Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Solidaritätszuschlag - Rückzahlung?
BAT:
§ 1 Solidaritätszuschlagsgesetz:
"Zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer wird ein Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe erhoben."
Ozymandias:
Beim Soli gibt es ja mittlerweile eine Freigrenze, bzw. Milderungszone.
Diese greift für Kapitalerträge und Körperschaftsteuer nicht.
BAT:
Es gibt aber durchaus einen Sparerfreibetrag.
Ebs:
Hallo,
Der Soli ist quasi seit 2021 abgeschafft bis auf wenige Ausnahmen.
Seit 2021 zahlen den Soli nur noch Besserverdienende sowie GmbHs und andere Körperschaften. Auch viele Kapitalanleger müssen den Solidaritätszuschlag weiterhin zahlen. Für rund 90 Prozent der Einkommensteuerzahler entfällt der Soli, weitere 6,5 Prozent zahlen weniger Solidaritätszuschlag.
Zuvor fiel der Soli für jeden Steuerzahler zusätzlich zur fälligen Einkommen-, Lohn- und Kapitalertragsteuer an – das waren 5,5 Prozent Prozent von der jeweiligen Steuer obendrauf.
2024 sind Alleinstehende mit maximal 18.130 Euro Steuern im Jahr vom Soli befreit, bei zusammenveranlagten Partnern ist es der doppelte Wert 36.260.
Es würde mich mal interessieren, wer hier aus dem Forum 18.130 € als Single oder 36.260 € zusammenveranlagt an Steuern zahlt ...
Gruß Ebs
BAT:
Das 90 % der Einkommenssteuerzahler nicht mehr Soli zahlen ist am Rande des Populismus, da hier doch auch etliche noch mit entsprechender Kapitalertragssteuer dabei sind an die man übrigens mit Aktien mit guter Dividende SEHR schnell ran kommt.
Ansonsten meinst du wahrscheinlich wer mehr als 18 K EINKOMMENSTEUER zahlt, an STEUERN würde ich sicher weit mehr als die Hälfte der Foristen einschätzen. ;)
Ansonsten liegt mein Cousin hier im Hause als kleiner Abteilungsleiter schon über diesem Betrag. (E12 und Pachteinnahmen)
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