Also es gibt keinen Nachweis darüber, dass du Freitags arbeiten sollst, so
Also mein Vorgehen wäre nun nach den Rückmeldungen:
-Personalakte einsehen, was dort ggf an Notizen zur Sache steht (Man wollte meine Stundenreduzierung schon gar nicht genehmigen)
- schriftliche Aufforderung zur Arbeit an Freitagen einfordern von der SGL (Bislang wollte man mir die nicht geben und meinte "wenn Notwendigkeit bestünde, das müsse ich entscheiden, der Laden muss halt Laufen") Motto der SGL bei heiklen Dingen: schriftlich gibt's nix, dann wird man nicht fest genagelt.
- Abwägung ob ich diesen Krieg beginnen will. Denn das wird es definitiv mit ggf. der Folge, dass meine Stundenreduzierung widerrufen wird (aufgrund des Schreibens) und dann geht's rund
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Mit anderen Worten, du lässt es mit dir machen und dein Kollege nicht.
Es gibt 2 Fragen die du dir stellen musst:
1. Was ist wichtiger Frieden mit dem Chef oder die eigene Gesundheit, denn wenn du so weiter machst geht es zu 100% auf deine Gesundheit
2.was bringt dir ein Teilzeitantrag, wenn du nicht Teilzeit arbeitest?
Was du nun machen kannst,
-Bei der nächsten Vertretung, auf dem Zettel vermerken, das Freitags außerhalb deiner Arbeitszeiten liegt und du daher an einem Freitag keine Vertretung gewährleisten kannst. Sollst du die Vertretung auch an dem entsprechenden Freitag übernehmen, brauchst du dafür die schriftliche (!) Anordnung der Personalabteilung (!)
- Arbeit nach Vorschrift, alle Termine absagen, die außerhalb deiner Arbeitszeiten liegen. Mach es richtig, wie dein Kollege. Bei nachfragen auf deinen Überstundenstand hinweisen.
- wenn dein Chef dir sagt, der Laden muss laufen, damit antworten, das er die Verantwortung dafür hat und dafür bezahlt wird das der Laden läuft. Du hingegen wirst nur dafür bezahlt 30h die Woche zu arbeiten. Ansonsten bitten um schriftliche Anordnung der Personalabteilung, damit du sichergehen kannst, dass du versichert bist, sowie die Mehrarbeit angemessen vergütet wird.
- falls dir jemand mit Abmahnung droht, darauf hinweisen, dass sie bitte zu beweiszwecken schriftlich erfolgen soll. Und immer erklären, das du diese Arbeitsrechtlich überprüfen lassen wirst.
- Dir eine gute Rechtschutz für Arbeitsrecht anschaffen oder einer Gewerkschaft beitreten, die diese beinhaltet.(Bitte vor Beitritt prüfen)
- gegebenenfalls intern woanders hinbewerben
Es ist am Ende dein Recht: Was können Arbeitnehmer im Falle einer Abmahnung tun?
Der Arbeitnehmer kann den Arbeitgeber auffordern, die ungerechtfertigte Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen und ggf. auch darauf klagen. Oder er gibt seine Gegendarstellung bzw. Stellungnahme zur Personalakte. Auch die Einschaltung des Betriebsrats ist denkbar.