Natürlich spielt das Renteneintrittsalter eine Rolle, denn eine höheres Renteneintrittsalter erlaubt den DRV versicherten mehr Rentenpunkte zu sammeln. Für den Beamten hat es keinen positiven Effekt auf die Pension.
Du siehst es also als Vorteil des Angestellten an, dass dieser länger arbeiten muss, um (annähernd) die gleiche Auszahlung im Alter zu erhalten?
Lustiges Verständnis...
Den zweiten Absatz verstehe ich ehrlicherweise nicht. Natürlich steigt das Durchschnittsentgelt kontinuierlich an, genauso wie das Tarifentgelt (alleine aus den Tarifverhandlungen) und auch der Wert eines Rentenpunktes steigt an. Daher sollte man mit den heutigen Zahlen durchaus rechnen können um ein vergleichbares Ergebnis zu erhalten.
Du machst da eben bezüglich der Funktionsweise der VBL, wie sie mittlerweile implementiert ist, den Fehler, den viele begehen. Der vor 40 Jahren teuer erwirtschaftete VBL-Versorgungspunkt (für 12000€ Jahresbrutto) ist damals wie heute 4€ VBL-Rente (brutto) wert. Nur konnte man sich damals noch viel davon kaufen; heute deutlich weniger.
Um das deutlich zu machen, hier mal die Gegenüberstellung von 0 Inflation und Lohnsteigerung auf der einen Seite und hohen Steigerungen auf der anderen: In beiden Fällen starten wir mit einem zusatzversorgungspflichtigem Einkommen von X im Jahr 1.
A) Bei konstanten Preisen und Löhnen entsteht im Jahr 1 der Beschäftigung ein Anspruch von X/3000 * Altersfaktor_1 €, im Jahr 2 (bei gleichem Gehalt, weil man z.B. schon in der Endstufe ist) ein Anspruch von X/3000 * Altersfaktor_2 usw. usw. Am Ende hat man X/3000 * (Summe Altersfaktoren) -- oder anders formuliert: Gesamt-Brutto / 3000 * "durchschnittlicher Altersfaktor". Und der Spaß hat durch die Null Inflation auch die Kaufkraft wie im Jahr 1.
B) Im Hoch-Inflations-Szenario entsteht genauso in Jahr 1 ein VBL-Anspruch von X/3000 * Altersfaktor_1 €.
Im Jahr 2 verdoppelt sich das Gehalt und es entsteht ein Anspruch von 2X/3000 * Altersfaktor_2 €. Insgesamt hat man also jetzt schon einen Anspruch (aus beiden Jahren) von X/3000 * (Altersfaktor_1 + 2 * Altersfaktor_2). Allerdings hat sich auch die Kaufkraft des Anspruchs durch die Inflation halbiert. Entsprechend hat dieser nun nur noch die Kaufkraft wie X/3000 * (Altersfaktor_1 / 2 + Altersfaktor_2) im Jahr 1.
Nun zu Jahr 3: Wieder steigt das Gehalt auf den doppelten Betrag, also 4X. Entsprechend entsteht ein zusätzlicher VBL-Rentenanspruch von 4X/3000 * Altersfaktor_3 €, sodass man nun schon (nach 3 Jahren) einen gesamten VBL-Rentenanspruch von X/3000 * (Altersfaktor_1 + 2 * Altersfaktor_2 + 4 * Altersfaktor_3) € erwirtschaftet hat. Allerdings haben sich die Preise auch wieder verdoppelt, sodass davon nur noch eine Kaufkraft wie X/3000 * (Altersaktor_1 /4 + Altersfaktor_2 / 2 + Altersfaktor_3) in Jahr 1 haben!
Und so zieht sich das durch. Während man im Null-Inflations-Szenario auf eine Kaufkraft (gemessen am Jahr 1) von
X/3000*(Altersfaktor_1 + Altersfaktor_2 + ... ) gekommen ist, landet man beim Hochinflationsszenario nur bei
X/3000*(Altersfaktor_1 / 2^n + Altersfaktor_2 / 2^{n-1} + ...). (Genauer: Man muss eben die später erwirtschafteten Ansprüche entsprechend abzinsen, um sie mit dem früheren zu vergleichen zu können.)
Zusammengefasst: Die früh erwirtschafteten VBL-Ansprüche werden durch die Inflation entwertet. Am Ende bleibt eben zwar absolut die Summe der in jedem Jahr verdienten Ansprüche; aber diese verlieren im Laufe der Jahre eben an Kaufkraft. Anders als bei der Beamtenpension -- und der gesetzlichen Rente -- , wo die Ansprüche mit der allgemeinen Lohn- bzw. Besoldungsentwicklung mit ansteigen. Natürlich ist das hier ein überspitztes Beispiel. Aber auch bei einer Inflationsrate von 2% muss man hier eben durch Potenzen von 1,02 teilen. Und 1,02^40 ist auch schon > 2, sodass die vor 40 Jahren erwirtschafteten Ansprüche bis zur Auszahlung mehr als die Hälfte ihrer Kaufkraft eingebüßt haben.
Merke: Einfach nur die Jetzt-Werte mit 40 zu multiplizieren um eine Abschätzung über 40 Jahre zu machen, ist eine Näherung, die umso schlechter wird, je höher die Inflation ist.