Autor Thema: Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II  (Read 603208 times)

UNameIT

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #3105 am: 19.03.2025 19:14 »

Der Staat meint regeln zu müssen, dass Hundebsitzer z.B. nur mit Sachkunde von der Leinenpflicht befreit werden dürfen. Demzufolge muss die Person, die die Sachkunde feststellt (und somit eine staatliche Aufgabe wahrnimmt) auch staatlich legitimiert sein.

Alternativ könnte man das aber auch Organisationen übertragen, beim TÜV gehts ja auch.

Nee, ganz abschaffen so etwas. Wir sind da vor 20 oder 30 Jahren auch nicht untergegangen.

Als Hundebesitzer sage ich, wir benötigen dringend den hundeführerschein für alle Hundebesitzer und alle bundesländer

schnitzelesser

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #3106 am: 19.03.2025 19:28 »

Sehe ich ähnlich. Kann nur für uns sprechen:  TVV - EG 10 - Vertrieb Sondervertragskunden ohne Personal Verantwortung und Möglichkeit für Firmenwagen, EG 11 mit Teamführung ab 3 MA,  Abteilungsleiter ab EG 12 - GF mit und ohne Prokura ab EG 14…

Darf ich fragen, wie klein eure Bude ist? Vertrieb SVK kenne ich als E12/E13, ab AL Vertrieb AT, GF im unteren mittleren sechsstelligen Bereich.

Btw: Schön, dass hier mehr TV-Vler aktiv sind. Früher war ich hier sozusagen der Einzige.

NelsonMuntz

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #3107 am: 19.03.2025 20:19 »
Als Hundebesitzer sage ich, wir benötigen dringend den hundeführerschein für alle Hundebesitzer und alle bundesländer

Einspruch! ... Der Sachkundenachweis ist schon ein -weit an der Realität vorbeischweifendes und mitnichten qualifizierendes- "Behörden-Konstrukt".

Ein (deutscher) Hunde-Führerschein würde aber bedeuten: Min. 20h Theorie + 40h Praxis, jeweils unter behördlich zertifizierter Anleitung und im Anschluss mit gebührenpflichtiger Prüfung. Können wir zwischen 3.500 und 5.000 Euro für ansetzen.

Möglicherweise wäre das für jeden neuen Hund zu wiederholen, und darüber hinaus wäre für Deinen angemeldeten Hund trotzdem noch eine verpflichtende Wesensprüfung in Jahrestakt angebracht (sonst: Maulkorb in der Öffentlichkeit). Wäre dann noch mal ein "Hunni" pro Jahr extra neben der Hundesteuer.

Hast Du (als Hundehalter) da Bock drauf? Ich würd mir dann ne Katze holen ;)

(Oh, so Off-Topic war ich wohl noch nie ;))

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #3108 am: 19.03.2025 20:20 »
Zitat

Aus diesem Grund hatte ich es aufgegriffen, da dort eben jetzt schon das Gehalt ziemlich hoch ist im Vergleich zum TVöD, und nun sagt man, die Stufe 6 ist zu gering.
Das mag man im Vergleich zum TVöD so empfinden, das liegt aber daran, dass im TVöD die fetten Sprünge später kommen, während die im TV-V zwischen den Stufen 1-4 liegen, was ja für den Arbeitnehmer ebenfalls positiv ist, da schneller erreichbar
Also nach allem wäre eine Angleichung des TVÖD an den TV-V offenbar keine schlechte Idee    :)

Ich glaube nicht, dass es viele Beschwerden auf Seiten der Beschäftigten gäbe.
Klar,  kenne keinen AN, der sich beklagen würde das Entgelt von zwei EGs höher zu beziehen, als es die EGO hergibt.
Aber dazu muss man das Mindsetting, der Personaler anpassen und nicht die Ego tvv übernehmen.

karstenbrit

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #3109 am: 19.03.2025 20:27 »
Trotzdem bleibt AG-Anteil, AG-Anteil und ist nicht dem AN zuzuordnen. Jeder AN zahlt 9,3% Rentenversicherungsbeitrag.
Was auch immer die mit zuordnen genau meinst, es bleibt dabei: Die AG-Anteile sind Bestandteil des Gehalts. Dem Arbeitgeber, der Sozialversicherung und auch dem Arbeitnehmer ist es völlig egal, ob die AG-Anteile 0%, 50% oder 100% betragen. Die letzte Erhöhung vom 01.01. ist weg vom Konto des Arbeitgebers und nicht mehr für weitere Lohnerhöhungen vorhanden.

Und nach deiner Logik müsste ein Beamter, wenn er, hypothetisch gesehen, in die Rentenkasse einzahlen soll, die 18,6% alleine aufbringen. Das wäre höchst ungerecht. Warum soll ein Beamter alles alleine bezahlen, während du den AG Beitrag hast? Wenn, dann müsste der Beamte, wie schon geschrieben, seine 15% zurück bekommen, 9,3% Zahlen und der AG zahlt die 9,3 AG-Anteil.
Exakt das (+15%, -9.3%) habe ich geschrieben.

Unterm Strich wird er, auch auf Grund der steuerlichen Absetzbarkeiten, insgesamt nicht weniger im Portemonnaie haben, nur der Dienstherr muss mehr zahlen, insbesondere, wenn der Beamte gar nicht so alt wird.
Den ersten Teil hat auch niemand behauptet (erst bei Rente/Pension mekr der Beamte dann den Unterschied). Beim zweiten Teil wäre ich mir nicht so sicher: Die unmittelbaren Kosten wären höher, da Rentenbeiträge sofort fällig wären, die langfristigen Kosten aufgrund des geringeren Versorgungsniveaus jedoch geringer.

Im übrigen gibt es auch Betriebsrenten, wo der AG die Beiträge komplett übernimmt!
Ja, das wird gemacht, aber mir ist der Bezug zum Thema nicht so klar. Sei's drum, selbe Lage wie bei den AG-Beiträgen: Was der Arbeitgeber an Betriebsrente zahlt, kann er dir nicht als Lohn geben. Der Gag bei sowas ist in der Regel nur eine Steuer/Abgabenoptimierung.


Jedenfalls kannst du nicht behaupten, der Beamte zahlt nur 15%, während du 18,3% bezahlst. Dies stimmt so nicht. Der AG-Anteil kommt nicht aus deiner Tasche und müsste, wieder rein hypothetisch, auch dem Beamten zugestanden werden.
Auch wenn du es noch so oft behauptest: Es stimmt. Der Arbeitnehmer muss sämtliche SV-Abgaben erwirtschaften, denn die AG-Anteile fallen nicht vom Himmel. 0.5% hatten wir am 01.01., wie stark werden die SV-Beiträge in den kommenden 3 Jahren steigen? Die gebotenen 5.5% sind Stand heute bereits ~6.0%, am 01.01.2028 sicher eine Zahl zwischen 7% und 8%.

KaiBro

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #3110 am: 19.03.2025 20:28 »

Der Staat meint regeln zu müssen, dass Hundebsitzer z.B. nur mit Sachkunde von der Leinenpflicht befreit werden dürfen. Demzufolge muss die Person, die die Sachkunde feststellt (und somit eine staatliche Aufgabe wahrnimmt) auch staatlich legitimiert sein.

Alternativ könnte man das aber auch Organisationen übertragen, beim TÜV gehts ja auch.

Nee, ganz abschaffen so etwas. Wir sind da vor 20 oder 30 Jahren auch nicht untergegangen.

Als Hundebesitzer sage ich, wir benötigen dringend den hundeführerschein für alle Hundebesitzer und alle bundesländer

Und dazu benötigen wir noch einen Fahrradführerschein und einen Pferdeführerschein.

Der Hundeführerschein ist reinster Blödsinn. Einen Hund bekomme ich auch, wenn ich keinen Hundeführerschein vorweisen kann. Und selbst wenn man einen Hundeführerschein hat, heißt es nicht, das man mit dem Hund auch umgehen kann. Kenne genug Personen die einen Hundeführerschein besitzen, aber ihren Vierbeiner nicht unter Kontrolle haben. 
Mein Hund ist aus steuerlichen Gründen und dem Grund, das ich einen Hundeführerschein hätte machen müssen auf eine andere Person angemeldet. Und wen juckts? Niemanden.

Emmi87

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #3111 am: 19.03.2025 20:31 »

Sehe ich ähnlich. Kann nur für uns sprechen:  TVV - EG 10 - Vertrieb Sondervertragskunden ohne Personal Verantwortung und Möglichkeit für Firmenwagen, EG 11 mit Teamführung ab 3 MA,  Abteilungsleiter ab EG 12 - GF mit und ohne Prokura ab EG 14…

Darf ich fragen, wie klein eure Bude ist? Vertrieb SVK kenne ich als E12/E13, ab AL Vertrieb AT, GF im unteren mittleren sechsstelligen Bereich.

Btw: Schön, dass hier mehr TV-Vler aktiv sind. Früher war ich hier sozusagen der Einzige.



Ne ich bin auch schon gute 10 Jahre hier…ebenfalls TVV. Bei uns werden die Kaufleute aber besser eingruppiert als die Handwerker. Kaufmännische Ausbildung 3 Jahre danach je nach Aufgabengebiet zwischen 7 und 10. Kaufleute mit zusätzlicher Ausbildung als Personaler sogar die 11. Der Techniker bekommt die 8 mit Glück 10. Der Elektriker zwischen 4 und 6. Master Studium Maschinenbau zwischen 10 und 14. ich kenne niemanden der die 15. hat und es gibt einige AT.

KlammeKassen

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #3112 am: 19.03.2025 20:35 »


Abteilungsleiter EG12 deckt sich ziemlich mit TVöD  ;)
[/quote]

Ja! Ich bin nach 10 Jahren Privatwirtschaft in den TVV gewechselt und bereue nicht einen Tag. Klar die letzten 4 Jahre waren nicht einfach in der Energiewelt. Wir sind mitten im Wandel zur Verjüngung aber läuft und können uns egal in welcher Position über Fachkräfte (noch) nicht beschweren. Klar wird abgewichen in mancher Position aber ok, wird überall gemauschelt. Sollte die Tabelle tatsächlich noch überarbeitet werden, wird jedoch der Spalt zwischen TVÖD und dem TVV noch größer werden.
[/quote]

Klingt gut  :D

KlammeKassen

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #3113 am: 19.03.2025 20:41 »

Hier aus einem Verdi Schreiben das über den Betriebsrat zum TVV verteilt wurde:

Höchste Zeit, den TV-V stärker zu machen Arbeitgeber bremsen Verbesserungen aus Ungeachtet des komplizierten Ringens in der Verhandlungsspitze haben wir im TV-V durchaus Fortschritte erzielt. Wir sind im Kern mit den Arbeitgebern einig, dass wir mit einer neuen Tabellenstruktur den TV-V attraktiver machen wollen: Für Nachwuchskräfte und Quereinsteigende durch deutliche Zuwächse in der Erfahrungsstufe 1, genauso wie für die erfahrenen Kräfte in Stufe 6. Dabei hat eure massive Beteiligung an den Warnstreiks und besonders am TV-V-Branchenstreiktag sehr geholfen!

Allerdings hat auch uns die Entscheidung der Arbeitgeberseite ausgebremst, als sie das Scheitern der Verhandlungen beschlossen hat. Gehaltssteigerungen reichen bei weitem noch nicht aus Denn trotz der Annäherung im Kern sind wir im TV-V noch ein gutes Stück von einer tragfähigen Einigung entfernt. Gerade die tatsächlichen Einkommenszuwächse in der neuen Tabellenstruktur waren zwischen dem Gruppenausschuss Versorgung der VKA und unserer TV-V-Verhandlungskommission noch hochumstritten. Die Vorstellungen der Arbeitgeberseite hätten bei weitem nicht gereicht, um den Abstand der TV-V-Tabelle zu den Einkommen in der privaten Energiewirtschaft zumindest etwas zu verringern. Bessere Eingruppierung ist der nächste Schritt Klar ist für uns auch: Die veränderte Tabelle kann nur ein erster Schritt sein, um den TV-V zu modernisieren und attraktiver zu machen. Wir erwarten, in einer Tarifeinigung eine Verhandlungsverpflichtung zu verankern,
damit wir auch über eine neue Entgeltordnung mit mehr, verbesserten und modernisierten Tätigkeitsmerkmalen im TV-V (Anlage 1) verhandeln können. In den Verhandlungen nach der Schlichtung wird es für uns zentral, deutliche Entgeltsteigerung innerhalb der neuen Tabellenstruktur durchzusetzen und den Weg für weitere Modernisierungsschritte zu ebnen

Ich sehe das ganze nur etwas kritisch, weil zusammen verhandelt wird; TVöD mit TV-V. Und der TV-V ist - wie gesagt - schon jetzt im Vergleich wesentlich besser aufgestellt (100 % JSZ; große Gehaltssprünge in den ersten Stufen statt in den letzten Stufen, offensichtlich nicht so ein Angepisse beim Eingruppieren etc.)

Daher ist es schon übel, wenn zusammen verhandelt wird und der TV-V dann immer weiter vom TVöD abdriftet.

Insbesondere Ingenieure, BWLer/Controller/Finanzverantwortliche, ITler brauchen sie zum Beispiel beide.
Und es gibt Orte, in denen sowohl TV-V Arbeitgeber als auch TVöD Arbeitgeber existieren. Meiner Meinung nach ist es komplette Kannibalisierung im eigenen Tarifsystem.

Bei uns gibt es beispielsweise beim TV-V Arbeitgeber noch gratis Kaffee, gratis Tee, Obstkisten etc. (nicht, dass das jetzt wahnsinnig viel Geld wäre), aber sowas wäre bei Arbeitgebern im TVöD absolut nicht vorstellbar - Verschwendung öffentlicher Gelder und so (so sehr wertschätzt man das eigene Personal  8)). Der Zuschuss bei den freiwilligen Entgeltumwandlung ist auch wesentlich höher bzw. er ist überhaupt vorhanden  ;D
etc. etc.

Ist nicht teilweise auch weniger Strom/Gas/Wasser zu bezahlen?
Im TVöD zahlt man als Angestellter nicht weniger für Hundesteuer oder Grundsteuer  :o

KlammeKassen

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« Antwort #3114 am: 19.03.2025 20:44 »

Der Staat meint regeln zu müssen, dass Hundebsitzer z.B. nur mit Sachkunde von der Leinenpflicht befreit werden dürfen. Demzufolge muss die Person, die die Sachkunde feststellt (und somit eine staatliche Aufgabe wahrnimmt) auch staatlich legitimiert sein.

Alternativ könnte man das aber auch Organisationen übertragen, beim TÜV gehts ja auch.

Nee, ganz abschaffen so etwas. Wir sind da vor 20 oder 30 Jahren auch nicht untergegangen.

Als Hundebesitzer sage ich, wir benötigen dringend den hundeführerschein für alle Hundebesitzer und alle bundesländer

Und einen Steurrabatt auf Hundesteuer  ;) - irgendwofür muss es ja mal "Benefits" geben.

Wer bei Lidl/Aldi/Penny/Edeka etc. arbeitet, bekommt auch Prozente beim Einkaufen  :P

KlammeKassen

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #3115 am: 19.03.2025 20:47 »

Sehe ich ähnlich. Kann nur für uns sprechen:  TVV - EG 10 - Vertrieb Sondervertragskunden ohne Personal Verantwortung und Möglichkeit für Firmenwagen, EG 11 mit Teamführung ab 3 MA,  Abteilungsleiter ab EG 12 - GF mit und ohne Prokura ab EG 14…

Darf ich fragen, wie klein eure Bude ist? Vertrieb SVK kenne ich als E12/E13, ab AL Vertrieb AT, GF im unteren mittleren sechsstelligen Bereich.

Btw: Schön, dass hier mehr TV-Vler aktiv sind. Früher war ich hier sozusagen der Einzige.

Wow, das scheint echt richtig gute Konditionen zu geben.
Offenbar steht keiner hinter euch und erzählt, dass ihr öffentliche Mittel verschwendet durch die "unangemessen hohe" Bezahlung

KlammeKassen

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #3116 am: 19.03.2025 20:49 »

Sehe ich ähnlich. Kann nur für uns sprechen:  TVV - EG 10 - Vertrieb Sondervertragskunden ohne Personal Verantwortung und Möglichkeit für Firmenwagen, EG 11 mit Teamführung ab 3 MA,  Abteilungsleiter ab EG 12 - GF mit und ohne Prokura ab EG 14…

Darf ich fragen, wie klein eure Bude ist? Vertrieb SVK kenne ich als E12/E13, ab AL Vertrieb AT, GF im unteren mittleren sechsstelligen Bereich.

Btw: Schön, dass hier mehr TV-Vler aktiv sind. Früher war ich hier sozusagen der Einzige.



Ne ich bin auch schon gute 10 Jahre hier…ebenfalls TVV. Bei uns werden die Kaufleute aber besser eingruppiert als die Handwerker. Kaufmännische Ausbildung 3 Jahre danach je nach Aufgabengebiet zwischen 7 und 10. Kaufleute mit zusätzlicher Ausbildung als Personaler sogar die 11. Der Techniker bekommt die 8 mit Glück 10. Der Elektriker zwischen 4 und 6. Master Studium Maschinenbau zwischen 10 und 14. ich kenne niemanden der die 15. hat und es gibt einige AT.

Mit kfm. Ausbildung in EG10
Okay, so viel dann dazu "ab EG9 Hochschulstudium"  ;) :D

Scheint ja echt recht locker gehandhabt zu werden.

Ich sollte das bei unserem Versorger mal aufmerksam verfolgen, was da in nächster Zeit so ausgeschrieben wird.

karstenbrit

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #3117 am: 19.03.2025 21:11 »
Zu viel Wissenslücken.

1. Schau dir mal die hier im Forum diskutierten und geprüften Berechnungen an. Ein einzelner und auch nicht zutreffender Aspekt (Beamte erwirtschaften keine Rentenpunkte) ist da nicht hilfreich.
Genauer bitte. Ich hatte explizit nach einem Rechenbeispiel mit aktuellen Zahlen gefragt.


2. Pensionen sind kein "gigantischer Fehlbetrag", zumindest beim Bund werden dafür Rücklagen aufgebaut
Ja, es gibt Rücklagen. Diese reichen nach meinem Kenntnisstand für irgendwas um die 1-2 Jahre, also so etwa 10% Deckung? Für mich fehlt da ein nicht unerheblicher Teil.


3. Und schon wieder nicht nicht funktionierende Versuch, jemand etwas wegzunehmen. Warum denn nur? Und welche vermeintliche Schieflage würde damit beseitigt werden?
Es gibt mehrere Schieflagen:
- Beamte erhalten pro Euro Bruttolohn etwa doppelt so Renten/Pensionsansprüche wie Angestellte. Das ist nicht einmal im Ansatz vermittelbar, z.B. in Schulen, wenn A13 neben EG13 im Lehrerzimmer sitzt und exakt dieselben Aufgaben wahrnimmt.
- Die Beiträge der gesetzlichen Rentenversicherung (und auch der anderen SV-Kassen) werden verwendet, um Löcher im Haushalt zu stopfen, die eigentlich mit Steuermitteln zu finanzieren wären. Beamte (und andere Berufsgruppen, je nach Art der Sozialversicherung) entziehen sich damit der Finanzierung. Beispiel Mütterrente, die teilweise aus Beiträgen finanziert wird.



Beamte die weniger als angestellter verdienen, dass ich nicht lache.

Dann nutze doch mal den Rechner hier und vergleiche die Einkommen z.B. einer E7 und A7
Siehe erster Anstrich. Vielleicht übersehe ich etwas, aber eine E7 beim Bund hat knappe 300€ höheres Bruttoentgelt als eine A7 über alle Stufen hinweg.
20% SV-Beiträge sind je nach Stufe etwa 700-850€ Abzug, der Beamte zahlt seine PKV. Laut Rechner müsste die in Stufe 1 rund 400€ kosten, damit der Beamte bei weniger Netto landet (kommt mir viel vor in jungen Jahren).
Bei fast doppelten Bezügen im Ruhestand..
Unter Nichtbeachtung sämtlicher Zulagen für Kinder, Familie, usw...

Tanathos

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #3118 am: 19.03.2025 21:14 »

Hier aus einem Verdi Schreiben das über den Betriebsrat zum TVV verteilt wurde:

Höchste Zeit, den TV-V stärker zu machen Arbeitgeber bremsen Verbesserungen aus Ungeachtet des komplizierten Ringens in der Verhandlungsspitze haben wir im TV-V durchaus Fortschritte erzielt. Wir sind im Kern mit den Arbeitgebern einig, dass wir mit einer neuen Tabellenstruktur den TV-V attraktiver machen wollen: Für Nachwuchskräfte und Quereinsteigende durch deutliche Zuwächse in der Erfahrungsstufe 1, genauso wie für die erfahrenen Kräfte in Stufe 6. Dabei hat eure massive Beteiligung an den Warnstreiks und besonders am TV-V-Branchenstreiktag sehr geholfen!

Allerdings hat auch uns die Entscheidung der Arbeitgeberseite ausgebremst, als sie das Scheitern der Verhandlungen beschlossen hat. Gehaltssteigerungen reichen bei weitem noch nicht aus Denn trotz der Annäherung im Kern sind wir im TV-V noch ein gutes Stück von einer tragfähigen Einigung entfernt. Gerade die tatsächlichen Einkommenszuwächse in der neuen Tabellenstruktur waren zwischen dem Gruppenausschuss Versorgung der VKA und unserer TV-V-Verhandlungskommission noch hochumstritten. Die Vorstellungen der Arbeitgeberseite hätten bei weitem nicht gereicht, um den Abstand der TV-V-Tabelle zu den Einkommen in der privaten Energiewirtschaft zumindest etwas zu verringern. Bessere Eingruppierung ist der nächste Schritt Klar ist für uns auch: Die veränderte Tabelle kann nur ein erster Schritt sein, um den TV-V zu modernisieren und attraktiver zu machen. Wir erwarten, in einer Tarifeinigung eine Verhandlungsverpflichtung zu verankern,
damit wir auch über eine neue Entgeltordnung mit mehr, verbesserten und modernisierten Tätigkeitsmerkmalen im TV-V (Anlage 1) verhandeln können. In den Verhandlungen nach der Schlichtung wird es für uns zentral, deutliche Entgeltsteigerung innerhalb der neuen Tabellenstruktur durchzusetzen und den Weg für weitere Modernisierungsschritte zu ebnen

Ich sehe das ganze nur etwas kritisch, weil zusammen verhandelt wird; TVöD mit TV-V. Und der TV-V ist - wie gesagt - schon jetzt im Vergleich wesentlich besser aufgestellt (100 % JSZ; große Gehaltssprünge in den ersten Stufen statt in den letzten Stufen, offensichtlich nicht so ein Angepisse beim Eingruppieren etc.)

Daher ist es schon übel, wenn zusammen verhandelt wird und der TV-V dann immer weiter vom TVöD abdriftet.

Insbesondere Ingenieure, BWLer/Controller/Finanzverantwortliche, ITler brauchen sie zum Beispiel beide.
Und es gibt Orte, in denen sowohl TV-V Arbeitgeber als auch TVöD Arbeitgeber existieren. Meiner Meinung nach ist es komplette Kannibalisierung im eigenen Tarifsystem.

Bei uns gibt es beispielsweise beim TV-V Arbeitgeber noch gratis Kaffee, gratis Tee, Obstkisten etc. (nicht, dass das jetzt wahnsinnig viel Geld wäre), aber sowas wäre bei Arbeitgebern im TVöD absolut nicht vorstellbar - Verschwendung öffentlicher Gelder und so (so sehr wertschätzt man das eigene Personal  8)). Der Zuschuss bei den freiwilligen Entgeltumwandlung ist auch wesentlich höher bzw. er ist überhaupt vorhanden  ;D
etc. etc.

Ist nicht teilweise auch weniger Strom/Gas/Wasser zu bezahlen?
Im TVöD zahlt man als Angestellter nicht weniger für Hundesteuer oder Grundsteuer  :o

Naja Konkurrenz gibt es doch grundsätzlich auch mit der Privatwirtschaft. Das ist jetzt nicht am TVV aufgehangen. Damit die Kommunen es merken und zu Verbesserungen gezwungen sind müssten halt die AN in großen Zahlen das Weite suchen. Und auf der anderen Seite ist die Gleichmacherei ja das Problem für den TVÖD. Da ja eben Kommunen und Bund trotz unterschiedlicher Möglichkeiten sich immer am schwächsten Glied der Kette orientieren müssen. Mehr Differenzierung wäre hier vielleicht angebracht. Ob der TVV jetzt bei der Tarifverhandlung so viel besser dastehen wird glaube ich nicht mal.. Verdi hat ja auch auf den allgemeinen Abschluss verwiesen. Ich glaube nicht dass hier große Unterschiede zu Tage kommen. Und zu guter Letzt: ich kann jeden nur ermutigen den Job zu wechseln ob zum Versorger oder anderswohin. Unabhängig von Tarifverträgen gibt ein Arbeitgeberwechsel oft das größte Lohnplus.

Schnarchnase81

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #3119 am: 19.03.2025 21:32 »
Trotzdem bleibt AG-Anteil, AG-Anteil und ist nicht dem AN zuzuordnen. Jeder AN zahlt 9,3% Rentenversicherungsbeitrag.
Was auch immer die mit zuordnen genau meinst, es bleibt dabei: Die AG-Anteile sind Bestandteil des Gehalts. Dem Arbeitgeber, der Sozialversicherung und auch dem Arbeitnehmer ist es völlig egal, ob die AG-Anteile 0%, 50% oder 100% betragen. Die letzte Erhöhung vom 01.01. ist weg vom Konto des Arbeitgebers und nicht mehr für weitere Lohnerhöhungen vorhanden.

Und nach deiner Logik müsste ein Beamter, wenn er, hypothetisch gesehen, in die Rentenkasse einzahlen soll, die 18,6% alleine aufbringen. Das wäre höchst ungerecht. Warum soll ein Beamter alles alleine bezahlen, während du den AG Beitrag hast? Wenn, dann müsste der Beamte, wie schon geschrieben, seine 15% zurück bekommen, 9,3% Zahlen und der AG zahlt die 9,3 AG-Anteil.
Exakt das (+15%, -9.3%) habe ich geschrieben.

Unterm Strich wird er, auch auf Grund der steuerlichen Absetzbarkeiten, insgesamt nicht weniger im Portemonnaie haben, nur der Dienstherr muss mehr zahlen, insbesondere, wenn der Beamte gar nicht so alt wird.
Den ersten Teil hat auch niemand behauptet (erst bei Rente/Pension mekr der Beamte dann den Unterschied). Beim zweiten Teil wäre ich mir nicht so sicher: Die unmittelbaren Kosten wären höher, da Rentenbeiträge sofort fällig wären, die langfristigen Kosten aufgrund des geringeren Versorgungsniveaus jedoch geringer.

Im übrigen gibt es auch Betriebsrenten, wo der AG die Beiträge komplett übernimmt!
Ja, das wird gemacht, aber mir ist der Bezug zum Thema nicht so klar. Sei's drum, selbe Lage wie bei den AG-Beiträgen: Was der Arbeitgeber an Betriebsrente zahlt, kann er dir nicht als Lohn geben. Der Gag bei sowas ist in der Regel nur eine Steuer/Abgabenoptimierung.


Jedenfalls kannst du nicht behaupten, der Beamte zahlt nur 15%, während du 18,3% bezahlst. Dies stimmt so nicht. Der AG-Anteil kommt nicht aus deiner Tasche und müsste, wieder rein hypothetisch, auch dem Beamten zugestanden werden.
Auch wenn du es noch so oft behauptest: Es stimmt. Der Arbeitnehmer muss sämtliche SV-Abgaben erwirtschaften, denn die AG-Anteile fallen nicht vom Himmel. 0.5% hatten wir am 01.01., wie stark werden die SV-Beiträge in den kommenden 3 Jahren steigen? Die gebotenen 5.5% sind Stand heute bereits ~6.0%, am 01.01.2028 sicher eine Zahl zwischen 7% und 8%.

Du hast einfach keine Ahnung und behauptest nur Dinge, die vom Stammtisch kommen.
Gehe besser dahin zurück und hör auf, deinen Anti-Beamten Populismus zu verbreiten.
Ich habe dir mehrfach dargelegten, wo du falsch liegst, dabei hätte ich das auch einer Parkuhr erzählen können und hätte auf mehr Einsicht hoffen können. Manche Beamtenhasser sind einfach unbelehrbar. Zum Glück ist deine Meinung so viel Wert, wie der Sack Reis in China, der umfällt. Wenn es nach Leuten wie dir geht, arbeitet die Polizei auf Bürgergeldniveau! Dann mal viel Spaß damit, jemanden dafür zu finden, der sich nicht bestechen lässt!