Autor Thema: Wie setzte ich eine Höhergruppierung durch???  (Read 8014 times)

KlammeKassen

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Antw:Wie setzte ich eine Höhergruppierung durch???
« Antwort #15 am: 31.01.2025 11:15 »
zu mir, Bin Als Hausmeister seit 2015 EIngestellt Arbeitsvertrag TVÖD VKA EG4:
Habe ein 3 Jährige Ausbildung als Dachdecker, über die Letzten Jahre sind mir Schriftlich die Aufgaben des Lagerristen (Einkauf, Bestellungen, Lieferungen und Ähnliches) und jetzt auch noch die Stelle Als Schließanlagen beauftragter (Gebäude aufmessen, Schließpläne Erstellen, Zugangsberechtigungen Festlegen,Anlage bestellen, Einbauen, Kollegen Einweisen und Schließlich Schlüsselnachmachen und ggf. Zylinder Reparieren) dazu.

Das kann doch nicht nur eine EG4 sein? wir sind ein Team von 22 Leuten alle haben die 4 und meine Stelle gibt es nur 1einmal und nur ich habe die Berechtigungen zum Einkaufen und Bestellen.

Mit Schließ-und Gebäudetechnik könnte dir auch die EG7 zustehen.

Bei uns im Landkreis sind die Hausmeister auch entweder EG5 oder EG7 eingruppiert.

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/entgelt/eingruppierung-eines-schulhausmeisters_150_590542.html

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/entgelt/eingruppierung-eines-schulhausmeisters-schliessanlage-schule_150_602760.html

https://oeffentliche-private-dienste.verdi.de/++file++65e9832bb29e7f7afa6506ac/download/Eingruppierung.pdf


Organisator

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Antw:Wie setzte ich eine Höhergruppierung durch???
« Antwort #16 am: 31.01.2025 12:14 »
zu mir, Bin Als Hausmeister seit 2015 EIngestellt Arbeitsvertrag TVÖD VKA EG4:
Habe ein 3 Jährige Ausbildung als Dachdecker, über die Letzten Jahre sind mir Schriftlich die Aufgaben des Lagerristen (Einkauf, Bestellungen, Lieferungen und Ähnliches) und jetzt auch noch die Stelle Als Schließanlagen beauftragter (Gebäude aufmessen, Schließpläne Erstellen, Zugangsberechtigungen Festlegen,Anlage bestellen, Einbauen, Kollegen Einweisen und Schließlich Schlüsselnachmachen und ggf. Zylinder Reparieren) dazu.

Das kann doch nicht nur eine EG4 sein? wir sind ein Team von 22 Leuten alle haben die 4 und meine Stelle gibt es nur 1einmal und nur ich habe die Berechtigungen zum Einkaufen und Bestellen.

Mit Schließ-und Gebäudetechnik könnte dir auch die EG7 zustehen.

Bei uns im Landkreis sind die Hausmeister auch entweder EG5 oder EG7 eingruppiert.

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/entgelt/eingruppierung-eines-schulhausmeisters_150_590542.html

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/entgelt/eingruppierung-eines-schulhausmeisters-schliessanlage-schule_150_602760.html

https://oeffentliche-private-dienste.verdi.de/++file++65e9832bb29e7f7afa6506ac/download/Eingruppierung.pdf

Woraus schließt du, dass der TE ein Schulhausmeister ist?

hausmeister2020

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Antw:Wie setzte ich eine Höhergruppierung durch???
« Antwort #17 am: 31.01.2025 12:59 »
Darum geht es doch garnicht , das ich das Lese was ich will!!
TVÖD VKA ganz nüchtern betrachtet Hausmeister mit einer 3 Jährigen Handwerklichen Ausbildung 5
                                                                        mit einer 2 Jährigen oder weniger 4

Um uns rum in den Städten gleicher Job sind die Hausmeister sogar in der 6
Denke das hier einfach Kosten gespart werden weil es sich ja "nur" um Obdachlose und Flüchtlinge handelt und das Geld Lieber woanders ausgegeben wird.

hausmeister2020

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Antw:Wie setzte ich eine Höhergruppierung durch???
« Antwort #18 am: 31.01.2025 13:04 »
Genau da ist das Problem bin KEIN SCHULHAUSMEISTER

Genau steht im Arbeitsvertrag Hausmeister in der Verwaltung eingesetzt in Flüchtlings und Obdachlosenheime

TVOEDAnwender

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Antw:Wie setzte ich eine Höhergruppierung durch???
« Antwort #19 am: 31.01.2025 14:57 »
Du hast die Frage mit NRW beantwortet. Dann steht dir - bei Übertragung der Tätigkeit eines Hausmeisters (Hauswart) - tarifvertraglich nach dem landesbezirklichen TV in NRW nur die EG 4 zu. Ob der AG in sein Anforderungsprofil reinschreibt, dass er nur Personen mit einer Ausbildung (Gesellen) einstellen möchte, ist für die tarifliche Eingruppierung unerheblich. Anders ausgedrückt: Auch wenn er in der Ausschreibung das zweite juristische Staatsexamen für die Hausmeistertätigkeit fordern würde, ändert dies nichts an der Eingruppierung für die übertragene Tätigkeit des Hausmeisters.

Wie die umliegenden Kommunen die Hausmeister höher bezahlen (ob die Eingruppierung tarifkonform ist, kann nur spekuliert werden, ggfls. sind denen nicht die Tätigkeiten eines Hausmeisters übertragen worden, sondern die Tätigkeiten eines Gesellen) ist für Deine tarifrechtliche Eingruppierung unerheblich.

Wenn Du mit Deiner Eingruppierung/Bezahlung nicht einverstanden bist, musst Du halt dem AG die Pistole auf die Brust setzen: Mehr Geld (=höhere Entgeltgruppe, außertarifliche Zulage oder wie auch immer) oder ich gehe.


TVOEDAnwender

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Antw:Wie setzte ich eine Höhergruppierung durch???
« Antwort #20 am: 31.01.2025 15:02 »
zu mir, Bin Als Hausmeister seit 2015 EIngestellt Arbeitsvertrag TVÖD VKA EG4:
Habe ein 3 Jährige Ausbildung als Dachdecker, über die Letzten Jahre sind mir Schriftlich die Aufgaben des Lagerristen (Einkauf, Bestellungen, Lieferungen und Ähnliches) und jetzt auch noch die Stelle Als Schließanlagen beauftragter (Gebäude aufmessen, Schließpläne Erstellen, Zugangsberechtigungen Festlegen,Anlage bestellen, Einbauen, Kollegen Einweisen und Schließlich Schlüsselnachmachen und ggf. Zylinder Reparieren) dazu.

Das kann doch nicht nur eine EG4 sein? wir sind ein Team von 22 Leuten alle haben die 4 und meine Stelle gibt es nur 1einmal und nur ich habe die Berechtigungen zum Einkaufen und Bestellen.

Mit Schließ-und Gebäudetechnik könnte dir auch die EG7 zustehen.

Bei uns im Landkreis sind die Hausmeister auch entweder EG5 oder EG7 eingruppiert.

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/entgelt/eingruppierung-eines-schulhausmeisters_150_590542.html

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/entgelt/eingruppierung-eines-schulhausmeisters-schliessanlage-schule_150_602760.html

https://oeffentliche-private-dienste.verdi.de/++file++65e9832bb29e7f7afa6506ac/download/Eingruppierung.pdf

Da er in NRW beschäftigt ist (und da auch nicht als Schulhausmeister) gilt der landesbezirkliche TV NRW (TVöD-NRW). Dieser "überlagert" die Eingruppierungsvorschriften der Anlage 1 des TVöD (EGO).
Aber auch wenn die EGO gelten würde, käme er als Hausmeister nur max. in die EG 4. Die EG 5 für Hausmeister (m. 3jähriger Berufsausbildung) gibt es nur im Bereich des Bundes (Teil III - Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigtengruppen, 23. Hausmeisterinnen und Hausmeister) und nicht im Bereich der VKA.

Organisator

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Antw:Wie setzte ich eine Höhergruppierung durch???
« Antwort #21 am: 31.01.2025 15:13 »
... und auch noch EntgO- und landesbezirklicher TV-Anwender!

Daumen hoch wir die Antwort, damit ist das geklärt, auch wenn es dem TE nicht gefallen dürfte :(

KlammeKassen

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Antw:Wie setzte ich eine Höhergruppierung durch???
« Antwort #22 am: 01.02.2025 13:45 »
zu mir, Bin Als Hausmeister seit 2015 EIngestellt Arbeitsvertrag TVÖD VKA EG4:
Habe ein 3 Jährige Ausbildung als Dachdecker, über die Letzten Jahre sind mir Schriftlich die Aufgaben des Lagerristen (Einkauf, Bestellungen, Lieferungen und Ähnliches) und jetzt auch noch die Stelle Als Schließanlagen beauftragter (Gebäude aufmessen, Schließpläne Erstellen, Zugangsberechtigungen Festlegen,Anlage bestellen, Einbauen, Kollegen Einweisen und Schließlich Schlüsselnachmachen und ggf. Zylinder Reparieren) dazu.

Das kann doch nicht nur eine EG4 sein? wir sind ein Team von 22 Leuten alle haben die 4 und meine Stelle gibt es nur 1einmal und nur ich habe die Berechtigungen zum Einkaufen und Bestellen.

Mit Schließ-und Gebäudetechnik könnte dir auch die EG7 zustehen.

Bei uns im Landkreis sind die Hausmeister auch entweder EG5 oder EG7 eingruppiert.

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/entgelt/eingruppierung-eines-schulhausmeisters_150_590542.html

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/entgelt/eingruppierung-eines-schulhausmeisters-schliessanlage-schule_150_602760.html

https://oeffentliche-private-dienste.verdi.de/++file++65e9832bb29e7f7afa6506ac/download/Eingruppierung.pdf

Da er in NRW beschäftigt ist (und da auch nicht als Schulhausmeister) gilt der landesbezirkliche TV NRW (TVöD-NRW). Dieser "überlagert" die Eingruppierungsvorschriften der Anlage 1 des TVöD (EGO).
Aber auch wenn die EGO gelten würde, käme er als Hausmeister nur max. in die EG 4. Die EG 5 für Hausmeister (m. 3jähriger Berufsausbildung) gibt es nur im Bereich des Bundes (Teil III - Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigtengruppen, 23. Hausmeisterinnen und Hausmeister) und nicht im Bereich der VKA.

Okay alles klar, war mir nicht klar, dass die Bundesländer die speziellen Tätigkeitsmerke abändern können.
Und ja, für Hausmeister gibt es das nicht in der VKA, aber für Schulhausmeister (aber das würde NRW dann wieder außer Kraft setzen).
Aber auch egal, da er ja kein Schulhausmeister ist, sondern allgemeiner Hausmeister

Schokokeks

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Antw:Wie setzte ich eine Höhergruppierung durch???
« Antwort #23 am: 03.02.2025 07:53 »
...

TVÖD VKA ganz nüchtern betrachtet Hausmeister mit einer 3 Jährigen Handwerklichen Ausbildung 5
                                                                        mit einer 2 Jährigen oder weniger 4
...

Genau das hab ich gemeint, nicht nach der Hälfte aufhören zu lesen:

Zitat
Entgeltgruppe 5
Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten
Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren, die in
ihrem oder einem diesem verwandten Beruf beschäftigt werden.


Aber gut, wie vorher schon geschrieben wurde, hat sich das ja bereits auf anderem Wege geklärt 👍
Quereinsteiger mit Hang zum Monk

TVOEDAnwender

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Antw:Wie setzte ich eine Höhergruppierung durch???
« Antwort #24 am: 03.02.2025 16:46 »
Zitat
Und ja, für Hausmeister gibt es das nicht in der VKA, aber für Schulhausmeister (aber das würde NRW dann wieder außer Kraft setzen).

In NRW gibt es auch eigenständige Eingruppierungsmerkmale für Schulhausmeister (siehe TVöD-NRW: https://www.kav-nw.de/de/Downloads/Downloads/2023-TVoeD-NRW-idF-14-AeTV-vom-21-12-2023-KOMPLETT.pdf), diese erfolgen anhand der Reinigungsfläche.

Zitat
Okay alles klar, war mir nicht klar, dass die Bundesländer die speziellen Tätigkeitsmerke abändern können.

TVöD-NRW:
§ 11a
Eingruppierung
1Die Entgeltordnung zum TVöD für den Bereich der VKA gilt nicht für die Beschäftigten
im Sinne des § 38 Abs. 5 Satz 2 TVöD-AT, die von den Besonderen Teilen Verwaltung,
Entsorgung und Flughäfen des TVöD erfasst werden und in einem Arbeitsverhältnis
zu einem Mitglied des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Nordrhein-Westfalen
stehen. 2Für diese Beschäftigten gilt das Eingruppierungsverzeichnis im Anhang zu §
11a Teil A. 3Für die Überleitung gilt Abschnitt IVb TVÜ-VKA entsprechend.


Entgeltordnung VKA / Anhang Regelungskompetenzen
(1) Die Eingruppierung der Beschäftigten wird durch die Tarifvertragsparteien auf der Bundesebene geregelt.

(2) Im Bereich der Besonderen Teile Krankenhäuser (BT-K), Pflege- und Betreuungseinrichtungen (BT-B) sowie Sparkassen (BT-S) liegt die Regelungskompetenz ausschließlich bei der Bundesebene.

(3) Die Tarifvertragsparteien auf der Landesebene können im Bereich des Besonderen Teils Verwaltung (BT-V) in den Entgeltgruppen 2 bis 9a unter Beachtung der allgemeinen Voraussetzungen, der Eingruppierungsgrundsätze, der Struktur der Entgeltordnung und des Eingruppierungsniveaus spezielle Tätigkeitsmerkmale, die der Wertigkeit der allgemeinen Merkmale entsprechen, sowie Ferner-Merkmale vereinbaren, soweit die Beschäftigten im Bereich von Theatern, Bühnen, Konzerthäusern, Bäderbetrieben, der Grünflächenunterhaltung (einschließlich Friedhöfe, Kurparks und Parks), der Straßenreinigung (einschließlich Wege und Plätze), der Straßenunterhaltung, von Bauhöfen, Druckereien, Werkstätten (ausgenommen Werkstätten für Behinderte), des Unterhalts und Betriebs von Abwassereinrichtungen, der Gebäudereinigung, von Toilettenanlagen, Schulen, Wäschereien, Küchenbetrieben und Betriebsgaststätten, der Sitzungs-, Boten- und Fahrdienste, von Veranstaltungsräumen, Museen, Lagern und Magazinen, archäologischen Ausgrabungen, Hafenbetrieben, der Ausflugsschifffahrt und Fähren, der Hausmeister (nur in Nordrhein-Westfalen auch der Schulhausmeister), von Tierparks und Zoos, Botanischen Gärten, der Forstwirtschaft oder im Wach- und Sicherheitsdienst tätig sind. Satz 1 gilt nicht für die Eingruppierung von Beschäftigten mit Tätigkeiten im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und Außendienst und für Beschäftigte, für die bis zum 31. Dezember 2016 in den Anlagen 1a und 1b zum BAT besondere Eingruppierungsmerkmale vereinbart waren. Bei bisher nicht durch spezielle Merkmale geregelten Tätigkeiten oder bei nach Inkrafttreten der Entgeltordnung sich neu entwickelnden Berufen oder Tätigkeiten bestimmen die Tarifvertragsparteien auf Bundesebene, wer für die Regelung der Eingruppierung zuständig ist (Bundes- oder Landesebene).

Protokollerklärung zu Absatz 3 Satz 2:

Satz 2 2. Halbsatz findet auf Beschäftigte im Botendienst keine Anwendung.

hausmeister2020

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Antw:Wie setzte ich eine Höhergruppierung durch???
« Antwort #25 am: 04.02.2025 08:35 »
Okay >:( >:( >:( >:(

Also sollte ich besser versuchen für meine zusätzlich übertragenen Tätigkeiten, zulagen zu beantragen?
was denkt Ihr, in welcher Höhe wäre das Angemessen und was ist möglich..

UNameIT

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Antw:Wie setzte ich eine Höhergruppierung durch???
« Antwort #26 am: 04.02.2025 09:05 »
Okay >:( >:( >:( >:(

Also sollte ich besser versuchen für meine zusätzlich übertragenen Tätigkeiten, zulagen zu beantragen?
was denkt Ihr, in welcher Höhe wäre das Angemessen und was ist möglich..

Ich denke TVOEDAnwender hat das sehr gut zusammengefasst:

Wenn Du mit Deiner Eingruppierung/Bezahlung nicht einverstanden bist, musst Du halt dem AG die Pistole auf die Brust setzen: Mehr Geld (=höhere Entgeltgruppe, außertarifliche Zulage oder wie auch immer) oder ich gehe.

Schokokeks

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Antw:Wie setzte ich eine Höhergruppierung durch???
« Antwort #27 am: 04.02.2025 09:16 »
...

in welcher Höhe ...

Nach den tariflich vereinbarten Regelungen

...

 was ist möglich..

Dazu müsste man wissen, was Deine genauen Dir dauerhaft übertragenen Tätigkeiten sind
Quereinsteiger mit Hang zum Monk

TVOEDAnwender

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Antw:Wie setzte ich eine Höhergruppierung durch???
« Antwort #28 am: 04.02.2025 11:30 »
Okay >:( >:( >:( >:(

Also sollte ich besser versuchen für meine zusätzlich übertragenen Tätigkeiten, zulagen zu beantragen?
was denkt Ihr, in welcher Höhe wäre das Angemessen und was ist möglich..

Ich gehe davon aus, dass tariflich - aufgrund der Dir übertragenen Tätigkeiten als Hausmeister - dir nicht mehr als die EG 4 zustehen wird. Eine Lösung wäre jedoch zB du verhandelst mit dem Arbeitgeber, dass er Dir keine Tätigkeiten als Hausmeister mehr überträgt, sondern - falls Du einen solchen hast - Tätigkeiten in deinem Lehrberuf (Gesellenberuf). Bei einer solcher Übertragung höherwertiger Tätigkeiten wärst Du nach den Regelungen des TVöD-NRW in die EG 6 einzugruppieren.
Falls das nicht möglich sein sollte, wirst Du im Regelfall nur außertarifliche Regelungen mit dem AG treffen können (z.B. Zahlung einer höheren Entgeltgruppe - obwohl die Tätigkeiten nicht übertragen worden, Zahlung einer freiwilligen AT-Zulage, Stufenvorweggewährung, Stufenlaufzeitverkürzung etc.) Mehr Lösungen gibt es eigentlich nicht.
Auf dem Klage/Forderungsweg wirst Du höchstwahrscheinlich - nach Deinen bisherigen Ausführungen - keinen Ansatz haben, deine Forderung nach einem höheren Entgelt durchsetzen zu können. Du muss tatsächlich verhandeln. Daher auch meine Aussage:

Zitat
Wenn Du mit Deiner Eingruppierung/Bezahlung nicht einverstanden bist, musst Du halt dem AG die Pistole auf die Brust setzen: Mehr Geld (=höhere Entgeltgruppe, außertarifliche Zulage oder wie auch immer) oder ich gehe.
Das ist die Konsequenz daraus.

hausmeister2020

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Antw:Wie setzte ich eine Höhergruppierung durch???
« Antwort #29 am: 12.02.2025 14:25 »
wäre es den möglich diese mir Übertragenen Tätigkeiten als Nebenabrede laufen zu lassen???
Also Nebenabrede 1       Lagerrist
       Nebenabrede 2       Schließanlagenbeauftragter
Das könnte mir ja falls kein Bedarf mehr jederzeit wieder Streichen Richtig?
Wen so etwas machbar ist, was wäre Finanziell möglich und wie schlage ich das meinen Vorgesetzten vor ( oder dem Personalamt)
Danke