Seitdem nun aber die Erziehungszeiten eingeführt wurden, sind ja auch Kinder insofern ein Einkommen, welches denn auch verbeiträgt werden müsste. Verstehst du, was ich meine?
Entweder, oder.
Noch nicht so ganz. Aus den Erziehungszeiten in der Rentenversicherung erwachsen irgendwann Rentenansprüche. Daraus müssen dann auch KV und PV Beiträge bezahlt werden. Meinst Du das?
Oder meinst Du die Beiträge, die vom Elterngeld fällig wären?
Bei dem anderen Gedanken sehe ich das Problem, dass dieses Hin- und Her am Ende erhebliche Verwaltungskosten verschlingt und das Geld, was die Eltern für solche Beiträge vereinnahmen, nicht immer bei der KV landen.
Um mehr Transparenz zu schaffen würde es ja ausreichen, wenn der Bund der KV direkt eine, wie du es nennst, Kopfpauschale pro Kind überweist. Dann hätte man ja auch belastbare Zahlen.
Das alles führt hier aber, so denke ich, doch etwas weit und hat mit der ursprünglichen Fragestellung wenig zu tun.
Ich danke dir jedenfalls für den freundlichen Gedankenaustausch. Das ist ja nicht mehr so ganz selbstverständlich.