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Hinweis auf mögliche AGG-Hopperin rechtens? Datenschutz!?
Alphonso:
--- Zitat von: Herbert Meyer am 28.10.2024 14:26 ---
--- Zitat von: bebolus am 25.10.2024 15:43 ---
--- Zitat von: juliusc am 22.10.2024 10:14 ---
--- Zitat von: clarion am 22.10.2024 06:23 ---Ich glaube Du musst noch viel über das alternative lernen.
--- End quote ---
Man lernt nie aus!
Aber inwiefern über das alternative lernen? Du meinst was genau?
--- End quote ---
Naja,
@was_guckst_du hat doch eigentlich das sehr treffend -durch die Blume- geschrieben..
Wenn Ihr eh einen regelmäßigen Austausch untereinander habt, dann spricht mE nichts dagehen wenn man beispielsweise eine Email an die "Partenerkommune" wie folgt verfasst:
"Hallo liebe Frau Mustermann,
wir hatten bei uns eine gaaaaanz tolle Bewerbung von Herrn Musterhagen, leider konnten wir ihn nicht einstellen, aber vielleicht bewirbt er sich ja bei Euch auch. Ihr solltet ihn unbedingt (!!!!!!!!!!!!!) einladen. Bei Rückfragen gerne anrufen (Telefonnummer)."
So, kein Wort zum Grund und alle sollten Bescheid wissen.
--- End quote ---
Auch für dieses Vorgehen existiert keine Rechtsgrundlage, und wenn ich in unserer Institution so etwas mitbekomme, hat das eine Abmahnung zur Folge.
--- End quote ---
Das ist doch alles Satire, oder?
Es existiert auch keine Rechtsgrundlage, die es mir gestattet, zu atmen. Bekomme ich jetzt von dir eine Abmahnung, weil ich nicht die Luft anhalte?
MoinMoin:
--- Zitat von: Alphonso am 28.10.2024 15:22 ---
--- Zitat von: Herbert Meyer am 28.10.2024 14:26 ---
--- Zitat von: bebolus am 25.10.2024 15:43 ---
--- Zitat von: juliusc am 22.10.2024 10:14 ---
--- Zitat von: clarion am 22.10.2024 06:23 ---Ich glaube Du musst noch viel über das alternative lernen.
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Man lernt nie aus!
Aber inwiefern über das alternative lernen? Du meinst was genau?
--- End quote ---
Naja,
@was_guckst_du hat doch eigentlich das sehr treffend -durch die Blume- geschrieben..
Wenn Ihr eh einen regelmäßigen Austausch untereinander habt, dann spricht mE nichts dagehen wenn man beispielsweise eine Email an die "Partenerkommune" wie folgt verfasst:
"Hallo liebe Frau Mustermann,
wir hatten bei uns eine gaaaaanz tolle Bewerbung von Herrn Musterhagen, leider konnten wir ihn nicht einstellen, aber vielleicht bewirbt er sich ja bei Euch auch. Ihr solltet ihn unbedingt (!!!!!!!!!!!!!) einladen. Bei Rückfragen gerne anrufen (Telefonnummer)."
So, kein Wort zum Grund und alle sollten Bescheid wissen.
--- End quote ---
Auch für dieses Vorgehen existiert keine Rechtsgrundlage, und wenn ich in unserer Institution so etwas mitbekomme, hat das eine Abmahnung zur Folge.
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Das ist doch alles Satire, oder?
Es existiert auch keine Rechtsgrundlage, die es mir gestattet, zu atmen. Bekomme ich jetzt von dir eine Abmahnung, weil ich nicht die Luft anhalte?
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Du begehst beim Atmen aber keinen Rechtsbruch, bei obiger Handlung aber durchaus.
Alphonso:
Mit so einer E-Mail? Viel Spaß beim Nachweis. Man kann sich hier doch nur noch an den Kopf greifen ::)
Herbert Meyer:
--- Zitat von: Alphonso am 28.10.2024 15:22 ---
--- Zitat von: Herbert Meyer am 28.10.2024 14:26 ---
--- Zitat von: bebolus am 25.10.2024 15:43 ---
--- Zitat von: juliusc am 22.10.2024 10:14 ---
--- Zitat von: clarion am 22.10.2024 06:23 ---Ich glaube Du musst noch viel über das alternative lernen.
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Man lernt nie aus!
Aber inwiefern über das alternative lernen? Du meinst was genau?
--- End quote ---
Naja,
@was_guckst_du hat doch eigentlich das sehr treffend -durch die Blume- geschrieben..
Wenn Ihr eh einen regelmäßigen Austausch untereinander habt, dann spricht mE nichts dagehen wenn man beispielsweise eine Email an die "Partenerkommune" wie folgt verfasst:
"Hallo liebe Frau Mustermann,
wir hatten bei uns eine gaaaaanz tolle Bewerbung von Herrn Musterhagen, leider konnten wir ihn nicht einstellen, aber vielleicht bewirbt er sich ja bei Euch auch. Ihr solltet ihn unbedingt (!!!!!!!!!!!!!) einladen. Bei Rückfragen gerne anrufen (Telefonnummer)."
So, kein Wort zum Grund und alle sollten Bescheid wissen.
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Auch für dieses Vorgehen existiert keine Rechtsgrundlage, und wenn ich in unserer Institution so etwas mitbekomme, hat das eine Abmahnung zur Folge.
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Das ist doch alles Satire, oder?
Es existiert auch keine Rechtsgrundlage, die es mir gestattet, zu atmen. Bekomme ich jetzt von dir eine Abmahnung, weil ich nicht die Luft anhalte?
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Die DSGVO kennt extreme Bußgelder und Strafen, die auch z. B. gegenüber als GmbH organisierte Stadttöchter verhängt werden können und insbesondere bei ähnlichen Verletzungen auch schon ausgereizt wurden. Selbstverständlich erhält der Mitarbeiter, der dieses Risiko produziert, eine Abmahnung. Andere öffentliche Institutionen sind zwar von DSGVO-Strafen ausgenommen, können aber natürlich trotzdem zivilrechtlich bei Verfehlungen angegangen werden. Ehrlich gesagt ist es deshalb auch ziemlich dumm von Mitarbeitern so vorzugehen, da sie sich auch persönlich einem Risiko aussetzen, anstatt von ihrem Arbeitgeber zu verlangen, zum Schutz vor AGG-Hopper halt einen rechtkonformen Workflow aufzusetzen.
MoinMoin:
--- Zitat von: Alphonso am 28.10.2024 15:54 ---Mit so einer E-Mail? Viel Spaß beim Nachweis. Man kann sich hier doch nur noch an den Kopf greifen ::)
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Du übermittelst DSGVO geschützte Daten an dritte, nämlich das Herrn Musterhagen sich bei euch beworben hat, schon sehr schwierig das nicht nachweisen zu können mit dieser Email.
Ob man da eine große Geschichte draus machen kann oder will ist ein anderes Blatt, aber deine Naivität ist zum Mäusemelken.
Aber eine Abmahnung ist da halt locker drin.
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