Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Auswirkungen der Mindestlohnerhöhung im öffentlichen Dienst
Faunus:
--- Zitat von: BAT am 02.04.2025 19:24 ---Also ich habe nicht nach dem BGB geerbt, aber wird haben auf dem Hof sehr viel mitgeholfen als Kinder. Ist ja nicht so, dass einem ein Erbe immer Leistungslose zufließt. Onkel, Nichten und andere haben dorch recht wenig mitgeholfen.
Der Mindestlohn gilt da bei rein selbständigen Landwirten übrigens immer noch nicht...
--- End quote ---
Onkel, Nichten... haben wahrscheinlich auch nicht geerbt oder so wenig..., weil Kind/er da waren und kaum ein Kind arbeitet im Unternehmen von klein auf mit - außer früher mal der Landwirtschaft.
Selbständige und Mindestlohn schließen sich aus - auch bei Landwirten.
Warnstreik:
--- Zitat von: Faunus am 02.04.2025 11:29 ---Mit welchem Recht zahlen Kinder als Erben einen Steuersatz I
Geschwister, Nichten, Neffen Steuersatz II
und Nichtverwandte Steuersatz III
Was soll der Scheixx? Bürokratie ohne Ende und eine Ungleichbehandlung, die einfach weder gegenüber den Leistungsträgern und Einkommenssteuerzahler unserer Gesellschaft noch den unterschiedlichen Erbschaftsteuerzahlern nachvollziehbar oder gar sinnvoll erscheinen kann.
--- End quote ---
Das ist halt das deutsche Erbrecht. Auch nach BGB ist die direkte Linie den indirekten Linien übervorteilt. Das hat natürlich auch Gründe - so ist die Kernfamilie eben historisch die wichtigste soziale Sicherungsgruppe und bekommt daher einen Vorteil. Ob das noch zeitgemäß ist weiß ich nicht - ich finds aber durchaus ok.
@BAT Wie soll denn ein Mindestlohn bei Selbstständigen aussehen?
BAT:
--- Zitat von: Faunus am 03.04.2025 10:06 ---
Onkel, Nichten... haben wahrscheinlich auch nicht geerbt oder so wenig..., weil Kind/er da waren und kaum ein Kind arbeitet im Unternehmen von klein auf mit - außer früher mal der Landwirtschaft.
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Deine Frage war doch nach der Ursache unterschiedlicher Behandlungen bei der Steuer zwischen verschiedenen Verwandtschaftsgraden, die (historische) Ursache habe ich dir genannt.
Zudem wäre ich auch der Überzeugung, dass auch eine Mitarbeit von Kindern in Bezug auf die Belastung bei Vererbung bzw. deren Mitwirkung auch dort einschlägig ist, wo es nicht mitarbeitet. Wir reden hier von Elternteilen, die dann jeweils auch mal 50 bis 80 Wochenstunden nicht beim Kind sind. Man kann insofern Arbeitnehmer und "Unternehemnskinder" nicht miteinander vergleichen.
Faunus:
Die Frage war rhetorisch, weil ich es für mich völlig überholt ist:
Das im 18. Jhd. einer ein Unternehmen gründet, das Kind in das Unternehmen hinweinwächst und irgendwann komplett übernimmt, um dieses an sein Kind weiter zu geben... das Kapital ist in das Familienunternehmen und ins eigens Wohnhaus (von Einfamilienhaus eines Handwerkers bis zur Villa des Fabrikbesitzers) geflossen. Heute fließt das Geld in möglichst gewinnbringende "Spekulationen", was auch völlig legitim ist, ABER die Besteuerung passt einfach nicht mehr!
BAT:
Ich bin da einerseits ganz bei dir, da gibt es ja Extrembeispiele von Frau Klatten z. B.
Andererseits gibt es keinen Finanzbedarf beim Staat bei überquellenden Steuereinnahmen. Eine Erhöhung einer Steuer auf der einen Seite ist durch Senkung an anderen Stellen historisch kaum vorgekommen und auch hier nicht zu erwarten. Eine ähnlich Unseriösität sieht man ja auch beim Umgang mit dem Mindestlohn. Man setzt eine Kommision ein und dann macht es wieder politisch, dann wieder die Kommission, dann wieder politisch.
Meine Ablehnung einer ausreichenden Besteuerung von Erbschaften beruht nicht auf einem Sachgrund, sondern mit den Erfahrung des unseriösen Partners "Staat".
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