Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Solidaritätszuschlag - Rückzahlung?
Hugo Stieglitz:
--- Zitat von: Ebs am 21.11.2024 18:45 ---
Es würde mich mal interessieren, wer hier aus dem Forum 18.130 € als Single oder 36.260 € zusammenveranlagt an Steuern zahlt ...
Gruß Ebs
--- End quote ---
Gegenfrage: Als der Soli eingeführt wurde, hat er die starken Schultern überproportional belastet. Jetzt ist der Zweck erfüllt, warum dürfen die starken Schultern dann nicht auch überproportional entlastet werden?
clarion:
Hallo, mit A14 Stufe 9 oder 10 ist man je nach Bundesland als Single schon verpflichtet, den Soli zu zahlen. Also trifft es doch so einige Beamte.
cyrix42:
--- Zitat von: Hugo Stieglitz am 22.11.2024 07:49 ---Gegenfrage: Als der Soli eingeführt wurde, hat er die starken Schultern überproportional belastet. Jetzt ist der Zweck erfüllt, warum dürfen die starken Schultern dann nicht auch überproportional entlastet werden?
--- End quote ---
Gegenfrage: Wieso glaubst du, dass der Zweck der Einführung des Solidaritätszuschlags (Abfederung der Kosten der Wiedervereinigung und damit als Ziel die Herstellung (weitgehend) gleicher Lebensverhältnisse in Ost und West) mittlerweile vollumfänglich erfüllt sei? Verschiedenste Kriterien sagen da was anderes. Richtig ist, dass keine Zahlungen aus dem Solidarpakt mehr an die neuen Bundesländer fließen; aber der Solidaritätszuschlag war nie eine 1:1-Abgabe genau für diesen Punkt des Bundeshaushalts. Er ist also nicht das einzig maßgebliche Kriterium.
Warnstreik:
--- Zitat von: cyrix42 am 22.11.2024 08:20 ---
--- Zitat von: Hugo Stieglitz am 22.11.2024 07:49 ---Gegenfrage: Als der Soli eingeführt wurde, hat er die starken Schultern überproportional belastet. Jetzt ist der Zweck erfüllt, warum dürfen die starken Schultern dann nicht auch überproportional entlastet werden?
--- End quote ---
Gegenfrage: Wieso glaubst du, dass der Zweck der Einführung des Solidaritätszuschlags (Abfederung der Kosten der Wiedervereinigung und damit als Ziel die Herstellung (weitgehend) gleicher Lebensverhältnisse in Ost und West) mittlerweile vollumfänglich erfüllt sei? Verschiedenste Kriterien sagen da was anderes. Richtig ist, dass keine Zahlungen aus dem Solidarpakt mehr an die neuen Bundesländer fließen; aber der Solidaritätszuschlag war nie eine 1:1-Abgabe genau für diesen Punkt des Bundeshaushalts. Er ist also nicht das einzig maßgebliche Kriterium.
--- End quote ---
Es ist und bleibt eine bürokratische Sonderlocke und ist im Zweifel den Leuten schwer zu erklären. Aus meiner Sicht für alle abschaffen und (wenn Bedarf) ein wenig an den Steuersätzen drehen. Aber da kommt man mittlerweile kaum raus weil man es direkt bei der ersten "Abschaffung" vergeigt hat und die fragwürdigen Einnahmen direkt wieder verplant hat.
cyrix42:
Ja, natürlich wäre es einfacher, dies nicht über eine „Sonderabgabe“ zu regeln, sondern über generelle Steuersätze. Andererseits haben wir weiterhin noch solche lustigen Dinge wie die Alkoholsteuer o.Ä. Der Solidaritätszuschlag ist bei Weitem nicht das einzige Kuriosum im deutschen Steuerrecht…
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version