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Wie unangenehm ist der BFDI für eine Behördenleitung

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Rentenonkel:
Zweck des Betrieblichen Eingliederungsmanagements ist es, den Ursachen von Arbeitsunfähigkeitszeiten einer oder eines Beschäftigten nachzugehen und nach Möglichkeiten zu suchen, künftig Arbeitsunfähigkeitszeiten zu vermeiden oder zumindest zu verringern.

Stimmt der betroffene Mitarbeiter der Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagement zu, setzen sich alle Akteure an einen Tisch und besprechen Sie die notwendigen Schritte. In einigen Fällen wird es bereits ausreichen, den Arbeitsplatz organisatorisch und/oder räumlich umzugestalten. Möglicherweise sind aber auch

- Leistungen zur Teilhabe, das sind Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und/oder
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (früher „Berufsfördernde Leistungen“) oder
- Begleitende Hilfen im Arbeitsleben (Weitere Informationen finden sich auf der Website der Integrationsämter)

erforderlich,

die beim zuständigen Leistungsträger beantragt werden müssen. Die ersten beiden Leistungen müssen in der Regel bei der Rentenversicherung beantragt werden.

Wenn also zu der Erkrankung A eine weitere Erkrankung B hinzugetreten ist, und bei Erkrankung A eine zeitnahe Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz wenig möglich erschien, scheint durch die Verschlechterung durch die Erkrankung B das noch weiter in die Ferne zu rücken. Wie soll ein BEM da helfen?

Man könnte aus meiner Sicht den behandelnden Arzt folgende Fragen stellen, um zu sehen, wie es in Zukunft vorangehen könnte:

1.) Glauben Sie, dass ich in meinem bisherigen Beruf noch arbeiten kann?
bei ja: Kann mir eine medizinische Rehamaßnahme helfen?
Falls eine medizinische Reha helfen kann, eine solche bei der RV beantragen
Falls es für eine medizinische Reha zu früh ist, nach Alternativen wie Tagesklinik fragen.
Falls eine medizinische Reha nicht hilft, fragen, ob eine stufenweise Wiedereingliederung jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt sinnvoll erscheint. Die müsste dann ggf. bei der KK beantragt werden und kann auch im Rahmen eines BEM ein Thema sein.

bei nein zu Frage 1 weiter zu Frage 2:

2.) Glauben Sie, dass ich in einem anderen Beruf noch arbeiten kann?

bei ja: Leistungen zur Teilhabe beantragen. Sofern diese bewilligt wird, schauen ob man im Rahmen von BEM eine innerbetriebliche Lösung finden kann.

bei nein: Rente wegen Erwerbsminderung beantragen, um Zeit zu gewinnen, sich um seine Gesundheit zu kümmern
 
Solange nicht klar ist, welche Einschränkungen vorhanden sind und wie genau der Arbeitgeber helfen soll, erscheint ein BEM Gespräch mit dem Ziel der Rückkehr an den Arbeitsplatz wenig sinnvoll. Mehr als das, was ich geschrieben habe, kann der Arbeitgeber solange nicht zu einer Lösung beitragen, wie eine Erwerbsfähigkeit nicht in eine greifbare Nähe rückt. Damit will ich die Art und Weise, wie mit Dir umgegangen wird, jedoch nicht gut heißen.

Klopf mal mit deinem Arzt ab, ob eine der obigen Lösungen Dir helfen kann. Gute Besserung, viel Glück und halt uns mal auf dem laufenden.

Landesdiener:

--- Zitat von: Sparschwein am 06.03.2025 12:34 ---
--- Zitat von: Landesdiener am 06.03.2025 12:20 ---Um noch auf deine Ausgangsfrage einzugehen: ging deine Anfrage von einer dienstlichen E-Mail aus oder von einer privaten (weil du im Krankenstand bist) und ging die Antwort mit dem größeren Verteiler an deine Absenderadresse zurück?

--- End quote ---

Ich habe meine dienstliche E-Mail genommen. Ging auch an die dienstliche Absendeadresse zurück mit dem größeren Verteiler.

--- End quote ---
Dann war die Kommunikation an sich sehr wahrscheinlich verschlüsselt, was bei einer privaten E-Mail in der Regel nicht gegeben ist. Bleibt natürlich noch der im Zweifel zu große Adressatenkreis, aber ich glaube nicht, dass da viel von Seiten des Datenschutzes kommt. Ein "scharfes Schwert" gibt es da, zumindest gegenüber Behörden, ohnehin nicht. Im Ergebnis wird es deinem Vorgesetzten also nur ein müdes Lächeln entlocken...

BalBund:
Da die Funktion des BfDI gegen Dienststellen keine Geldbußen o.ä. sondern maximal eine Rüge aussprechen darf ist der Wirkkreis auf ein böses "Du Du Du" faktisch beschränkt.

Unabhängig davon möchte ich hier nicht bewerten, ob der Verteiler korrekt gewählt war oder nicht, aber Hoffnungen auf eine Verbesserung durch die Einschaltung kann man hier keine machen.

Sparschwein:

--- Zitat von: Landesdiener am 06.03.2025 13:57 ---
--- Zitat von: Sparschwein am 06.03.2025 12:34 ---
--- Zitat von: Landesdiener am 06.03.2025 12:20 ---Um noch auf deine Ausgangsfrage einzugehen: ging deine Anfrage von einer dienstlichen E-Mail aus oder von einer privaten (weil du im Krankenstand bist) und ging die Antwort mit dem größeren Verteiler an deine Absenderadresse zurück?

--- End quote ---

Ich habe meine dienstliche E-Mail genommen. Ging auch an die dienstliche Absendeadresse zurück mit dem größeren Verteiler.

--- End quote ---
Dann war die Kommunikation an sich sehr wahrscheinlich verschlüsselt, was bei einer privaten E-Mail in der Regel nicht gegeben ist. Bleibt natürlich noch der im Zweifel zu große Adressatenkreis, aber ich glaube nicht, dass da viel von Seiten des Datenschutzes kommt. Ein "scharfes Schwert" gibt es da, zumindest gegenüber Behörden, ohnehin nicht. Im Ergebnis wird es deinem Vorgesetzten also nur ein müdes Lächeln entlocken...

--- End quote ---

Es gibt eine interne Weisung, dass alle E-Mails über Outlook nochmal zusätzlich mit der Dienstkarte verschlüsselt werden müssen. Insbesondere wenn Gesundheitsdaten verwendet werden. Das bedeutet ja dann im Umkehrschluss, dass man die Kommunikation nicht als datenschutzrechtlich sicher anerkannt.

Sparschwein:

--- Zitat von: BalBund am 06.03.2025 16:34 ---Da die Funktion des BfDI gegen Dienststellen keine Geldbußen o.ä. sondern maximal eine Rüge aussprechen darf ist der Wirkkreis auf ein böses "Du Du Du" faktisch beschränkt.

Unabhängig davon möchte ich hier nicht bewerten, ob der Verteiler korrekt gewählt war oder nicht, aber Hoffnungen auf eine Verbesserung durch die Einschaltung kann man hier keine machen.

--- End quote ---

Wo würdest du effektivere Angriffspunkte sehen? Alternativ sehe ich noch im BFDI die Möglichkeit eine neutrale Prüfung zu erhalten und das als Basis für eine Schmerzensgeldklage zu nehmen, weil man Gesundheitszustand sich hier durch verschlechtert hat. Somit hätte ich zumindest schriftlich, wenn das ganze ein DSGVO Verstoß war.

Ärztliche Nachweise werde ich erhalten.

Ich denke mal, dass der PR dann auch kein sonderlich scharfes Schwert ist.

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