Autor Thema: Vertrag läuft aus  (Read 7881 times)

lunaya

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Antw:Vertrag läuft aus
« Antwort #30 am: 30.01.2025 12:31 »
Okay, danke. Also wieder die Klappe halten und machen. Ich suche nicht nach meinem Recht.

Die Arbeitgeberin hat mich auch nicht über die unbefristete Stelle informiert. Also so läuft das anscheinend nicht.

Das Zwischenzeugnis hab ich bereits. Ist ganz normal sehr gut ausgefallen. Also nix wildes

Sjuda

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Antw:Vertrag läuft aus
« Antwort #31 am: 30.01.2025 12:41 »
Ausgangspunkt ist hier Art. 33 Abs 2 GG . Demnach hat jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte. Das gilt neben Beamtenstellen auch für Tarifbeschäftigte.
Die Besetzung einer Stelle hat nach dem Leistungsprinzip zu erfolgen, d.h. der AG hat eine Bestenauslese vorzunehmen, die sich nach den o.g. Kriterien richtet (Eignung, Befähigung, Leistung). So soll sichergestellt werden, dass für jede Stelle stets der am besten geeignetste Bewerber berücksichtigt wird.

Eine allgemeine Ausschreibungspflicht für Stellen ergibt sich daraus für den Bereich der Angestellten jedoch nicht unmittelbar. Die Verpflichtung kann sich aber aus gesetzlichen Vorschriften, Dienstvereinbarungen (deshalb die Frage) und betrieblicher Übung (wie wurde/wird  es sonst gehandhabt) ergeben.

Sollte sich aus einem der Gründe das Erfordernis zur Ausschreibung ergeben, hätten wir hier auf jeden Fall einen Verstoß. Ungeachtet dessen muss die Auswahlentscheidung aber den genannten Kriterien gerecht werden.

Das zu den allgemeinen Grundsätzen.
Über deine konkreten individuellen Rechte und Ansprüche berät dich dein Rechtsanwalt, nachdem er sich ein Bild vom Sachverhalt gemacht hat  ;)


lunaya

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Antw:Vertrag läuft aus
« Antwort #32 am: 30.01.2025 12:46 »
Danke

Bisher sind alle befristeten Verträge „einfach so“ entfristet worden. Mit einem „herzlichen Glückwunsch, hier ist Ihr unbefristeter Vertrag“. Vor drei Jahren und vor zwei Jahren auch. Dieses Jahr ist eine mit Sachgrund verlängert worden. Und jetzt mitte des Jahres sind es quasi zwei, die gleichzeitig befristet sind. Erstmalig. Und jetzt soll auch nur einer entfristet werden.

Ende des Jahres wird evtl. dann der andere, letzte Kollege entfristet. Dann steht das Team.

UNameIT

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Antw:Vertrag läuft aus
« Antwort #33 am: 30.01.2025 14:41 »
Okay, danke. Also wieder die Klappe halten und machen. Ich suche nicht nach meinem Recht.

Die Arbeitgeberin hat mich auch nicht über die unbefristete Stelle informiert. Also so läuft das anscheinend nicht.

Das Zwischenzeugnis hab ich bereits. Ist ganz normal sehr gut ausgefallen. Also nix wildes

Nein, nicht die KLappe halten und machen. Aber der 1. Schritt wäre dann doch das Gespräch mit dem Personalrat zu suchen. Was du nach deinen Schilderungen ja nicht gemacht hast.

Hat auch was mit "Self-worth" zu tun. Zu wissen, was man selber wert ist und nicht dem Arbeitgeber, der das nicht schätzt hinterher rennen. Du hast einen befristeten Vertrag unterschrieben. Jetzt die Arbeit zu verweigern, weil dieser Vertrag ausläuft, macht keinen besonders guten Eindruck.

 

MoinMoin

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Antw:Vertrag läuft aus
« Antwort #34 am: 30.01.2025 14:43 »
Kann ich ein Antrag auf Freistellung stellen?
Was soll das denn sein?
Da fällt mir nur unbezahlter Sonderurlaub ein.

FearOfTheDuck

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Antw:Vertrag läuft aus
« Antwort #35 am: 30.01.2025 19:05 »
Du solltest in dich gehen und mit dir über eins kommen, was du willst.

Dein bisheriger Vortrag beißt sich  gewaltig: Einen normalen arbeitsrechtlichen Vorgang (einer wird entfristet, ein Vertrag läuft aus), nimmst du als Anlass, deine arbeitsvertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen zu wollen, begründet mit "ich traue mich nicht mehr unter die Kollegen" oder "ich schäme mich", gleichzeitig willst du einen Anwalt hinzunehmen, weil der andere bitte schön auch nicht entfristet werden soll.

Entschuldigung, das ist eine Neiddebatte und nichts. Hast du dem AG mal deine Bereitschaft aufgezeigt, dass du länger dort bleiben möchtest? Vielleicht hatte der Kollege das längst getan...

Klar darfst du traurig sein, aber deine Konsequenz/Reaktion ist überzogen. Wer sagt denn, dass du Stand jetzt nicht gebraucht wirst, wenn dein Vertrag zum 30.06. (wie vereinbart) ändert? Bereitschaft

lunaya

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Antw:Vertrag läuft aus
« Antwort #36 am: 30.01.2025 21:26 »
Meine Ausgangsfrage ist: Darf ich bezahlt freigestellt werden? Warum soll ich in mich gehen? Und warum soll der Kollege denn nicht unbefristet übernommen werden? Mir ist das egal.

Natürlich habe ich Bereitschaft gezeigt? Puh ich muss mich dir gegenüber doch nicht rechtfertigen. Wenn du nicht auf eine einfache Frage antworten kannst, dann musst du das ja auch nicht. Es ist OK.

Und bitte net die Tatsachen verdrehen 😂😂 Warum soll ich denn einen Anwalt nehmen, damit der andere nicht entfristet wird? Hä? Merkst du selber gel :)

Aber danke, also du weißt auch nicht, ob Freistellung möglich ist.

Ich werde mich hier auf das Spielchen / Hin und Her auch nicht mehr einlassen und leider auch nicht mehr antworten.

Schmitti

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Antw:Vertrag läuft aus
« Antwort #37 am: 30.01.2025 21:44 »
Meine Ausgangsfrage ist: Darf ich bezahlt freigestellt werden?
Ja sicher. Wenn ein Arbeitnehmer mit befristetem Vertrag merkt, dass sein Vertrag befristet ist, darf er umgehend einen Antrag stellen, schon vorher nichts mehr leisten zu müssen, aber weiter bezahlt zu werden. Wichtig ist nur, dass der Antrag auf rosarotem Papier geschrieben wird, und Verdi eine Durchschrift erhält.

FearOfTheDuck

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Antw:Vertrag läuft aus
« Antwort #38 am: 30.01.2025 21:55 »
Bezahlte Freistellung gibt es nicht. Es gibt unbezahlten Sonderurlaub (§ 28 TVÖD) oder die Arbeitsbefreiung unter den Voraussetzungen, die im § 29 TVÖD aufgeführt sind. Bei letzterem fällst dein SV nicht drunter.
Wurde hier aber bereits angedeutet. Hättest nur @Schmittis Frage beantworten müssen.

Du reagierst dünnhäutig auf ernsthafte Tipps und Nachfragen.

"Ich persönlich habe eben ein „Problem“ damit, dass der andere befristete Kollege übernommen wurde und ich nicht." Deine Worte, schwarz auf weiß. Sorry, wenn das kein Neid ist.

Warum willst denn zum Anwalt? Tut mir leid für dich, deine Probleme liegen woanders -> siehe deinen Ausgangspost und meinen ersten Rat an dich. Wenn dich so eine alltägliche Situation derart fertigmacht und dein Selbstvertrauen kickt...

FGL

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Antw:Vertrag läuft aus
« Antwort #39 am: 30.01.2025 23:42 »
Meine Ausgangsfrage ist: Darf ich bezahlt freigestellt werden?
Es kann sein, dass Dein Arbeitgeber aus haushaltsrechtlichen Gründen daran gehindert ist. Ich sehe auch nicht, was er davon hat, Dich für Nichtstun zu bezahlen.

clarion

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Antw:Vertrag läuft aus
« Antwort #40 am: 31.01.2025 07:45 »
@lunaya, man kann es natürlich als Zurückweisung empfinden, wenn der Kollege entfristet wird und du gehen sollst, warum auch immer Dein Vertrag nicht verlängert wird. Warst Du eigentlich oft krank geschrieben?

Dein Ansinnen freigestellt zu werden, ist aber auch bei mir merkwürdig rüber gekommen.  Dein Arbeitsgeber will doch augenscheinlich seinen Part erfüllen und Dich bis zum Enddatum des Vertrages beschäftigen.

Du hast einen Vertrag zu erfüllen.  Wenn Du dort nicht mehr arbeiten willst,  musst Du um einen Aufhebungsvertrag bitten.

monkey

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Antw:Vertrag läuft aus
« Antwort #41 am: 31.01.2025 09:24 »
Ich hab ja so meine Theorie warum die andere behalten wurde und lunaya nicht, wenn ich mir die Kommunikation hier im Thread so ansehe...

KlammeKassen

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Antw:Vertrag läuft aus
« Antwort #42 am: 31.01.2025 11:47 »
Befristet natürlich! Entschuldigung. Ich bin krank, das Kind auch. Bin total durch. Von Anfang an befristet. Und dann ist es ja auch egal, wie begründet wird oder nicht?

Also wenn du öfter AU warst (selbst oder wegen Kind), wird das sicherlich auch ein Grund sein. Dieser Grund würde selbstverständlich nie offen benannt werden - aber spielt doch oft dann eine große Rolle. Auch würde dir der VG wohl nicht sagen "Du arbeitest erheblich schlechter."

Diese Phrase mit Nuancen ist grundsätzlich immer gern genommen, um die Kränkung möglichst klein zu halten. Steht auch bei fast jeder Absage, die man mal im Bewerbungsverfahren erhalten hatten "bitte nicht als Abwertung Ihrer Qualifikationen verstehen. Am Ende sind nur Nuancen entscheidend."
Oder so ähnlich stand es da immer  ::)
Immer diese gespielte Nettigkeit

Brownyy

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Antw:Vertrag läuft aus
« Antwort #43 am: 31.01.2025 13:23 »
Meine Ausgangsfrage ist: Darf ich bezahlt freigestellt werden? Warum soll ich in mich gehen? Und warum soll der Kollege denn nicht unbefristet übernommen werden? Mir ist das egal.

Natürlich habe ich Bereitschaft gezeigt? Puh ich muss mich dir gegenüber doch nicht rechtfertigen. Wenn du nicht auf eine einfache Frage antworten kannst, dann musst du das ja auch nicht. Es ist OK.

Und bitte net die Tatsachen verdrehen 😂😂 Warum soll ich denn einen Anwalt nehmen, damit der andere nicht entfristet wird? Hä? Merkst du selber gel :)

Aber danke, also du weißt auch nicht, ob Freistellung möglich ist.

Ich werde mich hier auf das Spielchen / Hin und Her auch nicht mehr einlassen und leider auch nicht mehr antworten.

Was möchtest du denn eigentlich erreichen? Eine bezahlte Freistellung bis Vertragsende? Warum sollte dein AG das denn bewilligen? Ihr habt einen beidseitig wirksamen Arbeitsvertrag geschlossen, wenn auch befristet. Somit bist du verpflichtet diesen zu erfüllen, oder eben zu kündigen. entweder ordentlich und fristgerecht, oder via Auflösungsvertrag.

Du bist mit der Entscheidung der Vorgesetzten/des Arbeitgebers nicht einverstanden. Das ist legitim und nachvollziehbar. Eine anwaltliche Beratung kannst du wahrnehmen. Diese wird jedoch nichts bringen. Denn: Du wirst keinen Arbeitsplatz einklagen können. Auch der Arbeitgeber wird begründen können, warum eine Weiterbeschäftigung nicht erfolgen wird.

IM eigenen Interesse solltest du das Arbeitsverhältnis ordentlich zuende bringen.

MoinMoin

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Antw:Vertrag läuft aus
« Antwort #44 am: 31.01.2025 14:57 »
Meine Ausgangsfrage ist: Darf ich bezahlt freigestellt werden?
Nein, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.

Du hast nur die Möglichkeit einer Kündigung/eines Auflösungsvertrages, wenn du deinen Arbeiten beim aktuellem AG nicht mehr nachkommen kannst.