Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Geltende Arbeitszeiten nach Stundenreduzierung ständig über den Haufen geworfen
MoinMoin:
--- Zitat von: UNameIT am 28.11.2024 10:23 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 28.11.2024 10:06 ---
--- Zitat von: UNameIT am 28.11.2024 09:07 --- Das heißt der Freitag muss für solche Fälle grundsätzlich nachversichert werden.
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Ui, das war mir neu, dass man außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit nachversichert werden muss, wo und bei wem denn und wie genau?
(Bei uns gibbet manchmal Sa/So arbeiten)
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Ich weiß es auch nur, weil ich Vertretungsweise an einem Freitag einspringen sollte und die Personalstelle sich quergestellt hat, da sie mich so kurzfristig nicht nachversichern konnten - bei den Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbänden . Das Problem ist wohl, das wenn ein Unfall geschieht die Unfallkasse die Zahlung ablehnen kann und dann das Unternehmen in voller Höhe einspringen muss. So hat die Personalabteilung das mir und meinem Chef erklärt. Auch hat regelmäßige genehmigte Arbeit an einem Arbeitsfreien Tag (5 statt 4 Tage) Einfluss auf die Berechnung der Urlaubstage. Daher wurde seitens der Personalabteilung die Freitagsvertretung abgelehnt.
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letzteres kann ich verstehen
Aber das Ding mit der Unfallversicherung glaube ich so ad hoc nicht.
Muss man der Versicherung die Anzahl der Tage/Stunden o.ä. melden und das wirkt sich auf den Tarif aus?
Alpenverwaltung:
--- Zitat von: ElBarto am 28.11.2024 07:05 ---Wenn Du bei jeder Gelegenheit Freitags arbeiten sollst dann nehme ich an, dass entsprechend Überstunden auf dem Arbeitszeitkonto aufgelaufen sind. Diese müssen auch irgendwie abgebaut werden.
Mache eine Überlastungsanzeige, begründe warum Du dich überlastet fühlst und warum das Arbeitspensum auch mit 2 Vollzeitkräften nicht zu schaffen ist.
Gibt es Gründe warum die Arbeit nicht mit 2 VZKs zu schaffen ist? Sind es in den letzten Jahren mehr Aufgaben oder mehr Fälle geworden? Oder wurden ausscheidende Kollegen nicht ersetzt?
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Ja, ich baue jeden Freitag 5,5 Überstunden auf. Daneben noch der lange Donnerstag, dender Kollege nicht bereit ist zu übernehmen. Überstunden macht der Kollege auch nicht, 6 Arbeitsstunden pro Tag, 13 Uhr, aufstehen, heim gehen. Der Rest klebt an mir und ich galoppiere durch den Nachmittag. Terminaufträge. Die Arbeiten wurden nachweislich immer mehr, die Anträge doppelt so viel. Im Gespräch mit der Referstsleitung klagt diese nur über die igene Last, ich höre +, dass ich wohl nicht belastbar bin.
Und ja, kündigen wäre fein, mit 57 aber nicht ganz ohne.
Alpenverwaltung:
--- Zitat von: MoinMoin am 28.11.2024 07:28 ---
--- Zitat von: ElBarto am 28.11.2024 07:05 ---
Diese Anordnung ist jedoch idR in der Mitbestimmung vom PR, also sollte der Ag auf die Idee dem TE an einem Freitag arbeiten zu lassen, dann würde ich zunächst auf die Überstunden Zuschläge verweisen und beim PR nachfragen, ob er dem zugestimmt hat.
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Zu dieser Zeit gab es keinen PR,,der hat hingeworfen wegen der prickelnden Amtsleitung - weiß ich,weil ich selbst drin saß
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MoinMoin:
Also gibt es derzeitig einen PR ja oder nein?
Alpenverwaltung:
--- Zitat von: MaLa am 28.11.2024 09:34 ---Meine Frage währe ja auch wie es mit dem Urlaubsanspruch aussieht.
Da du teilzeit ja nur 4d/Woche arbeitest wird sich mit sicherheit dein Urlaubsanspruch dementsprechend geändert haben.
Wie wird er den berechnet wenn du verschiedene Freitage einspringen musst?
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Für diese Tage gibt es keinen Urlaubsanspruch sondern Überstunden - wenn ich krank bin geht's auf mein Konto - beschissen für mich, TZ wäre sonst nicht genehmigt worden
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