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"Beförderung" von Angestellten in E14 ohne Ausschreibung?

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Fragmon:

--- Zitat von: MoinMoin am 21.10.2024 17:12 ---Nochmal konkret: von den mindestens 5 Fällen waren jetzt wie viele Angestellte, die den Klageweg gegangen sind?
Das da jemand zum PR rennt und seine Unmut kund tut, ja, dass kenne ich und das da der PR gepennt hat bei der Übertragung und das eine Looser die HG bekommt, obwohl ein anderer geeigneter gewesen wäre, das ist auch denkbar.

Und klar, man schreibt die Stellen eine Woche auf der eigenen Webseite aus (wo sich niemand hin verirrt) und dann braucht man sich darüber keine Gedanken machen.

Also ich bleibe dabei, es ist im Angestellten Bereich nur ein theoretisches Prozessrisiko was man da hat, wenn man ohne Ausschreibung höhergruppiert.

--- End quote ---

Also die Fälle (können auch schon sechs oder sieben gewesen sein) waren Tarifbeschäftigte, davon eins wo ein externer Klage eingereicht hat, die restlichen interne TB. Ich wollte mit meiner letzten Nachricht nur ausdrücken, dass es im Vergleich zu den Konkurrenzstreitigkeiten bei Beamten einen geringeren Anteil darstellt, trotz dessen ist er aber nicht null.

MoinMoin:
Ok, dann halte ich es nicht mehr für ein theoretisches Prozessrisiko, sondern nur noch für ein absolut Vertretbares.

Fragmon:
Ja, da bin ich vollkommen bei dir. Diese Praxis hatte in einer Behörde dazu geführt, dass der Personalrat sich auf dieses Theme Eingruppierung und Höhergruppierung so darauf eingeschossen hat, dass er sich für jede Eingruppierung die Tätigkeitsbeschreibung so wie sie in der Theorie aussehen sollte (Bildung richtiger Arbeitsvorgänge und Bewertung jedes einzelnen) vorlegen lassen hat. Wenn nicht, dann hat er der Maßnahme nicht zugestimmt, da nicht alle Informationen seitens der Dienststelle vorgebracht wurden, die für eine Beteiligung notwendig sind. Weiterhin hat dieser die Bediensteten angespitzt, mal die Tätigkeiten überprüfen zu lassen. Somit lagen dann zeitweise eine mittlere dreistellige Zahl von Anträgen auf Überprüfung vor.

Was ich damit sagen wollte, dass man wenn man solch einen Weg geht, immer alle potentiellen Risiken betrachten sollte.

MoinMoin:

--- Zitat von: Fragmon am 23.10.2024 09:53 ---Ja, da bin ich vollkommen bei dir. Diese Praxis hatte in einer Behörde dazu geführt, dass der Personalrat sich auf dieses Theme Eingruppierung und Höhergruppierung so darauf eingeschossen hat, dass er sich für jede Eingruppierung die Tätigkeitsbeschreibung so wie sie in der Theorie aussehen sollte (Bildung richtiger Arbeitsvorgänge und Bewertung jedes einzelnen) vorlegen lassen hat. Wenn nicht, dann hat er der Maßnahme nicht zugestimmt, da nicht alle Informationen seitens der Dienststelle vorgebracht wurden, die für eine Beteiligung notwendig sind. Weiterhin hat dieser die Bediensteten angespitzt, mal die Tätigkeiten überprüfen zu lassen. Somit lagen dann zeitweise eine mittlere dreistellige Zahl von Anträgen auf Überprüfung vor.

Was ich damit sagen wollte, dass man wenn man solch einen Weg geht, immer alle potentiellen Risiken betrachten sollte.

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Also es ist doch sehr traurig, dass der PR sich diese Grundlage für eine korrekte Beurteilung einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme einfordern muss.
Und noch trauriger ist es das die meisten PRs hier nur WinkeWinke machen , blind zustimmen und Kaffee trinken und vergessen, was ihr eigentlicher Job ist.
Und als PA sollte man doch auch keine Probleme damit haben, wenn jemand plötzlich daher kommt und sagt: Ich glaube ich mache nicht mehr das, was du mir aufgetragen hast lieber AG.
Solche Überprüfung (die man natürlich, wenn man zeitlich überfordert oder keiner Lust hat direkt in die Rundablage geben könnte) sind eben auch ein Ergebnis des Trauerspiels, dass der Vorgesetze nicht das PA über gewünschte oder umgesetzte Tätigkeitsänderungen informiert, denn dann könnte man gleich eingreifen und wüsste sofort bescheid und könnte dann direkt auch eine HG einleiten und würde den AN nicht Jahrelang falsch bezahlen .

So wäre es in eine guten Verwaltung.

Und wenn man bei der Übertragung von höherwertigen Tätigkeiten, die zu uU einer HG führen, öffentlich ausschreiben müsste, dann müsste man doch ebenso bei EG gleichen Änderung von Tätigkeiten ausschreiben, denn da könnte jemand besseres für geeignet sein und sich beschweren, dass er nicht diese Dinge machen darf. Und mit dem GG wedeln  ;D

Fragmon:

--- Zitat von: MoinMoin am 23.10.2024 12:52 ---Also es ist doch sehr traurig, dass der PR sich diese Grundlage für eine korrekte Beurteilung einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme einfordern muss.
Und noch trauriger ist es das die meisten PRs hier nur WinkeWinke machen , blind zustimmen und Kaffee trinken und vergessen, was ihr eigentlicher Job ist.
Und als PA sollte man doch auch keine Probleme damit haben, wenn jemand plötzlich daher kommt und sagt: Ich glaube ich mache nicht mehr das, was du mir aufgetragen hast lieber AG.


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Das Problem ist aber, dass hier die Welten der reinen Tarifrechtstheorie und Praxis aufeinandertreffen. Durch die extrem feingranulare Tätigkeitsbeschreibung hat der Fachvorgesetzte nahezu keine Flexibilität, die Aufgaben umzuschichten oder neue Aufgaben zu übertragen, denn jede Änderung bedarf der Erstellung einer neuen Tätigkeitsbeschreibung und ggf. der Vorlage beim Personalrat. Auch bei Personalproblemen in einer OrgEinheit und temporärer Umschichtung von Mitarbeitern löst dies unnötig viel Schreibaufwand aus.

Aufgrund der meist dünnen Personaldecke in den Personalreferaten stauen sich dann diese Aktualisierungen auf und der Fachvorgesetzte kann die Aufgaben nicht bearbeiten lassen bzw. Mitarbeiter können in anderen OrgE nicht eingesetzt werden. Daher finde ich persönlich Beamte besser, da man diese organisatorisch recht flexibel einsetzen kann ohne tariflichen Aufwände zu generieren und dieses festnageln auf Arbeitsvorgang -> Eingruppierung ist einfach nicht mehr zeitgemäß und nimmt den ÖD die so dringend benötigte Flexibilität.

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