Autor Thema: Wäre ich in meiner Situation, besser gestellt als Beamter als Angestellte im öD?  (Read 16990 times)

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Bist du Beamter oder wirst du noch verbeamtet? Ich kann dir ganze Bücher über den Umgang mit der Beihilfe und der PKV schreiben, wie anstrengend es manchmal ist. Und das man auf den Kosten teilweise sitzen bleibt, ist definitiv kein Einzelfall in meinem Umfeld. Die PKV‘n bezahlen natürlich nur das, was medizinisch notwendig ist. Manche Leute in meinem Umfeld meinen die PKV zahlt auch medizinisch nicht notwendige Angelegenheiten. Die sind dann immer baff wenn ich diese aufkläre, das dies nicht der Fall ist und wie es tatsächlich abläuft. Ärzte versuchen so oft es geht den 3,5 fachen Satz anzuwenden, wenn man diese bittet nur das notwendige durchzuführen, werden manche motzig und sagen: „lassen sie bitte meine Arbeit machen, ich habe Ahnung in dem was ich mache und praktiziere“.

Man schließt mit einem Arzt einen Behandlungsvertrag nach GOÄ / GOZ. Dementsprechend ist auch nur das medizinisch Notwendige abrechenbar. Wenn ein Arzt mehr in Rechnung stellt, als die KV / Beihilfe bereit ist zu bezahlen, muss der Arzt die Rechnung korrigieren, bzw. erhält sie nicht vollständig bezahlt.

Insoweit kann ich mir nicht vorstellen, wie man auf Rechnungen sitzen bleiben sollte. Es sei denn, mann bezahlt sie voreilig; dass ist dann aber ein individuelles Thema.

EdekaA11

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Bist du Beamter oder wirst du noch verbeamtet? Ich kann dir ganze Bücher über den Umgang mit der Beihilfe und der PKV schreiben, wie anstrengend es manchmal ist. Und das man auf den Kosten teilweise sitzen bleibt, ist definitiv kein Einzelfall in meinem Umfeld. Die PKV‘n bezahlen natürlich nur das, was medizinisch notwendig ist. Manche Leute in meinem Umfeld meinen die PKV zahlt auch medizinisch nicht notwendige Angelegenheiten. Die sind dann immer baff wenn ich diese aufkläre, das dies nicht der Fall ist und wie es tatsächlich abläuft. Ärzte versuchen so oft es geht den 3,5 fachen Satz anzuwenden, wenn man diese bittet nur das notwendige durchzuführen, werden manche motzig und sagen: „lassen sie bitte meine Arbeit machen, ich habe Ahnung in dem was ich mache und praktiziere“.

Man schließt mit einem Arzt einen Behandlungsvertrag nach GOÄ / GOZ. Dementsprechend ist auch nur das medizinisch Notwendige abrechenbar. Wenn ein Arzt mehr in Rechnung stellt, als die KV / Beihilfe bereit ist zu bezahlen, muss der Arzt die Rechnung korrigieren, bzw. erhält sie nicht vollständig bezahlt.

Insoweit kann ich mir nicht vorstellen, wie man auf Rechnungen sitzen bleiben sollte. Es sei denn, mann bezahlt sie voreilig; dass ist dann aber ein individuelles Thema.

Eigenartig, wenn ich im Forum nach "nicht beglichenen Rechnungen" suche, kommen in diesen als auch in anderen Foren einige Feeds die dies bestätigen - hier bspw. der Post von Elur: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,124418.165.html . Ich könnte noch dutzend weitere aufführen.

Ich jedenfalls bin leider schon auf Rechnungen sitzen geblieben. Soweit dazu das Beamte im Vergleich zu vergleichbaren Angestelltenpositionen (Entgeltgruppe) mehr bekommen. Wenn ich meine fehlenden Rückerstattungen gegenrechne, bin ich im Vergleich im Minus. Einige meiner Ärzte wollten Rechnungen nicht nachträglich korrigieren. Es gibt einige Ärzte (nicht alle) die sich anscheinend drauf spezialisiert haben PKV Patienten gekonnt unnötig zu melken. Ich jedenfalls wäre froh, wenn ich zukünftig keinen weiteren Ärger mit der Beitragsrückerstattung habe. Ich will mich auch nicht weiter beschweren, da ich mir den Weg selber ausgesucht habe und damit leben muss. Nur möchte ich auch aufzeigen, dass es nicht immer nur Vorteile hat Beamter zu sein. Viele Menschen in der Bevölkerung kennen die Nachteile des Beamtentums nicht und stänkern nur unnötig gegen Beamte.

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Eigenartig, wenn ich im Forum nach "nicht beglichenen Rechnungen" suche, kommen in diesen als auch in anderen Foren einige Feeds die dies bestätigen - hier bspw. der Post von Elur: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,124418.165.html . Ich könnte noch dutzend weitere aufführen.

Ich jedenfalls bin leider schon auf Rechnungen sitzen geblieben

Wenn man "auf Rechnungen sitzen bleibt" liegt das vorrangig an den unrechtmäßig gestellten Rechnungen von Ärzten und wie man damit umgeht. Wenn die Beihilfe bzw. PKV einige Rechnungsbestandteile nicht anerkennt, hat man eine gute Argumentation gegenüber dem Arzt, die Rechnung ebenfalls nur anteilig zu bezahlen.
Wenn man dann doch ungerechtfertigte Rechnungsbestandteile bezahlt, ist dies Privatvergnügen.

Ich kann dir ja auch gerne mal eine Rechnung für nicht erbrachte Leistungen stellen - würdest du sie bezahlen?
Richtig, warum solltest du ;)

Unterm Strich ist es aber zutreffend, dass ein solches Rumärgern mit falschen Arztrechnungen gesetzlich Versicherte nicht betrifft.

EdekaA11

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Eigenartig, wenn ich im Forum nach "nicht beglichenen Rechnungen" suche, kommen in diesen als auch in anderen Foren einige Feeds die dies bestätigen - hier bspw. der Post von Elur: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,124418.165.html . Ich könnte noch dutzend weitere aufführen.

Ich jedenfalls bin leider schon auf Rechnungen sitzen geblieben

Wenn man "auf Rechnungen sitzen bleibt" liegt das vorrangig an den unrechtmäßig gestellten Rechnungen von Ärzten und wie man damit umgeht. Wenn die Beihilfe bzw. PKV einige Rechnungsbestandteile nicht anerkennt, hat man eine gute Argumentation gegenüber dem Arzt, die Rechnung ebenfalls nur anteilig zu bezahlen.
Wenn man dann doch ungerechtfertigte Rechnungsbestandteile bezahlt, ist dies Privatvergnügen.

Ich kann dir ja auch gerne mal eine Rechnung für nicht erbrachte Leistungen stellen - würdest du sie bezahlen?
Richtig, warum solltest du ;)

Unterm Strich ist es aber zutreffend, dass ein solches Rumärgern mit falschen Arztrechnungen gesetzlich Versicherte nicht betrifft.

Ich gebe dir Recht, das man nur für erbrachte Leistungen zahlen sollte. Ich zahle sicherlich keine Rechnungsbestandsteile aus Privatvergnügen, wie der größte Teil der Beamten vermutlich auch. Wenn du jedoch Fristen ausreizt und sich die Beihilfe Zeit lässt, geht man schon mal in Vorkasse. Die PKV lässt sich gefühlt seit einiger Zeit "vielleicht auch Zufall" in letzter Zeit immer mehr Zeit mit der Begleichung.

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(...) geht man schon mal in Vorkasse (...)

Und da hast du den Fehler gefunden. Wenn die Rechnung erstmal vorbehaltslos beglichen ist, wirds mit der Rückforderung schwierig.

EdekaA11

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(...) geht man schon mal in Vorkasse (...)

Und da hast du den Fehler gefunden. Wenn die Rechnung erstmal vorbehaltslos beglichen ist, wird´s mit der Rückforderung schwierig.

Das ist klar. Bei kleineren Klecker Geldbeträgen gehe ich bei Fristüberschreitung notfalls in Vorkasse. Bin es den Ärger leider leid. Bei größeren Beträgen wird mit der PKV notfalls eine Abschlagszahlung (Summe die notfalls zu zahlen ist) vereinbart, ansonsten wurde schon mal der Ombudsmann eingeschaltet. Leider mit mäßigen Erfolg. Leider bin ich nicht der einzige der bereits auf Kosten sitzen geblieben ist.
Sei froh wenn es bei dir bisher ohne größere Probleme verlaufen ist. Scheint so als ob du gesund bist und selten beim Arzt bist. Wenn du jedoch häufiger beim Arzt bist, hast du auch häufiger Probleme mit den ganzen Kram.

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(...) geht man schon mal in Vorkasse (...)

Und da hast du den Fehler gefunden. Wenn die Rechnung erstmal vorbehaltslos beglichen ist, wird´s mit der Rückforderung schwierig.

Das ist klar. (...)

Warum machst du es dann?!?

"Sitzenbleiben" auf Arztrechnungen kann nur dann erfolgen, wenn man diese ungeprüft bezahlt, auf deren Korrektheit blind vertraut und hofft, dass die PKV/Beihilfe schon alles bezahlt.
Wer sich so naiv verhält, dem kann auch nicht helfen.

Ich bin daher mit der Aussage nicht einverstanden, dass es naturgegeben sei, hin und wieder auf Rechnungsbeträgen sitzenzubleiben. Das passiert nur, wenn man unvorsichtig ist oder es mit sich machen lässt.

Rentenonkel

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Da bin ich insgesamt etwas anderer Meinung:

Die Rechnungserstellung (Berechnungsfähigkeit) und die Kostenerstattung (Erstattungsfähigkeit, Beihilfefähigkeit) sind, rechtlich gesehen, getrennte Vorgänge; der Arzt darf seine Rechnung nicht nach den „Vorstellungen“ der Beihilfestelle ausfertigen. Insofern hat er keinen Einfluss auf die Erstattung der in der Rechnung aufgeführten Gebührenpositionen und Honorare durch Beihilfestellen.

Im Rechtsverhältnis Patient/Zahnarzt gelten für die Honorargestaltung ausnahmslos die Vorschriften der Gebührenordnungen für Zahnärzte (GOZ) und Ärzte (GOÄ). In Zweifelsfragen orientiert sich der Zahnarzt an der Rechtsauffassung der Bundeszahnärztekammer bzw. seiner zuständigen Zahnärztekammer. Im Rechtsverhältnis Patient/Beihilfestelle finden neben der GOZ je nach Art der Beihilfe, unterschiedliche Beihilferichtlinien sowie Runderlasse der jeweils zuständigen Ministerien* Anwendung.

Der beihilfeberechtigte Patient hat der Praxis den gesamten Rechnungsbetrag zu zahlen, die Beihilfe hingegen deckt nur einen Teil der entstandenen Kosten. In der Regel sind Beihilfeberechtigte ergänzend privat krankenversichert, hier erfolgt die Erstattung gemäß des abgeschlossenen Tarifs. Es gibt auch dort die Möglichkeit, Beihilfeergänzungstarife abzuschließen, um eben genau diese Lücke zu schließen. Erfolgt keine vollständige Erstattung, so ist die Differenz in jedem Fall vom Patienten selbst zu tragen.

In § 1 der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) findet sich diesbezüglich folgende Aussage: … „Die Beihilfe ergänzt die gesundheitliche Eigenvorsorge, die in der Regel aus den laufenden Bezügen zu bestreiten ist“, in § 49 BBhV sind Eigenbehalte konkret geregelt.

Beihilfe ist daher keine Vollkasko und gerade auch im Bereich der zahnärztlichen Versorgung oder bei der Versorgung mit einer Brille deckt die Beihilfe oft nur einen Teil der Kosten.

Ich habe schon einen Arzt erlebt, der mit unter Hinweis auf die nicht beihilfefähigen Aufwendungen gesagt hat, dass er die Rechnung nicht korrigiert und er mich nicht mehr behandeln würde, außer er müsse es tun bei einem Notfall.

Und bei den Ärzten ist es genauso wie bei dem allgemeinen Fachkräftemangel: Gute sind halt immer schwerer zu finden. Daher mag Deine Vorgehensweise in Ballungsgebieten mit guten Alternativen funktionieren, in ländlichen Räumen mit wenigen Ärzten oder wenigen Ärzten mit Ahnung kann man zwar höflich nachfragen, ein eigenmächtiges Kürzen kann aber das Arzt / Patienten Verhältnis nachhaltig trüben.

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Da bin ich insgesamt etwas anderer Meinung:

Die Rechnungserstellung (Berechnungsfähigkeit) und die Kostenerstattung (Erstattungsfähigkeit, Beihilfefähigkeit) sind, rechtlich gesehen, getrennte Vorgänge; der Arzt darf seine Rechnung nicht nach den „Vorstellungen“ der Beihilfestelle ausfertigen. Insofern hat er keinen Einfluss auf die Erstattung der in der Rechnung aufgeführten Gebührenpositionen und Honorare durch Beihilfestellen.

Im Rechtsverhältnis Patient/Zahnarzt gelten für die Honorargestaltung ausnahmslos die Vorschriften der Gebührenordnungen für Zahnärzte (GOZ) und Ärzte (GOÄ). In Zweifelsfragen orientiert sich der Zahnarzt an der Rechtsauffassung der Bundeszahnärztekammer bzw. seiner zuständigen Zahnärztekammer. Im Rechtsverhältnis Patient/Beihilfestelle finden neben der GOZ je nach Art der Beihilfe, unterschiedliche Beihilferichtlinien sowie Runderlasse der jeweils zuständigen Ministerien* Anwendung.

Der beihilfeberechtigte Patient hat der Praxis den gesamten Rechnungsbetrag zu zahlen, die Beihilfe hingegen deckt nur einen Teil der entstandenen Kosten. In der Regel sind Beihilfeberechtigte ergänzend privat krankenversichert, hier erfolgt die Erstattung gemäß des abgeschlossenen Tarifs. Es gibt auch dort die Möglichkeit, Beihilfeergänzungstarife abzuschließen, um eben genau diese Lücke zu schließen. Erfolgt keine vollständige Erstattung, so ist die Differenz in jedem Fall vom Patienten selbst zu tragen.

In § 1 der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) findet sich diesbezüglich folgende Aussage: … „Die Beihilfe ergänzt die gesundheitliche Eigenvorsorge, die in der Regel aus den laufenden Bezügen zu bestreiten ist“, in § 49 BBhV sind Eigenbehalte konkret geregelt.

Beihilfe ist daher keine Vollkasko und gerade auch im Bereich der zahnärztlichen Versorgung oder bei der Versorgung mit einer Brille deckt die Beihilfe oft nur einen Teil der Kosten.

Ich habe schon einen Arzt erlebt, der mit unter Hinweis auf die nicht beihilfefähigen Aufwendungen gesagt hat, dass er die Rechnung nicht korrigiert und er mich nicht mehr behandeln würde, außer er müsse es tun bei einem Notfall.

Und bei den Ärzten ist es genauso wie bei dem allgemeinen Fachkräftemangel: Gute sind halt immer schwerer zu finden. Daher mag Deine Vorgehensweise in Ballungsgebieten mit guten Alternativen funktionieren, in ländlichen Räumen mit wenigen Ärzten oder wenigen Ärzten mit Ahnung kann man zwar höflich nachfragen, ein eigenmächtiges Kürzen kann aber das Arzt / Patienten Verhältnis nachhaltig trüben.

Dann habe ich mich wohl etwas missverständlich ausgedrückt. Wie eingangs beschrieben, schließt man einen Behandlungsvertrag nach GOÄ / GOZ ab. Nur in diesem Rahmen sind die Rechnungen zu stellen.

Hier klang es so durch, als würden seitens der Ärzte Rechnungen gestellt, die nach GOÄ/Z nicht zulässig seien, demzufolge nicht vollständig erstattet würden und man daher auf den restlichen Kosten sitzen bliebe. So wurde das Beispiel genannt, dass die besondere Begründung für den 3,5-fachen Satz fehlte, die Beihilfe/PKV demzufolge nur den 2,3-fachen Satz erstattete und man auf der Differenz sitzen bliebe.
Diesem gefühlten Automatismus habe ich widersprochen, denn entweder begründet der Arzt gemäß GOÄ/Z oder erhält eben nur den unbegründeten Satz.

Natürlich kann es aufgrund der von dir beschriebenen "Nicht-Vollkasko-Ausrichtung" der Beihilfe und möglicherweise nicht vorhandenen Ergänzungstarife der PKV vorkommen, dass gewisse Rechnungsbestandteile durch den Patienten selber zu tragen sind. Dies ergründet sich dann aber aus den Beihilfebescheiden bzw. aus den Abrechnungen durch die PKV. Dies betrifft aus meiner Sicht jedoch eher nicht die Standard-Behandlungen.
Daher wäre meine Erwartungshaltung an den Arzt, dass dieser vor Erbringung der Leistung darauf hinweist und sich das Einverständnis beim Patienten einholt; insoweit sehe ich da ein beidseitiges Vertrauensverhältnis.

So ein Vorgehen, ganz regelmäßig bei Zahnbehandlungen, würde ich seitens des Arztes erwarten, um eben nicht das gegenseitige Vertrauensverhältnis zu gefährden.

Rentenonkel

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Eine Bekannte von uns arbeitet bei einem Zahnarzt und hat uns gesagt, dass es auch für die Zahnärzte absolut undurchschaubar ist, welche Kosten von der jeweiligen Beihilfestelle übernommen werden. Das hängt wohl zum einen vom Beihilferecht ab, aber auch teilweise von dem jeweiligen Bearbeiter. Es gibt in manchen Bereichen auch unterschiedliche Interpretationen zwischen Zahnärztekammer und Beihilfe.

Daher machen sie immer einen Kostenvoranschlag, den die Beihilfe dann meistens mit so vielsagenden Worten wie "wir genehmigen im Rahmen unserer Beihilfeverordnung" beantwortet.

Am Ende sind es oft Diskussionen, wo zum Beispiel der 3,5 fache Satz nach der GOÄ/Z gerechtfertigt sein kann, aber dennoch nicht beihilfefähig ist und der Patient darauf sitzen bleibt. 

Ansonsten gebe ich dir natürlich Recht: Auch der Arzt sollte darauf hinweisen, dass vielleicht nicht alles, was er macht, von der Beihilfe abgedeckt sein könnte. Von ihm zu erwarten, dass er sich mit allen Beihilfevorschriften intensiv auseinander setzt, um den genauen Betrag zu errechnen und zu benennen, wäre dann aber aus meiner Sicht zuviel verlangt. Zumal ja auch das Beihilferecht ständigem Wandel unterliegt und der Arzt in erster Linie Mediziner und kein Jurist ist.

Es ist ja auch denkbar, dass die Beihilfe zu Unrecht kürzt und die Rechtsauffassung der Ärztekammer richtig ist und somit durch einen Rechtsstreit mit der Beihilfestelle die Kosten doch von dort übernommen werden müssten.

Ich kann jedenfalls nur jedem empfehlen, den Beihilfeergänzungstarif abzuschließen und so unnötigen Ärger zu vermeiden. Ob es am Ende die Beihilfe oder die private KV bezahlt, ist mir persönlich dann auch egal. Ich habe schon genug damit zu tun, mich über die nicht amtsangemessene Besoldung zu ärgern  ;D

Seitdem habe ich gelernt, auf die Berechnungen des Dienstherrn (und somit auch der Beihilfestelle) nicht mehr blind zu vertrauen  ;)

Rentenonkel

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Ich will das Thema nicht aufwärmen, aber ich hab beim Googlen doch mal das hier vom Schall NRW gefunden, was sehr deutlich macht, wie weit die Schere netto auseinander geht:

https://www.schall-nrw.de/unsere-themen/familienzuschlag/

Hier nochmal ein Zitat aus einem anderen Forum speziell für NRW. Daraus kann man erkennen, dass man als Beamter mit Kindern, die Kindergeld erhalten, zumindest in NRW erheblich besser gestellt ist als ein vergleichbarer Tarifbeschäftigter.

EdekaA11

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(...) geht man schon mal in Vorkasse (...)

Und da hast du den Fehler gefunden. Wenn die Rechnung erstmal vorbehaltslos beglichen ist, wird´s mit der Rückforderung schwierig.

Das ist klar. (...)

Warum machst du es dann?!?

->Ganz ruhig, wegen einer Packung Aspirin mache ich kein Theater wenn du verstehst was ich meine.

"Sitzenbleiben" auf Arztrechnungen kann nur dann erfolgen, wenn man diese ungeprüft bezahlt, auf deren Korrektheit blind vertraut und hofft, dass die PKV/Beihilfe schon alles bezahlt.
Wer sich so naiv verhält, dem kann auch nicht helfen.

-> hier geht es um Kleckerbeträge siehe Kommentar oben (Aspirin)

Ich bin daher mit der Aussage nicht einverstanden, dass es naturgegeben sei, hin und wieder auf Rechnungsbeträgen sitzenzubleiben. Das passiert nur, wenn man unvorsichtig ist oder es mit sich machen lässt.

@Rentenonkel: Danke das du es so gut für den Kollegen Organisator zusammengefasst hast.

Organisator

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Eine Bekannte von uns arbeitet bei einem Zahnarzt und hat uns gesagt, dass es auch für die Zahnärzte absolut undurchschaubar ist, welche Kosten von der jeweiligen Beihilfestelle übernommen werden. Das hängt wohl zum einen vom Beihilferecht ab, aber auch teilweise von dem jeweiligen Bearbeiter. Es gibt in manchen Bereichen auch unterschiedliche Interpretationen zwischen Zahnärztekammer und Beihilfe.

Daher machen sie immer einen Kostenvoranschlag, den die Beihilfe dann meistens mit so vielsagenden Worten wie "wir genehmigen im Rahmen unserer Beihilfeverordnung" beantwortet.

Am Ende sind es oft Diskussionen, wo zum Beispiel der 3,5 fache Satz nach der GOÄ/Z gerechtfertigt sein kann, aber dennoch nicht beihilfefähig ist und der Patient darauf sitzen bleibt. 

Ansonsten gebe ich dir natürlich Recht: Auch der Arzt sollte darauf hinweisen, dass vielleicht nicht alles, was er macht, von der Beihilfe abgedeckt sein könnte. Von ihm zu erwarten, dass er sich mit allen Beihilfevorschriften intensiv auseinander setzt, um den genauen Betrag zu errechnen und zu benennen, wäre dann aber aus meiner Sicht zuviel verlangt. Zumal ja auch das Beihilferecht ständigem Wandel unterliegt und der Arzt in erster Linie Mediziner und kein Jurist ist.

Es ist ja auch denkbar, dass die Beihilfe zu Unrecht kürzt und die Rechtsauffassung der Ärztekammer richtig ist und somit durch einen Rechtsstreit mit der Beihilfestelle die Kosten doch von dort übernommen werden müssten.

Ich kann jedenfalls nur jedem empfehlen, den Beihilfeergänzungstarif abzuschließen und so unnötigen Ärger zu vermeiden. Ob es am Ende die Beihilfe oder die private KV bezahlt, ist mir persönlich dann auch egal. Ich habe schon genug damit zu tun, mich über die nicht amtsangemessene Besoldung zu ärgern  ;D

Seitdem habe ich gelernt, auf die Berechnungen des Dienstherrn (und somit auch der Beihilfestelle) nicht mehr blind zu vertrauen  ;)

Ich glaube, dies bringt es auf den Punkt - es kann ab und zu zu Diskussionen kommen; gerade weil die Ärzte nicht die Abrechnungsspezialisten sind, die Beihilfesellen / PKV schon. Nach meiner Beobachtung kommt sowas schon mal vor, es sind aber keine relevanten Größenordnungen.
Wie immer - wenn man miteinander spricht, also insbesondere mit dem Arzt und ggf. die Argumentationen der Abrechnugsprofis mit aufführt, kommt es meistens zu annehmbaren Lösungen.

KlammeKassen

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Ein Beamter würde nicht in A11/1 starten, der Angestellte jedoch schon in E11/1

Mit Berufseinstieg könnte nämlich der Angestellte sofort in E11 beginnen, der Beamte typsicherweise in A9 und müsste dann einige Jahre warten (und ggf. Glück haben) um in die A11 befördert zu werden.


Das ist in diesem Fall ja unwesentlich, da ich explizit von einem Vergleich A11 vs. E11 gesprochen habe. Da ist es meiner Meinung nach irrelevant, dass der Beamte nicht direkt in der A11 anfangen kann. Sondern es geht in der Betrachtung einfach um A11 vs. E11.

Zumal - wenn du es so aufbaust - der Angestellte nach seinem Verfaltungsfachangestellten auch nicht direkt in die E11 kommt, dafür braucht es in der Regel schon den AII.

Oder aber: Man kommt von der Fachhochschule/Uni und steigt direkt in E11 ein, dann hat man aber während des Studiums kein Entgelt bekommen (außer vielleicht Werkstudentenjob), war in der Zeit also deutlich schlechter gestellt als ein Beamtenanwärter.
Von daher gleicht sich der "Nachteil" mit dem "nicht direkt in A11 starten" mehr als wieder aus

Viele Bundesländer bieten keine Ausbildung als Beamtenanwärter mehr an. Man würde also z.B. einen Verwaltungsbachelor ohne Bezüge mache, so wie alle anderen Studenten auch. Dann typischerweise erstmal 1-2 Jahre als Angestellter arbeiten um dann ggf. verbeamtet zu werden. Und dann 5-10 Jahre arbeiten, um auf die A11 zu kommen. Insofern wäre ein reicher monetärer Vergleich einer Entgelt- und einer Besoldungsstufe nicht zielführend.

Ab davon habe ich dir vorgerechnet, dass zumindest beim Bund und als Single der Angestellte in dieser Konstellation einkommensmäßig besser gestellt ist, als der Beamte. Daher immer das große Ganze betrachten!

Echt? Was verspricht man sich davon? Anwärterbezüge sparen? Ob das bei einem "Mangel" an Arbeitskräften der richtige Weg ist?
Also in Niedersachsen wird das eher immer mehr, zumindest im Vergleich zu Verwaltungsfachangestellten...

KlammeKassen

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:D
Vielleicht wird eine deutliche Erhöhung der Grundbesoldung auch abgelehnt, weil man dem Volk nicht vermitteln kann, dass ein "angelernter" Beamter soviel Geld bekommt wie ein studierter Angestellter in der selben Behörde.

Findest du etwa nicht, dass ein Beamter mit dem 3 jährigen Dualen Studium Kommunalverwaltung in technischen Fragen genauso versiert ist wie ein studierter Bauingenieur? .... oder in finanziellen Angelegenheiten wie ein Betriebswirtschaftler?..... oder in Umweltfragen wie ein Naturwissenschaftler.....? Merkwürdig

(Mal abgesehen davon, dass netto A11 ohnehin jetzt schon besser ist als E11).

Dann bekommt nachher der A3er mehr als der E12er in der Behörde auf sein Konto gezahlt. Dafür haben die Angestellten in den Behörden aber sicherlich vollstes Verständnis. Und die Bürger ja sowieso.

Das ein A11er mehr hat als ein E11er kann man definitiv nicht sagen. Es gibt einige Konstellationen (Alleinstehend) wo der A11er Beamter weniger hat. Dazu kommt, dass die Beamten die Endstufe Ihrer Besoldung erst sehr viel später erreichen. Und auch dann noch finanziell (Alleinstehende ohne Kinder) nicht besser stehen. Wir haben zahlreiche Beamte die jetzt Ende 50/ Anfang 60 sind, jetzt in der Endstufe sind jedoch einen PKV Betrag von 500€ stemmen müssen. Meiner Meinung nach, sollten die Stufen innerhalb der Besoldung anwachsen. Aktuell sind die Stufenerhöhungen innerhalb einer Besoldungsgruppe viel zu gering. Hier sollte nachgebessert werden. Vielmehr ist die A11, eine bessere E10.
Wenn die Besoldungen steigen sollten, müssten fairerweise auch die Entgelte der Tarifbeschäftigten steigen.

Kannst du mir bitte sagen, weshalb der Rechner hier nicht stimmt?

A11 Stufe 1: https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund&g=A_11&s=1&f=0&z=100&fz=100&zulage=&stkl=1&r=0&zkf=0

E11 Stufe 1: https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tvoed/vka?id=tvoed-vka&g=E_11&s=1&zv=VBL&z=100&zulage=&stkl=1&r=0&zkf=0&kk=15.8%25

--> netto 3.279,22 Euro vs. netto 2.521,80 Euro

da man hier im Beamtenforum lesen konnte, dass viele einen Krankenkassenbeitrag zahlen, der geringer als der GKV Beitrag bei der Beitragsbemessungsgrenze ist, bleibt eine enorme Differenz.
Der Schnitt lag dort wohl so ca. um die 300 Euro für die KK.

dann wären wir bei 2.979,22 Euro vs. 2.521,80 Euro



wenn wir Weihnachtsgeld heranziehen (wovon bei mir z.B. netto nicht einmal 50 % rauskommen)

--> netto jährlich 39.350,60 Euro vs. netto jährlich 31.691,32 Euro

Erst in Stufe 4 in E11 im Vergleich zu A11 Stufe 1 kommen jährlich 300 Euro netto weniger heraus, so dass aufgrund der PKV wahrscheinlich letztlich ein höheres Netto steht.

Und: Bei diesem Rechner fehlt meiner Meinung nach auch noch die Stellenzulage bei den Beamten (von ca. 150 Euro (?)) sowie ggf. Ortszuschlag. Bei den Angestellten fehlt hier nichts.



Wenn Kinder hinzukommen, sieht es für den Angestellten natürlich noch wesentlich finsterer aus.

An sich hast du paar Sachen richtig aufgeführt. Bedenke das es bei den Beamten um einiges länger dauert bis diese in der Endstufe (in dem Fall A11 Endstufe 8 vs. E11 Stufe 6) landen.

Wir haben einige Kollegen (Mitte 50; also wirklich nicht wenige; welche es noch einige Jahre bis zur Pension hinhaben) die in der A11 Endstufe 8 sind und nach den neusten Beitragsanpassungen bei einen monatl. PKV Betrag von 500 - 520€ liegen. Wenn man die Entwicklung der letzten 5 Jahre beobachtet sind Steigerungen im PKV Bereich unberechenbarer als in der GKV; Ortszuschläge hast du nur bei einigen Bundesländern.

Und ja, es sind verbeamtete Kollegen die bereits mit 19 Jahren in die Beamtenlaufbahn eingestiegen sind. Die meisten sind bei einem großen Versicherer untergebracht.

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund&g=A_11&s=8&stkl=1&r=&kk=15.5&z=100&zkf=0&f=0&fstand=&=&zulage=&zulageid=&stj=2024&zv=VBL

Wenn du jetzt in der A11 Endstufe 8 (nach ca. 23 Jahren in der Endstufe noch bspw. deren PKV abziehst, landest du bei folgenden Werten: 4062,14€ - ca. 520€ = 3542,14€

An sich kein allzu großer Unterschied; bedenke, dass du der Beihilfe hinterherlaufen musst und häufigerGeld vorstrecken musst. Desweiteren musst du damit Rechnen, dass du auf KV Kosten teilweise sitzen bleiben wirst - was bei mir leider schon einige male vorgekommen ist. Wenn dir das nichts ausmacht, kannst du dich auch im Beamtentum wohl fühlen. Nicht alles ist im Beamtentum schlecht.

Beim Angestellten E11 Stufe 6 (nach 15 Jahren bereits erreicht) -> landest du bei 3701,55€ (ohne LOB); musst dir allerdings nicht allzu große Gedanken machen, dass die KV im Vergleich zur PKV ausufern könnte. Desweiteren sind bei Angestellten Überstundenauszahlungen etc. unkomplizierter umsetzbar. Arbeitsplatzwechsel unkomplizierter; Nebenbeschäftigungen/Nebengewerbe ist ebenfalls unkomplizierter und nicht so stark gedeckelt wie bei den Beamten möglich. Sollte dir die Arbeit später zu viel sein, ist Teilzeit unkomplizierter möglich -> KV, SV Beträge skalieren bei weniger Einkommen mit runter - bei der PKV bleibt der Betrag gleich.

Es ist eine individuelle Entscheidung, bei der man sich wohlfühlen muss. Für den einen ist das Beamtentum die bessere Wahl für den anderen der Angestellte. Wenn ich mich nochmal verbeamten lassen würde, dann vermutlich nur im hD; ansonsten wäre ich in die freie Wirtschaft gegangen und hätte mir nebenbei was aufgebaut.

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tvoed/vka?id=tvoed-vka&g=E_11&s=6&stkl=1&r=&kk=15.8&z=100&zkf=0&f=0&fstand=&=&zulage=&zulageid=&stj=2024&zv=VBL

Dass bestimmte Leistungen dann nicht bezahlt werden, ist selbstverständlich übel.... das sollte so natürlich nicht sein.

Zurzeit ist bei der Beitragsbemessungsgrenze 408 Euro (bei 1,2 % Zusatzbeitrag, was unter dem Durchschnitt liegt) im Jahr, das erhöht sich im neuen Jahr aber massiv; wenn man dann den Durchschnittssatz zu Grunde legt.

In 2025 soll der durchschnittliche Satz bei 2,5 % liegen = für den AN 7,3 + 1,25 = 8,55 % auf die neue BBG von 5.512,50 = 471 Euro. Weit weg von 500 Euro ist man da auch nicht.

Was die Sozialabgaben angeht, gibt es momentan leider nur eine Richtung. Eine neue Regierung müsste sich dringend für einen Deckel einsetzen, sonst sind wir bald bei über 50 %, da ja nicht nur die GKV steigt, sondern auch die RV, und das nicht zu knapp.

Ob die GKV wirklich kalkulierbarer ist...... so lange der Staat für die Bürgergeldler keinen vernünftigen Beitrag zahlt, wird es schnurstracks weiter nach oben gehen, da man als Arbeitnehmer diesen Minderbeitrag mitausgleichen muss. Die in der PKV Versicherten zahlen ja alle einen relativ hohen Beitrag.

Es mag also im "Single" Fall noch einigermaßen gleich sein, spätestens bei Kindern wird der Unterschied aber massiv.

Bist du Beamter oder wirst du noch verbeamtet? Ich kann dir ganze Bücher über den Umgang mit der Beihilfe und der PKV schreiben, wie anstrengend es manchmal ist. Und das man auf den Kosten teilweise sitzen bleibt, ist definitiv kein Einzelfall in meinem Umfeld. Die PKV‘n bezahlen natürlich nur das, was medizinisch notwendig ist. Manche Leute in meinem Umfeld meinen die PKV zahlt auch medizinisch nicht notwendige Angelegenheiten. Die sind dann immer baff wenn ich diese aufkläre, das dies nicht der Fall ist und wie es tatsächlich abläuft. Ärzte versuchen so oft es geht den 3,5 fachen Satz anzuwenden, wenn man diese bittet nur das notwendige durchzuführen, werden manche motzig und sagen: „lassen sie bitte meine Arbeit machen, ich habe Ahnung in dem was ich mache und praktiziere“.

Nene, bin in E11  ;) - bin als externer "Spezialist" eingestiegen, habe an der Uni studiert. Habe aber auch einige Beamte in meiner Abteilung sitzen, die erzählen eigentlich immer nur von den Vorteilen... zum Beispiel in der Regel schneller die Termine, bessere Behandlung; letztens beispielsweise auch, dass in der Apotheke immer ewig geguckt werden muss, welche Arzneimittelfirma die Krankenkasse zahlt (wenn mal wieder das von der "richtigen" Arzneimittelfirma nicht da ist). Da meinten die auch nur "das Problem haben wir zum Glück nicht.

Für mich würde sich das jetzt auch kaum noch lohnen, da ich "nur noch" 30 Jahre zu arbeiten habe und auch Vorerkrankungen haben (heißt krankenkasse teuer und Pension wären auch maximal noch gute 50 % zu erreichen. "Bauchschmerzen" bereitet jedoch wirklich die Entwicklung der Sozialabgaben. Steuerklasse I bleibt beim Weihnachtsgeld beispielsweise netto nicht mal 50 % übrig. Und die steigen noch weiter..... Arbeitsanreize schafft das aber nicht gerade und investitionsfreundlich für Unternehmen ist es auch ganz und gar nicht...

Von den Nachteilen wird wenig gesprochen, außer, dass man halt vorstrecken muss und das zurzeit wohl oft 4-8 Wochen dauert bis es erstattet wird.

Dass Ärzte versuchen, an den Privatpatienten abzukassieren, ist hingegen natürlich langläufig bekannt.