines Rechtsstreites, zumindest solange mir kein gerichtliches Verfahren bekannt ist, welches aus einer interne Stellenausschreibung folgt oder einer Höhergruppierung ohne Ausschreibung.

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Dann beglückwünsche ich dich. Ich kann dir mindestens fünf Fälle nennen, wo es dazu kam, da der Auswahlvermerk fehlerhaft war und nicht alle Umstände berücksichtigt hat. Diese Umstände wären durch ein offizielles Ausschreibungsverfahren zu 99% aufgedeckt worden und man hätte sich den Aufwand erspart.

MoinMoin:

--- Zitat von: Fragmon am 21.10.2024 13:47 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 21.10.2024 13:01 ---
--- Zitat von: Fragmon am 21.10.2024 12:54 ---Es gibt also durchaus alternative Methoden zur Ausschreibung, aber mit solchen Verfahren steigt auch das Risiko eines Rechtsstreits.

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Ich sehe da nur die blanke Theorie der Gefahr eines Rechtsstreites, zumindest solange mir kein gerichtliches Verfahren bekannt ist, welches aus einer interne Stellenausschreibung folgt oder einer Höhergruppierung ohne Ausschreibung.

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Dann beglückwünsche ich dich. Ich kann dir mindestens fünf Fälle nennen, wo es dazu kam, da der Auswahlvermerk fehlerhaft war und nicht alle Umstände berücksichtigt hat. Diese Umstände wären durch ein offizielles Ausschreibungsverfahren zu 99% aufgedeckt worden und man hätte sich den Aufwand erspart.

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Echt jetzt? Urteile von Dritter also Externe, die da eine Klage angestrebt haben?
Oder nicht berücksichtigte interne, die sich als die Bessere Wahl ansahen und sich übergangen wurden?
Und das im Angestellten Bereich? Bei Beamten nichts ungewöhnliches.

Fragmon:

--- Zitat von: MoinMoin am 21.10.2024 15:09 ---
--- Zitat von: Fragmon am 21.10.2024 13:47 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 21.10.2024 13:01 ---
--- Zitat von: Fragmon am 21.10.2024 12:54 ---Es gibt also durchaus alternative Methoden zur Ausschreibung, aber mit solchen Verfahren steigt auch das Risiko eines Rechtsstreits.

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Ich sehe da nur die blanke Theorie der Gefahr eines Rechtsstreites, zumindest solange mir kein gerichtliches Verfahren bekannt ist, welches aus einer interne Stellenausschreibung folgt oder einer Höhergruppierung ohne Ausschreibung.

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Dann beglückwünsche ich dich. Ich kann dir mindestens fünf Fälle nennen, wo es dazu kam, da der Auswahlvermerk fehlerhaft war und nicht alle Umstände berücksichtigt hat. Diese Umstände wären durch ein offizielles Ausschreibungsverfahren zu 99% aufgedeckt worden und man hätte sich den Aufwand erspart.

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Echt jetzt? Urteile von Dritter also Externe, die da eine Klage angestrebt haben?
Oder nicht berücksichtigte interne, die sich als die Bessere Wahl ansahen und sich übergangen wurden?
Und das im Angestellten Bereich? Bei Beamten nichts ungewöhnliches.

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Überwiegend intern und auch bei "Tarifstellen". Extern bisher nur einmal. Die Zahl bei letzterem wird aber gering sein, da man als Externer auch erstmal wissen muss, dass eine Stelle zu besetzen wäre. Passieren kann das aber, wenn man sich in übergreifenden Arbeitsgruppen (Behörde, Hochschulen, private Unternehmen) regelmäßig trifft und dann jemand seinen Ausstand verkündet.

MoinMoin:

--- Zitat von: Fragmon am 21.10.2024 15:18 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 21.10.2024 15:09 ---
--- Zitat von: Fragmon am 21.10.2024 13:47 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 21.10.2024 13:01 ---
--- Zitat von: Fragmon am 21.10.2024 12:54 ---Es gibt also durchaus alternative Methoden zur Ausschreibung, aber mit solchen Verfahren steigt auch das Risiko eines Rechtsstreits.

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Ich sehe da nur die blanke Theorie der Gefahr eines Rechtsstreites, zumindest solange mir kein gerichtliches Verfahren bekannt ist, welches aus einer interne Stellenausschreibung folgt oder einer Höhergruppierung ohne Ausschreibung.

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Dann beglückwünsche ich dich. Ich kann dir mindestens fünf Fälle nennen, wo es dazu kam, da der Auswahlvermerk fehlerhaft war und nicht alle Umstände berücksichtigt hat. Diese Umstände wären durch ein offizielles Ausschreibungsverfahren zu 99% aufgedeckt worden und man hätte sich den Aufwand erspart.

--- End quote ---
Echt jetzt? Urteile von Dritter also Externe, die da eine Klage angestrebt haben?
Oder nicht berücksichtigte interne, die sich als die Bessere Wahl ansahen und sich übergangen wurden?
Und das im Angestellten Bereich? Bei Beamten nichts ungewöhnliches.

--- End quote ---

Überwiegend intern und auch bei "Tarifstellen". Extern bisher nur einmal. Die Zahl bei letzterem wird aber gering sein, da man als Externer auch erstmal wissen muss, dass eine Stelle zu besetzen wäre. Passieren kann das aber, wenn man sich in übergreifenden Arbeitsgruppen (Behörde, Hochschulen, private Unternehmen) regelmäßig trifft und dann jemand seinen Ausstand verkündet.

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Der Externe war eine Angestellter?

Nochmal konkret: von den mindestens 5 Fällen waren jetzt wie viele Angestellte, die den Klageweg gegangen sind?
Das da jemand zum PR rennt und seine Unmut kund tut, ja, dass kenne ich und das da der PR gepennt hat bei der Übertragung und das eine Looser die HG bekommt, obwohl ein anderer geeigneter gewesen wäre, das ist auch denkbar.

Und klar, man schreibt die Stellen eine Woche auf der eigenen Webseite aus (wo sich niemand hin verirrt) und dann braucht man sich darüber keine Gedanken machen.

Also ich bleibe dabei, es ist im Angestellten Bereich nur ein theoretisches Prozessrisiko was man da hat, wenn man ohne Ausschreibung höhergruppiert.

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