Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
Ole1997:
Hab gerade im ersten Moment das "Post" übersehen.. dachte sie hätten bei uns endlich mal ein Angebot vorgelegt. Falsch gedacht!
mohamed:
--- Zitat von: Rowhin am 18.02.2025 13:49 ---
--- Zitat von: mohamed am 18.02.2025 13:42 ---
--- Zitat von: KeuleMS am 18.02.2025 08:54 ---
--- Zitat von: superbraz am 18.02.2025 07:54 ---am Sonntag wäre doch mal ein guter Zeitpunkt für einen Streik der Angestellten im ö.D. ;D ;D ;D
--- End quote ---
Auf die Wahlhelfer bezogen ist das nicht möglich. Es sind ehrenamtliche Tätigkeit auch wenn sie vielleicht größtenteils von ÖD-Mitarbeitern übernommen werden.
--- End quote ---
ehrenamtliche zwangsarbeit...dann sind eben "zufällig" alle krank am sonntag. dieses ehreamt an wahlen ist auch eine richtige frechheit. endweder richtig bezahlen mit sonntagszuschlag oder den montag danach frei
--- End quote ---
So ist es ja vielerorts auch bereits. Ich habe als Wahlhelfer in München bei jeder Wahl die Wahl zwischen 50€ auf die Entschädigung noch oben drauf oder einem zusätzlichen freien Tag.
--- End quote ---
bei uns nicht. da würd ich den freien tag nehmen
bernhard:
Es ist schon ein Post auf X oder wo auch immer gewesen.
Ich war mal großer Streikverfechter, habe viel mitgemacht und bin nach Hamburg, Lüneburg, Hannover usw gefahren. Allerdings kenne ich es nur so:
Verdi geht mit Maximalvorderungen rein und am Ende kommt ein Minimalkonsens raus (ggf. mal 30 % von dem verlangten aber in Wahrheit meist nur ca. 10-20%, da die Laufzeiten immer höher waren als 12 Monate, zumindest seit ich in meinen 15 Jahren TVöD kenne).
Und am Ende verkaufte verdi all diese Ergebnisse für gut.
Das ist für mich nicht plausibel! Mitte ist minimum! Daher bin ich dann auch ausgetreten, weil die verdi aus meiner Sicht leider meistein zahnloser Tiger ist.
Fakt ist aber auch: Die AG verstehen es nicht. Als Kommune MUSST du nicht alles umsetzen, kannst dich auch wehren...aber ich sehe es ja selbst... der "Bürgerwille" steht immer oben an. Das Kommune aber auch AG ist und eine Fürsorgepflicht hat dem AN gegenüber, das sehen sie für mich einfach nicht!
venice89:
--- Zitat von: Bastel am 18.02.2025 09:01 ---
--- Zitat von: Britta2 am 18.02.2025 06:46 ---Mal ganz anders überlegt, WESHALB da gestern (wie erwartet) kein AG-Angebot kam:
sie sitzen die Zeit bis nach den Wahlen am 23.2. aus. Würden sie JETZT ein halbwegs gutes Angebot und Entgegenkommen gezeigt haben, säße die künftige "Regierung" im Schlamassel. Dann wird es heißen "Hättet Ihr doch die SPD gewählt statt die CDU" - denn Merz wird seine Minister anweisen, schärfer auf die AG-Interessen zu achten. BMI eben als oberster Chef in diesen Tarifverhandlungen. Lassen wir uns überraschen, wie es ab der VIERTEN "Verhandlungsrunde" weiter gehen wird. Selbst die kommende dritte wird ein Witz werden.
--- End quote ---
Das wäre doch insgesamt zu begrüßen. Die Kassen sind leer und der Staat muss Prioritäten setzen.
--- End quote ---
Die Kassen sind leer weil man die deutsche Infrastruktur kaputt gewirtschaftet hat, weil man versucht einen Staat wie ein Unternehmen zu führen. Das funktioniert nicht, sagen auch sehr sehr viele Ökonomen.
In den fetten Jahren hätten wir "gratisschulden" machen können und hätten mit diesen Investitionen sogar GEWINNE gemacht.
Das Ergebnis der jahrelanger CDU Misswirtschaft sind halt marode Brücken, kaputte Bahninfratruktur, eine verschleppte digitalisierung und mangelhafte Prozesse in den Verwaltungen und eine daraus resultierende, nachvollziehbare Unzufriedenheit im Land die sich in den Wahlergebnisen der AfD wiederspiegeln (Nachträgliche Anmerkung: was ich trotz dem nicht nachvollziehen kann das man Nazis wählt)
Außerdem interessieren mich die Kassen des Staates als Mitarbeiter nen scheiß.
REWE, mein Vermieter und der Stromversorger interessieren sich auch nicht dafür wie viel Geld auf meinem Konto ist wenn sie die Preise anheben. Oh wait und der Staat auch nicht wenn er steuern erhebt.
Petr Rigortzki:
--- Zitat von: Acastus am 18.02.2025 07:59 ---Guten Morgen
gibt es eigentlich eine Pressemitteilung wegen "Ergebnisse" gestern? und wann geht es heute weiter?
--- End quote ---
Schlichtung = Problem wie bei der letzten Kommission wenn der Schlichterspruch von einem aus AG Seite kommenden Person kommt (so wie beim letzten Mal....).
Derzeit halten sich Frau BM FAESER und AG WELGE sehr bedeckt , da es um ihre Wiederwahl geht und sie in ihren derzeitigen Positionen schon gar nicht "brilliert" haben......
Die Einleitung des Schlichtungsverfahrens setzt voraus, dass die Tarifverhandlungen von mindestens einer Tarifvertragspartei förmlich für gescheitert erklärt worden sindoder die Tarifvertragsparteien gemeinsam die Schlichtung anrufen. Das Schlichtungsverfahren kann innerhalb einer Frist von 24 Stunden nach Erklärung des Scheiterns von jeder Tarifvertragspartei eingeleitet werden. Aufgrund der Änderung der Vereinbarung über ein Schlichtungsverfahren vom 1.10.1990 ist nunmehr eine förmliche Erklärung des Scheiterns der Verhandlungen erforderlich. Damit haben die Tarifvertragsparteien auf das Urteil des BAG reagiert, wonach eine Gewerkschaft mit dem Aufruf zum Warnstreik zum Ausdruck bringe, dass sie alle Verständigungsmöglichkeiten für ausgeschöpft halte und damit zugleich das Scheitern der Verhandlungen erkläre. Sonst würde jede Ausrufung eines Warnstreiks den Schlichtungsfall auslösen, was nicht im Interesse der Tarifvertragsparteien ist.
Die Schlichtungskommission hat spätestens 6 Werktage nach Einleitung des Schlichtungsverfahrens zusammenzutreten. Spätestens eine Woche nach ihrem erstmaligen Zusammentreten hat die Schlichtungskommission eine Einigungsempfehlung zu beschließen. Die Geschäftsstelle der Schlichtungskommission hat spätestens 24 Stunden nach dem Tag der Beschlussfassung jeder Tarifvertragspartei eine Ausfertigung der Einigungsempfehlung zuzustellen. Die Tarifvertragsparteien sind verpflichtet, spätestens am dritten Werktag nach der Zustellung der Einigungsempfehlung die Tarifverhandlungen mit dem Ziel der Einigung wieder aufzunehmen.
Auch die Schlichtungsvereinbarung vom 25.10.2011 enthält den sog. Einlassungszwang mit der Folge, dass nach dem Scheitern der Tarifverhandlungen die Einleitung von Streikmaßnahmen grundsätzlich erst nach der Durchführung eines Schlichtungsverfahrens möglich ist. Nach § 9 der Schlichtungsvereinbarung herrscht vom Beginn des Tages an, an dem die Schlichtungskommission erstmalig zusammentritt, spätestens vom Beginn des dritten Kalendertags, der auf den Tag der Anrufung der Schlichtung folgt, absolute Friedenspflicht. Jegliche Arbeitskämpfe sind unzulässig. In dem Zeitraum zwischen dem Scheitern der Verhandlungen und dem Beginn der absoluten Friedenspflicht wollen die Tarifvertragsparteien alles unterlassen, was den Erfolg des Schlichtungsverfahrens gefährden könnte. Während der Dauer dieses sog. "Krawall-Fensters" dürften flächendeckende Streikmaßnahmen regelmäßig den Erfolg des sich anschließenden Schlichtungsverfahrens gefährden, sodass solche Maßnahmen unterlassen werden müssten.
Die Friedenspflicht endet, wenn die Einigungsempfehlung nicht seitens der Geschäftsstelle der Schlichtungskommission jeder Tarifvertragspartei spätestens 24 Stunden nach dem Tag der Beschlussfassung zugestellt wird bzw. wenn die wieder aufgenommenen Tarifverhandlungen von mindestens einer Tarifvertragspartei für gescheitert erklärt werden.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version