Autor Thema: Geltende Arbeitszeiten nach Stundenreduzierung ständig über den Haufen geworfen  (Read 5594 times)

Alpenverwaltung

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Hallo zusammen,

ich hätte gerne Rückmeldung zu einer Frage die Arbeitszeit betreffend.
Vorneweg: mir ist klar, dass ich hier keine Rechtsberatung erhalte, ich hätte gerne vorab ein Meinungsbild der Forenkollegen .- Vielen Dank schon einmal.

Auf meinen Antrag wurde meine Arbeitszeit unbefristet von 39 Wochenstunden auf 34 gesenkt. Die Arbeitszeit wird, auch wie von mir beantragt, auf die Tage Montag bis Donnerstag mit je 8,5 Stunden verteilt. Freitag habe ich frei um mich um meine Imkerei zu kümmern.
Der geänderte Arbeitsvertrag enthält ein zusätzliches Schreiben, in welchem steht, dass die "Reduzierung der Arbeitszeit stets widerrufen werden kann, wenn die betrieblichen Erfordernisse es verlangen". Diese Formulierung birgt für mich eine eingefordert Flexibilität, deren Ausmaß für mich nicht kalkulierbar ist.

Anders wurde es nicht genehmigt und es wird erwartet, dass ich bei jedem Urlaub und jeder Erkrankung und auch während der Reha meines Arbeitskollegen trotz meiner Reduzierung jeden Freitag arbeite.
Spreche ich zusätzlich an, dass das Arbeitspensum derart und dauerhaft hoch ist, dass es auch in 39 Stunden nicht bewältigt werden kann, dann werde ich auf meinen Wunsch verwiesen, die Arbeitszeit reduziert zu haben.
Mein Vorschlag war, dass meine übrigen Stunden und die des Kollegen (30 statt 39) für eine weitere Arbeitskraft ausgeschrieben werden bzw aufgestockt nach einer Personalbedarfserhebung. Dies stößt auf Ausreden und taube Ohren.

Ich arbeite schon immer in einem Ausnahmemodus (örtliche Verkehrsbehörde) die Arbeitsmenge betreffend, seit einem Jahr ist die Arbeitsbelastung unerträglich.

Wie gehe ich damit um? Es heißt, dann müssen man eben schneller arbeiten, ich wollte ja reduzieren.
Macht es Sinn, bei Ignoranz durch den Arbeitgeber, Arbeiten auflaufen zu lassen, wenn die Zeit nicht dazu reicht? Muss ich eine Gefährdungsanzeige machen? Und kann ich in dieser auch auf die Gefährdung meiner Gesundheit durch fehlende Maßnahmen der Referatsleiterin hinweisen?

MoinMoin

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Macht es Sinn, bei Ignoranz durch den Arbeitgeber, Arbeiten auflaufen zu lassen, wenn die Zeit nicht dazu reicht?
Man ist quasi dazu verpflichtet diese auflaufen zu lassen, wenn man sie nicht bewältigt und dies dem Vorgesetzen rechtzeitig zu melden.
Zitat
Muss ich eine Gefährdungsanzeige machen? Und kann ich in dieser auch auf die Gefährdung meiner Gesundheit durch fehlende Maßnahmen der Referatsleiterin hinweisen?
Die fehlende Maßnahme ist doch, dass du deine Referatsleiterin nicht jede Woche eine Liste zur Entscheidung vorlegst, welche Aufgaben auflaufen sollen, da sie nicht zu schaffen sind.

Ist doch nicht dein Problem, wenn du mehr Arbeit zugewiesen bekommst als du schaffen kannst.

Wenn sie Mehrarbeit oder Überstunden anordnen will, dann kann sie das doch machen.
Hat dann aber den PR im Nacken und die höheren Kosten.


Tagelöhner

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Der geänderte Arbeitsvertrag enthält ein zusätzliches Schreiben, in welchem steht, dass die "Reduzierung der Arbeitszeit stets widerrufen werden kann, wenn die betrieblichen Erfordernisse es verlangen". Diese Formulierung birgt für mich eine eingefordert Flexibilität, deren Ausmaß für mich nicht kalkulierbar ist.

Wird auf dieses Schreiben im Vertrag explizit Bezug genommen oder war es loses Beiwerk, dessen Empfang du auch nie bestätigt hast? Dann würde ich das getrost ignorieren...andernfalls war es halt dein Fehler, dich auf diese Bedingungen einzulassen.

Du hättest es nicht akzeptieren müssen und stattdessen notfalls deine Teilzeitansprüche anwaltlich durchsetzen lassen können. Dein Arbeitgeber bzw. dessen Vertreter sind offensichtlich eher von minderer Qualität.

BAT

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Was ist die Rechtsgrundlage für die Teilzeit?`

Und wieviel kostet der Honig?

Alpenverwaltung

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Die Rechtsgrundlage ist neben dem Teilzeit- und Befristungsgesetz meine Änderung zum Arbeitsvertrag, die beiderseits unterschrieben wurde.
Der Honig kostet 8,50 € das Glas - flüssig oder feincremig gerührt 😂

Alpenverwaltung

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Wird auf dieses Schreiben im Vertrag explizit Bezug genommen oder war es loses Beiwerk, dessen Empfang du auch nie bestätigt hast? Dann würde ich das getrost ignorieren...andernfalls war es halt dein Fehler, dich auf diese Bedingungen einzulassen.

Du hättest es nicht akzeptieren müssen und stattdessen notfalls deine Teilzeitansprüche anwaltlich durchsetzen lassen können. Dein Arbeitgeber bzw. dessen Vertreter sind offensichtlich eher von minderer Qualität.

Im Vetrag wird nicht darauf Bezug genommen. Und ja, der Arbeitgeber hat gar keine Qualität.

ElBarto

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Die Formulierung im Schreiben würde ich eher so verstehen, dass die ganze Teilzeitregelung bei betrieblichen Erfordernissen widerrufen werden kann. Also nicht nur mal einen Freitag sondern wieder komplett auf 39h.

Fraglich ob sich das mit dem Recht auf Teilzeit vereinbaren lässt.

Ansonsten würde ich es halten wie die Vorredner. Mach eine Liste der anfallenden Arbeiten und lasse den Chef entscheiden was Priorität hat.

Wenn Du bei jeder Gelegenheit Freitags arbeiten sollst dann nehme ich an, dass entsprechend Überstunden auf dem Arbeitszeitkonto aufgelaufen sind. Diese müssen auch irgendwie abgebaut werden.

Mache eine Überlastungsanzeige, begründe warum Du dich überlastet fühlst und warum das Arbeitspensum auch mit 2 Vollzeitkräften nicht zu schaffen ist.

Gibt es Gründe warum die Arbeit nicht mit 2 VZKs zu schaffen ist? Sind es in den letzten Jahren mehr Aufgaben oder mehr Fälle geworden? Oder wurden ausscheidende Kollegen nicht ersetzt?

MoinMoin

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Die Formulierung im Schreiben würde ich eher so verstehen, dass die ganze Teilzeitregelung bei betrieblichen Erfordernissen widerrufen werden kann. Also nicht nur mal einen Freitag sondern wieder komplett auf 39h.
Sehe ich auch so, bin aber kein Jurist.
Zitat
Fraglich ob sich das mit dem Recht auf Teilzeit vereinbaren lässt.
Da man Vertragsfreiheit hat, hätte man so etwas nicht unterschreiben müssen, in sofern geht das schon klar würde ich meinen.
Ansonsten hätte der AG den TZ Antrag aus betrieblichen Gründen ablehnen können und man hätte klagen müssen.

Wenn der AG von der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit (Mo-Do 34h) abweichen möchte so nennt sich dass angeordnete Mehrarbeit (die ersten Stunden bis zur VZ Stundenzahl und danach Überstunden), zu der man tarifvertragliche verpflichtet ist §6 Absatz 5 (und als TZ nur sofern es arbeitsvertraglich geregelt ist oder man dem zustimmt, beides kann ich nicht aus dem AV rauslesen)

Diese Anordnung ist jedoch idR in der Mitbestimmung vom PR, also sollte der Ag auf die Idee dem TE an einem Freitag arbeiten zu lassen, dann würde ich zunächst auf die Überstunden Zuschläge verweisen und beim PR nachfragen, ob er dem zugestimmt hat.

TVOEDAnwender

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Zitat
Diese Anordnung ist jedoch idR in der Mitbestimmung vom PR, also sollte der Ag auf die Idee dem TE an einem Freitag arbeiten zu lassen, dann würde ich zunächst auf die Überstunden Zuschläge verweisen und beim PR nachfragen, ob er dem zugestimmt hat.

Bis zur 40. Stunde gibt es für TZ-Kräfte keinerlei Zuschläge für Mehrarbeit.


UNameIT

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Der geänderte Arbeitsvertrag enthält ein zusätzliches Schreiben, in welchem steht, dass die "Reduzierung der Arbeitszeit stets widerrufen werden kann, wenn die betrieblichen Erfordernisse es verlangen". Diese Formulierung birgt für mich eine eingefordert Flexibilität, deren Ausmaß für mich nicht kalkulierbar ist.

Anders wurde es nicht genehmigt und es wird erwartet, dass ich bei jedem Urlaub und jeder Erkrankung und auch während der Reha meines Arbeitskollegen trotz meiner Reduzierung jeden Freitag arbeite.
Spreche ich zusätzlich an, dass das Arbeitspensum derart und dauerhaft hoch ist, dass es auch in 39 Stunden nicht bewältigt werden kann, dann werde ich auf meinen Wunsch verwiesen, die Arbeitszeit reduziert zu haben.
Mein Vorschlag war, dass meine übrigen Stunden und die des Kollegen (30 statt 39) für eine weitere Arbeitskraft ausgeschrieben werden bzw aufgestockt nach einer Personalbedarfserhebung. Dies stößt auf Ausreden und taube Ohren.

Wie gehe ich damit um? Es heißt, dann müssen man eben schneller arbeiten, ich wollte ja reduzieren.
Macht es Sinn, bei Ignoranz durch den Arbeitgeber, Arbeiten auflaufen zu lassen, wenn die Zeit nicht dazu reicht? Muss ich eine Gefährdungsanzeige machen? Und kann ich in dieser auch auf die Gefährdung meiner Gesundheit durch fehlende Maßnahmen der Referatsleiterin hinweisen?

Also es gibt imt TVÖD §6 Abs. 5 die Regelung: Die Beschäftigten sind im Rahmen begründeter betrieblicher/dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von Sonntags-, Feiertags-, Nacht-, Wechselschicht-,
Schichtarbeit sowie - bei Teilzeitbeschäftigung aufgrund arbeitsvertraglicher Regelung oder mit ihrer Zustimmung - zu Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet.

Das heißt für Mehrarbeit braucht man immer deine Zustimmung. Arbeitest du übrigens dauerhaft bzw. regelmäßig mehr hat das übrigens die Auswirkung als wenn es eine Vertragsveränderung gab.

Haufe führt aus:
Zitat
Die Dauer der regelmäßigen Arbeitszeit ist im Arbeitsvertrag zu vereinbaren.

Nach der Rechtsprechung sind Arbeitsverträge unzulässig, bei denen sich der Arbeitgeber vorbehält, nach Bedarf die Dauer der regelmäßigen Arbeitszeit festzulegen. Eine variable Ausgestaltung der Dauer der zu leistenden Arbeit lässt das BAG nur in eng begrenztem Rahmen zu.

Ist im Arbeitsvertrag eine geringere Stundenzahl festgelegt als tatsächlich regelmäßig geleistet wird, so liegt eine schlüssige Vertragsänderung über den Umfang der Arbeitszeit vor.

..... Teilzeitbeschäftigte sind zur Leistung von Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit nur verpflichtet, wenn dies arbeitsvertraglich ausdrücklich vereinbart ist oder im jeweiligen Einzelfall die Zustimmung vorliegt (§ 6 Abs. 5 TVöD)

Die LAge der Arbeitszeit ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag (bsp. Mo-Do.) . Übrigens: Wenn dein AG dich an einem Freitag beschäftigen will MUSS das mit der Personalabteilung (und Zustimmung Personalrat) abgeklärt sein. Den du bist nur von Mo-Do. versichert. Das heißt der Freitag muss für solche Fälle grundsätzlich nachversichert werden.

Ich würde mir eine Beratung beim Personalrat holen, eine Überlastungsanzeige stellen und bei jedem Freitag bei deinem Vorgesetzten darauf bestehen, dass er das bitte der Personalabteilung meldet, da du sonst nicht versichert arbeitest.

MaLa

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Meine Frage währe ja auch wie es mit dem Urlaubsanspruch aussieht.

Da du teilzeit ja nur 4d/Woche arbeitest wird sich mit sicherheit dein Urlaubsanspruch dementsprechend geändert haben.

Wie wird er den berechnet wenn du verschiedene Freitage einspringen musst?

MoinMoin

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Zitat
Diese Anordnung ist jedoch idR in der Mitbestimmung vom PR, also sollte der Ag auf die Idee dem TE an einem Freitag arbeiten zu lassen, dann würde ich zunächst auf die Überstunden Zuschläge verweisen und beim PR nachfragen, ob er dem zugestimmt hat.

Bis zur 40. Stunde gibt es für TZ-Kräfte keinerlei Zuschläge für Mehrarbeit.
Es gibt niemals Zuschläge für Mehrarbeit. Und im VKA arbeitet man weniger als 40h und ja, darauf habe ich im zweiten Post hingewiesen und auch wenn es keine Zuschläge für die Mehrarbeit gibt, so ist trotzdem der PR idR zustimmungspflichtig.

Spaßbremse86

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@Alpenverwaltung:

Ich habe eine ähnliche Situation durch wie du:

Ich habe auf meinen Arbeitsvertrag einen sog. Änderungsvertrag geschlossen, der folgende Änderungen beinhaltet:

Punkt 1: Reduzierung Arbeits von 1,0 auf 0,75VZÄ (also 75%-Stelle = 30 Wochenstunden)
Punkt 2: Verteilung der Arbeitszeit auf eine 4-Tage-Woche (Mo-Do je 7,5h zzgl 0,5h Pause pro Tag)

Konsequenzen:

Anteilige Anpassung des Gehalts von 100% auf 75%
Urlaubanspruch von 30 Urlaubstagen auf 24 Urlaubstage (30 / 5 x 4 = 24)
Hinterlegung in der elektronischen Zeiterfassung
Jeden Freitag frei.

Behörde und Rechtsgrundlage:
Uni in S-T
TV - L

Liebe Grüße
Spaßbremse86

MoinMoin

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Das heißt der Freitag muss für solche Fälle grundsätzlich nachversichert werden.
Ui, das war mir neu, dass man außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit nachversichert werden muss, wo und bei wem denn und wie genau?
(Bei uns gibbet manchmal Sa/So arbeiten)

UNameIT

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Das heißt der Freitag muss für solche Fälle grundsätzlich nachversichert werden.
Ui, das war mir neu, dass man außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit nachversichert werden muss, wo und bei wem denn und wie genau?
(Bei uns gibbet manchmal Sa/So arbeiten)

Ich weiß es auch nur, weil ich Vertretungsweise an einem Freitag einspringen sollte und die Personalstelle sich quergestellt hat, da sie mich so kurzfristig nicht nachversichern konnten - bei den Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbänden . Das Problem ist wohl, das wenn ein Unfall geschieht die Unfallkasse die Zahlung ablehnen kann und dann das Unternehmen in voller Höhe einspringen muss. So hat die Personalabteilung das mir und meinem Chef erklärt. Auch hat regelmäßige genehmigte Arbeit an einem Arbeitsfreien Tag (5 statt 4 Tage) Einfluss auf die Berechnung der Urlaubstage. Daher wurde seitens der Personalabteilung die Freitagsvertretung abgelehnt.