Zunächst wird es ohne Zeitanteile schwer, hier eine fundierte Einschätzung abzugeben. Ohne dass dies direkt von Belang wäre, könnten Angaben zur Verwaltung (Anzahl Standorte, Anzahl PC-Arbeitsplätze bzw. hier eher Netzwerkkomponenten) helfen, sofern die vorgesehenen Zeitanteile nicht bekannt und ermittelbar sind.
Für mich sieht das nach einem Administrator im Netzwerk-Bereich aus, also kein klassischer Anwendersupport. Den für die EG 8 erforderlichen Gestaltungsspielraum zu erkennen wäre nicht völlig abwegig. Die für die EG 9a erforderlichen zusätzlichen Fachkenntnisse sind in der Tat fraglich. Zumal im tariflich bedeutsamen Ausmaß (50%).
Was die von meinem Vorantworter angesprochene Schulung angeht würde ich nach einem Blick in den Ausbildungsrahmenplan sagen, die könnte zu den zusätzlichen Fachkenntnissen zählen, da ich dieses Stichwort in der Anlage der FIAusbV zu meinem Erstaunen nicht finde.
Ansonsten: Sofern die genannten Aufgaben im weitesten Sinne Arbeitsvorgänge sein sollen:
4. Was ist mit Anpassung gemeint? Customizing? Klingt sonst nach Aufgabe für den Softwarehersteller
8. (der erste Teil davon) ist aus meiner Sicht Teil von 10.
8. (der zweite Teil) sollte idealerweise seltenst erforderlich sein
Meine tariflich nicht maßgebliche Einschätzung/Erfahrung: Je nach Aufgabenzuschnitt und Stärke der IT-Abteilung klingt das durchaus anspruchsvoll, angesichts der Cyber-Sicherheitslage sollte man mit dieser Aufgabe gut ausgebildete und fachkundige Mitarbeiter betrauen. Diese mit der sich aus der tariflich korrekten Eingruppierung ergebenden Vergütung für sich zu gewinnen, kann je nach Region herausfordernd sein.