Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[NI] Niedersachsen Besoldung deutlich unter TVÖD
AVP:
--- Zitat von: Grandia am 05.01.2025 11:08 ---
--- Zitat von: clarion am 05.01.2025 09:00 ---Kommunalheamte müssen schon den TV-ÖD zum Vergleich heranziehen.
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Der Arbeitgeber ist dann aber nicht das Land Niedersachsen, sondern eben die Kommune. Deswegen sage ich hier ja, dass es nicht vergleichbar ist. Zumindest möchte ich anerkennen, dass man auch in Nds. einen anderen Arbeitgeber haben kann als das Land, nämlich Bund und Kommunen.
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Es ist alles öffentlicher Dienst, natürlich ist das vergleichbar. Genau so wie die Besoldung der Länder untereinander vergleichbar ist. Hier wurde auch nirgends der Arbeitgeber bzw. Dienstherr erwähnt. In hunderten Kommunen in Niedersachsen besteht diese Bezahlung direkt nebeneinander zwischen Kollegen mit gleicher Tätigkeit.
Grandia:
Nach Ende des BAT eben nicht mehr. Wunsch und Wirklichkeit liegen hier auseinander. Anderer Arbeitgeber, anderer Tarif, andere Verträge. Es gibt diesen Grundsatz der gleichen Bezahlung bei gleicher Tätigkeit de facto nicht. Das gilt traurigerweise für Beamte und schon längst bei Angestellten, die rein theoretisch sogar einen außertariflichen Vertrag aushandeln könnten.
AVP:
--- Zitat von: Grandia am 05.01.2025 14:46 ---Nach Ende des BAT eben nicht mehr. Wunsch und Wirklichkeit liegen hier auseinander. Anderer Arbeitgeber, anderer Tarif, andere Verträge. Es gibt diesen Grundsatz der gleichen Bezahlung bei gleicher Tätigkeit de facto nicht. Das gilt traurigerweise für Beamte und schon längst bei Angestellten, die rein theoretisch sogar einen außertariflichen Vertrag aushandeln könnten.
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Nö, 900 Arbeitgeber in Niedersachsen bezahlen ihre TBs nach TVÖD und Beamten nach NBesG. Nur ein einziger Arbeitgeber in Nds. wendet den TV-L an.
Grandia:
Ich dachte bisher, dass Kommunalbeamte nach Bundesbesoldung alimentiert werden und Landesbeamte nach NBesG
Oder ich deute deine 900 Arbeitgeber falsch und es sind Arbeitgeber, die für ihre Angestellten TVöD wählen können und für die Beamten NBesG.
AVP:
--- Zitat von: Grandia am 05.01.2025 16:42 ---Ich dachte bisher, dass Kommunalbeamte nach Bundesbesoldung alimentiert werden und Landesbeamte nach NBesG
Oder ich deute deine 900 Arbeitgeber falsch und es sind Arbeitgeber, die für ihre Angestellten TVöD wählen können und für die Beamten NBesG.
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Kommunalbeamte werden nach Landesrecht besoldet (zumindestens in Niedersachsen).
https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/cdb983d1-5e3a-327c-bf83-e73fff84cab9
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