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Nach Einstellungszusage trotzdem Absage aufgrund von Krankheitstagen?

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Casa:

--- Zitat ---Ich bin kein Beamter.
--- End quote ---

Dann gilt das was ich sagte.



--- Zitat ---O.k - wurden die Bedingungen irgendwie auch schriftlich in der e-mail festgehalten? Wenn nicht oder eher nebulös, .... hast Du eine Rechtschutzversicherung?
--- End quote ---

Wofür genau sind die konkreten Bedingungen der Einstellung wichtig bezüglich des Problems der "Absage" wegen Krankheitszeiten?

Faunus:

--- Zitat von: Casa am 02.03.2025 17:48 ---
Wofür genau sind die konkreten Bedingungen der Einstellung wichtig bezüglich des Problems der "Absage" wegen Krankheitszeiten?

--- End quote ---

@Casa
mir geht es darum, dass die diversen Aussagen, die in diesem Bewerbungsverfahren getätigt wurden, in irgendeiner Form "beweisbar" sind. Nur dann macht m.M. nach der - hier scheinbar berechtigte - Gang zu einem Anwalt Sinn.

Casa:
@Faunus


--- Zitat ---@Casa
mir geht es darum, dass die diversen Aussagen, die in diesem Bewerbungsverfahren getätigt wurden, in irgendeiner Form "beweisbar" sind. Nur dann macht m.M. nach der - hier scheinbar berechtigte - Gang zu einem Anwalt Sinn.
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--- Zitat ---Die Vorläufige Einstellungszusage habe ich schriftlich per Mail bekommen und mündlich wurde mir mitgeteilt, dass ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber nachfragen soll zu wann ich gehen könnte..
--- End quote ---

Faunus:
Völlig richtig Casa!

Zuerst meine Frage unter Post #'15
und dann die Antwort unter Post#17.

Ich taste mich ganz gerne mit Fragen an den tatsächlichen Sachverhalt ran, da die Beweislast beim abgelehnten Bewerber liegt. (das hatte ich hier schon irgendwo geschrieben) 
Und irgendwann später habe ich die Frage nach einer Rechtschutzversicherung gestellt - leider etwas ungenau. Diese müsste Arbeitsrechtschutz abdecken. Da ich sowas z.B. habe, würde ich bei dem inzw. dargestellten Vorgang meine Arbeitsrechtschutz  nutzen und einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.

In deinem Post @11 hast Du bereits den Arbeitsrechtler empfohlen, aber wäre das alles nur mündlich und ohne Zeugen gewesen... wäre das sinnvoll?



Casa:

--- Zitat ---In deinem Post @11 hast Du bereits den Arbeitsrechtler empfohlen, aber wäre das alles nur mündlich und ohne Zeugen gewesen... wäre das sinnvoll?

--- End quote ---

Spätestens die Absage kommt schriftlich und in Zusammenschau mit der Abforderung der Personalakte und dem üblichen Procedere, nicht pauschal von allen Bewerbern die Personalakte abzufordern, dem zwingend zu dokumentierenden Ergebnis in Form einer Rangliste, ergibt sich sehr wahrscheinlich keine Beweisschwierigkeit.



--- Zitat ---Ich taste mich ganz gerne mit Fragen an den tatsächlichen Sachverhalt ran, da die Beweislast beim abgelehnten Bewerber liegt.
--- End quote ---

Das ist auch richtig so. :-)

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