Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Wie unangenehm ist der BFDI für eine Behördenleitung
Rentenonkel:
Die Frage wäre in meinen Augen, was Du durch ein BEM erreichen möchtest.
Auch stellt sich mir die Frage, ob Beamtenrecht oder Tarifrecht Anwendung findet.
Sparschwein:
--- Zitat von: Bodycount02 am 05.03.2025 19:40 ---
--- Zitat von: Sparschwein am 05.03.2025 13:41 ---
>Um den Sachverhalt erstmal zu klären: Du hast vor kurzem ein BEM-Gespräch, welches dir angeboten wurde, >abgelehnt. Kurz darauf schickst du dann doch ne BEM-Anfrage und bittest unter Fristsetzung um Antwort, bzw. >Stellungnahme? Wie dreist kann man eigentlich sein? Aber egal.
Das BEM-Verfahren wurde wegen Krankheit A abgelehnt. Nun ist Krankheit B aufgetreten. Letztere ist dringlich und schwer. Was ist daran dreist nun ein BEM zu anfordern?
Stellungnahme und Fristsetzung erfolgt erst nachdem über 3 Wochen keinerlei Reaktion erfolgte.
--- End quote ---
--- End quote ---
So wie du es zunächst dargestellt hast, hätte ich dein Vorgehen für dreist empfunden. Daher fragte ich nach dem Sachverhalt. Nun stellt sich das etwas anders dar und daher keinesfalls dreist. Dennoch scheint mir hier einiges bereits im Vorfeld auf beiden Seiten im argen gewesen zu sein. Ich drücke dir jedenfalls die Daumen, dass du gesundest und woanders deinen beruflichen Weg fortsetzen kannst.
[/quote]
Vielen Dank!
Sparschwein:
--- Zitat von: Rentenonkel am 06.03.2025 08:40 ---Die Frage wäre in meinen Augen, was Du durch ein BEM erreichen möchtest.
Auch stellt sich mir die Frage, ob Beamtenrecht oder Tarifrecht Anwendung findet.
--- End quote ---
Es geht um Tarifrecht. Wahrscheinlich kann ich nun mit dem BEM nichts mehr erreichen. Der PR ist mittlerweile auch eingeschaltet. Ich werde anfragen, ob es Sinn macht das Verfahren auszusetzen bzw. nun doch abzulehnen, weil keine Vertraulichkeit gewährt wird. Die entsprechende E-Mail mit den großen Verteilern bzw. eine potentielle Stellungnahme durch den Datenschutz/BFDI würde ich dann zur Akte nehmen lassen. Wäre meine erste Idee. Aber nun muss ich erstmal sowieso die Prüfungen abwarten.
Landesdiener:
Um noch auf deine Ausgangsfrage einzugehen: ging deine Anfrage von einer dienstlichen E-Mail aus oder von einer privaten (weil du im Krankenstand bist) und ging die Antwort mit dem größeren Verteiler an deine Absenderadresse zurück?
Sparschwein:
--- Zitat von: Landesdiener am 06.03.2025 12:20 ---Um noch auf deine Ausgangsfrage einzugehen: ging deine Anfrage von einer dienstlichen E-Mail aus oder von einer privaten (weil du im Krankenstand bist) und ging die Antwort mit dem größeren Verteiler an deine Absenderadresse zurück?
--- End quote ---
Ich habe meine dienstliche E-Mail genommen. Ging auch an die dienstliche Absendeadresse zurück mit dem größeren Verteiler.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version