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GdB-30; Gleichstellung beantragen?

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clarion:
Dein Problem löst Du nicht durch Gleichstellung,  sondern indem Du nach der vereinbarten Arbeitszeit nach Hause gehst. Den Vorgesetzten ist anzuzeigen, was liegen geblieben ist, und er ist ggf. zu befragen, was prioritär zu bearbeiten ist.

Es ist normal und auch erlaubt, dass die Arbeit umverteilt wird, wenn Kollegen ausfallen. Das darf natürlich nicht dauerhaft zu einer Überlastung führen. Wenn es zu viel an Arbeit ist, muss etwas liegen bleiben,  oder Prozesse müssen abgekürzt oder verschlankt werden.

Lupe:

--- Zitat von: clarion am 06.03.2025 06:52 ---Dein Problem löst Du nicht durch Gleichstellung,  sondern indem Du nach der vereinbarten Arbeitszeit nach Hause gehst. Den Vorgesetzten ist anzuzeigen, was liegen geblieben ist, und er ist ggf. zu befragen, was prioritär zu bearbeiten ist.

Es ist normal und auch erlaubt, dass die Arbeit umverteilt wird, wenn Kollegen ausfallen. Das darf natürlich nicht dauerhaft zu einer Überlastung führen. Wenn es zu viel an Arbeit ist, muss etwas liegen bleiben,  oder Prozesse müssen abgekürzt oder verschlankt werden.

--- End quote ---
danke für deine Ratschläge. Mein Problem vordergründig ist die Furcht vor einer krankheitsbedingten Kündigung, oder anderen negativen Konsequenzen, weil ich eine Ü.anzeige aufgrund der Mehrarbeit und die damit einhergehende Mehrverantwortung( über junge, behinderte Menschen) geschrieben hatte. Mit einer Gleichstellung erhoffe ich mir, gegen etwaige Konsequenzen besser gewappnet zu sein.

ich1974:
Eine Gleichstellung schützt nicht vor Kündigung. Es ist lediglich zusätzlich die SBV und das Integrationsamt zu beteiligen.

Thomber:
Das Arbeitsamt lehnt grundsätzlich eine Gleichstellung ab, solange einen Job hat und das Arbeitsverhältnis nicht gefährdet ist.
Sollte es gefährdet sein, würde das AA mit PerRat und SBV sprechen müssen, um den Sachverhalt zu erfahren.
Dann wird geschaut, ob die Gleichstellung überhaupt etwas bewirken würde.

Das AA geht sehr restriktiv mit der Gleichstellung um. Bekommt nicht jeder, nur, weil man GdB 30 hat.


Du hat einen Job, bist dort überlastet und warst schon mehrfach AU? Interessiert das AA NICHT.
Erst, wenn DU ohne Job bist und einen neuenb suchst - kannst du wieder einen neuen Antrag erfolgreich stellen.



ImöDBeschäftigt:
Wann allerdings ein Arbeitsverhältnis gefährdet ist, ist relativ.
Je nach genauer Art der gesundheitlichen Einschränkung kann auch die Überlastung den Zustand so verschlechtern, dass man selbst das Arbeitsverhältnis gefährdet sieht. Wenn man das schlüssig darlegen kann, könnte ein Gleichstellungsantrag durchaus positiv ausgehen, auch wenn der AG nicht vor hat den Mitarbeiter zu kündigen.

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