Ja. Aber eine Gegendarstellung kommt in die Akten und das Wars. Auf dem Kicker haben sie einem ja doch weiterhin.
Es ist wichtig, in jedem Fall eine Entfernung der Abmahnung aus der Akte zu verlangen und eine Gegendarstellung einzureichen. Wenn die Abmahnung nicht entfernt wird, muss sie dennoch in die Akte aufgenommen werden, was deinem zukünftigen Arbeitgeber zeigt, dass es auch eine andere Perspektive gibt. Nimmst du die Abmahnung einfach so hin, könnte dies als Bestätigung gewertet werden, dass du bereits Fehler gemacht hast.
Wenn du deine Argumentation sachlich und vernünftig darlegst, sollte dies positiv interpretiert werden. Es gibt verschiedene Szenarien:
A. Die Personalabteilung entfernt die Abmahnung, weil sie deiner Argumentation zustimmt und keinen rechtlichen Konflikt eingehen möchte. - Super für dich.
B. Die Personalabteilung entfernt die Abmahnung nicht, muss aber deine Gegendarstellung in die Akte aufnehmen, was für dich keine Nachteile mit sich bringt. - Nicht so toll, aber besser als nichts
C. Weder dich noch deinen zukünftigen AG interessiert was in der Personalakte steht - Dann tut die Gegendarstellung auch nicht weh.
D. Du lässt deinem Arbeitgeber die Entscheidung überlassen, obwohl es offensichtlich keinen Grund für die Abmahnung gab, akzeptierst diese und riskierst möglicherweise später Probleme, wenn du den Arbeitgeber wechselst und die Abmahnung bei einer Akteneinsicht auftaucht. - Worst Case