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Krankenkassenbeiträge
2strong:
--- Zitat von: Rentenonkel am 24.10.2024 13:22 ---Bleiben wir mal bei dem Beispiel:
2.000 EUR Rente plus 800 EUR Betriebsrente:
der gesetzlich Versicherte zahlt von seiner gesetzlichen Rente monatlich etwa 250 EUR Beiträge und zusätzlich von der betrieblichen AV 115 EUR.
Vor Steuern verbleiben dem Rentner somit nach Abzug der KV und PV Beiträge: 1750 EUR + 685 EUR = 2435 EUR
Der privat Versicherte erhält: 2160 EUR Rente inklusive Zuschuss plus 800 EUR bAV, also 2960 EUR. Davon muss er 800 EUR Private Krankenversicherung bezahlen, verbleiben somit 2160 EUR.
Da allerdings im Alter regelmäßig das Krankentagegeld wegfällt und auch die Altersentlastungbeiträge sinken, wäre eher ein Beitrag von 700 EUR erwartbar. Dann verblieben dem Rentner 2260 EUR Rente.
--- End quote ---
@Rentenonkel
Danke für das gut nachvollziehbare Beispiel! Du bist wirklich eine Bereicherung für's Forum!
archybald:
--- Zitat von: 2strong am 24.10.2024 15:19 ---
--- Zitat von: Rentenonkel am 24.10.2024 13:22 ---Bleiben wir mal bei dem Beispiel:
2.000 EUR Rente plus 800 EUR Betriebsrente:
der gesetzlich Versicherte zahlt von seiner gesetzlichen Rente monatlich etwa 250 EUR Beiträge und zusätzlich von der betrieblichen AV 115 EUR.
Vor Steuern verbleiben dem Rentner somit nach Abzug der KV und PV Beiträge: 1750 EUR + 685 EUR = 2435 EUR
Der privat Versicherte erhält: 2160 EUR Rente inklusive Zuschuss plus 800 EUR bAV, also 2960 EUR. Davon muss er 800 EUR Private Krankenversicherung bezahlen, verbleiben somit 2160 EUR.
Da allerdings im Alter regelmäßig das Krankentagegeld wegfällt und auch die Altersentlastungbeiträge sinken, wäre eher ein Beitrag von 700 EUR erwartbar. Dann verblieben dem Rentner 2260 EUR Rente.
--- End quote ---
@Rentenonkel
Danke für das gut nachvollziehbare Beispiel! Du bist wirklich eine Bereicherung für's Forum!
--- End quote ---
Also ich dachte auch, dass sich die PKV für mich lohnen würde, zumal ich berufsständisch versichert bin (Versorgungswerk der Architektenkammer) und somit keinen Zuschuss zur KV erhalte.
Allerdings ist bei der PKV die Eingangsgröße für die Beitragsbemessung nicht die Höhe der Rente, sondern das Alter.
Da mit zunehmendem Alter das Risiko steigt, steigt auch der Beitrag immer weiter.
Das hat mich dazu bewogen, freiwillig gesetzlich versichert zu bleiben.
Um den Status KVDR zu erlangen und somit keine Beiträge auf Mieteinkünfte und Kapitalerträge zu zahlen, genügt es (neben der Betriebsrente), einen Anspruch auf gesetzliche Rente zu haben.
Dies habe ich durch die Einzahlung freiwilliger (Mindest-) Beiträge über mehr als 60 Monate erreicht.
Rentenonkel:
--- Zitat von: archybald am 24.10.2024 15:35 ---
Also ich dachte auch, dass sich die PKV für mich lohnen würde, zumal ich berufsständisch versichert bin (Versorgungswerk der Architektenkammer) und somit keinen Zuschuss zur KV erhalte.
Allerdings ist bei der PKV die Eingangsgröße für die Beitragsbemessung nicht die Höhe der Rente, sondern das Alter.
Da mit zunehmendem Alter das Risiko steigt, steigt auch der Beitrag immer weiter.
Das hat mich dazu bewogen, freiwillig gesetzlich versichert zu bleiben.
Um den Status KVDR zu erlangen und somit keine Beiträge auf Mieteinkünfte und Kapitalerträge zu zahlen, genügt es (neben der Betriebsrente), einen Anspruch auf gesetzliche Rente zu haben.
Dies habe ich durch die Einzahlung freiwilliger (Mindest-) Beiträge über mehr als 60 Monate erreicht.
--- End quote ---
@2Strong: Vielen Dank für die Blumen. Da werde ich schon fast rot ;D
Die Bezüge vom Versorgungswerk gelten nicht als Rente. Das Versorgungswerk zahlt qua Definition Versorgungsbezüge und ist daher nicht verpflichtet, sich an den Beiträgen zur KV zu beteiligen. Daher wird das Versorgungswerk im Alter etwa 18 % von den Versorgungsbezügen abziehen und an die KV überweisen. Zusätzlich wird die Rentenversicherung 12 % von der Rente abziehen und abführen. Die anderen Einkünfte (Mieteinnahmen und Kapitalerträge) bleiben jedoch tatsächlich außen vor. Wenn Du außerdem als Angestellter im ÖD arbeitest, müssen von der BAV auch noch volle Beiträge abgeführt werden.
Daher ist es sogar denkbar, dass Du auch im Alter als gesetzlich Versicherter ähnlich hohe Beiträge zahlst wie jemand, der sich privat Krankenversichert hätte.
Um das Beispiel von gerade nochmal in abgeänderter Form zu bemühen:
100 EUR gRV
3000 Versorgung
800 BAV
Ergebnis bei gesetzlicher Versicherung:
12 EUR Beitrag von gRV
540 EUR Beitrag von der Architektenkammer
115 EUR Beitrag von bAV
3233 EUR vor Steuern bleiben über
Ergebnis bei privater KV
8 EUR Zuschuss zur gRV
700 EUR private KV
3208 EUR vor Steuern bleiben über
Bob Kelso:
--- Zitat von: Rentenonkel am 24.10.2024 16:29 ---
--- Zitat von: archybald am 24.10.2024 15:35 ---
Also ich dachte auch, dass sich die PKV für mich lohnen würde, zumal ich berufsständisch versichert bin (Versorgungswerk der Architektenkammer) und somit keinen Zuschuss zur KV erhalte.
Allerdings ist bei der PKV die Eingangsgröße für die Beitragsbemessung nicht die Höhe der Rente, sondern das Alter.
Da mit zunehmendem Alter das Risiko steigt, steigt auch der Beitrag immer weiter.
Das hat mich dazu bewogen, freiwillig gesetzlich versichert zu bleiben.
Um den Status KVDR zu erlangen und somit keine Beiträge auf Mieteinkünfte und Kapitalerträge zu zahlen, genügt es (neben der Betriebsrente), einen Anspruch auf gesetzliche Rente zu haben.
Dies habe ich durch die Einzahlung freiwilliger (Mindest-) Beiträge über mehr als 60 Monate erreicht.
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@2Strong: Vielen Dank für die Blumen. Da werde ich schon fast rot ;D
Die Bezüge vom Versorgungswerk gelten nicht als Rente. Das Versorgungswerk zahlt qua Definition Versorgungsbezüge und ist daher nicht verpflichtet, sich an den Beiträgen zur KV zu beteiligen. Daher wird das Versorgungswerk im Alter etwa 18 % von den Versorgungsbezügen abziehen und an die KV überweisen. Zusätzlich wird die Rentenversicherung 12 % von der Rente abziehen und abführen. Die anderen Einkünfte (Mieteinnahmen und Kapitalerträge) bleiben jedoch tatsächlich außen vor. Wenn Du außerdem als Angestellter im ÖD arbeitest, müssen von der BAV auch noch volle Beiträge abgeführt werden.
Daher ist es sogar denkbar, dass Du auch im Alter als gesetzlich Versicherter ähnlich hohe Beiträge zahlst wie jemand, der sich privat Krankenversichert hätte.
Um das Beispiel von gerade nochmal in abgeänderter Form zu bemühen:
100 EUR gRV
3000 Versorgung
800 BAV
Ergebnis bei gesetzlicher Versicherung:
12 EUR Beitrag von gRV
540 EUR Beitrag von der Architektenkammer
115 EUR Beitrag von bAV
3233 EUR vor Steuern bleiben über
Ergebnis bei privater KV
8 EUR Zuschuss zur gRV
700 EUR private KV
3208 EUR vor Steuern bleiben über
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Mit Eintritt in die Rente werden keine RV Beiträge fällig!
BAT:
Auf jeden Fall hört sich das eher nach einem Fall für eine Steueroptimierung als für eine Beitragsoptimierung an. ;)
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