Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
ABM Akten Scan
Organisator:
--- Zitat von: Saddy am 20.11.2024 09:36 ---Hallo Ihr Lieben,
die Aufgaben welche eigentliche an meine Stelle "gebunden" waren sind jemand anderem übertragen worden, sprich ich habe aktuell keine wirkliche Tätigkeit außer das ich mich auf neue Stellen bewerbe. Nun soll ich jedoch für einen anderen Geschäftsbereich im Rahmen der Digitalisierung deren Akten scannen, sortieren und im Laufwerk ablegen, ist dies so überhaupt zulässig? Sollte nicht jeder Sachbearbeiter seine Akten selber scannen?
Für mich ist das ehrlich gesagt etwas ABM und absolut nicht zufriedenstellend.
--- End quote ---
Ob das für dich zufriedenstellend ist oder nicht ist tariflich nicht relevant. Sehr wohl jedoch, wenn das Scannen von Akten deine einzige Aufgabe wäre. Sollte diese dir übertragen werden, wäre dies eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung, da Aktenscannen wohl eher eine E2-Tätigkeit ist, und somit deiner Zustimmung bedarf.
FearOfTheDuck:
Da hast du ja einen tollen AG... ;)
Ich würde das Aktenscannen auch grob mit EG 2 bewerten, also in jedem Fall weit weg von deiner EG 9c. Das Weisungsrecht ist damit also raus und du müsstest der Aufgabenübertragung zustimmen. Was du natürlich nicht tust, da du sonst auch nach mutmaßlich EG 2 bezahlt wirst.
BAT:
Wenn Du der Organisationseinheit nicht offiziell zugeordnet wirst, könnte der Datenschutz noch ein Thema sein.
Saddy:
Danke Euch für die vielen Antworten.
Es ist tatsächlich die einzige Aufgabe..der PR ist auch sprachlos. Werde das jetzt in einem Gespräch dankend ablehnen und um ein vernünftiges Aufgabengebiet bitten.
Ich denke keiner von uns würde gerne 5 Tage die Woche lediglich Akten einscannen...nebenbei alles ok, aber so nicht.
MoinMoin:
--- Zitat von: BAT am 20.11.2024 11:57 ---Wenn Du der Organisationseinheit nicht offiziell zugeordnet wirst, könnte der Datenschutz noch ein Thema sein.
--- End quote ---
Dafür gibt es hoffentlich einen Zettel, den man unterschreibt.
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