Parteien, die als gesichert rechtsextremistisch gelten, können von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgenommen werden. In Deutschland wird das im Parteiengesetz geregelt. Dieser Schritt könnte enorme finanzielle Einbußen für die Partei bedeuten.
Außerdem können bei Gruppierung, die als gesichert extremistisch eingestuft werden, einfacher Parteiveranstaltungen oder Demonstrationen verboten werden, wenn befürchtet werden muss, dass eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit vorliegt.
In Einzelfällen können Beamte und Abgeordnete auch ihre Ämter verlieren, wenn nachgewiesen werden kann, dass sie der gesichert extremistischen Gruppierung angehören und aktiv extremistische Ziele verfolgen.