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Wie unangenehm ist der BFDI für eine Behördenleitung

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Sparschwein:

--- Zitat von: Umlauf am 05.03.2025 13:48 ---Und Krankheit B hat zu 6 Wochen Ausfall geführt?

Da hätte man wahrscheinlich mit mehr Informationen auf Augenhöhe sich verständigen müssen.
Es hört sich grad nach der sprichwörtlichen Tür an, mit der da eingefallen wurde.


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Ja. Genau.

Sparschwein:

--- Zitat von: Umlauf am 05.03.2025 13:00 ---Neben dem gesagten, wäre noch zu prüfen, ob die BFDI oder die zuständige „Landesversion“ hier zuständig wäre.

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BFDI ist definitiv zuständig. Das weiß ich in dem Fall.

NWB:
Klingt für mich nach einem schweren Datenschutzverstoß und einen Fall für den Datenschutzbeauftragten, bzw. Schadenersatzforderung

Bodycount02:

--- Zitat von: Sparschwein am 05.03.2025 13:41 ---
>Um den Sachverhalt erstmal zu klären: Du hast vor kurzem ein BEM-Gespräch, welches dir angeboten wurde, >abgelehnt. Kurz darauf schickst du dann doch ne BEM-Anfrage und bittest unter Fristsetzung um Antwort, bzw. >Stellungnahme?  Wie dreist kann man eigentlich sein? Aber egal.

Das BEM-Verfahren wurde wegen Krankheit A abgelehnt. Nun ist Krankheit B aufgetreten. Letztere ist dringlich und schwer. Was ist daran dreist nun ein BEM zu anfordern?
Stellungnahme und Fristsetzung erfolgt erst nachdem über 3 Wochen keinerlei Reaktion erfolgte.



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So wie du es zunächst dargestellt hast, hätte ich dein Vorgehen für dreist empfunden. Daher fragte ich nach dem Sachverhalt. Nun stellt sich das etwas anders dar und daher keinesfalls dreist. Dennoch scheint mir hier einiges bereits im Vorfeld auf beiden Seiten im argen gewesen zu sein. Ich drücke dir jedenfalls die Daumen, dass du gesundest und woanders deinen beruflichen Weg fortsetzen kannst.

BAT:
Psychische Störungen können auch dreistes Verhalten erklären und legitimieren.

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