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Ablehnung Widerspruch amtsangemesssen Besoldung 2022
MrBeam:
Vielen Dank für das Teilen dieser Erfahrung.
Wie bist Du konkret vorgegangen bei der Anfrage?
Wie detailliert musstest Du den Sachverhalt schildern?
Viele Grüße
--- Zitat von: Navigator am 22.02.2025 23:33 ---Zur Frage mit der Rechtsschutzversicherung:
Meine Rechtsschutzversicherung (Roland) hat mir bereits zugesagt, das Verfahren zu übernehmen. Ob ich mit oder ohne Anwalt starte hab ich noch nicht entschieden.
Die Ablehnung des Widerspruchs hab ich noch nicht erhalten, daher bleibt noch etwas Zeit.
--- End quote ---
domi:
Also ich habe mich in den letzten Tagen nach Erhalt des gelben Briefs im Bayern-Forum hier umgeschaut.
Für mich/uns gäbe es ja aktuell drei Möglichkeiten:
• Widerspruchsbescheid akzeptieren, damit wäre das Jahr 2022 verloren
• Klage ohne Anwalt einreichen, voraussichtlich 483 € kosten für die erste Instanz
• Klage mit Anwalt
Würde die Klage vermutlich allein einreichen.
Meiner Vermutung nach ist es gut möglich, dass die Verfahren erst mal ruhend gestellt werden, falls beantragt. Wie ich auch im Bayern-Forum von den Kollegen gelernt habe, kann es wohl auch mal 3-4 Jahre dauern, bis überhaupt mal verhandelt wird.
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA18-818.pdf
Wie ich dem verlinkten Ausschussprotokoll entnehmen kann, wird es wohl auch für 2023 ablehnende Bescheide geben, was die Klage nochmals attraktiver macht.
Allerdings wurde auch gesagt, dass für die Zukunft (für wann das auch immer gilt) Musterprozesse geführt werden sollen.
Da ich mit dem Ablauf von so einer Klage überhaupt keine Erfahrung habe, habe ich noch ein paar Fragen, vielleicht kann Sie mir jemand beantworten:
• Was für Auswirkungen hätten diese Musterverfahren für die Zukunft auf unsere Klage für 2022 und womöglich auch für 2023 bei ablehnenden Bescheid?
• Die erste Instanz ist für mich persönlich absehbar, was an Kosten auf mich zu kommt. Da ab der zweiten Instanz ja eine Anwaltspflicht besteht. Wäre meine Frage, wie überhaupt ein Verfahren mit einer hoffentlich hohen Zahl von Klagenden abläuft? Vermutlich werden da wohl wenige Musterprozesse geführt. Egal wie das Urteil ausgehen würde. Für uns dann würde vermutlich das LBV in die zweite Instanz gehen. Gegen uns dann müssten wir in die zweite Instanz gehen. Hat da mal jemand einen Überblick, wie sowas ablaufen könnte?
Die erste Instanz kann ich finanziell verschmerzen und mir ist auch klar das, wenn niemand dagegen vorgeht, sich nichts ändern wird. Von daher bin ich bereit, den Weg zu gehen. Muss allerdings natürlich auch realistisch die Kostenseite im Blick haben. Wenn das ganze über mehre Instanzen mit höher werdenden Streitwert und Anwaltskosten geht. Sind bei den Verfahrenszeiten auch nicht gerade unbedeutenden Summen an Kapital für womöglich Jahrzehnte gebunden. Das ich zwischendrin aussteigen kann, ist mir klar.
Vielen Dank und viele Grüße
PhSe:
--- Zitat von: domi am 23.02.2025 20:01 ---Also ich habe mich in den letzten Tagen nach Erhalt des gelben Briefs im Bayern-Forum hier umgeschaut.
Für mich/uns gäbe es ja aktuell drei Möglichkeiten:
• Widerspruchsbescheid akzeptieren, damit wäre das Jahr 2022 verloren
• Klage ohne Anwalt einreichen, voraussichtlich 483 € kosten für die erste Instanz
• Klage mit Anwalt
Würde die Klage vermutlich allein einreichen.
Meiner Vermutung nach ist es gut möglich, dass die Verfahren erst mal ruhend gestellt werden, falls beantragt. Wie ich auch im Bayern-Forum von den Kollegen gelernt habe, kann es wohl auch mal 3-4 Jahre dauern, bis überhaupt mal verhandelt wird.
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA18-818.pdf
Wie ich dem verlinkten Ausschussprotokoll entnehmen kann, wird es wohl auch für 2023 ablehnende Bescheide geben, was die Klage nochmals attraktiver macht.
Allerdings wurde auch gesagt, dass für die Zukunft (für wann das auch immer gilt) Musterprozesse geführt werden sollen.
Da ich mit dem Ablauf von so einer Klage überhaupt keine Erfahrung habe, habe ich noch ein paar Fragen, vielleicht kann Sie mir jemand beantworten:
• Was für Auswirkungen hätten diese Musterverfahren für die Zukunft auf unsere Klage für 2022 und womöglich auch für 2023 bei ablehnenden Bescheid?
• Die erste Instanz ist für mich persönlich absehbar, was an Kosten auf mich zu kommt. Da ab der zweiten Instanz ja eine Anwaltspflicht besteht. Wäre meine Frage, wie überhaupt ein Verfahren mit einer hoffentlich hohen Zahl von Klagenden abläuft? Vermutlich werden da wohl wenige Musterprozesse geführt. Egal wie das Urteil ausgehen würde. Für uns dann würde vermutlich das LBV in die zweite Instanz gehen. Gegen uns dann müssten wir in die zweite Instanz gehen. Hat da mal jemand einen Überblick, wie sowas ablaufen könnte?
Die erste Instanz kann ich finanziell verschmerzen und mir ist auch klar das, wenn niemand dagegen vorgeht, sich nichts ändern wird. Von daher bin ich bereit, den Weg zu gehen. Muss allerdings natürlich auch realistisch die Kostenseite im Blick haben. Wenn das ganze über mehre Instanzen mit höher werdenden Streitwert und Anwaltskosten geht. Sind bei den Verfahrenszeiten auch nicht gerade unbedeutenden Summen an Kapital für womöglich Jahrzehnte gebunden. Das ich zwischendrin aussteigen kann, ist mir klar.
Vielen Dank und viele Grüße
--- End quote ---
Bezüglich der Verfahrensdauer kann ich dir sagen, dass die vermutlich deutlich länger ist.
Ich bin seit 2021 am Klagen wegen der Anerkennung eines Dienstunfalls, das VG Köln hat auf Nachfrage angegeben, dass bislang noch nicht absehbar ist, wann überhaupt auch nur an einen Verhandlungstermin gedacht werden könnte...
Navigator:
Ich hab tatsächlich nur eine relativ kurze Nachricht geschickt. Hab kurz erläutert, dass ich 2022 den Widerspruch eingelegt hatte, das LBV den zunächst ruhendgestellt hat und jetzt die Ablehnung angekündigt hat. Angehängt hab ich dann mein Widerspruchschreiben, die Ruhendstellung vom LBV und dann die Internetseite vom LBV über die bevorstehende Ablehnung. Das war’s schon.
Paar Tage später hat man mich dann angerufen, mir gesagt dass der Sachverhalt von meiner Versicherung abgedeckt ist (außer natürlich die Selbstbeteiligung) und mir schonmal die Schadensnummer für zukünftige Kontaktaufnahme mitgeteilt.
Das war Alles.
--- Zitat von: MrBeam am 23.02.2025 20:00 ---Vielen Dank für das Teilen dieser Erfahrung.
Wie bist Du konkret vorgegangen bei der Anfrage?
Wie detailliert musstest Du den Sachverhalt schildern?
Viele Grüße
--- Zitat von: Navigator am 22.02.2025 23:33 ---Zur Frage mit der Rechtsschutzversicherung:
Meine Rechtsschutzversicherung (Roland) hat mir bereits zugesagt, das Verfahren zu übernehmen. Ob ich mit oder ohne Anwalt starte hab ich noch nicht entschieden.
Die Ablehnung des Widerspruchs hab ich noch nicht erhalten, daher bleibt noch etwas Zeit.
--- End quote ---
--- End quote ---
buchwu437:
Guten Morgen,
ich habe vom LBV ebenfalls einen Widerspruchsbescheid mit falschem Datum und einer dürftigen Begründung erhalten und überlege, ob eine Klage sinnvoll ist. Auch schon aus Prinzip, weil ich das Vorgehen des LBV für bemerkenswert halte. Daher habe ich versucht, eine/n Rechtsanwalt/Rechtsanwältin zu kontaktieren. Von dem schon genannten RA Lenders habe ich bislang keine Rückmeldung, RAin Dr. Schroeder(Köln) hat abgelehnt, weil sie in laufende Verfahren nicht einsteigen möchte. Da eine Klage ja begründet werden muss (ja, die Begründung der GdP ist zunächst gut verwendbar, aber geht nicht in die Tiefe und möglicherweise auch nicht dahin, wo ein Gericht im Einzelfall anfangen könnte, intensiver nachzudenken - was von der GdP ja auch nicht verlangt werden kann) und ich selbst keine zeitlichen Kapazitäten habe, mich in die Tiefen der Alimentationsrechtsprechung des BVerfG einzuarbeiten (auch wenn ich selbst Jurist bin),finde ich ein mit Fachanwälten abgestimmtes Vorgehen sinnvoll. Hat jemand Einblick, ob es eine Kanzlei gibt, die Klagen ggf. gebündelt bearbeitet?
Beste Grüße
buchwu
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