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Hinweis auf mögliche AGG-Hopperin rechtens? Datenschutz!?
BAT:
Abgesehen davon, dass es Privatrecht ist und damit auf einer Stufe mit Bleistift bestellen steht, gibt es einige Gesetzte, die allgemein nicht mehr angewandt werden (meist jedoch vor einer nahen Ablösung durch neue Regelungen wie jüngst beim Recht zur Kinderehe).
MoinMoin:
--- Zitat von: Casa am 22.10.2024 20:13 ---Dass die Bewerbungen nicht ernst gemeint sind, ist reine Spekulation. Bei einer gewissen Häufigkeit von AGG-Klagen, und da sprechen wir nicht von 2 oder 10 Klagen, sondern mehr, kann man mal über eine Missbräuchlichkeit nachdenken.
--- End quote ---
Oder wenn man nachweisen kann, dass bei Einladungen nicht erschienen wird.
juliusc:
--- Zitat von: MoinMoin am 22.10.2024 21:34 ---
--- Zitat von: Casa am 22.10.2024 20:13 ---Dass die Bewerbungen nicht ernst gemeint sind, ist reine Spekulation. Bei einer gewissen Häufigkeit von AGG-Klagen, und da sprechen wir nicht von 2 oder 10 Klagen, sondern mehr, kann man mal über eine Missbräuchlichkeit nachdenken.
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Oder wenn man nachweisen kann, dass bei Einladungen nicht erschienen wird.
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Das muss dann aber auch eine gewisse Mindestanzahl ohne Entschuldigung sein, oder?!
Ich habe auch schon mal eine Einladung nicht wahrgenommen, aber vorher abgesagt. Kann na immer mal was sein.
Schmitti:
Och, da macht man mit der Zeit so seine Erfahrungen, wo man beim Lesen der Bewerbung schon weiß, in welche Richtung es gehen soll.
"Ich musste wegen meiner Lungenerkrankung an die Nordsee ziehen" - und bewerbe mich dann 400km Luftlinie südlich...
"Ich bin leider sehr in meiner Mobilität eingeschränkt - und stehe für kurzfristige Bewerbungsgespräche selbstverständlich gerne zur Verfügung"
Aber auch bei solchen nach GMV widersprüchlichen Aussagen muss man immer eine Einladung zum Vorstellungsgespräch schicken. Die praktisch zu 100% planbare freie Zeit kann man dann ja nutzen, um nochmal über die anderen Bewerber zu reden.
Auch schon gehabt: mehrere Vorstellungsgespräche an einem Tag terminiert, den AG-seitigen Teilnehmern aber schon vorab gesagt sie brauchen wahrscheinlich nicht zum Termin kommen, nur sollte tatsächlich mal einer der Bewerber erscheinen, würden wir sie kurzfristig informieren. Ja, so fällt vielleicht mal jemand zunächst in die falsche Schublade, aber das AGG und die Rechtssprechung dazu ist nunmal so wie es ist. Also arbeitet man als Personaler eben danach. Egal, was Nachbarkommunen meinen mitteilen zu können.
SamFisher:
--- Zitat von: Schmitti am 23.10.2024 09:22 ---Och, da macht man mit der Zeit so seine Erfahrungen, wo man beim Lesen der Bewerbung schon weiß, in welche Richtung es gehen soll.
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Aus einem Bewerbungsschreiben: "Ich bewerbe mich auf die Stelle XYZ. An dieser Stelle möchte ich auf meine Schwerbehinderung hinweisen."
Der Kandidat durfte uns dann noch live im Gespräch davon überzeugen, dass er für die Stelle absolut ungeeignet ist. Eigentlich wussten wir das schon aus der Papierlage, aber sicher ist sicher.
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