Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II

Begonnen von Admin, 17.02.2025 21:39

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Bodycount02

@Schnarchnase81: schön die Ahnungslosigkeit seziert und offen gelegt! Hut ab!

Emmi87

Ihr wird es nicht glauben aber im TVV ist es wirklich schwer die Ingenieursstellen die mit 11 bis 13 ausgeschrieben sind zu besetzen. Stellen der Kaufleute werden so gut wie nie ausgeschrieben.

Alexander79

Zitat von: karstenbrit in 19.03.2025 21:11
Ja, es gibt Rücklagen. Diese reichen nach meinem Kenntnisstand für irgendwas um die 1-2 Jahre, also so etwa 10% Deckung? Für mich fehlt da ein nicht unerheblicher Teil.
Wie gut sind denn die Renten gedeckt?

Zitat von: karstenbrit in 19.03.2025 21:11
- Die Beiträge der gesetzlichen Rentenversicherung werden verwendet, um Löcher im Haushalt zu stopfen,
Na das rechne mal vor.
Der Bund schießt über 120 Mrd aus Steuermitteln in die Rentenkasse zu und du behauptest der Staat nimmt die Beiträge und stopft damit Haushaltslöcher?
Wie läuft das ab, 120 Mrd in die Rentenkasse einzahlen und 150Mrd wieder rausnehmen?
Die 150Mrd€ kannst du mir dann sicher im Haushaltsplan der letzten Jahre zeigen, diese Summen sollten sofort auffallen.

Zitat von: karstenbrit in 19.03.2025 21:11
Beamte (und andere Berufsgruppen, je nach Art der Sozialversicherung) entziehen sich damit der Finanzierung. Beispiel Mütterrente, die teilweise aus Beiträgen finanziert wird.
1. Wird wie gesagt rund ein Viertel der Renten über Steuermitteln finanziert, also finanziert der Beamte sehr wohl die Rentenversicherung und entzieht sich ihr nicht.
2. Warum soll der Beamte für die Mütterrente zahlen, wenn er gar keine Mütterrente bekommt?

Zitat von: karstenbrit in 19.03.2025 21:11
Siehe erster Anstrich. Vielleicht übersehe ich etwas, aber eine E7 beim Bund hat knappe 300€ höheres Bruttoentgelt als eine A7 über alle Stufen hinweg.
20% SV-Beiträge sind je nach Stufe etwa 700-850€ Abzug, der Beamte zahlt seine PKV. Laut Rechner müsste die in Stufe 1 rund 400€ kosten, damit der Beamte bei weniger Netto landet (kommt mir viel vor in jungen Jahren).
Bei fast doppelten Bezügen im Ruhestand..
Unter Nichtbeachtung sämtlicher Zulagen für Kinder, Familie, usw...
Ähh ...
Rechnen wir doch mal anders und nicht so billig wie du.
Jahresbrutto E7/1 39.925€ (Weihnachtsgeld nicht vergessen)
Jahresnetto 30.215€
Jahresbrutto A7/1 35.556€
Jahresnetto 34.328€
Die kosten der PKV bei 50% liegen im Durchschnitt bei 300-320€, sofern der Beamte gesund ist. Ansonsten gibts Risikozuschläge. Aber wir nehmen mal die 300€ im Monat als 3.600€ im Jahr.
Somit E7 Jahresnetto immernoch 30.215€
A7 Jahrenetto 30.728€.
Also immernoch 500€ im Monat mehr, aber schon nicht mehr die Summe, die du behauptet hast.
Jetzt gehts aber weiter.
Jahressollstunden E7 1796 Std.
Jahressollstunden A7 1886 Std.

"Stundenlohn" E7 16,82€
"Stundenlohn" A7 16,29€

Und somit bekommt der Beamte unterm Strich plötzlich sogar weniger oder anders gesagt, der E7 arbeitet im Jahr 2 Wochen weniger als der Beamte.
Ich glaube jeder Beamte wäre sofort bereit 500€ aufn Tisch zu legen und dafür 2 Wochen mehr Urlaub im Jahr zu haben.

NelsonMuntz

Zitat von: Alexander79 in 20.03.2025 05:35
...
Und somit bekommt der Beamte unterm Strich plötzlich sogar weniger oder anders gesagt, der E7 arbeitet im Jahr 2 Wochen weniger als der Beamte.

Da hast Du Vieles richtig zusammengetragen, bezüglich der Arbeitszeit dennoch ein weiterer Punkt:

Der A7 kann nach 40 Dienstjahren die Füße hochlegen, für den E7 sind es 45 Jahre (solange die Rente mit 63 noch möglich ist). E7er oder A7er brauchen auch kein Abitur - das klappt also ;)

Deshalb noch einmal: Die Systeme sind völlig unterschiedlich - Wenn man einzelne Punkte gegenüberstellt, dann wird man immer wieder "schreiende Ungerechtigkeiten" feststellen. Ob das dann Sinn macht, darf jeder für sich entscheiden.

MoinMoin

Zitat von: karstenbrit in 19.03.2025 20:27
Zitat von: Schnarchnase81 in 19.03.2025 07:17
Trotzdem bleibt AG-Anteil, AG-Anteil und ist nicht dem AN zuzuordnen. Jeder AN zahlt 9,3% Rentenversicherungsbeitrag.
Was auch immer die mit zuordnen genau meinst, es bleibt dabei: Die AG-Anteile sind Bestandteil des Gehalts.
Nein!
Es ist Bestandteil der Kosten des AG für den AN, es ist aber nicht Bestandteil deines Gehaltes.
Das ist ein kleiner aber sehr feiner Unterschied.
Oder musst du diesen Kosten etwa versteuern?

MoinMoin

Zitat von: KlammeKassen in 19.03.2025 20:41Meiner Meinung nach ist es komplette Kannibalisierung im eigenen Tarifsystem.
Die einen nennen es Kannibalisierung, die anderen Wettbewerb.  8)

Alexander79

Zitat von: NelsonMuntz in 20.03.2025 06:32
Der A7 kann nach 40 Dienstjahren die Füße hochlegen,
Hää?
Wieso kann der Beamte nach 40 Dienstjahren die Füße hochlegen und der E7 erst nach 45?

MoinMoin

Zitat von: karstenbrit in 19.03.2025 21:11
- Die Beiträge der gesetzlichen Rentenversicherung (und auch der anderen SV-Kassen) werden verwendet, um Löcher im Haushalt zu stopfen, die eigentlich mit Steuermitteln zu finanzieren wären.
Und warum gibt es zuschüße es dem Steuersystem in das Renten/GKV System?

ZitatBeamte (und andere Berufsgruppen, je nach Art der Sozialversicherung) entziehen sich damit der Finanzierung. Beispiel Mütterrente, die teilweise aus Beiträgen finanziert wird.
Insofern könnte man genau umgekehrt argumentieren, wenn man wollte: Der PKVler stopft löcher im GKV System, weil seine Steuergelder dort reingepustet werden.

Und am Ende ist es für den Staat doch so:
Der Beamte kostet zu Dienstzeiten dem Staat weniger als der Angestellte, dafür kostet der Angestellte dem Staat 0 € wenn er in Rente ist.
Dieses eingesparte Geld könnte der Staat anlegen und verzinsen oder er nimmt später dafür ein Kredit auf.
Ob das eine oder das andere Modell wirtschaftlicher ist, dass ist nur eine Frage des Kapitalmarktzinses während der Laufzeit des Beamten/AN.

UNameIT

Zitat von: Alexander79 in 20.03.2025 05:35
Zitat von: karstenbrit in 19.03.2025 21:11
Ja, es gibt Rücklagen. Diese reichen nach meinem Kenntnisstand für irgendwas um die 1-2 Jahre, also so etwa 10% Deckung? Für mich fehlt da ein nicht unerheblicher Teil.
Wie gut sind denn die Renten gedeckt?

Zitat von: karstenbrit in 19.03.2025 21:11
- Die Beiträge der gesetzlichen Rentenversicherung werden verwendet, um Löcher im Haushalt zu stopfen,
Na das rechne mal vor.
Der Bund schießt über 120 Mrd aus Steuermitteln in die Rentenkasse zu und du behauptest der Staat nimmt die Beiträge und stopft damit Haushaltslöcher?
Wie läuft das ab, 120 Mrd in die Rentenkasse einzahlen und 150Mrd wieder rausnehmen?
Die 150Mrd€ kannst du mir dann sicher im Haushaltsplan der letzten Jahre zeigen, diese Summen sollten sofort auffallen.

Zitat von: karstenbrit in 19.03.2025 21:11
Beamte (und andere Berufsgruppen, je nach Art der Sozialversicherung) entziehen sich damit der Finanzierung. Beispiel Mütterrente, die teilweise aus Beiträgen finanziert wird.
1. Wird wie gesagt rund ein Viertel der Renten über Steuermitteln finanziert, also finanziert der Beamte sehr wohl die Rentenversicherung und entzieht sich ihr nicht.
2. Warum soll der Beamte für die Mütterrente zahlen, wenn er gar keine Mütterrente bekommt?

Zitat von: karstenbrit in 19.03.2025 21:11
Siehe erster Anstrich. Vielleicht übersehe ich etwas, aber eine E7 beim Bund hat knappe 300€ höheres Bruttoentgelt als eine A7 über alle Stufen hinweg.
20% SV-Beiträge sind je nach Stufe etwa 700-850€ Abzug, der Beamte zahlt seine PKV. Laut Rechner müsste die in Stufe 1 rund 400€ kosten, damit der Beamte bei weniger Netto landet (kommt mir viel vor in jungen Jahren).
Bei fast doppelten Bezügen im Ruhestand..
Unter Nichtbeachtung sämtlicher Zulagen für Kinder, Familie, usw...
Ähh ...
Rechnen wir doch mal anders und nicht so billig wie du.
Jahresbrutto E7/1 39.925€ (Weihnachtsgeld nicht vergessen)
Jahresnetto 30.215€
Jahresbrutto A7/1 35.556€
Jahresnetto 34.328€
Die kosten der PKV bei 50% liegen im Durchschnitt bei 300-320€, sofern der Beamte gesund ist. Ansonsten gibts Risikozuschläge. Aber wir nehmen mal die 300€ im Monat als 3.600€ im Jahr.
Somit E7 Jahresnetto immernoch 30.215€
A7 Jahrenetto 30.728€.
Also immernoch 500€ im Monat mehr, aber schon nicht mehr die Summe, die du behauptet hast.
Jetzt gehts aber weiter.
Jahressollstunden E7 1796 Std.
Jahressollstunden A7 1886 Std.

"Stundenlohn" E7 16,82€
"Stundenlohn" A7 16,29€

Und somit bekommt der Beamte unterm Strich plötzlich sogar weniger oder anders gesagt, der E7 arbeitet im Jahr 2 Wochen weniger als der Beamte.
Ich glaube jeder Beamte wäre sofort bereit 500€ aufn Tisch zu legen und dafür 2 Wochen mehr Urlaub im Jahr zu haben.

Wenn du rechnest dann bitte richtig
Rechner hier auf der Seite:
Grundgehalt:                 37142.76 €
Jahressonderzahlung:          2615.78 €   
Lohnsteuer:           - 4412.00 € (Klasse I)
Solidaritätszuschlag: -    0.00 €

sozialvers. Brutto:    41128.13 €
Krankenversicherung:  - 3701.53 € (9%/9%) 
Pflegeversicherung:   -  987.08 € (2.4%/1.8%)
Rentenversicherung:   - 3824.92 €
Arbeitslosenvers.:    -  534.67 €
Z-Vers. VBL:          -  719.63 € (1.81%/5.49%) die Abgabenberechnung zur Zusatzversorgung erfolgt hier gemäß 'Verteilmodell'. Bei Arbeitgebern, die das 'Aufzehrmodell' verwenden, weicht das Netto-Gehalt in den ersten Kalendermonaten gegenüber der Online-Berechnung auf dieser Seite nach oben, sonst nach unten ab.

(Hinzurechnungsbeträge Steuer/Sozialvers. durch VBL: 0/1369.59)

Abzüge gesamt:        -14179.83 € (Anteil: 35.7%)
Jahres-Brutto:               39758.54 €
durchschn. Monatsgehalt:      3313.21 €

netto bleiben:         25578.71 €

Somit 5000€ weniger als somit du rechnest! Gut ohne vbl sind es 26599.67 €.

Somit:
Somit E7 Jahresnetto  25578,71€
A7 Jahrenetto 30.728€.
Jahressollstunden E7 1796 Std.
Jahressollstunden A7 1886 Std.

"Stundenlohn" E7 14,24€
"Stundenlohn" A7 16,29€
Wärst du bereit 5000€ für 2 Wochen auf den Tisch zu legen?

Wie gesagt , wenn du rechnest dann bitte ehrlich und richtig

superbraz

Zitat von: UNameIT in 20.03.2025 07:17
Zitat von: Alexander79 in 20.03.2025 05:35
Zitat von: karstenbrit in 19.03.2025 21:11
Ja, es gibt Rücklagen. Diese reichen nach meinem Kenntnisstand für irgendwas um die 1-2 Jahre, also so etwa 10% Deckung? Für mich fehlt da ein nicht unerheblicher Teil.
Wie gut sind denn die Renten gedeckt?

Zitat von: karstenbrit in 19.03.2025 21:11
- Die Beiträge der gesetzlichen Rentenversicherung werden verwendet, um Löcher im Haushalt zu stopfen,
Na das rechne mal vor.
Der Bund schießt über 120 Mrd aus Steuermitteln in die Rentenkasse zu und du behauptest der Staat nimmt die Beiträge und stopft damit Haushaltslöcher?
Wie läuft das ab, 120 Mrd in die Rentenkasse einzahlen und 150Mrd wieder rausnehmen?
Die 150Mrd€ kannst du mir dann sicher im Haushaltsplan der letzten Jahre zeigen, diese Summen sollten sofort auffallen.

Zitat von: karstenbrit in 19.03.2025 21:11
Beamte (und andere Berufsgruppen, je nach Art der Sozialversicherung) entziehen sich damit der Finanzierung. Beispiel Mütterrente, die teilweise aus Beiträgen finanziert wird.
1. Wird wie gesagt rund ein Viertel der Renten über Steuermitteln finanziert, also finanziert der Beamte sehr wohl die Rentenversicherung und entzieht sich ihr nicht.
2. Warum soll der Beamte für die Mütterrente zahlen, wenn er gar keine Mütterrente bekommt?

Zitat von: karstenbrit in 19.03.2025 21:11
Siehe erster Anstrich. Vielleicht übersehe ich etwas, aber eine E7 beim Bund hat knappe 300€ höheres Bruttoentgelt als eine A7 über alle Stufen hinweg.
20% SV-Beiträge sind je nach Stufe etwa 700-850€ Abzug, der Beamte zahlt seine PKV. Laut Rechner müsste die in Stufe 1 rund 400€ kosten, damit der Beamte bei weniger Netto landet (kommt mir viel vor in jungen Jahren).
Bei fast doppelten Bezügen im Ruhestand..
Unter Nichtbeachtung sämtlicher Zulagen für Kinder, Familie, usw...
Ähh ...
Rechnen wir doch mal anders und nicht so billig wie du.
Jahresbrutto E7/1 39.925€ (Weihnachtsgeld nicht vergessen)
Jahresnetto 30.215€
Jahresbrutto A7/1 35.556€
Jahresnetto 34.328€
Die kosten der PKV bei 50% liegen im Durchschnitt bei 300-320€, sofern der Beamte gesund ist. Ansonsten gibts Risikozuschläge. Aber wir nehmen mal die 300€ im Monat als 3.600€ im Jahr.
Somit E7 Jahresnetto immernoch 30.215€
A7 Jahrenetto 30.728€.
Also immernoch 500€ im Monat mehr, aber schon nicht mehr die Summe, die du behauptet hast.
Jetzt gehts aber weiter.
Jahressollstunden E7 1796 Std.
Jahressollstunden A7 1886 Std.

"Stundenlohn" E7 16,82€
"Stundenlohn" A7 16,29€

Und somit bekommt der Beamte unterm Strich plötzlich sogar weniger oder anders gesagt, der E7 arbeitet im Jahr 2 Wochen weniger als der Beamte.
Ich glaube jeder Beamte wäre sofort bereit 500€ aufn Tisch zu legen und dafür 2 Wochen mehr Urlaub im Jahr zu haben.

Wenn du rechnest dann bitte richtig
Rechner hier auf der Seite:
Grundgehalt:                 37142.76 €
Jahressonderzahlung:          2615.78 €   
Lohnsteuer:           - 4412.00 € (Klasse I)
Solidaritätszuschlag: -    0.00 €

sozialvers. Brutto:    41128.13 €
Krankenversicherung:  - 3701.53 € (9%/9%) 
Pflegeversicherung:   -  987.08 € (2.4%/1.8%)
Rentenversicherung:   - 3824.92 €
Arbeitslosenvers.:    -  534.67 €
Z-Vers. VBL:          -  719.63 € (1.81%/5.49%) die Abgabenberechnung zur Zusatzversorgung erfolgt hier gemäß 'Verteilmodell'. Bei Arbeitgebern, die das 'Aufzehrmodell' verwenden, weicht das Netto-Gehalt in den ersten Kalendermonaten gegenüber der Online-Berechnung auf dieser Seite nach oben, sonst nach unten ab.

(Hinzurechnungsbeträge Steuer/Sozialvers. durch VBL: 0/1369.59)

Abzüge gesamt:        -14179.83 € (Anteil: 35.7%)
Jahres-Brutto:               39758.54 €
durchschn. Monatsgehalt:      3313.21 €

netto bleiben:         25578.71 €

Somit 5000€ weniger als somit du rechnest! Gut ohne vbl sind es 26599.67 €.

Somit:
Somit E7 Jahresnetto  25578,71€
A7 Jahrenetto 30.728€.
Jahressollstunden E7 1796 Std.
Jahressollstunden A7 1886 Std.

"Stundenlohn" E7 14,24€
"Stundenlohn" A7 16,29€
Wärst du bereit 5000€ für 2 Wochen auf den Tisch zu legen?

Wie gesagt , wenn du rechnest dann bitte ehrlich und richtig

oh danke...ich hab schon angefangen zu tippen und dann deinen beitrag gelesen.
einfach danke :)

39 brutto, 30 netto...in welchem land lebt er?  :o

MoinMoin

Zitat von: NelsonMuntz in 20.03.2025 06:32
Der A7 kann nach 40 Dienstjahren die Füße hochlegen, für den E7 sind es 45 Jahre (solange die Rente mit 63 noch möglich ist). E7er oder A7er brauchen auch kein Abitur - das klappt also ;)
Also der E7er, der fängt doch an zu arbeiten mit 18-20 Jahren (Lehre beginnt mit 16-17) er hat zwar mit 63 seine 45 Jahre voll (oder mit 61, wenn man die Lehre dazu nimmt) er muss aber bis 65 arbeiten um abschlagsfrei in Rente zu gehen und könnte mit 63 mit ~14% Abschlägen die Füße hoch legen.

Also das mit den 45 Jahren war mal.

Und der Beamte hat zwar seine 71,x% Pensionsansprüche nach 40 Jahren voll. Kann dann aber ebenfalls nicht abschlagsfrei gehen.
Und soweit ich weiß kann man nur in Niedersachsen sich mit 60 Jahren vorzeitig in den Ruhestand begeben.

Also so ganz ist da deine 45 vs 40 Jahre Aussage nicht korrekt.



Alexander79

Zitat von: UNameIT in 20.03.2025 07:17

Z-Vers. VBL:          -  719.63 € (1.81%/5.49%) die Abgabenberechnung zur Zusatzversorgung erfolgt hier gemäß 'Verteilmodell'. Bei Arbeitgebern, die das 'Aufzehrmodell' verwenden, weicht das Netto-Gehalt in den ersten Kalendermonaten gegenüber der Online-Berechnung auf dieser Seite nach oben, sonst nach unten ab.

Sorry, hab scheinbar in der Berechnung von E7 noch privatversichert drin gehabt, weshalb er die GKV nicht abgezogen hat.
Aber deine VBL muss trotzdem auch raus. Das ist eine Zusatzversicherung und verzehrt das Bild genauso.

Sukram10

Zitat von: karstenbrit in 19.03.2025 20:27
Was auch immer die mit zuordnen genau meinst, es bleibt dabei: Die AG-Anteile sind Bestandteil des Gehalts. Dem Arbeitgeber, der Sozialversicherung und auch dem Arbeitnehmer ist es völlig egal, ob die AG-Anteile 0%, 50% oder 100% betragen. Die letzte Erhöhung vom 01.01. ist weg vom Konto des Arbeitgebers und nicht mehr für weitere Lohnerhöhungen vorhanden.
Nein!
Der AG-Anteil gehört nicht zum (Brutto-) Gehalt sondern zum sog. "AG-Brutto", d.h. den gesamten Aufwendungen, die der AG für den AN leisten muss. Am Rande zählen auch die sonstigen Beiträge des AG (für den AN), bspw. der Unfallkasse zu den Aufwendungen.

NelsonMuntz

Zitat von: MoinMoin in 20.03.2025 07:25
Zitat von: NelsonMuntz in 20.03.2025 06:32
Der A7 kann nach 40 Dienstjahren die Füße hochlegen, für den E7 sind es 45 Jahre (solange die Rente mit 63 noch möglich ist). E7er oder A7er brauchen auch kein Abitur - das klappt also ;)
Also der E7er, der fängt doch an zu arbeiten mit 18-20 Jahren (Lehre beginnt mit 16-17) er hat zwar mit 63 seine 45 Jahre voll (oder mit 61, wenn man die Lehre dazu nimmt) er muss aber bis 65 arbeiten um abschlagsfrei in Rente zu gehen und könnte mit 63 mit ~14% Abschlägen die Füße hoch legen.

Also das mit den 45 Jahren war mal.

Und der Beamte hat zwar seine 71,x% Pensionsansprüche nach 40 Jahren voll. Kann dann aber ebenfalls nicht abschlagsfrei gehen.
Und soweit ich weiß kann man nur in Niedersachsen sich mit 60 Jahren vorzeitig in den Ruhestand begeben.

Also so ganz ist da deine 45 vs 40 Jahre Aussage nicht korrekt.

Ja, war etwas missverständlich meinerseits.

Dennoch besteht eben dieser Unterschied in der Anzahl der zu leistenden Jahre, bis die vollen Renten-/Pensionsansprüche erreicht werden. Die mehrjährige Halbtagstätigkeit meiner Nachbarin zwecks Kinderbetreuung ist für Ihre Pensionshöhe unschädlich - Ja, ich weiß: "Aber die PKV wird trotzdem in voller Höhe ...."

Deshalb nochmal: Das Vergleichen ergibt doch keinen Sinn (<- Was meine eigentliche Hauptaussage sein sollte)

Tanathos

Zitat von: MoinMoin in 20.03.2025 07:04
Zitat von: karstenbrit in 19.03.2025 20:27
Zitat von: Schnarchnase81 in 19.03.2025 07:17
Trotzdem bleibt AG-Anteil, AG-Anteil und ist nicht dem AN zuzuordnen. Jeder AN zahlt 9,3% Rentenversicherungsbeitrag.
Was auch immer die mit zuordnen genau meinst, es bleibt dabei: Die AG-Anteile sind Bestandteil des Gehalts.
Nein!
Es ist Bestandteil der Kosten des AG für den AN, es ist aber nicht Bestandteil deines Gehaltes.
Das ist ein kleiner aber sehr feiner Unterschied.
Oder musst du diesen Kosten etwa versteuern?

Nur weil man den Teil nicht versteuert wird er nicht von deinem Gehalt abgesplittet. Das Arbeitgeberbrutto ist immer die Bemessung der Wirtschaftlichkeit deiner Stelle und wird allein von dir erwirtschaftet zum Wohl des Staates und der Sozialkassen. Arbeitest du nicht, schenkt der AG ja nicht der Allgemeinheit deine Beiträge. Es war schlichtweg ein Taschenspielertrick der Politik, die wahren Kosten unseres Sozialstaates zu verstecken und trägt mit dazu bei das selbst die Schweiz günstigere Lohnkosten als Deutschland aufweist.