Autor Thema: Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II  (Read 607466 times)

NelsonMuntz

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #1140 am: 10.03.2025 14:28 »
Ich verstehe nicht was Sondervermögen oder Schuldenbremse mit den TVöD-Verhandlungen zu tun haben sollte.
Das ist davon völlig unabhängig. Muss auch so sein. Wenn diese Thematik in den neuen Bundestag verschoben werden sollte, dann würden die Verhandlungen noch monatelang gehen.
Die beiden Damen haben für die AG-Seite ein Mandat und müssen darüber (natürlich im Einklang mit den Finanzern) entscheiden können.

Das Sondervermögen, aber eben ganz konkret die Möglichkeit, jegliche Ausgaben für Verteidigung oberhalb von einem Prozent über Schulden zu finanzieren, hätte allen Ressorts, aber auch den Kommunen mehr finanziellen Spielraum eröffnet.

Das entfällt (zumindest Stand jetzt) und damit wird jeder einzelne Cent auf die Goldwaage gewuppt. Denk an die armen Bürger, die Dich mit Ihrem hart erarbeiteten, aber durch brutale Steuern und Abgaben dezimierten Geld finanzieren (und die nun heute noch nicht mal in den Urlaub fliegen können). ;)

Ohne Sondervermögen wird ein harter Sparkurs notwendig, der ganz sicher nicht bei den Gehältern im öD eine Ausnahme machen wird.

UNameIT

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #1141 am: 10.03.2025 14:32 »
Ich verstehe nicht was Sondervermögen oder Schuldenbremse mit den TVöD-Verhandlungen zu tun haben sollte.
Das ist davon völlig unabhängig. Muss auch so sein. Wenn diese Thematik in den neuen Bundestag verschoben werden sollte, dann würden die Verhandlungen noch monatelang gehen.
Die beiden Damen haben für die AG-Seite ein Mandat und müssen darüber (natürlich im Einklang mit den Finanzern) entscheiden können.

Die Hoffnung war vermutlich, dass mit den neuen Schulden auch mal ordentliche Entgelttabellen im öD eingeführt werden. Ein Trugschluss.

Die Wahrheit wird sein: durch weitere Geldmengenausweitung wird das Leben noch viel teurer. Ich sehe schon die armen Autofahrer für 2,30€ pro Liter tanken. Weit weg sind wir ja nicht mehr.

Also hier tankt man derzeit für 1,60€ (Diesel) , 1,66€(E10) bis 2,30 pro Liter ist da noch ne ganze Menge Platz.


monkey

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #1142 am: 10.03.2025 14:37 »
Die Wahrheit wird sein: durch weitere Geldmengenausweitung wird das Leben noch viel teurer. Ich sehe schon die armen Autofahrer für 2,30€ pro Liter tanken. Weit weg sind wir ja nicht mehr.

Also hier tankt man derzeit für 1,60€ (Diesel) , 1,66€(E10) bis 2,30 pro Liter ist da noch ne ganze Menge Platz.

Hatte mich auch gewundert, diese Aussage. Gerade, weil ich heute morgen noch dachte, dass es heute ja mal wieder recht "günstig" ist im Vergleich der letzten Monate.

KaiBro

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #1143 am: 10.03.2025 14:38 »

CDU und SPD haben in den Sondierungsgesprächen vereinbart, dass der Mindestlohn 2026 auf 15,00 € steigen soll.

Welche Auswirkungen würde das auf den TVöD haben?

Entgeltgruppe E1, Stufe 2 müsste in der Tarifrunde um ca. 8,07% steigen um den Mindestlohn zu bekommen. Und dann stellt sich die Frage, ob sie nur Mindestlohn bekommen sollen oder etwas Abstand angebracht wäre, so wie jetzt ca. 1€? Falls man dies bejaht, muss die E1 Stufe 2 sogar um ca. 15,27% steigen.

Übrigens gilt in der Pflege zusätzlich noch ein anderer Mindestlohn. Für eine examinierte Kraft steigt der Mindestlohn auf 20,50€ am 1.7.2025. Mein aktueller Stundenlohn liegt in P7 Stufe 3 bei 20,84€ in der Entgelttabelle (ohne Zulagen und Zuschläge). Aktuell habe ich einen Abstand von 1,30€ zum Pflegemindestlohn (19,50€). Dann nur noch 30 Cent. Auch dort erwarte ich also wieder mehr Abstand.

Du hast mit einem Stundenlohn von 13,89 € gerechnet. Ich meine mich zu erinnern, dass die Jahressonderzahlung, evtl. auch die LOB, auf den Stundenlohn aufgerechnet werden muss. Ist in dem Stundenlohn die Jahressonderzahlung schon eingerechnet?

Ich glaube die JSZ und LOB fließen nicht in den Mindestlohn!

Hat auch niemand geschrieben... :o
Es ging KaiBro darum, ob ich beim Stundenlohn, die sich aus den Entgelttabellen ergeben, die JSV berücksichtigt habe. Dies habe ich verneint.

Die Entgelttabelle kenne ich.
Wäre für uns besser wenn LOB und JSZ nicht mit in die Berechnung des Mindestlohns einfließen. Aber ich meine mich daran zu erinnern, das es diese Diskussion schon gab und man zu dem Entschluß kam, dass JSZ und LOB auf den Stundenlohn aufgerechnet werden müssen.
Würde für die freie Wirtschaft bedeuten, das Arbeitnehmer zu einem Stundelohn von 5,00 € angestellt werden können, sofern Urlaubs- und Weihnachtsgeld hoch genug ausfallen.

monkey

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #1144 am: 10.03.2025 14:40 »
Aber ich meine mich daran zu erinnern, das es diese Diskussion schon gab und man zu dem Entschluß kam, dass JSZ und LOB auf den Stundenlohn aufgerechnet werden müssen.
Würde für die freie Wirtschaft bedeuten, das Arbeitnehmer zu einem Stundelohn von 5,00 € angestellt werden können, sofern Urlaubs- und Weihnachtsgeld hoch genug ausfallen.

Davon höre ich zum ersten Mal und hört sich gerade wegen deinem letzten Satz nach Quatsch an, weil man z.B. je nach Kündigungszeitpunkt als Mindestlöhner in der freien Wirtschaft dieses Urlaubs- und Weihnachtsgeld gar nicht bekommt und damit unter Mindestlohn bezahlt wäre.

Warum sollten wir es also verrechnen im Zusammenhang "Abstand zum Mindestlohn", wenn es uns schlechter stellt?

UNameIT

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #1145 am: 10.03.2025 14:47 »
Aber ich meine mich daran zu erinnern, das es diese Diskussion schon gab und man zu dem Entschluß kam, dass JSZ und LOB auf den Stundenlohn aufgerechnet werden müssen.
Würde für die freie Wirtschaft bedeuten, das Arbeitnehmer zu einem Stundelohn von 5,00 € angestellt werden können, sofern Urlaubs- und Weihnachtsgeld hoch genug ausfallen.

Davon höre ich zum ersten Mal und hört sich gerade wegen deinem letzten Satz nach Quatsch an, weil man z.B. je nach Kündigungszeitpunkt als Mindestlöhner in der freien Wirtschaft dieses Urlaubs- und Weihnachtsgeld gar nicht bekommt und damit unter Mindestlohn bezahlt wäre.

Warum sollten wir es also verrechnen im Zusammenhang "Abstand zum Mindestlohn", wenn es uns schlechter stellt?

Die Jahressonderzahlung ist grundsätzlich nur im Auszahlungsmonat auf den Mindestlohn anrechenbar. Also die JSZ zählt für den November mit in den Mindestlohn mit rein, allerdings nicht für Oktober oder Mai.

Grundlage: MiLoG §2

Zitat
Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG)
§ 2 Fälligkeit des Mindestlohns
(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer den Mindestlohn
1.
zum Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit,
2.
spätestens am letzten Bankarbeitstag (Frankfurt am Main) des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde,
zu zahle
n. Für den Fall, dass keine Vereinbarung über die Fälligkeit getroffen worden ist, bleibt § 614 des Bürgerlichen Gesetzbuchs unberührt.
(2) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 sind bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehenden und auf einem schriftlich vereinbarten Arbeitszeitkonto eingestellten Arbeitsstunden spätestens innerhalb von zwölf Kalendermonaten nach ihrer monatlichen Erfassung durch bezahlte Freizeitgewährung oder Zahlung des Mindestlohns auszugleichen, soweit der Anspruch auf den Mindestlohn für die geleisteten Arbeitsstunden nach § 1 Absatz 1 nicht bereits durch Zahlung des verstetigten Arbeitsentgelts erfüllt ist. Im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitgeber nicht ausgeglichene Arbeitsstunden spätestens in dem auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses folgenden Kalendermonat auszugleichen. Die auf das Arbeitszeitkonto eingestellten Arbeitsstunden dürfen monatlich jeweils 50 Prozent der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit nicht übersteigen.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für Wertguthabenvereinbarungen im Sinne des Vierten Buches Sozialgesetzbuch. Satz 1 gilt entsprechend für eine im Hinblick auf den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vergleichbare ausländische Regelung.

Man könnte es einfach umgehen - JSZ durch 12 jeden Monat auszahlen und es fließt immer mit ein

monkey

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #1146 am: 10.03.2025 14:51 »
Aber ich meine mich daran zu erinnern, das es diese Diskussion schon gab und man zu dem Entschluß kam, dass JSZ und LOB auf den Stundenlohn aufgerechnet werden müssen.
Würde für die freie Wirtschaft bedeuten, das Arbeitnehmer zu einem Stundelohn von 5,00 € angestellt werden können, sofern Urlaubs- und Weihnachtsgeld hoch genug ausfallen.

Davon höre ich zum ersten Mal und hört sich gerade wegen deinem letzten Satz nach Quatsch an, weil man z.B. je nach Kündigungszeitpunkt als Mindestlöhner in der freien Wirtschaft dieses Urlaubs- und Weihnachtsgeld gar nicht bekommt und damit unter Mindestlohn bezahlt wäre.

Warum sollten wir es also verrechnen im Zusammenhang "Abstand zum Mindestlohn", wenn es uns schlechter stellt?

Die Jahressonderzahlung ist grundsätzlich nur im Auszahlungsmonat auf den Mindestlohn anrechenbar. Also die JSZ zählt für den November mit in den Mindestlohn mit rein, allerdings nicht für Oktober oder Mai.

Grundlage: MiLoG §2

Zitat
Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG)
§ 2 Fälligkeit des Mindestlohns
(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer den Mindestlohn
1.
zum Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit,
2.
spätestens am letzten Bankarbeitstag (Frankfurt am Main) des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde,
zu zahle
n. Für den Fall, dass keine Vereinbarung über die Fälligkeit getroffen worden ist, bleibt § 614 des Bürgerlichen Gesetzbuchs unberührt.
(2) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 sind bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehenden und auf einem schriftlich vereinbarten Arbeitszeitkonto eingestellten Arbeitsstunden spätestens innerhalb von zwölf Kalendermonaten nach ihrer monatlichen Erfassung durch bezahlte Freizeitgewährung oder Zahlung des Mindestlohns auszugleichen, soweit der Anspruch auf den Mindestlohn für die geleisteten Arbeitsstunden nach § 1 Absatz 1 nicht bereits durch Zahlung des verstetigten Arbeitsentgelts erfüllt ist. Im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitgeber nicht ausgeglichene Arbeitsstunden spätestens in dem auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses folgenden Kalendermonat auszugleichen. Die auf das Arbeitszeitkonto eingestellten Arbeitsstunden dürfen monatlich jeweils 50 Prozent der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit nicht übersteigen.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für Wertguthabenvereinbarungen im Sinne des Vierten Buches Sozialgesetzbuch. Satz 1 gilt entsprechend für eine im Hinblick auf den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vergleichbare ausländische Regelung.

Zulagen wie Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Mehrarbeit sowie Wechselschicht- und Schichtzulagen, Pflegezulagen, Erschwerniszuschläge, usw. zählen aber voll in den Mindestlohn mit rein.

Entweder verstehe ich nicht, was ihr mir aufzeigen wollt oder ihr versteht nicht, was ich euch aufzeigen will.

Mir persönlich ist es vollkommen egal, ob man jenes oder solches zum Mindestlohn dazuzählen kann oder nicht. Dort ist keine Änderung geplant.

Mir geht es um den Erhalt des Status Quo bzgl. den Abständen im TVöD zum jetzigen und zukünftigen Mindestlohn und dafür reicht die Betrachtung der Entgelttabellen.

blanket

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #1147 am: 10.03.2025 15:08 »
Völlig egal, ob Sondervermögen oder Schuldenbremse.
Das hat für mich trotzdem nichts mit dem TVöD zu tun.
Die werden nicht mehr oder weniger geben, wegen dieser Geschichte.
Die AG haben von Anfang an ein klare Obergrenze was sie geben. Und das wars.
Und die liegt vermultlich bei 2x 2,5 %.

Wenn es am Ende 0,5 % insgesamt mehr ist, dann ist es egal. Weniger umso besser.


KlammeKassen

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #1148 am: 10.03.2025 15:13 »
Laut meinem Arbeitgeber, stellen sich die AG auf einen Ergebnis wie bei der Deutschen Post ein.

Würde heißen: 2 % dieses Jahr und 3 % nächstes Jahr.

So wird es vermutlich auch kommen.

Wäre aber eher enttäuschend, nachdem verbal und mit Aktionen schon solche scharfen Gesetze aufgefahren wurden

KlammeKassen

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #1149 am: 10.03.2025 15:16 »
Laut meinem Arbeitgeber, stellen sich die AG auf einen Ergebnis wie bei der Deutschen Post ein.

Würde heißen: 2 % dieses Jahr und 3 % nächstes Jahr.

So wird es vermutlich auch kommen.

CDU und SPD haben in den Sondierungsgesprächen vereinbart, dass der Mindestlohn 2026 auf 15,00 € steigen soll.

Welche Auswirkungen würde das auf den TVöD haben?

Habe ich bereits geschrieben....
13,87 Euro Stundenlohn momentan in EG1 Stufe 2

KaiBro

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #1150 am: 10.03.2025 15:17 »
Laut meinem Arbeitgeber, stellen sich die AG auf einen Ergebnis wie bei der Deutschen Post ein.

Würde heißen: 2 % dieses Jahr und 3 % nächstes Jahr.

So wird es vermutlich auch kommen.

CDU und SPD haben in den Sondierungsgesprächen vereinbart, dass der Mindestlohn 2026 auf 15,00 € steigen soll.

Welche Auswirkungen würde das auf den TVöD haben?

Habe ich bereits geschrieben....
13,87 Euro Stundenlohn momentan in EG1 Stufe 2

Wo hast du hierzu bereits etwas geschrieben?

KlammeKassen

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #1151 am: 10.03.2025 15:20 »
Laut meinem Arbeitgeber, stellen sich die AG auf einen Ergebnis wie bei der Deutschen Post ein.

Würde heißen: 2 % dieses Jahr und 3 % nächstes Jahr.

So wird es vermutlich auch kommen.

CDU und SPD haben in den Sondierungsgesprächen vereinbart, dass der Mindestlohn 2026 auf 15,00 € steigen soll.

Welche Auswirkungen würde das auf den TVöD haben?

Habe ich bereits geschrieben....
13,87 Euro Stundenlohn momentan in EG1 Stufe 2

Wo hast du hierzu bereits etwas geschrieben?

Beitrag 973, Seite 65

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #1152 am: 10.03.2025 15:25 »

Interessant wäre doch mal zu wissen, wie viele dieser Flüchtlinge wirklich Kriegsflüchtlinge sind. Wie viel % davon sind Wirtschafts- oder Sozialmigranten?

Wer über mehrere Länder gezielt nach Deutschland "flieht", ist de facto kein Flüchtling, sondern ein Sozialmigrant.
Ja, so kann man es sehen.
Alle die mehr als eine Grenze weiter fliehen, um Asyl zu finden sind Sozialmigranten/Wirtschaftsflüchtlinge.
Und kein Kriegsflüchtlinge.
(btw die Mehrheit ist auch dort geblieben: Iran hat 3,4 Mio Flüchtlinge, Türkei 3,8 , Pakistan 1,8 Uganda 1,5...)
Aber wenn sie aus dem Kriegsnachbarland fliehen, weil sie dort misshandelt werden, dann sind sie zwar keine Kriegsflüchtlinge mehr sondern Asylanten?



In diesem Sinne:
Dann müssen doch die Maghrebs auf Malta und Zypern und Sizilien bleiben, da sind sie dann ja schon in der EU, muss reichen.

ja, die Welt wäre dann einfacher.

Zitat
Das Asylrecht ist deshalb pervertiert, weil genau hier nicht mehr unterschieden wird.
Nun, man kann auch Asyl beantragen aus Ländern,  die kein Krieg haben.
Nur so als eine Idee, dass es auch andere Gründe gibt, für die eigentlich das Asylrecht gilt.

Das was schief in der EU läuft, ist in der Tat, das es nicht als ein EU Problem gemeinsam bearbeitet wird aus eine gemeinsamen EU Pott.
Da könnte es mal einen Kanzler brauchen, der einfach mal sagt: Wir zahlen jetzt mal 1 Mia weniger in den EU Pott, weil ihr uns die Flüchtlinge an den Hals gebunden habt.

Ansonsten Lösungen?

Aber es ist eben schon sehr schade, dass wir nicht in die Köpfe reinschauen können, ob wir an der Grenze einen willig integrierbaren, arbeitssamen und fleißigen Menschen stehen haben, der sich woanders (weil zuhause alles kaputt ist) eine neue Existenz aufbauen möchte
oder doch das Arschloch, welches ohne echter Not den Sozialschmoratzer hier geben will.

MoinMoin

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« Antwort #1153 am: 10.03.2025 15:28 »

Da möchte ich eine andere Realität aufzeigen:
Ja, alles traurige Realitäten, aber spiegeln sie auch den Willen und die Wünsche der MEHRHEIT der Migranten wieder?
In deinen Augen offensichtlich ja.
Andere erleben da andere Realitäten.

KaiBro

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« Antwort #1154 am: 10.03.2025 15:30 »
Laut meinem Arbeitgeber, stellen sich die AG auf einen Ergebnis wie bei der Deutschen Post ein.

Würde heißen: 2 % dieses Jahr und 3 % nächstes Jahr.

So wird es vermutlich auch kommen.

CDU und SPD haben in den Sondierungsgesprächen vereinbart, dass der Mindestlohn 2026 auf 15,00 € steigen soll.

Welche Auswirkungen würde das auf den TVöD haben?

Habe ich bereits geschrieben....
13,87 Euro Stundenlohn momentan in EG1 Stufe 2

Wo hast du hierzu bereits etwas geschrieben?

Beitrag 973, Seite 65

Dank dir.
Habe den Post allerdings nur halbwegs verstanden. Warum alternativ die JSZ aufstocken? Würde ja nicht unter den Mindestlohn fallen.

Könnte mir sogar vorstellen, dass Verdi Stufe 2 und 3 für 0,1 mehr % verkaufen wird.