Autor Thema: VBL-Betriebsrente verweigern?  (Read 10531 times)

BAT

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Antw:VBL-Betriebsrente verweigern?
« Antwort #45 am: 21.02.2025 10:33 »

Eine Kopfpauschale einzuführen würde aus meiner Sicht diejenigen mit hohen Einkünften bevorzugen und diejenigen mit niedrigen Einkünften belasten. Letztere sind tendenziell auch Rentner, die ihr Leben lang schon Beiträge gezahlt haben und keine üppige Rente haben. Das würde, so denke ich, kein Beitrag zur intergenerationellen Gerechtigkeit sein, weil es die Älteren tendenziell belastet, während die jüngeren tendenziell profitieren.

Nein, im Gegenteil. Junge Familien mit Kindern wären eher stärker belastet. Es muss nunmal irgendwo auch für Leistungen gezahlt werden, sei es für Asylbewerber oder auch für Kinder und Ehepartner. Zumal man ja für Kinder z. B. 0,5 Kopfpauschale einführen könnte.

Aber das wird ehe nicht durchsetzbar sein. Dann schon eher der von mir geschätzte fließende Übergang in die Rente, z. B. von 60 bis 70, mit Abschlägen von 60 bis 66 und Zuschlägen von 66 bis 70 z. B.

Rentenonkel

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Antw:VBL-Betriebsrente verweigern?
« Antwort #46 am: 21.02.2025 11:24 »
Die kostenlose Mitversicherung von Kindern sehe ich primär allerdings auch als versicherungsfremde Leistung, die eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist und somit nach meinem Empfinden durch Steuermittel refinanziert werden müsste.

Die kostenlose Mitversicherung des Ehepartners dagegen ist in der Tat ungerecht und keine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Aber da wird eine Änderung auch aus meiner Sicht kaum durchsetzbar sein.

Der fließende Übergang in der Rente, den Du erwähnst, ist ja schon Realität.

BAT

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Antw:VBL-Betriebsrente verweigern?
« Antwort #47 am: 21.02.2025 11:34 »
Nun, du hast ja selbst geschrieben, warum denn nicht auf alle Einkünfte Beiträge gezahlt werden.

Seitdem nun aber die Erziehungszeiten eingeführt wurden, sind ja auch Kinder insofern ein Einkommen, welches denn auch verbeiträgt werden müsste. Verstehst du, was ich meine?

Entweder, oder.

Es geht um aber vielmehr darum, dass Kosten so dargestellt werden sollten, wie sie anfallen. Soweit es geht. Bei der Schule z. B. würde ich es nicht machen. Und sicher wäre es überlegenswert, die durchschnittlich gezahlten Beiträge zur KV für Kinder z. B. auf das Kindergeld aufzuschlagen. Das schafft einfach mehr Transparenz.

Rentenonkel

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Antw:VBL-Betriebsrente verweigern?
« Antwort #48 am: 21.02.2025 11:44 »
Seitdem nun aber die Erziehungszeiten eingeführt wurden, sind ja auch Kinder insofern ein Einkommen, welches denn auch verbeiträgt werden müsste. Verstehst du, was ich meine?

Entweder, oder.


Noch nicht so ganz. Aus den Erziehungszeiten in der Rentenversicherung erwachsen irgendwann Rentenansprüche. Daraus müssen dann auch KV und PV Beiträge bezahlt werden. Meinst Du das?

Oder meinst Du die Beiträge, die vom Elterngeld fällig wären?

Bei dem anderen Gedanken sehe ich das Problem, dass dieses Hin- und Her am Ende erhebliche Verwaltungskosten verschlingt und das Geld, was die Eltern für solche Beiträge vereinnahmen, nicht immer bei der KV landen.

Um mehr Transparenz zu schaffen würde es ja ausreichen, wenn der Bund der KV direkt eine, wie du es nennst, Kopfpauschale pro Kind überweist. Dann hätte man ja auch belastbare Zahlen.

Das alles führt hier aber, so denke ich, doch etwas weit und hat mit der ursprünglichen Fragestellung wenig zu tun.

Ich danke dir jedenfalls für den freundlichen Gedankenaustausch. Das ist ja nicht mehr so ganz selbstverständlich.

BAT

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Antw:VBL-Betriebsrente verweigern?
« Antwort #49 am: 22.02.2025 10:22 »
Danke dir.

Ich hoffe, vielen ist bewusst, dass in einem Mietermarkt wie Deutschland auskömmliche Renten insofern vor allem für die gut Betuchten und Konzerne gemacht werden. Wenn auch indirekt.