Betriebsrenten nicht vergessen. Wie hier schon mehrfach durchgerechnet ergibt sich bis ca. A12/E12 kein wesentlicher Unterschied.
Betriebsrenten gehen ebenfalls vom Gehalt ab. Kann man mit einberechnen, dann gehen aber keine 18.6% vom Gehalt ab, sondern >20%.
Eine A9 erwirbt in etwa einen Anspruch von 2 Rentenpunkten (also das Maximum in der gesetzlichen Rentenversicherung) pro Jahr. Kein wesentlicher Unterschied? Ich weiß ja nicht.
Ansonsten auch ein falscher Ansatzpunkt. Warum sollte ich jemand anderem etwas nehmen wollen, da habe ich doch nix davon!
Am Ende müssen die Pensionen auch bezahlt werden und diese sind ein ebenfalls gigantischer ungedeckter Fehlbetrag, den die Länder, denen jetzt wohl auch die Schuldenaufnahme erlaubt wird, vor sich herschieben. Ab in die GRV, gleiche Beiträge, gleiche Bezüge, und im selben Atemzug soziale Schieflage an mehreren Stellen beseitigt.