Autor Thema: Geltende Arbeitszeiten nach Stundenreduzierung ständig über den Haufen geworfen  (Read 5608 times)

MoinMoin

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Das heißt der Freitag muss für solche Fälle grundsätzlich nachversichert werden.
Ui, das war mir neu, dass man außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit nachversichert werden muss, wo und bei wem denn und wie genau?
(Bei uns gibbet manchmal Sa/So arbeiten)

Ich weiß es auch nur, weil ich Vertretungsweise an einem Freitag einspringen sollte und die Personalstelle sich quergestellt hat, da sie mich so kurzfristig nicht nachversichern konnten - bei den Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbänden . Das Problem ist wohl, das wenn ein Unfall geschieht die Unfallkasse die Zahlung ablehnen kann und dann das Unternehmen in voller Höhe einspringen muss. So hat die Personalabteilung das mir und meinem Chef erklärt. Auch hat regelmäßige genehmigte Arbeit an einem Arbeitsfreien Tag (5 statt 4 Tage) Einfluss auf die Berechnung der Urlaubstage. Daher wurde seitens der Personalabteilung die Freitagsvertretung abgelehnt.
letzteres kann ich verstehen
Aber das Ding mit der Unfallversicherung glaube ich so ad hoc nicht.
Muss man der Versicherung die Anzahl der Tage/Stunden o.ä. melden und das wirkt sich auf den Tarif aus?

Alpenverwaltung

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Wenn Du bei jeder Gelegenheit Freitags arbeiten sollst dann nehme ich an, dass entsprechend Überstunden auf dem Arbeitszeitkonto aufgelaufen sind. Diese müssen auch irgendwie abgebaut werden.

Mache eine Überlastungsanzeige, begründe warum Du dich überlastet fühlst und warum das Arbeitspensum auch mit 2 Vollzeitkräften nicht zu schaffen ist.

Gibt es Gründe warum die Arbeit nicht mit 2 VZKs zu schaffen ist? Sind es in den letzten Jahren mehr Aufgaben oder mehr Fälle geworden? Oder wurden ausscheidende Kollegen nicht ersetzt?

Ja, ich baue jeden Freitag 5,5 Überstunden auf. Daneben noch der lange Donnerstag, dender Kollege nicht bereit ist zu übernehmen. Überstunden macht der Kollege auch nicht, 6 Arbeitsstunden pro Tag, 13 Uhr, aufstehen, heim gehen. Der Rest klebt an mir und ich galoppiere durch den Nachmittag. Terminaufträge. Die Arbeiten wurden nachweislich immer mehr, die Anträge doppelt so viel. Im Gespräch mit der Referstsleitung klagt diese nur über die igene Last, ich höre +, dass ich wohl nicht belastbar bin.
Und ja, kündigen wäre fein, mit 57 aber nicht ganz ohne.

Alpenverwaltung

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Diese Anordnung ist jedoch idR in der Mitbestimmung vom PR, also sollte der Ag auf die Idee dem TE an einem Freitag arbeiten zu lassen, dann würde ich zunächst auf die Überstunden Zuschläge verweisen und beim PR nachfragen, ob er dem zugestimmt hat.

Zu dieser Zeit gab es keinen PR,,der hat hingeworfen wegen der prickelnden Amtsleitung - weiß ich,weil ich selbst drin saß

MoinMoin

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Also gibt es derzeitig einen PR ja oder nein?

Alpenverwaltung

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Meine Frage währe ja auch wie es mit dem Urlaubsanspruch aussieht.

Da du teilzeit ja nur 4d/Woche arbeitest wird sich mit sicherheit dein Urlaubsanspruch dementsprechend geändert haben.

Wie wird er den berechnet wenn du verschiedene Freitage einspringen musst?

Für diese Tage gibt es keinen Urlaubsanspruch sondern Überstunden - wenn ich krank bin geht's auf mein Konto - beschissen für mich, TZ wäre sonst nicht genehmigt worden

MoinMoin

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Wenn Du bei jeder Gelegenheit Freitags arbeiten sollst dann nehme ich an, dass entsprechend Überstunden auf dem Arbeitszeitkonto aufgelaufen sind. Diese müssen auch irgendwie abgebaut werden.

Mache eine Überlastungsanzeige, begründe warum Du dich überlastet fühlst und warum das Arbeitspensum auch mit 2 Vollzeitkräften nicht zu schaffen ist.

Gibt es Gründe warum die Arbeit nicht mit 2 VZKs zu schaffen ist? Sind es in den letzten Jahren mehr Aufgaben oder mehr Fälle geworden? Oder wurden ausscheidende Kollegen nicht ersetzt?


Ja, ich baue jeden Freitag 5,5 Überstunden auf. Daneben noch der lange Donnerstag, dender Kollege nicht bereit ist zu übernehmen. Überstunden macht der Kollege auch nicht, 6 Arbeitsstunden pro Tag, 13 Uhr, aufstehen, heim gehen. Der Rest klebt an mir und ich galoppiere durch den Nachmittag. Terminaufträge. Die Arbeiten wurden nachweislich immer mehr, die Anträge doppelt so viel. Im Gespräch mit der Referstsleitung klagt diese nur über die igene Last, ich höre +, dass ich wohl nicht belastbar bin.
Und ja, kündigen wäre fein, mit 57 aber nicht ganz ohne.
Dein AG fordert dich also jede Woche schriftlich auf diese Mehrarbeit zu machen?
Falls nein, warum machst du es?

Nur zur korrekten sprachlichen und tariflichen Einordnung:
Als TZ Beschäftigte sind die Stunden bis zur VZ zeit (bei euch 39h ?) keine Überstunden! Sondern nur Mehrarbeit.

Werden diese Überstunden gesondert vergütet?

Alpenverwaltung

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Also gibt es derzeitig einen PR ja oder nein?
Jetzt schon wieder. Zur Zeit meiner Änderung keinen, daher keine Beratung über meine Änderungsmodalitäten und keine Zustimmung

MoinMoin

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Also gibt es derzeitig einen PR ja oder nein?
Jetzt schon wieder. Zur Zeit meiner Änderung keinen, daher keine Beratung über meine Änderungsmodalitäten und keine Zustimmung
Und der PR stimmt Woche für Woche dieser angeordnete Mehrarbeit am Freitag zu?

Alpenverwaltung

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Dein AG fordert dich also jede Woche schriftlich auf diese Mehrarbeit zu machen?
Falls nein, warum machst du es?

Nur zur korrekten sprachlichen und tariflichen Einordnung:
Als TZ Beschäftigte sind die Stunden bis zur VZ zeit (bei euch 39h ?) keine Überstunden! Sondern nur Mehrarbeit.

Werden diese Überstunden gesondert vergütet?

Nein, ich werde nicht schriftlich aufgefordert, sondern nur mündlich. Wenn der Kollege Urlaub beantragt muss ich digital zustimmen.
Dabei habe ich kürzlich die Möglichkeit einer Notiz genutzt und formuliert: mit der Übernahme der Vertretung gelten die geleisteten Überstunden als angewiesen und genehmigt.
Ich wurde aufgefordert dies zu unterlassen, das würde nur Öl und Feuer gießen.

Und zum Personalrat: vom Bürgermeister wird ausdrücklich gewünscht, nur Kontakt zum Vorsitzenden zu haben. Monatsgespräche finden nicht statt. Der Vorsitzende hat sich dem bislang immer gebeugt.
Bei Wahlen wird am Montag danach mit Zustimmung des PR das Rathaus geschlossen - Arbeitsverbot und Urlaubszwang. Bei Betriebsausflug ebenso. Wenn der PR dem nicht zustimmt müssen alle Arbeiten,,kein Betriebsausflug, keine Rathausschließung in Sonderfällen.
Der PR ist seit über 20 Jahre mit gleichem Bürgermeister nur zum Organisieren des Betriebsausflugs da und für die Beiträge für die Weihnachtsfeier.

Alpenverwaltung

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Also gibt es derzeitig einen PR ja oder nein?
Jetzt schon wieder. Zur Zeit meiner Änderung keinen, daher keine Beratung über meine Änderungsmodalitäten und keine Zustimmung
Und der PR stimmt Woche für Woche dieser angeordnete Mehrarbeit am Freitag zu?

Nein, ich denke der ist gar nicht involviert

MaLa

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Also gibt es derzeitig einen PR ja oder nein?
Jetzt schon wieder. Zur Zeit meiner Änderung keinen, daher keine Beratung über meine Änderungsmodalitäten und keine Zustimmung
Und der PR stimmt Woche für Woche dieser angeordnete Mehrarbeit am Freitag zu?

Nein, ich denke der ist gar nicht involviert

Mehrarbeit/Überstunden an sonst Arbeitsfreien Tagen, sind grundsätzlich Mitbestimmungsfplichtig, sofern es nicht explizit in einer DV geregelt ist, welche ja auch Mitbestimmungspflichtig ist.

An deiner Stelle würd ich die Freitagsarbeit ablehnen, sofern kein Ersatztag gegeben wird., die Reinen h von 5,5h sind ja nicht ausreichend um über Mehrarbeit einen anderen Tag frei zu machen.

MoinMoin

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Also gibt es derzeitig einen PR ja oder nein?
Jetzt schon wieder. Zur Zeit meiner Änderung keinen, daher keine Beratung über meine Änderungsmodalitäten und keine Zustimmung
Und der PR stimmt Woche für Woche dieser angeordnete Mehrarbeit am Freitag zu?
Nein, ich denke der ist gar nicht involviert
Also es gibt keinen Nachweis darüber, dass du Freitags arbeiten sollst, sondern nur die mündliche Äußerung? bzw. kein Rechtskräftige Anweisung, da der PR nicht beteiligt wurde.
Warum machst du es dann? Was soll denn passieren, wenn du Freitags nicht erscheinst?
Eine rechtskräftige Abmahnung kann es nicht geben.

Ansonsten fordere die Auszahlung deiner bestehenden Überstunden inkl. Zuschläge
Was sagt die Personalabteilung dazu, dass hier Kosten verursacht werden?


Alpenverwaltung

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Also es gibt keinen Nachweis darüber, dass du Freitags arbeiten sollst, sondern nur die mündliche Äußerung? bzw. kein Rechtskräftige Anweisung, da der PR nicht beteiligt wurde.
Warum machst du es dann? Was soll denn passieren, wenn du Freitags nicht erscheinst?
Eine rechtskräftige Abmahnung kann es nicht geben.

Ansonsten fordere die Auszahlung deiner bestehenden Überstunden inkl. Zuschläge
Was sagt die Personalabteilung dazu, dass hier Kosten verursacht werden?

Also mein Vorgehen wäre nun nach den Rückmeldungen:
-Personalakte einsehen, was dort ggf an Notizen zur Sache steht (Man wollte meine Stundenreduzierung schon gar nicht genehmigen)
- schriftliche Aufforderung zur Arbeit an Freitagen einfordern von der SGL (Bislang wollte man mir die nicht geben und meinte "wenn Notwendigkeit bestünde, das müsse ich entscheiden, der Laden muss halt Laufen") Motto der SGL bei heiklen Dingen: schriftlich gibt's nix, dann wird man nicht fest genagelt.
- Abwägung ob ich diesen Krieg beginnen will. Denn das wird es definitiv mit ggf. der Folge, dass meine Stundenreduzierung widerrufen wird (aufgrund des Schreibens) und dann geht's rund

MoinMoin

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Könntest du bitte etwas bei deinen Zitationen darauf achten es richtig zu machen und vor absenden den Vorschau Knopf verwenden?

Also es gibt keinen Nachweis darüber, dass du Freitags arbeiten sollst, sondern nur die mündliche Äußerung? bzw. kein Rechtskräftige Anweisung, da der PR nicht beteiligt wurde.
Warum machst du es dann? Was soll denn passieren, wenn du Freitags nicht erscheinst?
Eine rechtskräftige Abmahnung kann es nicht geben.

Ansonsten fordere die Auszahlung deiner bestehenden Überstunden inkl. Zuschläge
Was sagt die Personalabteilung dazu, dass hier Kosten verursacht werden?

Also mein Vorgehen wäre nun nach den Rückmeldungen:
-Personalakte einsehen, was dort ggf an Notizen zur Sache steht (Man wollte meine Stundenreduzierung schon gar nicht genehmigen)
Wenn sie es nicht genehmigen wollen, müssen sie es ordentlich begründen können, wir haben auch für den Bürgermeister noch einen Rechtsstaat  8) und du hast einen gesetzlichen Anspruch auf TZ
Zitat
- schriftliche Aufforderung zur Arbeit an Freitagen einfordern von der SGL (Bislang wollte man mir die nicht geben und meinte "wenn Notwendigkeit bestünde, das müsse ich entscheiden, der Laden muss halt Laufen") Motto der SGL bei heiklen Dingen: schriftlich gibt's nix, dann wird man nicht fest genagelt.
Also du kannst es eskalieren lassen, in dem du  einfach Freitags nicht kommst, sofern nichts schriftliches vorliegt.
oder
Du kannst deinen SGL mündlich mitteilen, dass du erfahren hast, dass du nicht versichert bist, wenn du nicht nachweislich zur Mehrarbeit aufgefordert wirst. Wenn du da noch einen drauflegen willst, dann stellst du fest, dass da der PR in der Mitbestimmung ist.


Zitat
- Abwägung ob ich diesen Krieg beginnen will. Denn das wird es definitiv mit ggf. der Folge, dass meine Stundenreduzierung widerrufen wird (aufgrund des Schreibens) und dann geht's rund
Klar und dann geht es vors Gericht, ob dir deine TZ verwehrt werden darf.


UNameIT

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Also es gibt keinen Nachweis darüber, dass du Freitags arbeiten sollst, so

Also mein Vorgehen wäre nun nach den Rückmeldungen:
-Personalakte einsehen, was dort ggf an Notizen zur Sache steht (Man wollte meine Stundenreduzierung schon gar nicht genehmigen)
- schriftliche Aufforderung zur Arbeit an Freitagen einfordern von der SGL (Bislang wollte man mir die nicht geben und meinte "wenn Notwendigkeit bestünde, das müsse ich entscheiden, der Laden muss halt Laufen") Motto der SGL bei heiklen Dingen: schriftlich gibt's nix, dann wird man nicht fest genagelt.
- Abwägung ob ich diesen Krieg beginnen will. Denn das wird es definitiv mit ggf. der Folge, dass meine Stundenreduzierung widerrufen wird (aufgrund des Schreibens) und dann geht's rund
[/quote]



Mit anderen Worten, du lässt es mit dir machen und dein Kollege nicht.

Es gibt 2 Fragen die du dir stellen musst:
1. Was ist wichtiger Frieden mit dem Chef oder die eigene Gesundheit, denn wenn du so weiter machst geht es zu 100% auf deine Gesundheit
2.was bringt dir ein Teilzeitantrag, wenn du nicht Teilzeit arbeitest?


Was du nun machen kannst,

-Bei der nächsten Vertretung, auf dem Zettel vermerken, das Freitags außerhalb deiner Arbeitszeiten liegt und du daher an einem Freitag keine Vertretung gewährleisten kannst. Sollst du die Vertretung auch an dem entsprechenden Freitag übernehmen, brauchst du dafür die schriftliche (!) Anordnung der Personalabteilung (!)
- Arbeit nach Vorschrift, alle Termine absagen, die außerhalb deiner Arbeitszeiten liegen. Mach es richtig, wie dein Kollege. Bei nachfragen auf deinen Überstundenstand hinweisen.
- wenn dein Chef dir sagt, der Laden muss laufen, damit antworten, das er die Verantwortung dafür hat und dafür bezahlt wird das der Laden läuft. Du hingegen wirst nur dafür bezahlt 30h die Woche zu arbeiten. Ansonsten bitten um schriftliche Anordnung der Personalabteilung, damit du sichergehen kannst, dass du versichert bist, sowie die Mehrarbeit angemessen vergütet wird.
- falls dir jemand mit Abmahnung droht, darauf hinweisen, dass sie bitte zu beweiszwecken schriftlich erfolgen soll. Und immer erklären, das du diese Arbeitsrechtlich überprüfen lassen wirst.
- Dir eine gute Rechtschutz für Arbeitsrecht anschaffen oder einer Gewerkschaft beitreten, die diese beinhaltet.(Bitte vor Beitritt prüfen)
- gegebenenfalls intern woanders hinbewerben


Es ist am Ende dein Recht: Was können Arbeitnehmer im Falle einer Abmahnung tun?
Der Arbeitnehmer kann den Arbeitgeber auffordern, die ungerechtfertigte Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen und ggf. auch darauf klagen. Oder er gibt seine Gegendarstellung bzw. Stellungnahme zur Personalakte. Auch die Einschaltung des Betriebsrats ist denkbar.