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Nach Einstellungszusage trotzdem Absage aufgrund von Krankheitstagen?

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Faunus:

--- Zitat von: Bruno1982 am 22.02.2025 05:59 ---
daher habe ich eine vorläufige Einstellungszusage erhalten, mit der gleichzeitigen bitte um Einsichtnahme meiner Personal- und Krankenakte, diesem habe ich zugestimmt. Parallel teilte man mir mit, ich solle bei meinem aktuellen Arbeitgeber nachfragen zu wann ich potentiell gehen könnte.


--- End quote ---


Erfolgte die "vorläufige Zusage" schriftlich, per e-mail und/oder vor Zeugen? (Arbeitnehmer trägt die Beweislast?)
Auch vorbehaltliche Zusagen - wenn die nachzuliefernden Bedingungen erfüllt/Aussagen bestätigt sind - müssten eigentlich eingehalten werden.

Und megapeinlich...  fragt sich letztlich für wen? Wenn Du ein gutes Arbeitsverhältnis hattest, wird es wohl eher Kopfschütteln über den potentiellen AG hervorrufen.

Casa:

--- Zitat ---mal ganz davon abgesehen, dass sich der Kollege als Beamter in keinem Schuldrechtsverhältnis bewegt.
--- End quote ---

Ist er Beamter?

Bei den Formulierungen "im öD tätig" und "Arbeitgeber" tendiere ich stark in Richtung Beschäftigter. Es ist nun auch nicht das erste mal, dass sich beschäftigte Verwaltungsfachangestellte mit dem mD verwechseln.



--- Zitat ---Und selbstverständlich ist ein Dienstherr weder durch Art. 33 GG noch durch AGG dazu verpflichtet, sich einen Problemfall ans Bein zu binden.
--- End quote ---

Wo in Art. 33 GG siehst du, dass Krankheitszeiten ein zulässiges Auswahl- und Einstellungskriterium sind?

Bruno1982:

--- Zitat von: Faunus am 28.02.2025 15:20 ---
--- Zitat von: Bruno1982 am 22.02.2025 05:59 ---
daher habe ich eine vorläufige Einstellungszusage erhalten, mit der gleichzeitigen bitte um Einsichtnahme meiner Personal- und Krankenakte, diesem habe ich zugestimmt. Parallel teilte man mir mit, ich solle bei meinem aktuellen Arbeitgeber nachfragen zu wann ich potentiell gehen könnte.


--- End quote ---


Erfolgte die "vorläufige Zusage" schriftlich, per e-mail und/oder vor Zeugen? (Arbeitnehmer trägt die Beweislast?)
Auch vorbehaltliche Zusagen - wenn die nachzuliefernden Bedingungen erfüllt/Aussagen bestätigt sind - müssten eigentlich eingehalten werden.


--- End quote ---


Die Vorläufige Einstellungszusage habe ich schriftlich per Mail bekommen und mündlich wurde mir mitgeteilt, dass ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber nachfragen soll zu wann ich gehen könnte...

Bruno1982:

--- Zitat von: Casa am 28.02.2025 17:25 ---
--- Zitat ---mal ganz davon abgesehen, dass sich der Kollege als Beamter in keinem Schuldrechtsverhältnis bewegt.
--- End quote ---

Ist er Beamter?

Bei den Formulierungen "im öD tätig" und "Arbeitgeber" tendiere ich stark in Richtung Beschäftigter. Es ist nun auch nicht das erste mal, dass sich beschäftigte Verwaltungsfachangestellte mit dem mD verwechseln.



--- Zitat ---Und selbstverständlich ist ein Dienstherr weder durch Art. 33 GG noch durch AGG dazu verpflichtet, sich einen Problemfall ans Bein zu binden.
--- End quote ---

Wo in Art. 33 GG siehst du, dass Krankheitszeiten ein zulässiges Auswahl- und Einstellungskriterium sind?

--- End quote ---


Ich bin kein Beamter.

Faunus:

--- Zitat von: Bruno1982 am 02.03.2025 14:14 ---
--- Zitat von: Faunus am 28.02.2025 15:20 ---
--- Zitat von: Bruno1982 am 22.02.2025 05:59 ---
daher habe ich eine vorläufige Einstellungszusage erhalten, mit der gleichzeitigen bitte um Einsichtnahme meiner Personal- und Krankenakte, diesem habe ich zugestimmt. Parallel teilte man mir mit, ich solle bei meinem aktuellen Arbeitgeber nachfragen zu wann ich potentiell gehen könnte.


--- End quote ---


Erfolgte die "vorläufige Zusage" schriftlich, per e-mail und/oder vor Zeugen? (Arbeitnehmer trägt die Beweislast?)
Auch vorbehaltliche Zusagen - wenn die nachzuliefernden Bedingungen erfüllt/Aussagen bestätigt sind - müssten eigentlich eingehalten werden.


--- End quote ---


Die Vorläufige Einstellungszusage habe ich schriftlich per Mail bekommen und mündlich wurde mir mitgeteilt, dass ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber nachfragen soll zu wann ich gehen könnte...

--- End quote ---

O.k - wurden die Bedingungen irgendwie auch schriftlich in der e-mail festgehalten? Wenn nicht oder eher nebulös, .... hast Du eine Rechtschutzversicherung?

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