Autor Thema: Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II  (Read 604145 times)

DNFF

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #2940 am: 19.03.2025 08:01 »
Ein Detail ist ja schon durchgesickert: Die Arbeitgeber möchten den Beschäftigten die Möglichkeit geben, auf Teile des Weihnachtsgeldes zu verzichten, und damit einen höheren Anspruch auf Urlaub zu haben. Man kann sich also entscheiden zwischen "mehr" Weihnachtsgeld und "mehr" Freizeit durch zusätzliche Urlaubstage.

Die Frage ist nur, wie das im Detail aussehen soll. Es muss am Ende jedenfalls günstiger sein als unbezahlter Urlaub, andernfalls wäre das auch nur eine versteckte Nullnummer.

Dieses Wahlmodell kennt man mittlerweile auch aus anderen Branchen.

Interessant.
Das wäre dann aber theoretisch auch das Ende der "klassischen Tabelle". Oder es gäbe Tabellen-Varianten für MA mit "mehr Urlaub/weniger Entgelt" bzw. "unveränderter Urlaub/mehr Entgelt".

LogiJöw

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #2941 am: 19.03.2025 08:06 »
1 Billion wurden in 48h einfach mal abgenickt.

Wenn ich für meine Abteilung 2 Drucker anschaffen muss für 300€. Dann muss ich mehrere Angebote einholen und noch 2 Seiten begründen, warum ich mich für diesen einen Anbieter entschieden haben. Sowas dauert dann mehrere Wochen.

Der größte Skandal überhaupt.
Dieses Konstrukt von Merz wird uns alle so dermaßen trocken in den A***h f***n.

Ich erwarte komplett neue Verhandlungen. Unter 10% p.a. braucht mir keiner mehr kommen.

Was für ein Quatsch. Bei welchem Direktauftrag über diesen Wert muss man mehrere Angebote einholen und dann noch begründen? Paulanergarten oder ABM?

Das Wirtschaftslichkeitsgebot gilt auch außerhalb eines Vergabeverfahrens. Die drei Angebote sind auch bei einem Direktauftrag einzuholen. Weiterhin verkomplizieren dann eher die individuellen Hausregeln / Haushaltsordnungen die Beschaffung.

Es ist gerade das Wesen eines Direktauftrages, nicht drei Angebote abfordern zu müssen, sondern DIREKT zu beauftragen, natürlich unter dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Was andere für spezielle Vorgaben und Anweisungen generieren, steht auf einem anderen Blatt.
Der Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gilt als erfüllt, wenn bei Direktvergabe ab 500 Euro mindestens drei Angebote formlos eingeholt werden. Bei Direktaufträgen bis 3.000 Euro kann auch auf allgemein, zum Beispiel im Internet, zugängliche Angebote zurückgegriffen werden. Zudem kann die Angebotseinholung per EMailanhang erfolgen

Auch wenn es OT ist: Bitte keine Direktaufträge und Direktvergaben durcheinanderschmeißen. Solche Vorgaben stehen nicht in der UVgO und auch nicht in den Kommentaren, sondern sind meistens Handlungsanweisungen, Verwaltungsvorschriften, whatever,...

NelsonMuntz

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #2942 am: 19.03.2025 08:12 »
Das wäre dann aber theoretisch auch das Ende der "klassischen Tabelle". Oder es gäbe Tabellen-Varianten für MA mit "mehr Urlaub/weniger Entgelt" bzw. "unveränderter Urlaub/mehr Entgelt".

Nein, zumindest nicht bei den monatlichen Werten, denn es geht hier um die JSZ (oder auch Weihnachtsgeld).

cyrix42

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #2943 am: 19.03.2025 08:14 »
Das wäre dann aber theoretisch auch das Ende der "klassischen Tabelle". Oder es gäbe Tabellen-Varianten für MA mit "mehr Urlaub/weniger Entgelt" bzw. "unveränderter Urlaub/mehr Entgelt".

In den Entgelttabellen des TVöD steht doch eh nur das Monats-Brutto für eine volle Stelle in jeder Entgeltgruppe und Stufe; diese Werte werden durch diese Variante ja nicht berührt. Eher dürfte sich was im entsprechenden Paragraphen zur Jahressonderzahlung ändern. Aber auch das wird ja recht einfach zu machen sein; sowas wie „Bemessungssatz der Jahressonderzahlung sind 90% (Bund) bzw. 85% (VKA). Abweichend von Satz 1 kann der Satz nach individueller Vereinbarung auch um x% reduziert und damit ein zusätzlicher Urlaubsanspruch in Höhe von y Tagen erworben werden. Eine solche Zusatzvereinbarung ist bis zum Ende des ersten Quartals schriftlich festzuhalten und wird Teil des Arbeitsvertrags.“

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #2944 am: 19.03.2025 08:18 »
1x jährlich (2025,2026,2027) 300€ (hier hoffe ich doch inständig auf eine NETTO-Auszahlung - alles andere wäre blanker Hohn)
Erklär mir mal wie das funktionieren soll.

Benson19

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #2946 am: 19.03.2025 08:34 »
Betriebsrenten nicht vergessen. Wie hier schon mehrfach durchgerechnet ergibt sich bis ca. A12/E12 kein wesentlicher Unterschied.

Betriebsrenten gehen ebenfalls vom Gehalt ab. Kann man mit einberechnen, dann gehen aber keine 18.6% vom Gehalt ab, sondern >20%.

Eine A9 erwirbt in etwa einen Anspruch von 2 Rentenpunkten (also das Maximum in der gesetzlichen Rentenversicherung) pro Jahr. Kein wesentlicher Unterschied? Ich weiß ja nicht.


Ansonsten auch ein falscher Ansatzpunkt. Warum sollte ich jemand anderem etwas nehmen wollen, da habe ich doch nix davon!
Am Ende müssen die Pensionen auch bezahlt werden und diese sind ein ebenfalls gigantischer ungedeckter Fehlbetrag, den die Länder, denen jetzt wohl auch die Schuldenaufnahme erlaubt wird, vor sich herschieben. Ab in die GRV, gleiche Beiträge, gleiche Bezüge, und im selben Atemzug soziale Schieflage an mehreren Stellen beseitigt.

Zu viel Wissenslücken.

1. Schau dir mal die hier im Forum diskutierten und geprüften Berechnungen an. Ein einzelner und auch nicht zutreffender Aspekt (Beamte erwirtschaften keine Rentenpunkte) ist da nicht hilfreich.

2. Pensionen sind kein "gigantischer Fehlbetrag", zumindest beim Bund werden dafür Rücklagen aufgebaut

3. Und schon wieder nicht nicht funktionierende Versuch, jemand etwas wegzunehmen. Warum denn nur? Und welche vermeintliche Schieflage würde damit beseitigt werden?

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #2947 am: 19.03.2025 08:35 »
Unabhängig vom angesprochenen Nullsummenspiel Gehalt / Rente vs. Bezüge / Pension:

Was ein TB jedoch derzeit niemals ansatzweise ausgleichen kann, sind die Zulagen bei Kindern, insbesondere bei 3+ Kindern.

In NRW sind das bei einer mittleren Mietstufe III und drei Kindern schon 1475€ (laut dieser Seite) pro Monat plus Kindergeld (765€): Link Bezügerechner (A11 S8)

Einfach mal 12 (Monate) mal 18 (Jahre) rechnen.

Disclaimer: Ich gönne das allen Beamten! Ich will nur objektivieren, dass dort die große Lücke zwischen den beiden Gruppen klafft. Bei Kinderlosen sind die Unterschiede wohl vernachlässigbar.

Ist ja logisch. Angestellte erhalten Geld für ihre Arbeit. Beamte erhalten Sozialhilfe für die ganze Familie und müssen sich daher mit voller Kraft ihres Amtes widmen.

ITry

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #2948 am: 19.03.2025 08:36 »
https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/banken/volksbanken-beschaeftigte-bekommen-elf-prozent-mehr-gehalt/100111655.html

So kann es auch gehen, bei einer Laufzeit von 3 Jahren ;)

Einfach nur noch traurig das Bankangstellte wohl wichtiger sind als 2.5 Mio Angestellte im öD.



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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #2949 am: 19.03.2025 08:40 »
Beamte die weniger als angestellter verdienen, dass ich nicht lache.

Dann nutze doch mal den Rechner hier und vergleiche die Einkommen z.B. einer E7 und A7

Organisator

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #2950 am: 19.03.2025 08:44 »
@Organisator:

Auf den letzten 3 Seiten kann man -so glaube ich- sehr eindrücklich erkennen, warum eine Bürgerversicherung zumindest perspektivisch Sinn macht: TBs und Beamte fühlen sich jeweils gegenüber dem anderen benachteiligt, unfair behandelt, oder gar ausgebeutet. Da folgt Beispiel auf Beispiel auf Beispiel auf Beispiel ...

... da kommt man mit Argumenten doch gar nicht dazwischen.

Der mit einer Bürgerversicherung erzielbare Burgfrieden würde den öD in Gänze beim Erkennen von Bedürfnissen und der Formulierung von Zielen sicher stärken.

Das ist im Prinzip der Gedanke dahinter, nicht ob irgendetwas nun Töpfe belastet oder Mechaniken verletzt.

Egal! - Wer Visionen hat, soll ja zum Arzt gehen ;)

Sorry. Aber von Einknicken vor Menschen, die rationalen Argumenten nicht zugänglich sind, halte ich nichts. Eine Änderung ohne Sinn nur des lieben Friedens willen gehört nicht zu den staatlichen Aufgaben. Zumal man die Neider dann auch nicht befriedet, sie würden wieder etwas auszusezten haben oder etwas neues finden.

Hens

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #2951 am: 19.03.2025 08:47 »
Ich bin wirklich gespannt, was letztendlich herauskommt. Das offizielle Angebot liegt jedenfalls nochmal relativ deutlich unter dem, was hier teilweise als Zwischenstand gepostet wurde. Ob diese Zwischenstände potentiell geäußert wurden (aber nicht offiziell als Angebot) sei mal dahingestellt.

Ich persönlich hoffe stark, dass Verdi nicht die JSZ beschneidet oder heraus verhandelt. Wir hatten einige Stauchungen in der Vergangenheit und am Arbeitsmarkt finden sich insbesondere in den höheren Lohngruppen kaum Arbeitskräfte. Worst case wäre ein Sockelbetrag zu Lasten der JSZ. Ein Sockel kann meinetwegen kommen, aber eben nicht auf Lasten der JSZ. Gerne kann der zusätzliche Urlaubstag gestrichen werden, wenn gleichzeitig individuell über die Reduktion JSZ freie Tage herauskommen, wäre dies wohl die fairste Lösung (jeder kann entscheiden Geld oder freue Tage). Auch die Idee einer dauerhaften Jahressonderzahlung ganz gut, weil hier die unteren Gruppen profitieren.

Stand jetzt ist jedoch das Kernangebot insbesondere für untere Lohngruppen wirklich ein Witz. 3 Jahre 5,5 Prozent sind einfach ein blanker Hohn. Wobei ich das Verdi Papier so verstehe, dass die AG (bei sonst gleichen Bedingungen) bereit gewesen wären, die Laufzeit auf ca 30 Monate zu reduzieren. Das ist natürlich immer noch zu wenig, aber kommt der Sache zumindest schon etwas näher. Gerne kann der 1 Urlaubstag entgegen gerechnet werden plus dann noch ein bisschen mehr verhandelt, dann könnte ich mir insgesamt ca. 6 Prozent auf 27 Monate vorstellen und das fände ich halbwegs ok.

Unterm Strich:
Anpassung der JSZ
300 Euro dauerhafte, jährliche Sonderzahlung
Mitte 2025 2,5 %
Mitte 2026 2 %
Januar 2027 1,5 %
Kein zusätzlicher Urlaubstag aber Möglichkeit über JSZ
Laufzeit 27 Monate


KlammeKassen

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« Antwort #2952 am: 19.03.2025 08:51 »
https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/banken/volksbanken-beschaeftigte-bekommen-elf-prozent-mehr-gehalt/100111655.html

So kann es auch gehen, bei einer Laufzeit von 3 Jahren ;)

Einfach nur noch traurig das Bankangstellte wohl wichtiger sind als 2.5 Mio Angestellte im öD.

Hierbei bitte aber auch bedenken, dass deren letzter Abschluss schlechter war als unserer:
https://www.dbv-gewerkschaft.de/wp-content/uploads/Tarifabschluss_Genobanken_060722.pdf

2023: 3,2 %
2024: 2,0 %
Einmalzahlung 800-1000 Euro (je nach Entgeltgruppe)

Wir
2023: 2.560 Euro Einmalzahlung
2024: 440 Euro Einmalzahlung;     +200 Euro + 5,5 %


Wenn man nun natürlich aber beide Abschlüsse zusammenlegt, fallen wir definitiv zurück

KlammeKassen

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« Antwort #2953 am: 19.03.2025 08:53 »
https://taz.de/Tarifverhandlungen-oeffentlicher-Dienst/!6076754/


Der "Contra"-Verfasser hat sich wenigstens mal vernünftig damit auseinandergesetzt!

"Dass die Arbeitgeberseite ihr weit entgegenkommen sei, ist hingegen nur eine Behauptung. Aus gutem Grund haben weder das Bundesinnenministerium noch die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) bisher öffentlich gemacht, was sie genau angeboten haben. Sie haben nur durchsickern lassen, zu einer Entgelderhöhung von 5,5 Prozent bereit gewesen zu sein. Aber das klingt weit besser, als es ist. Denn es sollte sie erst ab Oktober 2025 und dann über drei Schritte in drei Jahren verteilt geben. Um­gerechnet würde das für dieses Jahr eine Lohnsteigerung von 0,5 Prozent bedeuten – was weit unter der Inflationsrate liegt.

Ein faires Angebot sieht anders aus. Und warum die Kommunen – im Gegensatz zum Bund – die Forderung hartnäckig abgelehnt haben, dass für die Beschäftigten im Osten nicht weiter ein schlechterer Kündigungsschutz als für ihre Kol­le­g:­innen im Westen gelten darf, ist 35 Jahre nach der Wiedervereinigung übrigens auch mehr als erklärungsbedürftig."



So etwas sollte verdi mal in den Medien sagen - ich verstehe nicht, warum sie das nicht machen.
So sehen sie für viele als die Raffgierigen aus, was aber nicht stimmt, wenn man das genaue Angebot kennt

DerLustigeOpa

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« Antwort #2954 am: 19.03.2025 08:58 »
Unabhängig vom angesprochenen Nullsummenspiel Gehalt / Rente vs. Bezüge / Pension:

Was ein TB jedoch derzeit niemals ansatzweise ausgleichen kann, sind die Zulagen bei Kindern, insbesondere bei 3+ Kindern.

In NRW sind das bei einer mittleren Mietstufe III und drei Kindern schon 1475€ (laut dieser Seite) pro Monat plus Kindergeld (765€): Link Bezügerechner (A11 S8)

Einfach mal 12 (Monate) mal 18 (Jahre) rechnen.

Disclaimer: Ich gönne das allen Beamten! Ich will nur objektivieren, dass dort die große Lücke zwischen den beiden Gruppen klafft. Bei Kinderlosen sind die Unterschiede wohl vernachlässigbar.

Ist ja logisch. Angestellte erhalten Geld für ihre Arbeit. Beamte erhalten Sozialhilfe für die ganze Familie und müssen sich daher mit voller Kraft ihres Amtes widmen.

Sofern das keine Ironie war: Das mag sein und vom Gesetzgeber so gewünscht sein.

Dennoch liegt hier ein einfacher und offensichtlicher Unterschied im Cashflow zwischen beiden Gruppen vor, ohne dass es dazu lange Diskussionen über Gehalt / Rente vs. Bezüge / Pension oder KV von TB vs. Beihilfe von Beamten bedarf.
Zu diesen seitenlangen Diskussionen, wer denn nun finanziell besser dasteht, wollte ich etwas beisteuern.

Bei hoheitlichen Aufgaben können die meisten wohl eine gewisse Rechtfertigung erkennen. Wenn am Ende aber Sachbearbeiter A mit Sachbearbeiter B im gleichen Büro, mit den gleichen Aufgaben sitzt, A aber 1475€ mehr für seine drei Kinder bekommt als B, wird es für die Menschen absurd.
Lehrer (über die die Diskussion ursprünglich entstand) wären natürlich auch ein gutes Beispiel, da gerne kinderreich und gleiche Aufgaben als TB oder Beamte.

Aber da diejenigen, die sich mittlerweile in der Diskussion die digitalen Köpfe einschlagen, auf diesen Punkt sowieso nicht eingehen, hat es keinen Mehrwert darauf hinzuweisen, vielleicht war es sogar verlorene Lebensmühe.

Aber das passt ja gut zum öD und das sind einige von uns gewohnt ;)