Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
NelsonMuntz:
--- Zitat von: LehrerBW am 21.03.2025 11:30 ---
--- Zitat von: NelsonMuntz am 21.03.2025 10:30 ---
Ich bleibe dabei: Im Gesamtvolumen über die Laufzeit wird es nicht mehr als 1,5% p.a. geben. Kein Extra-Urlaub, kein zeit-Konto.
Jetzt Du.
--- End quote ---
Das wäre ja weit unter dem was die AG jetzt schon vorgeschlagen haben.
--- End quote ---
Nein, denn ich spreche von der kumulierten Gesamterhöhung. Das erste Angebot der AG hatte diesbezüglich (ohne JSZ und Zulagen) eine Gesamtvolumen von knapp unter 3% über drei Jahre. Da wäre mit meiner 1,5% p.a. noch Luft nach oben. Je später dabei die Erhöhungen stattfinden, desto höher fällt dann der Sprung zur nächsten Runde aus.
Organisator:
--- Zitat von: Iunius am 21.03.2025 11:29 ---Ursprünglich ging es mir nur darum deutlich zu machen, dass die Argumentation:
Angestellte zahlen mehr und haben mehr und dürfen mehr (im finanziellen Bereich) so nicht stimmt.
--- End quote ---
Leider ist es wenig hilfreich, Statistiken ohne nähere Einordnung zu verwenden. Hier wäre als erstes zu prüfen, warum Beamte mehr verdienen. So könne es z.B. sein, das höherwertige Tätigkeiten eher von Beamten wahrgenommen werden, so dass es auch einen guten Grund für die höhere Bezahlung gäbe.
ohjeee:
--- Zitat von: Iunius am 21.03.2025 11:29 ---
--- Zitat von: ohjeee am 21.03.2025 11:17 ---
--- Zitat von: Iunius am 21.03.2025 11:11 ---
--- Zitat von: ohjeee am 21.03.2025 11:08 ---"Der Beamte wird im Regelfall mehr verdient haben"
diese Aussage begründest du wie? Gefühl?
--- End quote ---
Besoldungsordnung mit der Entgelttabelle vergleichen und los gehts.
Nur ein Beispiel, Zahlstellenverwalter:
verbeamtet = 62.000 Jahresbrutto
angestellt = 52.000 Jahresbrutto
beide gleiches Baujahr, gleich lange dabei, verheiratet, zwei Kinder.
--- End quote ---
du schaust also einen Monat an und rechnest auf 45 Jahre hoch und findest das Repräsentativ?
Welches Bundesland, wie viel Jahre Erfahrung?
--- End quote ---
Ohjeee :)
Nein nicht Monat sondern JAHR - steht auch deutlich davor.
Und beide Damen starteten bei uns vor 20 Jahren, kamen aus dem gleichen Studiengang, sind Freundinnen und haben das Baujahr 1980. Sie wohnen und leben im schönen Baden-*.*, keine 25km voneinander entfernt, eine isst halt mehr die andere weniger. Ausbildung ist identisch, Arbeitsort ist fast identisch (der Stuhl der gewichtigeren Dame ist etwas breiter).
Wir können auch die Statistik von 2019 nehmen da verdienten:
Angestellte 37.900 Euro im Jahr brutto
Beamte 48.000 Euro brutto
(Quelle: statistisches Bundesamt)
Da es sich hier um ein Forum des ÖD handelt: ja ich nehme nur den als Vergleich, keine Selbständigen, keine SAP Mitarbeiter und keine Sekretärinnen bei VW etc.
Ich kritisiere das auch nicht, der Vergleich zwischen Beamten und Angestellten füllt hier Bücher und wurde schon oft breitgetreten - das lässt sich einfach nicht vergleichen und führt am Ende zu einer Neiddebatte die keinem hilft.
Ursprünglich ging es mir nur darum deutlich zu machen, dass die Argumentation:
Angestellte zahlen mehr und haben mehr und dürfen mehr (im finanziellen Bereich) so nicht stimmt.
--- End quote ---
Vielen Dank für die Ergänzungen.
Also, hat Kollegin B(eamtin) in A9 angefangen und wenigstens 4 Jahre gebraucht, um in A11 zu kommen, wahrscheinlich noch länger. Kollegin A(ngestellte) wurden vom ersten Tag an in EG11 eingruppiert. Als Kollegin B vor 20 J also in A9 St. 1 angefangen hat, hatte Kollegin A einen deutlichen Brutto und Netto-Vorteil.
Nach 15 Jahren ist Kollegin A in EG11 St. 6 und hat ein Jahresbrutto (heute) von 75k. Kollegin B hatte nach 15 Jahren ein Jahresbrutto mit 2 Kindern und verheiratet von 65k. Nach 20 Jahren ist die Kollegin B in Stufe 7, macht mit 2 Kindern und verheiratet 67,8k aus.
Woher kommen deine Zahlen? Von den Rechnern hier auf der HP jedenfalls nicht.
Kollegin A hat eine 39h-Woche bei durchschnittlich (inkl. JSZ) von ca. 3.700€ netto (Steuerklasse 1), Kollegin B von 4.300, abzgl. 300 PKV (+ 2x PKV Kinder?), also eher abzgl. großzügig 400€, macht 3.900 netto. Das sind dann etwa die 5% mehr Arbeitszeit. Dazu kommt, wie in Kommunen in BaWü üblich, dass das LOB als Gießkanne ausbezahlt wird, sind also nochmal 2% mehr für Kollegin A.
Aktuell verdienen also beide gleich viel, bzw. je nach LOB sogar bereinigt Kollegin A noch mehr, nachdem Kollegin A 20 Jahre generell mehr Netto-Gehalt hatte.
Keine Ahnung, wie alt die Kinder sind, wenn der Kinderzuschlag aber entfällt, ist Kollegin B spätestens in der Erfahrungsstufe A11 St. 10, und hat dann wieder "nur" 4.2k netto, abzgl. dann 500€ PKV (die dann wieder auf 50% hoch geht, bzw. schon wenn nur noch 1 Kind angerechnet wird), hat also wie A nur 3.700 netto. Dafür kein LOB und 5% mehr Arbeitszeit.
Das auf die Schnelle überschlagen. Wo siehst du jetzt den eklatanten Brutto/Netto-Vorteil der Beamtin, insbesondere aufs gesamte Erwerbsleben hin, mit Berücksichtigung der Laufbahnverordnung?
Wenn der Kinderzuschlag der Kollegin B
blanket:
Wir sollten jetzt Ruhe bewahren und das Diskussions-Forum bis zu Neuigkeiten von der Schlichtung schließen.
ElBarto:
--- Zitat von: Gifty am 21.03.2025 11:21 ---
--- Zitat von: xirot am 21.03.2025 09:28 ---
--- Zitat von: Rentenonkel am 21.03.2025 09:23 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 21.03.2025 07:54 ---
Die SPD hat sich ja nun in der letzten Legislatur auch absolut nicht für Arbeiter eingesetzt. Das will ich auch gar nicht bestreiten. Deshalb hoffe ich, dass die CDU mehr erreicht, ansonsten wird es 2029 ohnehin übel.
Wenn man überlegt:
Die Grundfreibetragserhöhung war eigentlich das einzig positive für Arbeitnehmer, und das kam eigentlich nur aufs Drängen der FDP überhaupt, Grüne und SPD wollten das nichtmal wirklich.
--- End quote ---
Ich möchte das schon bestreiten:
Höheres Kindergeld: Das Kindergeld steigt von 219 auf einheitlich 250 Euro für jedes Kind pro Monat. Das bedeutet für das erste und zweite Kind ein Plus von 31 Euro und für das dritte Kind ein Plus von bis zu 25 Euro im Monat. Auch der Kinderzuschlag steigt auf 250 Euro monatlich.
Mehr Wohngeld für mehr Menschen: Das „Wohngeld Plus“ wird im Januar 2023 eingeführt. Damit steigt die Leistung um durchschnittlich rund 190 auf 370 Euro pro Monat. Zudem sollen deutlich mehr Menschen Wohngeld erhalten. Insgesamt fast zwei Millionen Haushalte – mehr als drei Mal so viel.
Gerechtere CO2-Kostenaufteilung: Der CO2-Preis wird künftig zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen aufgeteilt. Vermieter:innen müssen sich künftig stärker an den CO2-relevanten Heizkosten beteiligen. Je weniger klimafreundlich das Gebäude ist, desto mehr zahlen Vermieter:innen.
Mehr Verdienst in Midijobs: Bei sogenannten Midi-Jobs steigt die Verdienstgrenze. Midijobber:innen dürfen statt 1.600 künftig 2.000 Euro verdienen. Bis zu dieser Grenze fallen geringere Sozialbeiträge an. Die Grenze für Minijobs wurde bereits im Oktober 2022 auf 520 Euro angehoben.
Höhere Ausbildungsvergütung: Ab Januar 2023 müssen Auszubildende im ersten Lehrjahr mindestens 620 Euro Mindestausbildungsvergütung erhalten, ein Plus von 35 Euro monatlich.
Zuverdienst bei vorzeitiger Rente: Die Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Alters- und Frührenten werden abgeschafft. Bei einem Ruhestand ab 63 Jahren kann man also künftig unbegrenzt dazu verdienen. Die Regelung betrifft Menschen, die mit 35 Beitragsjahren in Rente gehen, aber die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben.
Rentenbeiträge steuerlich absetzbar: Die Rentenversicherungsbeiträge sind künftig vollständig von der Steuer absetzbar. 2023 liegt der Rentenbeitragssatz, den sich Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen hälftig teilen, weiterhin bei 18,6 Prozent.
Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom: Sie treten zwar erst im März 2023 in Kraft, wirken aber rückwirkend zum 1. Januar 2023. Für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs wird ein Gaspreis von 12 Cent pro Kilowattstunde garantiert, bei Strom sind es 40 Cent und bei Fernwärme 9,5 Cent. Wer mehr verbraucht, zahlt den höheren Marktpreis.
Höherer Grund- und Kinderfreibetrag: Der steuerliche Grundfreibetrag steigt auf 10.908 Euro, der Kinderfreibetrag auf 8.952 Euro (einschließlich des Freibetrags für die Betreuung, Erziehung oder den Ausbildungsbedarf). Diese Teile des Einkommens sind steuerfrei.
Höherer Ausbildungsfreibetrag: Viele Eltern unterstützen ihre Kinder finanziell, wenn sie studieren oder eine Ausbildung machen und auswärts wohnen. Um diese Kosten abzugelten, können sie einen Ausbildungsfreibetrag in Anspruch nehmen, sofern das Kind volljährig ist. Dieser steigt auf 1.200 Euro.
Höherer Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Wer alleinerziehend ist, hat Anspruch auf einen Steuerfreibetrag, dem sogenannten Entlastungsbetrag. Dieser wird auf 4.260 Euro erhöht. Der Betrag steigt mit jedem weiteren Kind.
Höhere Werbungskostenpauschale: Der sogenannte Arbeitnehmer-Pauschbetrag („Werbungskostenpauschale“) steigt auf 1.230 Euro. Bis zu dieser Summe können Beschäftigte ihre Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung ohne Belege geltend machen.
Ermäßigte Mehrwertsteuer in der Gastronomie: Der reduzierte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf Speisen in der Gastronomie wird bis Ende 2023 verlängert. Für Getränke gilt weiterhin der Regelsteuersatz von 19 Prozent.
Deutschlandticket Einführung des Deutschlandtickets
Anhebung des Mindestlohns
Tarifliche Bezahlung der Pflegekräfte auch bei nicht tarifgebundenen Arbeitgebern
Mehr Bafög für mehr junge Menschen
Höhere Home-Office-Pauschale: Pro Tag im Home-Office können Steuerpflichtige künftig sechs statt fünf Euro geltend machen. Bisher war die Pauschale auf 600 Euro im Jahr begrenzt, nun sind es 1.260 Euro jährlich. Ein separates Arbeitszimmer ist nicht mehr notwendig.
Höherer Sparer-Pauschbetrag: Der Sparer-Pauschbetrag, also der Freibetrag für Kapitaleinkünfte, steigt auf 1.000 Euro pro Jahr für Alleinstehende und auf 2.000 Euro für Ehe- und Lebenspartner:innen.
Abbau der kalten Progression: Der Einkommensteuertarif wird zum Ausgleich der kalten Progression um 7,2 Prozent gesenkt. Damit vermeiden wir, dass es wegen Lohn- und Gehaltserhöhungen, die lediglich den Kaufkraftverlust ausgleichen, zu einer höheren Steuerbelastung kommt.
Aus für den „gelben Schein“: Ab 2023 ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) Geschichte. Künftig erfahren Arbeitgeber:innen direkt von den Krankenkassen, wann Beschäftigte arbeitsunfähig waren. Das heißt: Es muss dann keine AU mehr vorgelegt werden. Arbeitnehmer:innen sind aber weiterhin dazu verpflichtet, ihren Arbeitgeber:innen unverzüglich die Arbeitsunfähigkeit zu melden.
Steuererleichterungen für Photovoltaik und Balkonkraftwerke: Ab 2023 entfällt die Mehrwertsteuer für den Kauf und die Installation kleinerer Photovoltaikanlagen, die üblicherweise auf Wohngebäuden, Carports oder Garagen zu finden sind (maximale Leistung: 30 Kilowatt-Peak). Rückwirkend ab Januar 2022 sind Einkünfte aus kleineren Photovoltaikanlagen zudem steuerfrei.
Es ist in meinen Augen schon sehr viel getan worden, allerdings klafft zwischen den Taten und der öffentlichen Wahrnehmung ein Riesenloch.
--- End quote ---
Deine Propaganda [...]
--- End quote ---
Nicht deine Meinung = Propaganda... Ja sicher.
--- End quote ---
Ja da wurde viel gemacht, aber wenn ich mir das als arbeitender und angeblicher Besserverdiener ansehe dann ist davon wenig für mich relevant.
Egoistisch, ich weiß.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version