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Arbeitszeit erhöhen auf 43,5 Stunden

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BAT:
Mmh, ich würde sogar behaupten, es muss mindestens zwei Vereinbarungen geben, einmal die Arbeitszeit - aber auch das Gehalt. Der Tarifvertrag kennt keine Abweichungen nach oben.
Wenn also im gegenseitigen Einvernahmen - und soweit kein Verstoß gegen andere Vorschriften vorliegt - nur die Arbeitszeit erhöht wird ist das normale Tabellenentgelt zu zahlen.

Warum jedoch im TV kein Korridor - zu mindestens seitens der AN -  angestrebt wird, ist mir unerfindlich.

Wabi Sabi:
Hier könnte die Frage von Relevanz sein, ob die einzelvertragliche Vereinbarung einer Erhöhung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit gegen § 4 Abs. 3 TVG (Günstigkeitsprinzip) verstößt. Dies ist wohl höchstrichterlich noch nicht geklärt. Bei einer angemessenen Vergütung wohl eher bejahend LAG Köln vom 26.4.2007 - 6 Sa 208/07.

BAT:
Na eben, eine reine Änderung der Arbeitszeit wäre keinesfalls zugunsten des Arbeitnehmers.

Rentenonkel:
Ich habe vom Bruder vom Mann der Cousine gehört, dass ein Freund seines Kollegen es so gemacht hat, dass die 5 Stunden über einen zweiten Vertrag als Minijobber über eine Tochtergesellschaft mit gaaaaanz anderen Aufgaben gelaufen sein sollen.

Dessen Schwippschwager dritten Grades wiederum hat die zusätzlichen Aufgaben im Rahmen einer freiberuflichen Nebentätigkeit bei einem Subunternehmer übernommen.

Keine Ahnung, ob das denn so gewollt und möglich ist, gehört habe ich es nur über den Flurfunk  ;)

McOldie:
Ich verstehe immer nocht nicht den Sinn dieser Arbeitszeiterhöung. Wenn vereinbart wird, dass die regelmäßige Arbeitszeit jetzt 43,5 Std. beträgt, würde das monatliche Entgelt sich nicht erhöhen.

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