Außerdem erinnere ich daran dass ein Jahrzehntelang als sehr gut empfundener BAT Tarifvertrag genau diese Berufs- Lebenserfahrung berücksichtigte.
Nach BAT wurde automatisch z.B alle 2 Jahre (Lebensjahre) erhöht.
Eingestellt wurde man abhängig des Alters und der Gruppe
Bei Höhergruppierungen gleiches System, abhängig vom Lebensalter und der Gruppe. Ich glaube mich zu Erinnern dass bei Höhergruppierungen 2 Jahre zurückgestuft wurde, aber keine 4 Jahre, 5 Jahre oder sonst wie im TVÖD üblich.
Der BAT hat anerkannt, dass durch das Lebensalter eine gewisse Berufserfahrung bereits vorhanden ist
Wenn ein AG jemanden höhergruppiert, ist doch der AG auch überzeugt davon dass diese Person die Leistung erbringen kann. Warum also die bereits vorhandene Berufserfahrung nicht berücksichtigen?
Ohne den BAT jetzt im Detail gekannt zu haben, aber benachteiligt das Alterssystem dann nicht wiederum Leute, die jung einen Beruf erlernen und immer darin arbeiten gegenüber jemand, der spät umschult und dann trotzdem aufgrund des Lebensalters in höhere Stufen kommt? Wurde das deshalb (auch bei den Beamten) abgeschafft?
Man kann ja auch drüber streiten, warum jemand Älteres in der Konsequent zwingend mehr verdienen sollte als jemand Jüngeres, obwohl das Alter gar nichts über die Leistung aussagen muss.
Wie Fragmon sagt, man kann halt aber auch nicht generell jeden Einzelfall regeln.
Davon abgesehen verliert man zwar im TVöD seine Stufenlaufzeit, aber immerhin ist man da ja mittlerweile bei der stufengleichen Höhergruppierung angelangt, während man im TV-L nicht nur Stufenlaufzeit, sondern auch ganze Stufen verlieren kann (und damit natürlich effektiv noch mehr Stufenlaufzeit).