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ABM Akten Scan

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MoinMoin:

--- Zitat von: Organisator am 20.11.2024 11:38 ---
--- Zitat von: Saddy am 20.11.2024 09:36 ---Hallo Ihr Lieben,

die Aufgaben welche eigentliche an meine Stelle "gebunden" waren sind jemand anderem übertragen worden, sprich ich habe aktuell keine wirkliche Tätigkeit außer das ich mich auf neue Stellen bewerbe. Nun soll ich jedoch für einen anderen Geschäftsbereich im Rahmen der Digitalisierung deren Akten scannen, sortieren und im Laufwerk ablegen, ist dies so überhaupt zulässig? Sollte nicht jeder Sachbearbeiter seine Akten selber scannen?

Für mich ist das ehrlich gesagt etwas ABM und absolut nicht zufriedenstellend.

--- End quote ---

Ob das für dich zufriedenstellend ist oder nicht ist tariflich nicht relevant. Sehr wohl jedoch, wenn das Scannen von Akten deine einzige Aufgabe wäre. Sollte diese dir übertragen werden, wäre dies eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung, da Aktenscannen wohl eher eine E2-Tätigkeit ist, und somit deiner Zustimmung bedarf.

--- End quote ---
Eben, aber doch nur wenn es eine dauerhafte Übertragung ist.
Wenn jedoch gesagt wird, du musst da mal 3 Monate Scannen (was - so klingt es in der SV an - durchaus ein AV der alten Tätigkeit war), dann könnte der AG es machen? oder sind da 3 Moante schon zu lang?

Schokokeks:
Das klingt schwer nach Ausgleich seitens des/der Vorgesetzten für Sachvorgänge aus der Vergangenheit, siehe die zuvor durch den TE erstellten Themen...

Möglicherweise ein Fall von "Wie man in den Wald schreit..." 🤷‍♂️

Garfield:
Wundert mich wie viele hier tatsächlich noch mit dem Weisungsrecht kommen, wenn einem MA in E9c Scannen als einzige Arbeit aufgehalst wird.
Du solltest dringend dagegen vorgehen. Das bedarf deiner Zustimmung und der des PR. Wem der Arbeitgeber deine ehemaligen Aufgaben gegeben hat, ist völlig irrelevant. Er hat einen Vertrag mit dir geschlossen, in dem er sich erklärt, dir E9c Tätigkeiten zu übertragen. Das hat er nun auch zu tun.

MoinMoin:
Ist halt die Frage, ob und wie lange es einem AN zuzumuten ist, dass er niedrigere Tätigkeiten ausüben muss.

In diesem Fall gibt es dann natürlich den Weg:
Änderungskündigung (wenn man nirgends eine andere 9er Tätigkeit findet)
Oder irgendeine 9er Tätigkeit finden, die der An dann machen muss (egal wo und was)

Garfield:
Ich hab mir nun mal wegen dem Hinweis hier im Thread deine bisherigen Beiträge durchgelesen.
Das Ganze deutet ja schon auf einen massiven Konflikt hin.
Habt ihr keine entsprechende Stelle im Haus, die auf Konfliktlösung spezialisiert ist und hier eingreifen kann?

Wobei du ja schon selbst sagst, dass du dich auf andere Stellen bewirbst, das dürfte die sinnvollste Maßnahme und derzeit ja auch nicht allzuschwer zu erreichen sein.

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