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Ablehnung Widerspruch amtsangemesssen Besoldung 2022

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Roberto12:

--- Zitat von: Floki am 02.05.2025 11:04 ---Insgesamt finde ich es jedoch schade, wie wenige Klagen insgesamt erhoben worden sind. Insbesondere im Hinblick auf die Stimmung und das große vorab ankündigen und echauffieren aus dem Kollegium. Es scheint manchmal eine "Beamtenkrankheit" zu sein, dass viel (berechtigterweise) gemeckert wird, aber wenn es drauf ankommt lieber zurücklehnen und hoffen, dass es sich in Wohlgefallen auflöst.

--- End quote ---
Ich bin nicht minder enttäuscht ob der geringen Gesamtzahl, dennoch aber für den Bereich "Justiz" beeindruckt vom dortigen Mobilisierungsgrad. Insgesamt aber auch kein Wunder, wenn mehrere Verbände die Erfolgsaussichten einer Klage vorab schon als gering vermelden. Ich konnte z.B. ca. 10 Personen aus meinem Umfeld zum Widerspruch motivieren, bei der Klage bin ich aber alleine - insofern kann ich da auch nur eine große Lethargie feststellen.

NWB:
oder Frustration - wie man es nimmt

Floki:
wie Rentenonkel "prophezeit" hat:

Gestern ein Schreiben bekommen mit der Bitte um Mitteilung des Dienstsitzes.

Sunflower51236:
Ich habe von meinem kommunalen Dienstherren nun auch einen ablehnenden Bescheid für das Jahr 2022 erhalten und überlege derzeit ebenfalls Klage einzureichen, auch wenn meine gesamten Kollegen eher der Meinung sind, das Thema dann nun auf sich beruhen zu lassen.
ich würde die erste Instanz dann ohne Rechtsbeistand beschreiten und hoffen, dass das Verfahren bis zum Abschluss von Musterklagen ruhend gestellt wird.
Hat jemand Erfahrung ob ggf. eine Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutzversicherung die Gerichtskosten übernimmt? Wie kann hier die Begründung für eine entsprechende Anfrage aufgebaut werden? Oder hat vielleicht jemand eine Muster für die Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung?

Rentenonkel:
Es gibt mittlerweile folgende Musterverfahren:

VG Düsseldorf, 26 K 2716/25 sowie 26 K 4278/25
VG Gelsenkirchen, 12 K 1468/25
VG Köln, 19 K 1950/25 sowie 19 K 2127/25
VG Münster, 5 K 1031/25 sowie 5 K 1077/25

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