Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags für 2024
websgeisti:
--- Zitat von: Zinc am 27.02.2025 08:11 ---Das ist Quatsch, denn ich bin Angestellter und meine Bezüge für Februar waren zu dem Zeitpunkt bereits verbucht, als ich hier meine Anfrage geschrieben habe.
--- End quote ---
Also ich hab jetzt extra nochmal nachgeschaut wann die Bankdaten für die Gehaltszahlungen 02/2025 ausgeführt werden. Bei uns im LfF steht da der 27.02.2025 (also heute). Demzufolge kann (sofern die Bank die Wertstellungsdaten ignoriert) frühestens heute Nachmittag gutgeschrieben werden oder ansonsten morgen, am 28.02.2025.
Meine Vermutung ist daher du beziehst dich auf die Januar-Abrechnung und bezeichnest diese als Februar-Abrechnung. Oder es war eine Abschlagszahlung.
Außerdem empfiehlt sich eine Umstellung auf die digitale Zustellung von Bezügedokumenten, damit die Zustellung eher erfolgt. Vermutlich sind da auch ein paar Mahnschreiben versandt worden.
Zinc:
--- Zitat von: websgeisti am 27.02.2025 10:01 ---
--- Zitat von: Zinc am 27.02.2025 08:11 ---Das ist Quatsch, denn ich bin Angestellter und meine Bezüge für Februar waren zu dem Zeitpunkt bereits verbucht, als ich hier meine Anfrage geschrieben habe.
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Also ich hab jetzt extra nochmal nachgeschaut wann die Bankdaten für die Gehaltszahlungen 02/2025 ausgeführt werden. Bei uns im LfF steht da der 27.02.2025 (also heute). Demzufolge kann (sofern die Bank die Wertstellungsdaten ignoriert) frühestens heute Nachmittag gutgeschrieben werden oder ansonsten morgen, am 28.02.2025.
Meine Vermutung ist daher du beziehst dich auf die Januar-Abrechnung und bezeichnest diese als Februar-Abrechnung. Oder es war eine Abschlagszahlung.
Außerdem empfiehlt sich eine Umstellung auf die digitale Zustellung von Bezügedokumenten, damit die Zustellung eher erfolgt. Vermutlich sind da auch ein paar Mahnschreiben versandt worden.
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Du stehst scheinbar auf dem Schlauch. Wie schon mehrfach erwähnt, geht es um die Februarabrechnung, meine Januarabrechnung habe ich natürlich Mitte/Ende Januar erhalten. Das steht ja sogar in der Überweisung drin, dass es für Februar ist.
websgeisti:
--- Zitat von: Zinc am 27.02.2025 12:53 ---Du stehst scheinbar auf dem Schlauch. Wie schon mehrfach erwähnt, geht es um die Februarabrechnung, meine Januarabrechnung habe ich natürlich Mitte/Ende Januar erhalten. Das steht ja sogar in der Überweisung drin, dass es für Februar ist.
--- End quote ---
Dann ist es offenbar ein manuell (zu früh) angewiesener Abschlag. Denn die normalen Gehaltszahlungen gehen erst heute raus und sind spätestens morgen gutgeschrieben. Als SB kann man auch einen Verwendungszweck eingeben, der so aussieht:
„BEZUEGE F. DEINEPERSONALNR/202502 708DEINEPERSONALNR8 STOK B ORGNR“
Alles andere würde mich stark verwundern. Und ich mache den Job seit einigen Jahren schon. Aber ohne Gehaltsabrechnung ist es schwierig zu beurteilen. Ich mache beispielsweise gerne Bankrückrufe, wenn sich eine höhere Forderung ergeben hat, um diese zu verrechnen. Und die Restsumme weise ich dann mit einem „normalen Verwendungszweck“ wie oben beschrieben an.
Die Gehaltsabrechnungen für den Monat 02/2025 sind auf jeden Fall digital um den 18.02.2025 herum rausgegangen. Per Post dauert das immer ewig. Und digitale Zustellung ist ja auch Pflicht geworden. Wer das noch nicht gemacht hat bekommt noch ca. 1x ein Mahnschreiben und dann wird man sehen was passiert. Härtefallanträge scheinen fast immer abgelehnt zu werden, was ich so mitbekomme.
Umlauf:
Die persönlichen Verhältnisse bitte nicht für allgemein gültig erklären.
Bei mir gibt es keine Pflicht der digitalen Zustellung. Bevor dieses Modul für unsere Behörde eingerichtet wird, sind noch 2 andere Module dran.
Zinc:
Bei uns gibt es weder die Pflicht der digitalen Zustellung noch haben wir überhaupt die Möglichkeit dazu. Ich wäre froh darüber. Da tickt wohl jedes Bundesland anders.
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