Autor Thema: Eingruppierung im TVöD-VKA für IT-Aufgaben: Welche EG passt?  (Read 1592 times)

Nico90

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Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Eingruppierung im TVöD-VKA und hoffe, dass mir jemand helfen kann. Ich möchte als Netzwerkadministrator bei einer kommunalen Einrichtung arbeiten. Ich wollte euch fragen, zu welcher Entgeltgruppe meine Tätigkeiten gehören sollten.

Hier sind meine Aufgaben:

  • Planung und Umsetzung beim Austausch alter Infrastruktur (Switches, Firewalls usw.).
  • Wartung, Updates und Fehlerbehebung bei Netzwerkgeräten sowie Geräte-Monitoring.
  • Dokumentation der gesamten Infrastruktur und Pflege der Dokumentationssoftware.
  • Anpassung der Dokumentationssoftware, um sie an die Anforderungen des Arbeitsumfelds anzupassen.
  • Erstellung von Skripten für die Konfiguration von Switches und Firewalls.
  • Erstellung und Bearbeitung von Tickets bei Herstellern von Netzwerkgeräten.
  • Updates für Management-Server der Netzwerkgeräte.
  • Sicherstellung der Sicherheit der Infrastruktur durch Konfiguration und Überwachung von Angriffen.
  • Schulung von Mitarbeitenden zur Nutzung der Dokumentationssoftware und zur Konfiguration von Geräten (z. B. Switches).
  • Konfiguration von Netzwerkgeräten wie Switchen und Firewalls.


Vielen Dank für eure Einschätzungen!

MoinMoin

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8 oder 9a
je nachdem ob man sowas wie die Schulung als etwas ansieht, welches ausserhalb der Ausbildung des Fachinformatikers liegt.

D-x

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Zunächst wird es ohne Zeitanteile schwer, hier eine fundierte Einschätzung abzugeben. Ohne dass dies direkt von Belang wäre, könnten Angaben zur Verwaltung (Anzahl Standorte, Anzahl PC-Arbeitsplätze bzw. hier eher Netzwerkkomponenten) helfen, sofern die vorgesehenen Zeitanteile nicht bekannt und ermittelbar sind.

Für mich sieht das nach einem Administrator im Netzwerk-Bereich aus, also kein klassischer Anwendersupport. Den für die EG 8 erforderlichen Gestaltungsspielraum zu erkennen wäre nicht völlig abwegig. Die für die EG 9a erforderlichen zusätzlichen Fachkenntnisse sind in der Tat fraglich. Zumal im tariflich bedeutsamen Ausmaß (50%).

Was die von meinem Vorantworter angesprochene Schulung angeht würde ich nach einem Blick in den Ausbildungsrahmenplan sagen, die könnte zu den zusätzlichen Fachkenntnissen zählen, da ich dieses Stichwort in der Anlage der FIAusbV zu meinem Erstaunen nicht finde.

Ansonsten: Sofern die genannten Aufgaben im weitesten Sinne Arbeitsvorgänge sein sollen:
4. Was ist mit Anpassung gemeint? Customizing? Klingt sonst nach Aufgabe für den Softwarehersteller
8. (der erste Teil davon) ist aus meiner Sicht Teil von 10.
8. (der zweite Teil) sollte idealerweise seltenst erforderlich sein

Meine tariflich nicht maßgebliche Einschätzung/Erfahrung: Je nach Aufgabenzuschnitt und Stärke der IT-Abteilung klingt das durchaus anspruchsvoll, angesichts der Cyber-Sicherheitslage sollte man mit dieser Aufgabe gut ausgebildete und fachkundige Mitarbeiter betrauen. Diese mit der sich aus der tariflich korrekten Eingruppierung ergebenden Vergütung für sich zu gewinnen, kann je nach Region herausfordernd sein.

MoinMoin

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Zunächst wird es ohne Zeitanteile schwer, hier eine fundierte Einschätzung abzugeben. Ohne dass dies direkt von Belang wäre, könnten Angaben zur Verwaltung (Anzahl Standorte, Anzahl PC-Arbeitsplätze bzw. hier eher Netzwerkkomponenten) helfen, sofern die vorgesehenen Zeitanteile nicht bekannt und ermittelbar sind.

Für mich sieht das nach einem Administrator im Netzwerk-Bereich aus, also kein klassischer Anwendersupport. Den für die EG 8 erforderlichen Gestaltungsspielraum zu erkennen wäre nicht völlig abwegig. Die für die EG 9a erforderlichen zusätzlichen Fachkenntnisse sind in der Tat fraglich. Zumal im tariflich bedeutsamen Ausmaß (50%).
Also bei uns ist da die Intepretation wie folgt:
Wenn jemand 80% als FI Netzwerkmacht und 20% Anwendungsentwicklung, dann ist es wegen der inhaltlichen 2 FI Ausbildungsbereiche, die abgedeckt werden müssen,  9a.
Auch wenn diese beide Arbeitsvorgänge für sich jeweils nur EG8 sind.