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Politische Meinung
Organisator:
--- Zitat von: beamtenjeff am 18.02.2025 09:53 ---Wir Leben in einem Staat, in dem die freie Wahl gilt und auch gemäß der Meinungsfreiheit jeder sich als Sympathisant jeder beliebigen demokratisch wählbaren Partei outen können muss, ohne hierbei staatliche Repressalien fürchten zu müssen.
--- End quote ---
Gebe zu bedenken - nur weil eine Partei demokratisch wählbar ist, heißt es noch lange nicht, dass sie auch demokratisch ist. Dazu hier gerne der Vergleich zu den von dir genannten früheren ganz dunklen Zeiten.
beamtenjeff:
--- Zitat von: Organisator am 18.02.2025 10:03 ---
--- Zitat von: beamtenjeff am 18.02.2025 09:53 ---Ich bin kein Anhänger einer gesichert extremistischen Partei. Wie kommst du darauf? Mal unabhängig davon, dass es eine solche auf Bundesebene ohnehin nicht gibt - ansonsten gäbe es dann wohl genug Futter für ein Verbotsverfahren.
1. Halte ich die Umkehr der Umschuldsvermutung für verfassungswidrig. Jegliche Gesetze oder Maßnahmen die sich daran bedienen, werden auch in Zukunft vor dem Bundesverfassungsgericht landen - zurecht.
2. Wie willst du nachweisen, ob du zu der FDGO stehst? Gibt es neuerdings ein Gerät, wonach man die Gedanken von Menschen lesen kann? Muss man sich und sein Umfeld dann komplett durchleuchten lassen, um seine Unschuld zu beweisen? Was sind denn deiner Meinung nach Indizien die dem widersprechen? Reicht da bereits eine Karikatur eines Ministers? Eine gehisste Deutschland-Fahne im Vorgarten?
Also ich finde diese Entwicklung wie gesagt mehr als Bedenklich und muss unweigerlich an ganz dunkle Zeiten zurück denken.
--- End quote ---
Wer Anhänger einer extremistischen Partei ist macht sich demzufolge extremistische Vorstellungen zueigen. Weiterhin gilt die Unschuldsvermutung auch nur im strafrechtlichen Rahmen, der hier nicht betroffen ist.
Zu 2. fände ich eine sachliche Diskussion hilfreicher. Jeder Beamte muss aktiv für die FDGO eintreten. Wie dies erfolgen soll ist sicherlich schon ausführlich betrachtet und definiert worden.
--- End quote ---
Genau da liegt der Denkfehler.
Es stellt sich zunächst die Frage: Was ist ein Anhänger? Ein Parteimitglied? Jemand der eine Partei in Schutz nimmt? Jemand der sich als Wähler derer outet? Jemand der Partei-Werbung auf einer Kaffeetasse gedruckt hat?
Dann die viel entscheidendere Frage: Aus welcher Motivlage heraus ist Partei X gegenständlich? Aus verfassungsfeindlichen Motiven? Oder aus Gründen eines unproblematischen Partei-Programms, wie z.B. einer Ausführung zum Thema Umwelt oder innere Sicherheit? Ausversehen zur falschen Kaffee-Tasse gegriffen?
Du implizierst aus einer privaten Situation bzw. Haltung eine Stellungnahme zu unserer Verfassung, aus einem Gefühl heraus, ohne dass diesem ein Gerichtsverfahren o.ä. vorangegangen ist. Reicht eine solche Implikation aus für einen Verdachtsmoment? Ich finde eine solche Indizienlage eher mager. Wenn jemand ganz offensichtlich ein Problem mit unserer Verfassung hat, soll er entsprechend überprüft werden. Aber alles andere ist mehr als problematisch...erst recht, wenn man das Zepter selbst in die Hand nimmt und Menschen dann auf dieser Basis diffamiert und stigmatisiert - dann bewegen wir uns tatsächlich auch im strafrechtlichen Bereich.
Organisator:
--- Zitat von: beamtenjeff am 18.02.2025 10:13 ---
--- Zitat von: Organisator am 18.02.2025 10:03 ---
--- Zitat von: beamtenjeff am 18.02.2025 09:53 ---Ich bin kein Anhänger einer gesichert extremistischen Partei. Wie kommst du darauf? Mal unabhängig davon, dass es eine solche auf Bundesebene ohnehin nicht gibt - ansonsten gäbe es dann wohl genug Futter für ein Verbotsverfahren.
1. Halte ich die Umkehr der Umschuldsvermutung für verfassungswidrig. Jegliche Gesetze oder Maßnahmen die sich daran bedienen, werden auch in Zukunft vor dem Bundesverfassungsgericht landen - zurecht.
2. Wie willst du nachweisen, ob du zu der FDGO stehst? Gibt es neuerdings ein Gerät, wonach man die Gedanken von Menschen lesen kann? Muss man sich und sein Umfeld dann komplett durchleuchten lassen, um seine Unschuld zu beweisen? Was sind denn deiner Meinung nach Indizien die dem widersprechen? Reicht da bereits eine Karikatur eines Ministers? Eine gehisste Deutschland-Fahne im Vorgarten?
Also ich finde diese Entwicklung wie gesagt mehr als Bedenklich und muss unweigerlich an ganz dunkle Zeiten zurück denken.
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Wer Anhänger einer extremistischen Partei ist macht sich demzufolge extremistische Vorstellungen zueigen. Weiterhin gilt die Unschuldsvermutung auch nur im strafrechtlichen Rahmen, der hier nicht betroffen ist.
Zu 2. fände ich eine sachliche Diskussion hilfreicher. Jeder Beamte muss aktiv für die FDGO eintreten. Wie dies erfolgen soll ist sicherlich schon ausführlich betrachtet und definiert worden.
--- End quote ---
Genau da liegt der Denkfehler.
Es stellt sich zunächst die Frage: Was ist ein Anhänger? Ein Parteimitglied? Jemand der eine Partei in Schutz nimmt? Jemand der sich als Wähler derer outet? Jemand der Partei-Werbung auf einer Kaffeetasse gedruckt hat?
Dann die viel entscheidendere Frage: Aus welcher Motivlage heraus ist Partei X gegenständlich? Aus verfassungsfeindlichen Motiven? Oder aus Gründen eines unproblematischen Partei-Programms, wie z.B. einer Ausführung zum Thema Umwelt oder innere Sicherheit?
Du implizierst aus einer privaten Stellungnahme eine Gesamthaltung zur Verfassung. Reicht eine solche Implikation aus für einen Verdachtsmoment? Ich finde eine solche Indizienlage eher mager. Wenn jemand ganz offensichtlich ein Problem mit unserer Verfassung hat, soll er entsprechend überprüft werden. Aber alles andere ist mehr als problematisch...
--- End quote ---
Ich sehe da keinen Denkfehler, zumal anderen Fehler zu unterstellen auch nicht gerade zu einer wertschätzenden Diskussion beiträgt.
Ab davon. Natürlich ist es ein Unterschied ob man sagt, dass man mit bestimmten Ideen einer Partei sympathisiert oder ob man gerne Höcke zu seinem besten Kumpel hätte.
Ansonsten kann man auch ein Partei-Programm nicht von den Repräsentaten selbiger Partei trennen. Auch wenn das Programm unproblematisch wäre, muss sich die Partei an den Aussagen derer Sprecher messen lassen. Und wenn man da Höcke und seine völkische Denke hört und das gutfindet, muss man sich tatsächlich hinsichtlich seiner Verfassungstreue messen lassen.
Ich spreche jetzt auch nicht von offensichtlichem Quatsch, wenn z.B. Weidel alle Windkrafträder abreißen will, sondern von zahlreichen dokumentierten verfassungsfeindlichen Aussagen von AfD-Funktionären. Und wenn man mit der AfD symphatisiert muss man sich auch vorwerfen lassen, auch mit verfassungsfeindlichen Aussagen zu symphatisieren.
beamtenjeff:
--- Zitat von: Organisator am 18.02.2025 10:24 ---
--- Zitat von: beamtenjeff am 18.02.2025 10:13 ---
--- Zitat von: Organisator am 18.02.2025 10:03 ---
--- Zitat von: beamtenjeff am 18.02.2025 09:53 ---Ich bin kein Anhänger einer gesichert extremistischen Partei. Wie kommst du darauf? Mal unabhängig davon, dass es eine solche auf Bundesebene ohnehin nicht gibt - ansonsten gäbe es dann wohl genug Futter für ein Verbotsverfahren.
1. Halte ich die Umkehr der Umschuldsvermutung für verfassungswidrig. Jegliche Gesetze oder Maßnahmen die sich daran bedienen, werden auch in Zukunft vor dem Bundesverfassungsgericht landen - zurecht.
2. Wie willst du nachweisen, ob du zu der FDGO stehst? Gibt es neuerdings ein Gerät, wonach man die Gedanken von Menschen lesen kann? Muss man sich und sein Umfeld dann komplett durchleuchten lassen, um seine Unschuld zu beweisen? Was sind denn deiner Meinung nach Indizien die dem widersprechen? Reicht da bereits eine Karikatur eines Ministers? Eine gehisste Deutschland-Fahne im Vorgarten?
Also ich finde diese Entwicklung wie gesagt mehr als Bedenklich und muss unweigerlich an ganz dunkle Zeiten zurück denken.
--- End quote ---
Wer Anhänger einer extremistischen Partei ist macht sich demzufolge extremistische Vorstellungen zueigen. Weiterhin gilt die Unschuldsvermutung auch nur im strafrechtlichen Rahmen, der hier nicht betroffen ist.
Zu 2. fände ich eine sachliche Diskussion hilfreicher. Jeder Beamte muss aktiv für die FDGO eintreten. Wie dies erfolgen soll ist sicherlich schon ausführlich betrachtet und definiert worden.
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Genau da liegt der Denkfehler.
Es stellt sich zunächst die Frage: Was ist ein Anhänger? Ein Parteimitglied? Jemand der eine Partei in Schutz nimmt? Jemand der sich als Wähler derer outet? Jemand der Partei-Werbung auf einer Kaffeetasse gedruckt hat?
Dann die viel entscheidendere Frage: Aus welcher Motivlage heraus ist Partei X gegenständlich? Aus verfassungsfeindlichen Motiven? Oder aus Gründen eines unproblematischen Partei-Programms, wie z.B. einer Ausführung zum Thema Umwelt oder innere Sicherheit?
Du implizierst aus einer privaten Stellungnahme eine Gesamthaltung zur Verfassung. Reicht eine solche Implikation aus für einen Verdachtsmoment? Ich finde eine solche Indizienlage eher mager. Wenn jemand ganz offensichtlich ein Problem mit unserer Verfassung hat, soll er entsprechend überprüft werden. Aber alles andere ist mehr als problematisch...
--- End quote ---
Ich sehe da keinen Denkfehler, zumal anderen Fehler zu unterstellen auch nicht gerade zu einer wertschätzenden Diskussion beiträgt.
Ab davon. Natürlich ist es ein Unterschied ob man sagt, dass man mit bestimmten Ideen einer Partei sympathisiert oder ob man gerne Höcke zu seinem besten Kumpel hätte.
Ansonsten kann man auch ein Partei-Programm nicht von den Repräsentaten selbiger Partei trennen. Auch wenn das Programm unproblematisch wäre, muss sich die Partei an den Aussagen derer Sprecher messen lassen. Und wenn man da Höcke und seine völkische Denke hört und das gutfindet, muss man sich tatsächlich hinsichtlich seiner Verfassungstreue messen lassen.
Ich spreche jetzt auch nicht von offensichtlichem Quatsch, wenn z.B. Weidel alle Windkrafträder abreißen will, sondern von zahlreichen dokumentierten verfassungsfeindlichen Aussagen von AfD-Funktionären. Und wenn man mit der AfD symphatisiert muss man sich auch vorwerfen lassen, auch mit verfassungsfeindlichen Aussagen zu symphatisieren.
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--- Zitat von: MarieH am 14.02.2025 21:22 ---
--- Zitat von: konox am 14.02.2025 19:15 ---Moin
Gibt es rechtliche Probleme, wenn ich meine privaten, persönliche Dinge, im Berufsleben mit FCK AFD oder FCK NZS versehe.
In diesem Fall möchte ich eine Thermoskanne damit bekleben.
Es besteht kein Kundenkontakt.
Vielen Dank im Voraus
--- End quote ---
Gegenfrage: Möchtest du, dass ein Kollege demnächst mit einem AFD Aufkleber auf der Thermoskanne zur Arbeit kommt?
--- End quote ---
--- Zitat von: Organisator am 18.02.2025 08:21 ---
--- Zitat von: beamtenjeff am 17.02.2025 23:18 ---Und wenn es so kommt, was willst du machen? Willst du ihn abhören lassen? Ihm seine Wohnung nehmen? Seine Kinder dem Jugendamt übergeben?
--- End quote ---
Wenn er Beamter ist, würde ich an seiner Verfassungstreue zweifeln und dies entsprechend überprüfen lassen. Menschen die eine extremistische Partei unterstützen haben im öD nichts verloren!
--- End quote ---
Dann habe ich jetzt, basierend auf deinen bisherigen Beiträgen, folgende Fragen an dich:
1. Ist ein "AFD Aufkleber auf der Thermoskanne" das gleiche wie "ob man gerne Höcke zu seinem besten Kumpel hätte" und sich zu verfassungsfeindlichen Aussagen bekennt? Sollte man einen Beamten wegen eines Partei-Aufklebers auf seine Verfassungstreue hin überprüfen und kann man hieraus eine klare Motivlage hinsichtlich der Verfassungstreue ableiten, um ein Verdachtsmoment zu rechtfertigen?
2. Sind alle anderen Parteien und deren Partei-Programme auch an den (teilweise strafrechtlich relevanten) Skandalen bzw. Werdegänge einiger weniger Parteimitglieder zu bemessen und kann diese pauschalisierende und stigmatisierende Bemessungsgrundlage dann wiederum der Maßstab sein, um die Verfassungstreue eines einzelnen Partei-Sympathisanten zu bemessen? Ist daraus wiederum auch eine klare Motivlage hinsichtlich der Verfassungstreue abzuleiten, um ein Verdachtsmoment zu rechtfertigen?
3. Sind alle Sympathisanten der CDU, SPD, Grünen, Linken grundsätzlich hinsichtlich ihrer Verfassungstreue zu hinterfragen und überprüfen?
Wenn du das alles mit "ja" beantworten kannst, dann befindest du dich weder gesellschaftlich noch verfassungsmäßig auf gesundem Boden. Wenn du alles mit "nein" beantworten kannst, können wir uns die Hand zu einem gemeinsamen Konsens reichen und wir bewegen uns in einem unproblematischen Bereich.
Organisator:
--- Zitat von: beamtenjeff am 18.02.2025 10:45 ---Dann habe ich jetzt, basierend auf deinen bisherigen Beiträgen, folgende Fragen an dich:
1. Ist ein "AFD Aufkleber auf der Thermoskanne" das gleiche wie "ob man gerne Höcke zu seinem besten Kumpel hätte" und sich zu verfassungsfeindlichen Aussagen bekennt? Sollte man einen Beamten wegen eines Partei-Aufklebers auf seine Verfassungstreue hin überprüfen?
2. Sind alle anderen Parteien und deren Partei-Programme auch an den (teilweise strafrechtlich relevanten) Skandalen bzw. Werdegänge einiger weniger Parteimitglieder zu bemessen und kann diese pauschalisierende und stigmatisierende Bemessungsgrundlage dann wiederum der Maßstab sein, um die Verfassungstreue eines einzelnen Partei-Sympathisanten zu bemessen?
Wenn du das alles mit "ja" beantworten kannst, dann befindest du dich weder gesellschaftlich noch verfassungsmäßig auf gesundem Boden.
--- End quote ---
Nun - du hast die Fragen so formuliert, dass man sie nicht ohne weiteres mit ja beanworten kann.
1. Wenn eine Partei - wenn auch nur in Teilen - gesichert rechtsextremistisch ist und der Rest auch in die Richtung zielt, muss man als Aufkleber-Fanboy Fragen zur eigenen Gesinnung stellen lassen. Und als Mitarbeiter des öD auch zu seiner Verfassungstreue.
2. Alle Parteien müssen sich an den Aussagen ihrer Sprecher und Vorsitzenden messen lassen. An Verfehlungen Einzelner nur insoweit, wie damit parteiintern umgegangen wird. Insoweit messe ich den Aussagen von Landes- und Bundesvorsitzenden mehr Bedeutung zu, als den Verfehlungen einzelner Hinterbänkler.
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